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Rechtsprechung
   BGH, 27.10.2020 - 1 StR 148/20   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2020,37334
BGH, 27.10.2020 - 1 StR 148/20 (https://dejure.org/2020,37334)
BGH, Entscheidung vom 27.10.2020 - 1 StR 148/20 (https://dejure.org/2020,37334)
BGH, Entscheidung vom 27. Oktober 2020 - 1 StR 148/20 (https://dejure.org/2020,37334)
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Volltextveröffentlichungen (12)

  • Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Mit KI-Zusammenfassung und KI-Dialogfeld, um Fragen zur Entscheidung stellen.
    Doctrine ist die neue umfassende Rechts-KI-Plattform in Kooperation mit dejure.org. Mehr Informationen

  • HRR Strafrecht

    § 370 Abs. 1 Nr. 1 AO; § 168 AO; § 150 Abs. 1 Satz 3 AO; § 18 Abs. 1, Abs. 3 UStG § 267 Abs. 1 Satz 1 StPO
    Umsatzsteuerhinterziehung (Tatvollendung bei Abgabe inhaltlich unzutreffender Steueranmeldungen, die zu einer Steuervergütung führen: Vollendung erst mit Zustimmung der Finanzbehörde, erforderliche Feststellungen)

  • openjur.de
  • bundesgerichtshof.de PDF
  • rechtsinformationen.bund.de

    Umsatzsteuerhinterziehung: Tatvollendung bei unrichtiger Umsatzsteueranmeldung; erforderliche Feststellungen des Tatgerichts

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 150 Abs 1 S 3 AO, § 168 S 1 AO, § 168 S 2 AO, § 370 Abs 1 Nr 1 AO, § 18 Abs 1 S 1 UStG
    Umsatzsteuerhinterziehung: Tatvollendung bei unrichtiger Umsatzsteueranmeldung; erforderliche Feststellungen des Tatgerichts

  • IWW
  • Wolters Kluwer

    Eintritt der Vollendung bei der Straftat der Steuerhinterziehung; Führen der Hinterziehung von Umsatzsteuer durch Abgabe inhaltlich unzutreffender Steueranmeldungen zu einer Zahllast oder einer Steuervergütung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • rechtsportal.de

    AO § 168 S. 1; AO § 370 Abs. 1 Nr. 1
    Eintritt der Vollendung bei der Straftat der Steuerhinterziehung; Führen der Hinterziehung von Umsatzsteuer durch Abgabe inhaltlich unzutreffender Steueranmeldungen zu einer Zahllast oder einer Steuervergütung

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Umsatzsteuerhinterziehung - und die Frage der Tatvollendung

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Steuerhinterziehung, § 370 AO - Wann tritt Tatvollendung ein?

Besprechungen u.ä.

  • HRR Strafrecht (Aufsatz mit Bezug zur Entscheidung)

    Die Bestimmung von Vollendung und Beendigung bei der Steuerhinterziehung anhand der Rechtsprechung des BGH

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NStZ 2021, 294
  • StV 2021, 736 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (13)Zitiert selbst (3)

  • BGH, 17.01.2008 - GSSt 1/07

    Systemwechsel bei der Entschädigung für rechtsstaatswidrig verzögerte …

    Auszug aus BGH, 27.10.2020 - 1 StR 148/20
    Den Urteilsgründen (UA S. 135 f.) ist bereits nicht zu entnehmen, für welche Zeiträume und Dauer das Landgericht eine solche Verfahrensverzögerung annimmt (vgl. BGH, Beschluss vom 17. Januar 2008 - GSSt 1/07, BGHSt 52, 124 Rn. 54 ff.).
  • BGH, 24.08.2017 - 1 StR 625/16

    Betrug (Prozessbetrug im Insolvenzeröffnungsverfahren; Konkurrenzen: Rechtsgut, …

    Auszug aus BGH, 27.10.2020 - 1 StR 148/20
    Das Tatgericht muss daher Feststellungen dazu treffen, ob die jeweilige Steueranmeldung eine Zahllast oder eine Steuervergütung zum Inhalt hatte und - im Falle der Steuervergütung - ob die Finanzbehörden dieser zugestimmt haben (st. Rspr.; vgl. nur BGH, Beschlüsse vom 24. August 2017 - 1 StR 625/16 Rn. 22 …und vom 25. Januar 2018 - 1 StR 264/17 Rn. 4).
  • BGH, 25.01.2018 - 1 StR 264/17

    Steuerhinterziehung (Vollendung durch Steuerverkürzung; Vollendung im Falle der …

    Auszug aus BGH, 27.10.2020 - 1 StR 148/20
    Das Tatgericht muss daher Feststellungen dazu treffen, ob die jeweilige Steueranmeldung eine Zahllast oder eine Steuervergütung zum Inhalt hatte und - im Falle der Steuervergütung - ob die Finanzbehörden dieser zugestimmt haben (st. Rspr.;… vgl. nur BGH, Beschlüsse vom 24. August 2017 - 1 StR 625/16 Rn. 22 und vom 25. Januar 2018 - 1 StR 264/17 Rn. 4).
  • BGH, 13.04.2022 - 2 StR 1/21

