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Rechtsprechung
   BGH, 31.03.1994 - 1 StR 138/94   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1994,6219
BGH, 31.03.1994 - 1 StR 138/94 (https://dejure.org/1994,6219)
BGH, Entscheidung vom 31.03.1994 - 1 StR 138/94 (https://dejure.org/1994,6219)
BGH, Entscheidung vom 31. März 1994 - 1 StR 138/94 (https://dejure.org/1994,6219)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Tilungsreife - Zurechnung - Strafzumessung - Strafschärfung - Zulässigkeit - Verurteilung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BZRG § 63, § 51; StGB § 46

 
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Wird zitiert von ... (2)Zitiert selbst (2)

  • BGH, 29.05.1991 - 3 StR 164/91

    Bundeszentralregister - Absehen von Strafe - Berücksichtigung - Jugendstrafrecht …

    Auszug aus BGH, 31.03.1994 - 1 StR 138/94
    § 63 Abs. 4 BZRG i.V.m. § 51 BZRG (vgl. BGHR BZRG § 60 Erziehungsregister 1 m.w.Nachw.).
  • BGH, 25.05.1993 - 1 StR 210/93

    Vollendete Nötigung bei Rücktritt von versuchter sexueller Nötigung - Tatbestand …

    Auszug aus BGH, 31.03.1994 - 1 StR 138/94
    Der Senat kann daher auf der Grundlage der ihm allein zur Verfügung stehenden Urteilsgründe (vgl.Senatsurteil vom 25. Mai 1993 - 1 StR 210/93 m.w.Nachw.) nicht überprüfen, ob die Strafkammer ohne Rechtsfehler die Verurteilung zu Jugendarrest strafschärfend berücksichtigen durfte.
  • BGH, 20.02.1997 - 4 StR 22/97

    Anforderungen an eine rechtsfehlerfreie Strafzumessung - Einbeziehung getilgter …

    Auf der Grundlage der ihm zur Nachprüfung allein zur Verfügung stehenden Urteilsgründe (vgl. BGH, Beschlüsse vom 31. März 1994 - 1 StR 138/94 - und vom 17. November 1994 - 1 StR 637/94) kann der Senat dies nicht überprüfen; denn dazu ist - obwohl hier bei einer Verwertung der bereits länger als 10 Jahre zurückliegenden Verurteilungen zum Nachteil des Angeklagten auf entsprechende Darlegungen nicht verzichtet werden durfte (…vgl. Götz, Das Bundeszentralregister 3. Aufl. § 51 BZRG Rdn. 8) - im Urteil nichts ausgeführt.
  • BGH, 06.07.1995 - 1 StR 312/95

    Vorstrafen - Tilgung - Strafzumessung - Strafverschärfung

    Da der Angeklagte am 29. April 1970 geboren ist und am 29. April 1994, also mehrere Monate vor Erlaß des angefochtenen Urteils, das 24. Lebensjahr vollendet hatte, durften die in einem früheren Auszug aus dem Erziehungsregister enthaltenen Eintragungen nicht mehr berücksichtigt werden (vgl. auch BGH, Beschluß vom 31. März 1994 - 1 StR 138/94).
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