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Rechtsprechung
   BGH, 29.05.1953 - 1 StR 196/53   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1953,1407
BGH, 29.05.1953 - 1 StR 196/53 (https://dejure.org/1953,1407)
BGH, Entscheidung vom 29.05.1953 - 1 StR 196/53 (https://dejure.org/1953,1407)
BGH, Entscheidung vom 29. Mai 1953 - 1 StR 196/53 (https://dejure.org/1953,1407)
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Volltextveröffentlichungen (2)

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (6)Zitiert selbst (10)

  • BGH, 24.06.1952 - 1 StR 316/51

    Verhältnis von Freiheitsstrafe und Ersatzfreiheitsstrafe bei ein und derselben …

    Auszug aus BGH, 29.05.1953 - 1 StR 196/53
    Die Steuer- und Zollhinterziehung war somit noch nicht beendet, so dass eine weitere Beteiligung des Angeklagten an der Tat möglich war (BGHSt 3, 40, 44).

    Es kann dahingestellt bleiben, unter welchen Voraussetzungen eine Beihilfe zum Bendenschmuggel möglich ist (vgl. dazu BGHSt 3, 40; 4, 32; BGH NJW 1952, 945; RG LZ 1925, 46); denn die von dem Landgericht getroffenen Feststellungen ergeben, dass der Angeklagte die Tat der anderen nicht lediglich unterstützen wollte.

  • BGH, 20.12.1951 - 4 StR 839/51

    Pfeffertüte - § 22 StGB, unmittelbares Ansetzen, Auflauern

    Auszug aus BGH, 29.05.1953 - 1 StR 196/53
    Voraussetzung des Versuches ist nur, dass die Angriffsmittel in tätige Beziehung zum Angriffsgegenstand gesetzt worden sind und dass dadurch eine unmittelbare Gefährdung des geschützten Rechtsgutes eingetreten ist (BGH NJW 1952, 514).
  • BGH, 28.10.1952 - 1 StR 442/52

    Antragserfordernis bei Straftaten gegen Eigentum und Vermögen gegen Angehörige - …

    Auszug aus BGH, 29.05.1953 - 1 StR 196/53
    Es ist nicht angängig, die Entscheidung hierüber dem Beschlussverfahren nach § 460 StPO zu überlassen (BGHSt 3, 277, 280 f; BGH NJW 1953, 389).
  • BGH, 13.02.1953 - 2 StR 737/52
    Auszug aus BGH, 29.05.1953 - 1 StR 196/53
    Es kann dahingestellt bleiben, unter welchen Voraussetzungen eine Beihilfe zum Bendenschmuggel möglich ist (vgl. dazu BGHSt 3, 40; 4, 32; BGH NJW 1952, 945; RG LZ 1925, 46); denn die von dem Landgericht getroffenen Feststellungen ergeben, dass der Angeklagte die Tat der anderen nicht lediglich unterstützen wollte.
  • RG, 22.12.1920 - IV 1480/20

    Zum inneren Tatbestand der Hehlerei.

    Auszug aus BGH, 29.05.1953 - 1 StR 196/53
    Insoweit handelt es sich zwar um keine Umstände, die zur Begründung des vermuteten Vorsatzes verwertet werden durften, weil eigene Handlungen des Angeklagten in Betracht kamen (RGSt 55, 204).
  • BGH, 12.12.1952 - 2 StR 325/52
    Auszug aus BGH, 29.05.1953 - 1 StR 196/53
    Es ist nicht angängig, die Entscheidung hierüber dem Beschlussverfahren nach § 460 StPO zu überlassen (BGHSt 3, 277, 280 f; BGH NJW 1953, 389).
  • RG, 04.12.1919 - III 402/19

    Zur Frage der strafbefreienden Wirkung des Rücktritts eines Mittäters vom Versuch …

    Auszug aus BGH, 29.05.1953 - 1 StR 196/53
    Die Ansicht der Revision, dass in diesem Verhalten ein nach § 46 StGB strafbefreiender Rücktritt liege, ist schon deswegen unrichtig, weil der Angeklagte seinen Beitrag nicht rückgängig gemacht und die Tat der übrigen nicht verhindert hat (RGSt 54, 177).
  • RG, 04.12.1879 - 632/79

    Die Verausgabung des auf einmal sich verschafften falschen Geldes in Teilbeträgen …

    Auszug aus BGH, 29.05.1953 - 1 StR 196/53
    Das Vorbringen ist an sich erheblich, weil die Strafklage damit verbraucht sein könnte (RGSt 1, 25).
  • RG, 14.05.1920 - III 1111/19

    1. Zum Begriff "unverschuldet" in § 54 StGB. 2. Zum Merkmal "gegenwärtige Gefahr" …

    Auszug aus BGH, 29.05.1953 - 1 StR 196/53
    In einem solchen Falle versagt daher der Schutz des § 52 StGB von vornherein (RGSt 54, 338, 341).
  • RG, 07.04.1932 - II 235/32

    1. Entsteht die Zollschuld bei Verbringung einzuführender Waren über eine …

    Auszug aus BGH, 29.05.1953 - 1 StR 196/53
    Wenn sich die Beteiligten unter diesen Umständen jener Stelle so weit näherten, dass sie jederzeit zur sofortigen Übernahme in der Lage waren, so war die Verwirklichung des staatlichen Anspruches auf Entrichtung der Zoll- und Steuerabgaben bereits einer unmittelbaren Gefährdung ausgesetzt (vgl. auch RGSt 66, 194, 198).
  • BGH, 07.04.1983 - 1 StR 207/83

    Versuchte Beihilfe zum Handeltreiben mit Betäubungsmitteln - Voraussetzungen der …

    Dies mag der Fall sein, wenn das Betäubungsmittel einen grenznahen Ort erreicht hat und von dort aus in Richtung Grenze in Bewegung gesetzt wird (vgl. BGHSt 4, 333, 334; 7, 291, 292; BGH, Urteile vom 29.5.1953 - 1 StR 196/53 - und vom 1.10.1974 - 1 StR 444/74; BGH, Beschlüsse vom 5.2.1980 1 StR 763/79 - und vom 13.1.1983 - 1 StR 762/82).
  • BGH, 10.09.1953 - 1 StR 758/52

    Rechtsmittel

    Damit war die Verwirklichung des staatlichen Anspruchs auf die Entrichtung des Zolls schon einer unmittelbaren Gefährdung ausgesetzt (ebenso BGH vom 29. Mai 1953, 1 StR 196/53; vgl. auch RGSt 66, 194, 198;… ferner Hoffmann in Stengleins Kommentar zu den strafrechtlichen Nebengesetzen 4. Aufl 2. Band Anm. 2, 3 a zu § 135 VZG).
  • BGH, 23.06.1955 - 3 StR 614/54

    Rechtsmittel

    Auch diese Gefahr rechtfertigt daher nicht die Anwendung des § 52 StGB, weil sie der Angeklagte auf Grund der Strafgewalt des Staates hinzunehmen hatte (RGSt 54, 338 [341]; BGH 1 StR 196/53 vom 29.5.1953).
  • BGH, 23.09.1969 - 1 StR 173/69

    Zubilligung der Milderungsgründe des § 213 Strafgesetzbuch (StGB) - Zufügung …

    Die Feststellung des Willens zur Tatherrschaft genügt zur Annahme der Täterschaft, auch wenn die Angeklagte unter dem Einfluß ihres Ehemannes Ismail A. gehandelt hat (BGHSt 8, 393, 396 [BGH 10.01.1956 - 5 StR 529/55]; vgl. auch BGH Urteil vom 29. Mai 1953, 1 StR 196/53).
  • BGH, 24.03.1955 - 4 StR 39/55

    Rechtsmittel

    Es kann daher nach diesen Feststellungen kein Zweifel bestehen, dass er nach der Überzeugung der Strafkammer die Taten als eigene gewollt hat (1 StR 196/53 vom 29. Mai 1953; 4 StR 598/54 vom 3. Februar 1955).
  • BGH, 23.10.1953 - 2 StR 87/53

    Rechtsmittel

    Wie schon der 1. Strafsenat des Bundesgerichtshofs in seinem Urteil vom 29. Mai 1953 (1 StR 196/53) in einem Fall, bei dem das Schmuggelgut aus dem Ausland in unmittelbare Nähe der Grenze zum Inland geschafft war, entschieden hat, macht sich derjenige der versuchten Zollhinterziehung schuldig, der sich erfolglos an den Übergabeort begeben hat.
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