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Rechtsprechung
   BGH, 29.06.2005 - 1 StR 149/05   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2005,5503
BGH, 29.06.2005 - 1 StR 149/05 (https://dejure.org/2005,5503)
BGH, Entscheidung vom 29.06.2005 - 1 StR 149/05 (https://dejure.org/2005,5503)
BGH, Entscheidung vom 29. Juni 2005 - 1 StR 149/05 (https://dejure.org/2005,5503)
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Volltextveröffentlichungen (10)

  • Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Mit KI-Zusammenfassung und KI-Dialogfeld, um Fragen zur Entscheidung stellen.
    Doctrine ist die neue umfassende Rechts-KI-Plattform in Kooperation mit dejure.org. Mehr Informationen

  • HRR Strafrecht

    § 46 StGB; § 54 StGB
    Strafzumessung (gerechter Schuldausgleich; Revisibilität; gesteigerte Darlegungspflichten bei Strafen an der unteren und oberen Grenze des Zulässigen; Untersuchungshaft)

  • openjur.de
  • bundesgerichtshof.de PDF
  • Judicialis

    StGB § 46 Abs. 2; ; StGB § 54

  • Wolters Kluwer

    Unerlaubtes Handeltreiben mit Betäubungsmitteln und unerlaubter Besitz einer Schußwaffe und Munition; Rechtliche Nachprüfung einer Gesamtstrafenbildung; Strafmildernde Bewertung eines Geständnisses, eines guten sozialen Umfeldes und des Nichtvorliegens von Vorstrafen

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StGB § 54 Abs. 1; StPO § 337 Abs. 1
    Anforderungen an die Urteilsbegründung bei Verhängung einer Gesamtstrafe; revisionsgerichtliche Überprüfung der Gesamtstrafe

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Sonstiges

  • bka.de PDF, S. 40 (Äußerung von Verfahrensbeteiligten)

    Erste Erfahrungen des Revisionsgerichts mit der Operativen Fallanalyse

Papierfundstellen

  • NStZ 2006, 568
 
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Wird zitiert von ... (15)Zitiert selbst (6)

  • BGH, 10.04.1987 - GSSt 1/86

    Fehlen von Strafmilderungsgründen

    Auszug aus BGH, 29.06.2005 - 1 StR 149/05
    Eine ins einzelne gehende Richtigkeitskontrolle ist ausgeschlossen (BGHSt 34, 345, 349).
  • BGH, 30.11.1971 - 1 StR 485/71

    Berücksichtigung von Vorstrafen bei der Bildung einer Gesamtfreiheitsstrafe - …

    Auszug aus BGH, 29.06.2005 - 1 StR 149/05
    So ist auch die Gesamtstrafenbildung dann eingehend zu begründen, wenn die Einsatzstrafe nur geringfügig überschritten wird (BGHSt 24, 268, 271).
  • BGH, 19.12.2002 - 3 StR 401/02

    Vorsatz (Wollen; Wissen); Strafzumessung bei der Vergewaltigung …

    Auszug aus BGH, 29.06.2005 - 1 StR 149/05
    Rn. 7 Der Revision ist zwar zuzugeben, daß die Verbüßung von Untersuchungshaft grundsätzlich nicht zu einer Strafmilderung führen muß (vgl. BGHR StGB § 46 Abs. 2 Lebensumstände 20).
  • BGH, 01.03.1995 - 2 StR 691/94

    Erweiterter Verfall - Vermögenseinbuße - Strafmilderungsgrund

    Auszug aus BGH, 29.06.2005 - 1 StR 149/05
    Das schließt indessen nicht aus, daß das Landgericht die Höhe der Strafe und die Anordnung des Verfalls im Hinblick auf die heutigen Vermögensverhältnisse des Angeklagten "in gewissem Umfang" aufeinander abstimmen konnte (vgl. BGH NStZ 1995, 491, 492).
  • BGH, 22.11.2000 - 1 StR 479/00

