Webinar: Kostenloses Webinar zum neuen KI-Assistenten am Mi. den 14. Oktober 2026 11:30 Uhr Unverbindlich anmelden
×
Weitere Entscheidung unten: BGH, 25.06.2013

Rechtsprechung
   BGH, 02.05.2013 - 1 StR 137/13   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2013,11581
BGH, 02.05.2013 - 1 StR 137/13 (https://dejure.org/2013,11581)
BGH, Entscheidung vom 02.05.2013 - 1 StR 137/13 (https://dejure.org/2013,11581)
BGH, Entscheidung vom 02. Mai 2013 - 1 StR 137/13 (https://dejure.org/2013,11581)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2013,11581) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (10)

  • Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Mit KI-Zusammenfassung und KI-Dialogfeld, um Fragen zur Entscheidung stellen.
    Doctrine ist die neue umfassende Rechts-KI-Plattform in Kooperation mit dejure.org. Mehr Informationen

  • HRR Strafrecht

    § 44 StPO; § 45 StPO; § 341 Abs. 1 StPO
    Antrag auf Wiedereinsetzung in den vorigen Stand (Revisionseinlegungsfrist: Begründung)

  • lexetius.com

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (0)Zitiert selbst (2)

  • BGH, 06.11.1998 - 3 StR 511/97

    Freiheitsstrafe von vier Jahren und sechs Monaten gegen Zahnärztin rechtskräftig

    Auszug aus BGH, 02.05.2013 - 1 StR 137/13
    In einem solchen Fall kann nicht zugunsten des Angeklagten von einer Revisionseinlegung ausgegangen werden (…vgl. BGH, Beschlüsse vom 10. Februar 1998 - 4 StR 634/97, BGHR StPO § 345 Frist 1; und vom 6. November 1998 - 3 StR 511/97, BGH NStZ 1999, 372).
  • BGH, 10.02.1998 - 4 StR 634/97

    Umdeutung eines Antrags auf Wiedereinsetzung in den vorigen Stand in Antrag auf …

    Auszug aus BGH, 02.05.2013 - 1 StR 137/13
    In einem solchen Fall kann nicht zugunsten des Angeklagten von einer Revisionseinlegung ausgegangen werden (vgl. BGH, Beschlüsse vom 10. Februar 1998 - 4 StR 634/97, BGHR StPO § 345 Frist 1; und vom 6. November 1998 - 3 StR 511/97, BGH NStZ 1999, 372).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
dejure.org Übersicht BGH

Rechtsprechung
   BGH, 25.06.2013 - 1 StR 137/13   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2013,17050
BGH, 25.06.2013 - 1 StR 137/13 (https://dejure.org/2013,17050)
BGH, Entscheidung vom 25.06.2013 - 1 StR 137/13 (https://dejure.org/2013,17050)
BGH, Entscheidung vom 25. Juni 2013 - 1 StR 137/13 (https://dejure.org/2013,17050)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2013,17050) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (11)

  • Doctrine

    Mit KI-Zusammenfassung und KI-Dialogfeld, um Fragen zur Entscheidung stellen.
    Doctrine ist die neue umfassende Rechts-KI-Plattform in Kooperation mit dejure.org. Mehr Informationen

  • HRR Strafrecht

    § 66 Abs. 1 GKG
    Gegenvorstellung gegen Kostenbescheid; Erinnerung

  • lexetius.com

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (5)Zitiert selbst (3)

  • BGH, 05.04.2006 - 5 StR 569/05

    Kostenerinnerung (Kostenfreiheit; Entscheidung durch den BGH durch fünf Richter)

    Auszug aus BGH, 25.06.2013 - 1 StR 137/13
    b) Sofern das Schreiben als Erinnerung gegen den Kostenansatz gemäß § 66 Abs. 1 GKG auszulegen sein sollte, über die nach § 139 Abs. 1 GVG der Senat zu entscheiden hätte (vgl. BGH, Beschlüsse vom 5. April 2006 - 5 StR 569/05 und vom 11. Oktober 2006 - 1 StR 270/06), wäre auch dieser Rechtsbehelf unbegründet.
  • BGH, 11.10.2006 - 1 StR 270/06

