Rechtsprechung
| BGH, 17.11.2010 - 1 StR 145/10 |
Volltextveröffentlichungen (13)
- Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Mit KI-Zusammenfassung und KI-Dialogfeld, um Fragen zur Entscheidung stellen.
Doctrine ist die neue umfassende Rechts-KI-Plattform in Kooperation mit dejure.org. Mehr Informationen - HRR Strafrecht
Art. 6 Abs. 1, Abs. 3 lit. d EMKR; § 244 Abs. 3 Satz 1 StPO; Art. 13 EMRK
Beweisantrag (Unzulässigkeit der Vernehmung eines späteren Mitangeklagten; zwischenzeitliche Verfahrensverbindung; Zeitpunkt der Entscheidung; Recht auf ein faires Verfahren; Recht auf Ladung und Vernehmung eines Entlastungszeugen); ausreichende Kompensation der ... - lexetius.com
- openjur.de
- bundesgerichtshof.de
- rechtsinformationen.bund.de
Strafverfahren: Zeitpunkt der Entscheidung über einen Beweisantrag
- rechtsprechung-im-internet.de
§ 238 Abs 1 StPO, § 244 Abs 3 StPO, § 258 Abs 1 StPO
Strafverfahren: Zeitpunkt der Entscheidung über einen Beweisantrag - rechtsprechung-im-internet.de
§ 238 Abs 1 StPO, § 244 Abs 3 StPO, § 258 Abs 1 StPO
Strafverfahren: Zeitpunkt der Entscheidung über einen Beweisantrag - Wolters Kluwer
Rechtmäßigkeit der Ablehnung einer durch den Angeklagten beantragten Beweiserhebung in Form der Vernehmung eines Mitangeklagten als Zeuge
- ra.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Rechtmäßigkeit der Ablehnung einer durch den Angeklagten beantragten Beweiserhebung in Form der Vernehmung eines Mitangeklagten als Zeuge
- datenbank.nwb.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Besprechungen u.ä.
- strafverteidigung-hamburg.com (Kurzanmerkung)
Zeitpunkt der Verbescheidung eines Beweisantrages
Verfahrensgang
- LG Mannheim, 08.07.2009 - 23 KLs 618 Js 28053/02
- BGH, 17.11.2010 - 1 StR 145/10
- BGH, 11.01.2011 - 1 StR 145/10
Papierfundstellen
- NStZ 2011, 168
Wird zitiert von ... (11) Zitiert selbst (6)
- BGH, 11.11.2004 - 5 StR 376/03
Abgrenzung von Sachrüge und Verfahrensrüge beim Recht auf …
Auszug aus BGH, 17.11.2010 - 1 StR 145/10
Unbeschadet der Frage, ob der Senat dies hier auf die insoweit einzig erhobene Sachrüge hin prüfen kann (vgl. hierzu BGH, Beschluss vom 17. Dezember 2003 - 1 StR 445/03; Beschluss vom 11. November 2004 - 5 StR 376/03), erweist sich die Rüge jedenfalls als unbegründet. - BGH, 18.08.2004 - 2 StR 249/04
Nachträgliche Bildung der Gesamtstrafe (Zäsurwirkung; Härteausgleich; erlassene …
Auszug aus BGH, 17.11.2010 - 1 StR 145/10
Dadurch, dass die frühere Strafe nach Ablauf der Bewährungszeit erlassen wurde und keine nachträgliche Gesamtstrafe mit einer zu vollstreckenden Freiheitsstrafe mehr gebildet werden konnte, ist dem Angeklagten ein Vorteil, kein Nachteil entstanden (BGH, Beschluss vom 10. Oktober 2006 - 1 StR 377/06; BGH, Urteil vom 18. August 2004 - 2 StR 249/04, NStZ-RR 2004, 330 mwN). - BGH, 29.03.1984 - 4 StR 781/83
Vernehmung des früheren Mitangeklagten nach Trennung der Verfahren
Auszug aus BGH, 17.11.2010 - 1 StR 145/10
Zwar waren zum Zeitpunkt der Antragstellung die gemeinsam begonnenen Verfahren abgetrennt gewesen, nicht indes (anders als in dem der Entscheidung BGH, Urteil vom 29. März 1984 - 4 StR 781/83, NStZ 1984, 464, zugrunde liegenden Fall) zum insoweit einzig maßgeblichen Zeitpunkt der Entscheidung über diesen Antrag, zu dem die Verfahren wieder verbunden waren und damit (erneut) eine prozessuale Gemeinsamkeit bestand.
- BGH, 17.12.2003 - 1 StR 445/03
Recht auf Verfahrensbeschleunigung (Beschleunigungsgebot; rechtsstaatswidrige …
Auszug aus BGH, 17.11.2010 - 1 StR 145/10
Unbeschadet der Frage, ob der Senat dies hier auf die insoweit einzig erhobene Sachrüge hin prüfen kann (vgl. hierzu BGH, Beschluss vom 17. Dezember 2003 - 1 StR 445/03; Beschluss vom 11. November 2004 - 5 StR 376/03), erweist sich die Rüge jedenfalls als unbegründet. - BGH, 10.10.2006 - 1 StR 377/06
Beweiswürdigung (Erörterungsmangel); vollendetes Handeltreiben in nicht geringer …
Auszug aus BGH, 17.11.2010 - 1 StR 145/10
Dadurch, dass die frühere Strafe nach Ablauf der Bewährungszeit erlassen wurde und keine nachträgliche Gesamtstrafe mit einer zu vollstreckenden Freiheitsstrafe mehr gebildet werden konnte, ist dem Angeklagten ein Vorteil, kein Nachteil entstanden (BGH, Beschluss vom 10. Oktober 2006 - 1 StR 377/06; BGH, Urteil vom 18. August 2004 - 2 StR 249/04, NStZ-RR 2004, 330 mwN). - BGH, 08.08.2006 - 5 StR 189/06
Steuerhinterziehung; überhöhte Kompensation nach rechtsstaatswidriger …
Auszug aus BGH, 17.11.2010 - 1 StR 145/10
Bei der Bemessung der Höhe einer Kompensation ist auch in den Blick zu nehmen, dass eine überzogene strafmildernde Berücksichtigung des Zeitfaktors als Folge justizieller Mängel generell den Zielen effektiver Verteidigung der Rechtsordnung zuwiderliefe; dies gilt namentlich im Bereich - hier gegebener - schwerer Wirtschaftskriminalität (vgl. BGH, Urteil vom 8. August 2006 - 5 StR 189/06, wistra 2006, 428).
- LG Bonn, 01.06.2021 - 62 KLs 1/20
Cum/ex:Haftstrafe für Ex-Banker der Warburg-Bank
Im Interesse der effektiven Verteidigung der Rechtsordnung ist allerdings eine überzogene Kompensation, insbesondere bei schwerer Wirtschaftskriminalität, zu vermeiden (BGH, Beschluss vom 17.11.2010 - 1 StR 145/10, juris; BGH…, Urteil vom 08.08.2006 - 5 StR 189/06, juris Rn. 8 f.). - LG Bonn, 13.12.2022 - 62 KLs 2/20
Cum-Ex-Prozess: Hanno Berger muss 8 Jahre ins Gefängnis
Im Interesse der effektiven Verteidigung der Rechtsordnung ist allerdings eine überzogene Kompensation, insbesondere bei schwerer Wirtschaftskriminalität, zu vermeiden (BGH, Beschluss vom 17.11.2010 - 1 StR 145/10, juris; BGH…, Urteil vom 08.08.2006 - 5 StR 189/06, juris Rn. 8 f.). - LG Bonn, 09.02.2022 - 62 KLs 3/20
Drittes Strafurteil zu Cum-Ex: Angeklagter muss wegen Steuerhinterziehung in Haft
Im Interesse der effektiven Verteidigung der Rechtsordnung ist allerdings eine überzogene Kompensation, insbesondere bei schwerer Wirtschaftskriminalität, zu vermeiden (BGH, Beschluss vom 17.11.2010 - 1 StR 145/10, juris; BGH…, Urteil vom 08.08.2006 - 5 StR 189/06, juris Rn. 8 f.).
- BGH, 23.08.2011 - 1 StR 153/11
Recht auf Beschwerde; Recht auf Verfahrensbeschleunigung; Individualbeschwerde; …
Bei der Bemessung der Höhe einer Kompensation ist jedoch auch in den Blick zu nehmen, dass eine überzogene Berücksichtigung des Zeitfaktors als Ausgleich für Justiz und Ermittlungsbehörden anzulastenden Mängeln den Zielen effektiver Verteidigung der Rechtsordnung zuwider läuft (BGH, Beschluss vom 17. November 2010 - 1 StR 145/10, wistra 2011, 115, 116 mwN). - LG Bonn, 10.05.2013 - 27 KLs 3/11
World Conference Center Bonn
Im Interesse der effektiven Verteidigung der Rechtsordnung ist eine überzogene Bemessung der Höhe einer Kompensation insbesondere bei schwerer Wirtschaftskriminalität zu vermeiden (BGH, Beschl. v. 17.11.2010, Az. 1 StR 145/10;… allgemein BGH, Urt. v. 07.02.2012, Az. 1 StR 525/11). - LG Bonn, 30.04.2024 - 65 KLs 1/23
Varengold Bank
Im Interesse der effektiven Verteidigung der Rechtsordnung ist allerdings eine überzogene Kompensation, insbesondere bei schwerer Wirtschaftskriminalität, zu vermeiden (BGH, Beschluss vom 17.11.2010 - 1 StR 145/10, juris; BGH…, Urteil vom 08.08.2006 - 5 StR 189/06, juris Rn. 8 f.). - LG Bonn, 01.03.2017 - 29 KLs 1/14
TelDaFax: Angeklagte B. und Dr. K. wegen Insolvenzverschleppung und Verletzung …
Im Interesse der effektiven Verteidigung der Rechtsordnung ist eine überzogene Bemessung der Höhe einer Kompensation insbesondere bei schwerer Wirtschaftskriminalität zu vermeiden (BGH, Beschl. v. 17.11.2010, Az. 1 StR 145/10; BGH NJW 2012, 1458, 1461 f.). - LG Bonn, 12.12.2023 - 62 KLs 1/21 Im Interesse der effektiven Verteidigung der Rechtsordnung ist allerdings eine überzogene Kompensation, insbesondere bei schwerer Wirtschaftskriminalität, zu vermeiden (BGH, Beschluss vom 17.11.2010 - 1 StR 145/10, juris; BGH…, Urteil vom 08.08.2006 - 5 StR 189/06, juris Rn. 8 f.).
- BGH, 30.08.2018 - 5 StR 183/18
Ausnahmsweise Maßgeblichkeit des Wortlauts einer verschrifteten Einlassung als …
Die Strafkammer war nicht gehalten, unverzüglich nach Antragstellung eine Entscheidung zu treffen, sondern konnte diese längstens bis zum Schluss der Beweisaufnahme (§ 258 Abs. 1 StPO) zurückstellen (vgl. BGH, Beschluss vom 17. November 2010 - 1 StR 145/10, NStZ 2011, 168). - LG Bonn, 03.11.2025 - 64 KLs 1/23 Rn. 1462 die Schwere des Tatvorwurfs, wobei im Interesse der effektiven Verteidigung der Rechtsordnung eine überzogene Bemessung der Höhe einer Kompensation insbesondere bei schwerer Wirtschaftskriminalität zu vermeiden ist (BGH, Beschl. v. 17.11.2010, Az. 1 StR 145/10;… allgemein BGH, Urt. v. 07.02.2012, Az. 1 StR 525/11);.
- OLG Bamberg, 23.02.2015 - 3 OLG 8 Ss 126/14
Beweisantrag auf Vernehmung eines Mitangeklagten nach Berufungsverwerfung
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§ 356a StPO; § 338 Nr. 5 StPO; § 230 StPO
Unbegründete Anhörungsrüge (unzulässige Abwesenheit) - lexetius.com
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Verwerfung einer Revision wegen vermeintlicher Verletzung des rechtlichen Gehörs
- ra.de
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StPO § 338 Nr. 5; StPO § 344 Abs. 2 S. 1
Verwerfung einer Revision wegen vermeintlicher Verletzung des rechtlichen Gehörs - datenbank.nwb.de
- juris (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- LG Mannheim, 08.07.2009 - 23 KLs 618 Js 28053/02
- BGH, 17.11.2010 - 1 StR 145/10
- BGH, 11.01.2011 - 1 StR 145/10
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