    Beschränkung der Revision (Einziehungsentscheidung: losgelöst und selbständig …

    a) Das Landgericht hat bei seiner Entscheidung über die Einziehung des Wertes der Überweisungsgutschriften in Höhe von 999.889 EUR auf dem Konto des Angeklagten verkannt, dass nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs ein Geldwäscheobjekt auf Grundlage der gemäß § 2 Abs. 1 StGB für den Tatzeitraum geltenden Fassung des § 261 Abs. 7 StGB grundsätzlich nur nach § 74 Abs. 2 StGB eingezogen werden konnte und die Wertersatzeinziehung sich daher ausschließlich nach § 74c StGB richtete (vgl. BGH, Urteil vom 27. November 2018 - 5 StR 234/18, NJW 2019, 533, 536; Beschlüsse vom 25. Mai 2021 - 5 StR 62/21, wistra 2021, 360; vom 15. Juli 2020 - 6 StR 95/20, juris;… vom 23. Januar 2019 - 5 StR 143/18, juris Rn. 56; vgl. auch Senat…, Urteil vom 10. November 2021 - 2 StR 185/20, juris Rn. 56; Beschluss vom 27. März 2019 - 2 StR 561/18, NJW 2019, 2182, 2183 f.;… BGH, Beschlüsse vom 11. Januar 2022 - 1 StR 471/21, juris Rn. 3; vom 7. April 2020 - 6 StR 34/20, NStZ-RR 2020, 175; Köhler/Burkhard, NStZ 2017, 665, 681 f.).

    Diese sind mithin nicht das mildere Recht im Sinne des § 2 Abs. 3 und Abs. 5 StGB, so dass die Einziehungsentscheidung nach dem zur Tatzeit geltenden Recht zu treffen war (vgl. BGH, Beschluss vom 25. Mai 2021 - 5 StR 62/21, wistra 2021, 360).

    Leichtfertiges Verhalten genügt (vgl. BGH, Beschlüsse vom 25. Mai 2021 - 5 StR 62/21, wistra 2021, 360; vom 7. April 2020 - 6 StR 34/20, NStZ-RR 2020, 175;… Schönke/Schröder/Eser/Schuster, StGB, 30. Aufl., § 74c Rn. 6;… aA BeckOK-StGB/Heuchemer, 53. Ed., § 74c Rn. 9;… LK-StGB/Lohse, 13. Aufl., § 74c Rn. 10;… MüKo-StGB/Joecks/Meißner, 4. Aufl., § 74c Rn. 11;… differenzierend SSW-StGB/Heine, 5. Aufl., § 74c Rn. 3); dies gilt jedenfalls, wenn die Vereitelungshandlung eine bereits aufgrund von Leichtfertigkeit strafbare Geldwäschehandlung darstellt, die ihrerseits - strafbewehrt - vorwerfbar ist.

  • BGH, 21.09.2022 - 1 StR 479/21

    Steuerhehlerei (Begriff des Sichverschaffens: Erlangen eigener Verfügungsgewalt …

    Dies ist rechtsfehlerhaft, da es sich insoweit um einen bestimmenden Strafzumessungsgesichtspunkt handelt (§ 267 Abs. 3 Satz 1 StPO;… vgl. BGH, Beschlüsse vom 23. März 2022 - 6 StR 61/22 Rn. 2; vom 27. Oktober 2020 - 1 StR 148/20 Rn. 9 …und vom 29. September 2016 - 2 StR 63/16 Rn. 15).
  • BayObLG, 13.12.2021 - 201 ObOWi 1453/21

    Bestimmung des Wertes des Erlangten im selbständigen Einziehungsverfahren

    Nach dem Willen des Gesetzgebers enthält das Tatbestandsmerkmal "für" dabei eine subjektive Komponente, sodass nur solche Aufwendungen dem Abzugsverbot unterliegen, die willentlich und bewusst für das verbotene Geschäft eingesetzt wurden (…BGH, Urt. v. 01.07.2021 a.a.O.; Urt. v. 30.03.2021- 3 StR 474/19 = StV 2021, 736 = wistra 2021, 360).
  • BGH, 03.05.2023 - 3 StR 81/23

    Geldwäsche (Einziehung des Wertes von Geldwäscheobjekten)

    Denn nach § 261 Abs. 7 StGB aF konnten Geldwäscheobjekte nur gemäß § 74 Abs. 2 StGB und im Falle einer Vereitelungshandlung der entsprechende Wert nach § 74c StGB eingezogen werden, was sich für den Angeklagten günstiger darstellt als die aktuell gültige Regelung in § 261 Abs. 10 StGB (vgl. insgesamt BGH, Beschlüsse vom 22. Mai 2021 - 5 StR 62/21, wistra 2021, 360; vom 22. September 2022 - 3 StR 175/22, NStZ-RR 2023, 8, 9;… vom 7. Februar 2023 - 3 StR 459/22, juris Rn. 4;… Urteil vom 13. April 2022 - 2 StR 1/21, ZInsO 2022, 2261 Rn. 25).
  • BGH, 01.02.2024 - 5 StR 93/23

