Rechtsprechung
| BGH, 07.05.2014 - 1 StR 150/14 |
Volltextveröffentlichungen (14)
- Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Mit KI-Zusammenfassung und KI-Dialogfeld, um Fragen zur Entscheidung stellen.
Doctrine ist die neue umfassende Rechts-KI-Plattform in Kooperation mit dejure.org. Mehr Informationen - HRR Strafrecht
§ 259 Abs. 1 StGB; § 260 Abs. 1 Nr. 1 StGB; § 25 Abs. 2 StGB; § 52 StGB
Gewerbsmäßige Hehlerei (Absetzen nur bei Absatzerfolg: Verhältnis zum Ankaufen, Ankauf vom Vortäter; tatbestandliche Handlungseinheit: Bewertungseinheit) - lexetius.com
- openjur.de
- bundesgerichtshof.de
- rechtsinformationen.bund.de
Strafverfahren wegen gewerbsmäßiger Hehlerei: Hehlerei durch Absetzen vorher angekaufter Waren
- rechtsprechung-im-internet.de
§ 52 StGB, § 53 StGB, § 259 Abs 1 StGB
Strafverfahren wegen gewerbsmäßiger Hehlerei: Hehlerei durch Absetzen vorher angekaufter Waren - IWW
- Wolters Kluwer
Ankauf der gestohlenen Elektronikgegenstände als maßgebliche Hehlereihandlung; Weiterverkauf von gestohlenen Waren eines Vortäters als mitbestrafte Nachtat des Absetzens der Hehlerei
- ra.de
- Owlit(Abodienst, Leitsatz frei)
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Ankauf der gestohlenen Elektronikgegenstände als maßgebliche Hehlereihandlung; Weiterverkauf von gestohlenen Waren eines Vortäters als mitbestrafte Nachtat des Absetzens der Hehlerei
- datenbank.nwb.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)
Absetzen vorher angekaufter Sache keine Hehlerei
Besprechungen u.ä.
- Alpmann Schmidt | RÜ(Abo oder Einzelheftbestellung) (Fallmäßige Aufbereitung - für Studienzwecke)
Absatzhehlerei als mitbestrafte Nachtat der Ankaufshehlerei
Verfahrensgang
- LG Amberg, 26.11.2013 - 11 KLs 105 Js 11087/12
- BGH, 07.05.2014 - 1 StR 150/14
Papierfundstellen
- NStZ 2014, 577
- StV 2015, 116
Wird zitiert von ... (6) Zitiert selbst (4)
- BGH, 05.09.2013 - 1 StR 162/13
Nötigung durch anwaltliches Mahnschreiben im "Masseninkasso" (Drohung; …
Auszug aus BGH, 07.05.2014 - 1 StR 150/14
Ergänzend weist der Senat darauf hin, dass bei Feststellungen gemäß § 111i Abs. 2 StGB der Umfang des Erlangten im Urteilstenor zu bezeichnen ist (vgl. BGH, Beschluss vom 5. September 2013 - 1 StR 162/13, Rn. 100 ff., wistra 2014, 57). - BGH, 22.10.2013 - 3 StR 69/13
Hehlerei (Erfordernis eines Absatzerfolges bei der vollendeten Hehlerei durch …
Auszug aus BGH, 07.05.2014 - 1 StR 150/14
a) Unabhängig davon, dass ein vollendetes Absetzen im Sinne des § 259 Abs. 1 StGB nach neuer Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs einen Absatzerfolg voraussetzt (BGH, Beschluss vom 22. Oktober 2013 - 3 StR 69/13, NJW 2014, 951), der hier in einigen Fällen nicht eingetreten ist, begegnet die Verurteilung des Angeklagten wegen Hehlerei in der Tatbestandsvariante des Absetzens durchgreifenden rechtlichen Bedenken. - BGH, 26.05.1976 - 2 StR 634/75
Strafbarkeit wegen Verstoßes gegen das Reichswaffengesetz, Hehlerei, Verstoßes …
Auszug aus BGH, 07.05.2014 - 1 StR 150/14
Unter Absetzen im Sinne des § 259 Abs. 1 StGB ist die im Einvernehmen mit dem Vortäter, im Übrigen aber selbständig vorgenommene wirtschaftliche Verwertung einer bemakelten Sache durch ihre rechtsgeschäftliche Weitergabe an gutoder bösgläubige Dritte gegen Entgelt zu verstehen (vgl. BGH, Urteil vom 26. Mai 1976 - 2 StR 634/75, NJW 1976, 1698;… Stree/Hecker in Schönke/Schröder, StGB, 29. Aufl., § 259 Rn. 28;… Walter in LKStGB, 12. Aufl., § 259 Rn. 51;… Fischer, StGB, 61. Aufl., § 259 Rn. 15 f.). - BGH, 03.06.1975 - 1 StR 228/75
Anforderungen an die Rüge der Verletzung sachlichen Rechts - Strafbarkeit wegen …
Auszug aus BGH, 07.05.2014 - 1 StR 150/14
Das Absetzen ist dann, wenn der Hehler überhaupt noch im Einvernehmen mit dem Vortäter tätig wurde und "in dessen Lager" (…vgl. Fischer aaO Rn. 16) stand, als Nachtat mitbestraft (vgl. BGH, Urteil vom 3. Juni 1975 - 1 StR 228/75, NJW 1975, 2109 sowie Walter aaO Rn. 107).