    Unbegründete Erinnerung gegen Kostenansatz

    Auszug aus BGH, 25.06.2013 - 1 StR 137/13
    b) Sofern das Schreiben als Erinnerung gegen den Kostenansatz gemäß § 66 Abs. 1 GKG auszulegen sein sollte, über die nach § 139 Abs. 1 GVG der Senat zu entscheiden hätte (vgl. BGH, Beschlüsse vom 5. April 2006 - 5 StR 569/05 und vom 11. Oktober 2006 - 1 StR 270/06), wäre auch dieser Rechtsbehelf unbegründet.
  • BGH, 10.02.1988 - 3 StR 579/87

    Unzulässigkeit einer Gegenvorstellung wegen Unaufhebbarkeit der angefochtenen …

    Auszug aus BGH, 25.06.2013 - 1 StR 137/13
    Im Übrigen wäre eine Gegenvorstellung gegen einen Beschluss nach § 349 Abs. 2 StPO als solche nicht statthaft; ein derartiger Beschluss kann grundsätzlich weder aufgehoben noch abgeändert werden (st. Rspr.; vgl. nur BGH, Beschluss vom 10. Februar 1988 - 3 StR 579/87, BGHR StPO § 349 Abs. 2 Beschluss 2).
  • BGH, 09.05.2017 - 1 StR 627/16

    Revision in Strafsachen: Gegenvorstellung und Anhörungsrüge gegen die …

    Rn. 2 2. Die Gegenvorstellung ist als Rechtsbehelf gegen Revisionsentscheidungen gemäß § 349 Abs. 2 StPO nicht statthaft, weil diese grundsätzlich weder aufgehoben noch abgeändert oder ergänzt werden können (st. Rspr.; vgl. BGH, Beschlüsse vom 30. April 2014 - 2 StR 391/13 und vom 25. Juni 2013 - 1 StR 137/13).
  • BGH, 28.04.2017 - 1 StR 399/16

    Zurückweisung des Antrages als unstatthaft

    Die Gegenvorstellung ist als Rechtsbehelf gegen Revisionsentscheidungen nicht statthaft, weil diese grundsätzlich weder aufgehoben noch abgeändert oder ergänzt werden können (st. Rspr.; vgl. BGH, Beschlüsse vom 30. April 2014 - 2 StR 391/13 und vom 25. Juni 2013 - 1 StR 137/13).
  • BGH, 12.07.2017 - 1 StR 627/16

    Zurückweisung des Antrages als unstatthaft

    Die Gegenvorstellung ist als Rechtsbehelf gegen Revisionsentscheidungen gemäß § 349 Abs. 2 StPO nicht statthaft, weil diese grundsätzlich weder aufgehoben noch abgeändert oder ergänzt werden können (st. Rspr.; vgl. BGH, Beschlüsse vom 30. April 2014 - 2 StR 391/13 und vom 25. Juni 2013 - 1 StR 137/13).
  • BGH, 17.03.2016 - 1 StR 585/15

    Unbegründete Anhörungsrüge

    Die Gegenvorstellung ist als Rechtsbehelf gegen Revisionsentscheidungen gemäß § 349 Abs. 2 StPO nicht statthaft, weil diese grundsätzlich weder aufgehoben noch abgeändert oder ergänzt werden können (st. Rspr.; vgl. BGH, Beschlüsse vom 30. April 2014 - 2 StR 391/13 und vom 25. Juni 2013 - 1 StR 137/13).
  • BGH, 19.12.2018 - 1 StR 385/18

    Anhörungsrüge

    Nichts anderes gilt für einen Widerspruch und auch für eine Gegenvorstellung, weil die Entscheidung grundsätzlich weder aufgehoben noch abgeändert oder ergänzt werden kann (st. Rspr.;… vgl. BGH, Beschlüsse vom 30. April 2014 - 2 StR 391/13, juris Rn. 1 und vom 25. Juni 2013 - 1 StR 137/13, juris Rn. 5).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
dejure.org Übersicht BGH
dejure.org nutzen ohne Ablenkung
Werbung abschalten. Jetzt buchen! Keine automatische Verlängerung.
Info zum PUR-Angebot
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht