Rechtsprechung
| BGH, 25.04.2017 - 1 StR 147/17 |
Volltextveröffentlichungen (13)
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§ 40 Abs. 2, Abs. 3 StGB
Bemessung einer Geldstrafe (Höhe eines Tagessatzes: Begriff des Einkommens, Berücksichtigung des Einkommens eines Ehepartners, Möglichkeit der Schätzung) - lexetius.com
- openjur.de
- bundesgerichtshof.de
- rechtsinformationen.bund.de
Bemessung der Geldstrafe: Beschränkung des Rechtsmittels auf die Bemessung der Tagessatzhöhe; Grundsätze für die Bestimmung der Tagessatzhöhe
- rechtsprechung-im-internet.de
§ 40 Abs 2 S 2 StGB, § 40 Abs 3 StGB, § 318 StPO, § 344 Abs 1 StPO
Bemessung der Geldstrafe: Beschränkung des Rechtsmittels auf die Bemessung der Tagessatzhöhe; Grundsätze für die Bestimmung der Tagessatzhöhe - IWW
§ 40 Abs. 2 Satz 2 StGB, § 40 Abs. 2 Satz 1 StGB, § 40 Abs. 3 StGB, § 358 Abs. 2 Satz 1 StPO, § 354 Abs. 3 StPO
- Wolters Kluwer
Verurteilung zu einer Geldstrafe wegen Widerstands gegen Vollstreckungsbeamte; Anforderungen an die Bestimmung der Tagessatzhöhe; Beschränkung des Rechtsmittels auf die Bemessung der Tagessatzhöhe
- ra.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
StGB § 40 Abs. 2 S. 1-2; StGB § 40 Abs. 3
Verurteilung zu einer Geldstrafe wegen Widerstands gegen Vollstreckungsbeamte; Anforderungen an die Bestimmung der Tagessatzhöhe; Beschränkung des Rechtsmittels auf die Bemessung der Tagessatzhöhe - datenbank.nwb.de
Bemessung der Geldstrafe: Beschränkung des Rechtsmittels auf die Bemessung der Tagessatzhöhe; Grundsätze für die Bestimmung der Tagessatzhöhe
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (2)
- Burhoff online Blog (Kurzinformation)
Bemessung der Tagessatzhöhe
- Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)
Die Höhe des Tagessatzes - und das Einkommen des Ehegatten
Verfahrensgang
- LG Ulm, 12.12.2016 - 3 KLs 11 Js 18306/15
- BGH, 25.04.2017 - 1 StR 147/17
Papierfundstellen
- NStZ-RR 2017, 305
Wird zitiert von ... (18) Zitiert selbst (2)
- BGH, 30.11.1976 - 1 StR 319/76
Voraussetzungen einer wirksamen Rechtsmittelbeschränkung - Beschränkung der …
Auszug aus BGH, 25.04.2017 - 1 StR 147/17
Das Rechtsmittel ist wirksam auf die Bemessung der Tagessatzhöhe beschränkt (BGH, Beschluss vom 30. November 1976 - 1 StR 319/76, BGHSt 27, 70, 73). - OLG Düsseldorf, 19.01.1995 - 5 Ss 437/94
Auszug aus BGH, 25.04.2017 - 1 StR 147/17
Dem Tatrichter steht gemäß § 40 Abs. 3 StGB eine Schätzungsbefugnis zu, sofern entweder der Angeklagte keine oder unrichtige Angaben zu seinen wirtschaftlichen Verhältnissen macht oder deren Ermittlung zu einer unangemessenen Verzögerung des Verfahrens führen würde bzw. der erforderliche Aufwand nicht im Verhältnis zur Höhe der Geldstrafe stehen würde (OLG Düsseldorf, Beschluss vom 19. Januar 1995 - 5 Ss 437/94;… MüKo-StGB/ Radtke, 3. Aufl., § 40 Rn. 119).
- BGH, 13.07.2017 - 1 StR 536/16
Umsatzsteuerhinterziehung (Konkurrenzverhältnis von Umsatzsteuervoranmeldungen …
Jedoch erschöpft sich die Bestimmung der Tagessatzhöhe nicht in einem mechanischen Rechenakt, sondern es handelt sich um einen wertenden Akt richterlicher Strafzumessung, der dem Tatrichter Ermessensspielräume hinsichtlich der berücksichtigungsfähigen Faktoren belässt (vgl. BGH, Beschluss vom 25. April 2017 - 1 StR 147/17 Rn. 7 mwN). - BVerfG, 15.11.2023 - 1 BvR 52/23
Erfolgreiche Verfassungsbeschwerde eines Lehrers gegen eine Durchsuchung zur …
§ 40 Abs. 3 StGB erfordert aber - zumal in Fällen der kleineren Kriminalität (…vgl. BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats vom 1. Juni 2015 - 2 BvR 67/15 -, Rn. 22) - auch nicht die Ausschöpfung aller Beweismittel (…vgl. auch BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats vom 16. August 1994 - 2 BvR 983/94 u.a. -, Rn. 3 und 13), wenn ansonsten die fachrechtlichen Voraussetzungen für eine Schätzung vorliegen (vgl. BGH, Beschluss vom 25. April 2017 - 1 StR 147/17 -, Rn. 10 ff.).Hinzu kommt, dass es sich bei der Festlegung der Tagessatzhöhe um einen wertenden Akt richterlicher Strafzumessung handelt, der dem Tatrichter Ermessensspielräume hinsichtlich der berücksichtigungsfähigen Faktoren belässt (vgl. BGH, Beschluss vom 25. April 2017 - 1 StR 147/17 -, Rn. 7).
- BGH, 14.01.2021 - 1 StR 242/20
Bemessung der Tagessatzhöhe bei einer Geldstrafe (Begriff des Einkommens); …
Die Festlegung der Tagessatzhöhe erschöpft sich jedoch nicht in einem bloßen Rechenvorgang, es handelt sich vielmehr um einen wertenden Akt richterlicher Strafzumessung, der dem Tatrichter Ermessensspielräume hinsichtlich der berücksichtigungsfähigen Faktoren belässt (st. Rspr.; vgl. nur BGH, Beschluss vom 25. April 2017 - 1 StR 147/17 Rn. 7 mwN;… Fischer, StGB, 68. Aufl., § 40 Rn. 6a mwN;… MünchKomm-StGB/Radtke, 4. Aufl., § 40 Rn. 56 mwN).
- BGH, 05.09.2017 - 1 StR 198/17
Steuerhinterziehung (Täterschaft: Voraussetzungen der Täterschaft, kein …
Dasselbe gilt für den Umstand, dass die vom Landgericht vorgenommene Bestimmung der Höhe des Tagessatzes nicht den Begründungsanforderungen entsprach (vgl. dazu BGH, Beschluss vom 25. April 2017 - 1 StR 147/17, StraFo 2017, 338 und Urteil vom 13. Juli 2017 - 1 StR 536/16, jeweils mwN). - LG Köln, 25.04.2018 - 153 Ns 89/17
Tagessatz; Tagesatzhöhe; Grundsicherung; Hartz 4
Rn. 9 Aufgrund der wirksamen Beschränkung der Berufung auf die Tagessatzhöhe und die Zahlungserleichterung (vgl. BGH, Beschl. v. 30.11.1976 - 1 StR 319/76; Beschl. v. 25.04.2017 - 1 StR 147/17;… RG, Urt. v. 30.05.1930 - I 531/30, jew. juris) sind die den Schuldspruch tragenden Feststellungen des erstinstanzlichen Urteils in Rechtskraft erwachsen.Hierzu zählen Einkünfte jeglicher Art, mithin auch Sachbezüge, da diese ebenso wie Geldleistungen die Leistungsfähigkeit und den Lebenszuschnitt des Täters bestimmen (st. Rspr. und h.M., vgl. nur BGH, Beschl. v. 25.04.2017 - 1 StR 147/17, juris;… Fischer, StGB, 65. Aufl., § 40 Rn. 7 m.w.N.).
Bei der Festsetzung der Tagessatzhöhe handelt es sich dabei um einen ermessensähnlich ausgestalteten Strafzumessungsakt, der sich einer schematischen Behandlung entzieht (BGH, Beschl. v. 25.04.2017 - 1 StR 147/17; OLG Köln, Beschl. v. 22.01.2016 - 1 RVs 3/16;… OLG Jena, a.a.O., jew. juris).
- OLG Celle, 10.07.2026 - 2 ORs 44/26
Festsetzung der Tagessatzhöhe einer Geldstrafe bei einem einkommensschwachen …
Das Landgericht ist in dem angefochtenen Berufungsurteil frei von revisionsrechtlichen Bedenken davon ausgegangen, dass die Beschränkung der von der Staatsanwaltschaft gegen das erstinstanzliche Urteil eingelegten Berufung auf den Rechtsfolgenausspruch und innerhalb dessen auf die Bestimmung der Tagessatzhöhe der vom Amtsgericht gegen den Angeklagten verhängten Geldstrafe sowie die Einziehungsentscheidung zulässig war (vgl. hierzu BGH, Beschluss vom 25. April 2017 - 1 StR 147/17 -, juris).Daher kann es in Fällen von vollkommen gleichartigen tatsächlichen Beurteilungsgrundlagen vorkommen, dass das vom jeweiligen Tatrichter rechtsfehlerfrei ausgeübte Ermessen zu unterschiedlichen Tagessatzhöhen führt (st. Rspr., vgl. BGH, Urteil vom 13. Juli 2017 - 1 StR 536/16 -, juris; BGH, Beschl. v. 25.04.2017 - 1 StR 147/17 -, juris; BGH, Beschl. v. 10.01.1989 - 1 StR 682/88 -, juris; BGH, Beschl. v. 08.06.1977 - 5 StR 30/77 -, juris; OLG Jena, Beschl. v. 27.10.2017 - 1 OLG 161 Ss 53/17 -, juris; OLG Köln, Beschl. v. 10.06.2011 - III-1 RVs 96/11 -, juris; OLG Frankfurt, StV 2007, 471).
Dabei ist es nicht erforderlich, dass es sich um Einnahmen in Form von Geldleistungen handelt, es zählen hierzu auch Unterhalts- und Sachbezüge sowie Naturalleistungen wie z.B. die kostenfreie Gewährung einer (Mit)Wohngelegenheit (vgl. BGH, Urteil vom 13. Juli 2017 - 1 StR 536/16 -, juris; BGH, Beschl. v. 25.04.2017 - 1 StR 147/17 - , juris).
Außergewöhnliche Belastungen sind in der Regel ebenfalls zu berücksichtigen, Unterhaltsverpflichtungen nur in angemessenem Umfang (vgl. BGH, Urteil vom 13. Juli 2017 - 1 StR 536/16 -, juris; BGH, Beschl. v. 25.04.2017 -1 StR 147/17 -, juris).
- BGH, 24.04.2025 - 2 StR 464/24
Strafzumessung (Tagessatzhöhe bei Geldstrafe: maßgeblicher Zeitpunkt, mit …
Rn. 2 1. Das Rechtsmittel ist wirksam auf die Bemessung der Tagessatzhöhe beschränkt (vgl. BGH, Beschlüsse vom 30. November 1976 - 1 StR 319/76, BGHSt 27, 70, 73, und vom 25. April 2017 - 1 StR 147/17, StraFo 2017, 338).Vielmehr handelt es sich um einen wertenden Akt richterlicher Strafzumessung, der dem Tatrichter Ermessensspielräume hinsichtlich der berücksichtigungsfähigen Faktoren belässt (vgl. BGH, Beschlüsse vom 25. April 2017 - 1 StR 147/17, BGHR StGB § 40 Abs. 2 Satz 1 Einkommen 6 Rn. 7, …und vom 14. Januar 2021 - 1 StR 242/20, Rn. 5).
Der Senat macht von der Möglichkeit des § 354 Abs. 3 StPO Gebrauch und verweist die Sache an das zuständige Amtsgericht Köln - Strafrichter - zurück (vgl. BGH, Beschluss vom 25. April 2017 - 1 StR 147/17, Rn. 15).
- OLG Celle, 12.12.2019 - 2 Ss 138/19
Ein im Ausland ausgestellter Ersatzführerschein keine neue, originäre …
Nur so ist es dem Revisionsgericht möglich, die Bestimmung der Tagessatzhöhe auf Rechtsfehler zu überprüfen (vgl. BGH StraFo 2017, 338; Senatsbeschluss vom 03.06.2019, 2 Ss 63/19; OLG Köln, Beschluss vom 17. Juni 2015 - III-1 RVs 101/15 -, juris). - BayObLG, 11.08.2026 - 206 StRR 211/26
Tagessatzhöhe, Einziehung von Wertersatz, Strafzumessung, Revision im …
Rn. 9 a) Zwar ist die Bestimmung der Höhe eines Tagessatzes Teil der Strafzumessung (vgl. BGH, Beschluss vom 28.06.1977, 5 StR 30/77, NJW 1977, 1459, 1460; s. auch BGH, Beschluss vom 25.04.2017, 1 StR 147/17, BeckRS 2017, 114006, Rdn. 7ff., und Senat…, Beschluss vom 27.05.2024, 206 StRR 164/24, BeckRS 2024, 13009, Rdn. 16ff.). - OLG Jena, 27.10.2017 - 1 OLG 161 Ss 53/17
Tagessatzhöhe bei Geldstrafe: Bemessung bei einem Bezieher von ALG II
Rn. 13 Trotz dieser vom Gesetzgeber gewählten Richtlinie handelt es sich bei der Bestimmung der Tagessatzhöhe um einen wertenden Akt richterlicher Strafzumessung, der dem Tatrichter einen Ermessensspielraum hinsichtlich der berücksichtigungsfähigen Faktoren belässt (BGH, Beschl. v. 25.04.2017, 1 StR 147/17, bei juris). - BGH, 06.05.2020 - 2 StR 391/19
Unerlaubtes Handeltreiben mit Betäubungsmitteln (Abgrenzung des Handeltreibens …
- BGH, 24.04.2025 - 2 StR 171/25
Aufenthalt im Bundesgebiet entgegen § 11 Abs. 1 AufenthG (materiell-rechtlicher …
- BGH, 15.08.2023 - 1 StR 171/23
Hinterziehung von Lohnsteuer (Bestimmung der hinterzogenen Steuer anhand des …
- LG Nürnberg-Fürth, 08.05.2026 - 18 Qs 23/25
Sofortige Beschwerde der Staatsanwaltschaft gegen die Festsetzung der …
- BGH, 07.09.2022 - 1 StR 157/22
Schlechterstellungsverbot (keine Erhöhung von Einzelstrafen auch bei insgesamt …
- BayObLG, 27.05.2024 - 206 StRR 164/24
Bestimmung der Tagessatzhöhe bei fehlenden Bareinkünften
- KG, 16.01.2025 - 2 ORs 38/24
Bestimmen der Höhe eines Tagessatzes unter Berücksichtigung der persönlichen und …
- BayObLG, 22.11.2023 - 205 StRR 364/23
Tagessatzhöhe, Schätzungsgrundlage, Persönliche und wirtschaftliche Verhältnisse, …
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