- BGH, 31.10.2018 - 2 StR 281/18
Hehlerei (Definitionen: Sich-Verschaffen, Absetzen; Absatzhilfe: Erfordernis …
Denn ein "Absetzen' im Sinne des § 259 Abs. 1 StGB setzt die im Einvernehmen mit dem Vortäter, im Übrigen aber - hier nicht festgestellte ? selbständig vorgenommene wirtschaftliche Verwertung einer bemakelten Sache durch ihre rechtsgeschäftliche Weitergabe an gut- oder bösgläubige Dritte gegen Entgelt voraus (BGH, Beschluss vom 7. Mai 2014 - 1 StR 150/14, juris Rn. 10; Senat, Urteil vom 26. Mai 1976 ? 2 StR 634/75, NJW 1976, 1698 f.;… Schönke/Schröder/Stree/Hecker, aaO, § 259 Rn. 28;… LK-StGB/Walter, 12. Aufl., § 259 Rn. 51). - BGH, 27.08.2025 - 4 StR 306/25
Konkurrenzen (Urkundenfälschung: Weiterveräußerung gestohlener Kfz, Manipulation …
Denn unter der Tathandlung des Absetzens ist die im Einvernehmen mit dem Vortäter, im Übrigen aber selbständig vorgenommene wirtschaftliche Verwertung einer bemakelten Sache durch ihre rechtsgeschäftliche Weitergabe an gut- oder bösgläubige Dritte gegen Entgelt zu verstehen (vgl. BGH, Beschluss vom 7. Mai 2014 - 1 StR 150/14 Rn. 10 mwN).Der Absetzende muss mithin "im Lager" des Vortäters stehen und zumindest auch in dessen Interesse handeln (vgl. BGH, Beschluss vom 10. November 2020 - 5 StR 410/20; Beschluss vom 7. Mai 2014 - 1 StR 150/14 Rn. 10; Urteil vom 4. November 1976 - 4 StR 255/76, NJW 1977, 205, 206;… Maier in MüKo/StGB, 5. Aufl., § 259 Rn. 102, 111;… Jahn in SSW/StGB, 6. Aufl., § 259 Rn. 26 mwN).
Rn. 9 b) Hierauf kommt es indes nicht an, denn die Urteilsgründe tragen hinsichtlich aller Fälle jedenfalls den Schuldspruch wegen gewerbsmäßiger Bandenhehlerei in vier Fällen in der Begehungsform des Ankaufens oder sonstigen Sich-Verschaffens, neben der für eine Strafbarkeit wegen Absetzens ohnehin kein Raum bliebe (vgl. BGH, Beschluss vom 7. Mai 2014 - 1 StR 150/14 Rn. 10 mwN;… Maier in MüKo/StGB, 5. Aufl., § 259 Rn. 181 mwN).
Rn. 10 Dass mehrere der Fahrzeuge gleichzeitig beschafft wurden und deshalb insoweit nur eine Hehlereitat vorliegen würde (vgl. zu solcher Konstellation BGH, Beschluss vom 7. Mai 2014 - 1 StR 150/14 Rn. 12), kann der Senat angesichts der zeitlichen Abstände zwischen den festgestellten Handlungen in Bezug auf die verschiedenen tatgegenständlichen Fahrzeuge sicher ausschließen.
- BGH, 09.03.2016 - 2 StR 450/15
Gewerbsmäßige Hehlerei (Voraussetzungen)
b) Zwar kann bei einmaligem Sicherverschaffen mehrerer gestohlener Gegenstände aus deren späterer sukzessiven Veräußerung im Einvernehmen mit dem Vortäter, die im Falle einvernehmlichen Handelns mit dem Vortäter als Nachtat mitbestraft wäre (BGH, Beschluss vom 7. Mai 2014 - 1 StR 150/14, NStZ 2014, 577; Urteil vom 3. Juni 1975 - 1 StR 228/75, NJW 1975, 2109, 2110;… Walter, in LK-StGB, 12. Aufl., § 259 Rn. 51, 107), nicht ohne Weiteres auf Gewerbsmäßigkeit geschlossen werden (…vgl. Senat, aaO).
- BGH, 20.05.2020 - 2 StR 611/19
Hehlerei (Hehlerei in Form des Sichverschaffens: Voraussetzungen; Verhältnis des …
(1) Entgegen der Ansicht des Landgerichts wird die vom Angeklagten im Fall 4 verwirklichte vollendete gewerbsmäßige Hehlerei nicht als mitbestrafte Nachtat verdrängt, da nicht festgestellt ist, dass sich der Angeklagte das Fahrzeug zuvor durch eine Hehlereihandlung verschafft hatte (vgl. zur Konkurrenz BGH, Beschluss vom 7. Mai 2014 ? 1 StR 150/14, NStZ 2014, 577; Urteil vom 3. Juni 1975 - 1 StR 228/75, NJW 1975, 2109, 2110). - BGH, 26.10.2023 - 2 StR 225/23
Hehlerei (Sichverschaffen: Einvernehmen mit dem Vortäter; Absetzen: Inbesitznahme …
(2) (a) Durch die Feststellung ist indes belegt, dass sich der Angeklagte in den Fällen II. 2, 4 und 10 der gewerbsmäßigen Hehlerei sowie im Fall II. 7 der versuchten gewerbsmäßigen Hehlerei in der Tatbestandsalternative des Absetzens schuldig gemacht hat, indem er im Auftrag und im Interesse seiner Mitttäter N. und C. die drei betrügerisch angemieteten Fahrzeuge an die Zeugen G. (Fall II. 2 der Urteilsgründe), A. (Fall II. 4 der Urteilsgründe) und P. (Fall II. 10 der Urteilsgründe) verkaufte bzw. an den Zeugen S. (Fall II. 7 der Urteilsgründe) zu verkaufen versuchte, wobei er gegenüber den Zeugen als Fahrzeugeigentümer auftrat und selbständig die Verkaufsverhandlungen mit ihnen führte (vgl. BGH, Beschluss vom 7. Mai 2014 - 1 StR 150/14, juris Rn. 10).Die Hehlerei in der vom Angeklagten verwirklichten Form des Absetzens erfordert eine rechtsgeschäftliche Weitergabe der Sache an einen Dritten (vgl. BGH, Beschluss vom 7. Mai 2014 - 1 StR 150/14, juris Rn. 10) und damit eine Besitzübertragung an den Erwerber (§§ 929 ff. BGB).
- BGH, 03.12.2025 - 4 StR 542/25
Versuchte Hehlerei (Versuch der Absatzhilfe: Erfordernis eines Absatzerfolgs, …
Ein Absetzen des Diebesguts durch den Angeklagten kommt schon mangels Selbständigkeit der vom Angeklagten vorzunehmenden Verwertungshandlungen nicht in Betracht (vgl. zu diesem Erfordernis BGH, Beschluss vom 7. Mai 2014 - 1 StR 150/14, BGHR StGB § 259 Abs. 1 Absetzen 2, Rn. 10).
Bitte loggen Sie sich ein, um diese Funktion zu nutzen. Falls Sie noch kein Benutzerkonto haben, können Sie sich in weniger als einer Minute eines kostenlos anlegen "Registrieren".