    Unterbringung in einer Entziehungsanstalt; Anrechnung einer den Bruttoerlös aus …

    Auszug aus BGH, 29.06.2005 - 1 StR 149/05
    Rn. 8 Richtig geht die Revision schließlich auch davon aus, daß auch die mit der Anordnung des Wertersatzverfalls verbundene Vermögenseinbuße in der Regel keinen Strafmilderungsgrund darstellt (vgl. BGH NStZ 2001, 312).
  • BGH, 01.03.1990 - 4 StR 61/90

    Begründung einer Aufklärungsrüge hinsichtlich einer unterlassenen Aufklärung des …

    Auszug aus BGH, 29.06.2005 - 1 StR 149/05
    Diese Grundsätze gelten auch für die Bildung der Gesamtstrafe (BGHR StGB § 54 Abs. 1 Bemessung 5).
  • BGH, 10.10.2013 - 4 StR 258/13

    Schwerer sexueller Missbrauch von Kindern (gemeinschaftliche täterschaftliche …

    Für die neuerlich zu treffende Gesamtstrafenentscheidung weist der Senat darauf hin, dass die Bemessung der Gesamtstrafe einer eingehenden Begründung bedarf, wenn die Einsatzstrafe nur geringfügig überschritten wird (vgl. BGH, Urteile vom 29. Juni 2005 - 1 StR 149/05, NStZ 2006, 568; vom 30. November 1971 - 1 StR 485/71, BGHSt 24, 268, 271).
  • BGH, 26.10.2015 - 1 StR 317/15

    Gewerbsmäßiges Handeltreiben mit Betäubungsmitteln in nicht geringen Mengen …

    In Zweifelsfällen muss das Revisionsgericht die vom Tatgericht vorgenommene Bewertung bis an die Grenze des Vertretbaren hinnehmen (st. Rspr.; vgl. z.B. BGH, Urteil vom 29. Juni 2005 - 1 StR 149/05, NStZ 2006, 568).

    Diese Grundsätze gelten auch für die Bildung der Gesamtstrafe (BGH, Urteile vom 24. März 1999 - 3 StR 556/98, wistra 1999, 297, 298 und vom 29. Juni 2005 - 1 StR 149/05, NStZ 2006, 568).

  • BGH, 15.06.2016 - 1 StR 72/16

    Strafzumessung (Berücksichtigung der Art des Rauschgifts und seiner …

    Ein Eingriff des Revisionsgerichts in diese Einzelakte der Strafzumessung ist in der Regel nur möglich, wenn die Zumessungserwägungen in sich fehlerhaft sind, wenn das Tatgericht gegen rechtlich anerkannte Strafzwecke verstößt oder wenn sich die verhängte Strafe nach oben oder unten von ihrer Bestimmung löst, gerechter Schuldausgleich zu sein (st. Rspr.; BGH, Urteile vom 17. September 1980 - 2 StR 355/80, BGHSt 29, 319 mwN; vom 4. Februar 2004 - 5 StR 511/03, wistra 2004, 262 (263); vom 29. Juni 2005 - 1 StR 149/05, NStZ 2006, 568; vom 7. Juni 2006 - 2 StR 42/06, wistra 2006, 343 (344); vom 7. November 2007 - 1 StR 164/07, wistra 2008, 58 f. und vom 19. Januar 2012 - 3 StR 413/11, NStZ-RR 2012, 168; Beschluss vom 10. April 1987 - GSSt 1/86, BGHSt 34, 349).

    Eine ins Einzelne gehende Richtigkeitskontrolle ist dagegen ausgeschlossen (BGH, Urteile vom 29. Juni 2005 - 1 StR 149/05, NStZ 2006, 568 und vom 7. November 2007 - 1 StR 164/07, wistra 2008, 59; Beschluss vom 10. April 1987 - GSSt 1/86, BGHSt 34, 349).

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