    Einziehung von Taterträgen (erlangtes Etwas, tatsächliche Verfügungsgewalt); …

    Dabei ist es - weil die Strafen aus dem zur neuen Fassung unveränderten Strafrahmen des besonders schweren Falls der Geldwäsche (vgl. § 261 Abs. 4 StGB aF, § 261 Abs. 5 StGB) zuzumessen waren - zutreffend von der Anwendbarkeit des gegenüber § 261 Abs. 10 StGB nF milderen § 261 Abs. 7 StGB aF ausgegangen (vgl. dazu BGH, Beschlüsse vom 25. Mai 2021 - 5 StR 62/21, wistra 2021, 360;… vom 3. Mai 2023 - 3 StR 81/23 Rn. 4 mwN).
  • BGH, 04.07.2023 - 2 StR 219/22

    Bewaffnetes Handeltreiben mit Betäubungsmitteln (Einhandmesser: Küche, gekorene …

    a) Nach dem zur Tatzeit geltenden § 261 Abs. 7 Satz 1 StGB a.F., der wegen der Ausgestaltung als Ermessensregelung als milderes Recht gemäß § 2 Abs. 3 und Abs. 5 StGB zur Anwendung kommt (vgl. BGH, Beschluss vom 25. Mai 2021 - 5 StR 62/21, wistra 2021, 360), kann der durch Geldwäsche erlangte Vermögensgegenstand selbst nur als Tatobjekt eingezogen werden, wohingegen eine Einziehung als Tatertrag ausscheidet (vgl. BGH, Beschluss vom 11. Januar 2022 - 1 StR 471/21, wistra 2022, 341).
  • BGH, 28.07.2022 - 1 StR 470/21

    Steuerhinterziehung durch das pflichtwidrige Nicht-Verwenden von Steuerzeichen …

    Dies ist rechtsfehlerhaft, da es sich insoweit um einen bestimmenden Strafzumessungsgesichtspunkt handelt (§ 267 Abs. 3 Satz 1 StPO;… vgl. BGH, Beschlüsse vom 23. März 2022 - 6 StR 61/22 Rn. 2; vom 27. Oktober 2020 - 1 StR 148/20 Rn. 9 …und vom 29. September 2016 - 2 StR 63/16 Rn. 15).
  • BGH, 28.11.2024 - 1 StR 376/24

    Vorenthalten von Arbeitgeberbeiträgen (erforderlicher Zusammenhang zwischen dem …

    Das Tatgericht muss daher Feststellungen dazu treffen, ob die jeweilige Steueranmeldung eine Zahllast oder eine Steuervergütung zum Inhalt hatte und - im Falle der Steuervergütung - ob die Finanzbehörden dieser (z.B. konkludent durch Auszahlung) zugestimmt haben (vgl. BGH, Beschlüsse vom 27. Oktober 2020 - 1 StR 148/20 Rn. 6;… vom 20. September 2018 - 1 StR 512/17 Rn. 5 …und vom 25. Januar 2018 - 1 StR 264/17, BGHR AO § 370 Abs. 1 Nr. 1 Vollendung 4 Rn. 4).
  • BGH, 23.03.2022 - 6 StR 61/22

    Grundsätze der Strafzumessung (bestimmender Strafzumessungsgesichtspunkt: …

    Insoweit handelt es sich jedoch um einen bestimmenden Strafzumessungsgesichtspunkt im Sinne von § 267 Abs. 3 Satz 1 StPO (vgl. BGH, Beschlüsse vom 27. Oktober 2020 - 1 StR 148/20 und vom 29. September 2016 - 2 StR 63/16).
  • BGH, 15.12.2021 - 1 StR 362/21

    Umsatzsteuerhinterziehung (Verhältnis von Umsatzsteuervoranmeldung und …

    Bezüglich der Umsatzsteuervoranmeldungen für November 2017 sowie Februar und September 2018, in denen der Angeklagte jeweils eine negative Vorauszahlung ermittelte, ergibt sich aus dem Urteil zudem nicht, ob das Finanzamt ihnen zustimmte, so dass eine Verurteilung wegen vollendeter Steuerhinterziehung (§ 370 Abs. 1 Nr. 1 AO) auch deswegen ausscheidet (st. Rspr.; z.B. BGH, Beschluss vom 27. Oktober 2020 - 1 StR 148/20 Rn. 6).
  • BGH, 07.02.2023 - 3 StR 459/22

    Beihilfe zum gewerbsmäßigen Bandenbetrug; Einziehung des Werts von Taterträgen

  • BGH, 21.04.2021 - 1 StR 514/20

    Umsatzsteuerhinterziehung (Tatvollendung bei Umsatzsteuervoranmeldungen); …

  • BGH, 30.06.2022 - 1 StR 185/22

    Strafzumessung (vorherige Straffreiheit des Angeklagten)

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