Rechtsprechung
| BGH, 18.09.2024 - 1 StR 207/24 |
Volltextveröffentlichungen (9)
- Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)
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Doctrine ist die neue umfassende Rechts-KI-Plattform in Kooperation mit dejure.org. Mehr Informationen - HRR Strafrecht
§ 263 Abs. 1, Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 StGB; § 73 Abs. 1 StGB
Bandenmäßiger Betrug (Begriff der Bande: Voraussetzungen der Bandenabrede, keine namentliche Kenntnis der Bandenmitglieder erforderlich); Einziehung (Begriff des Erlangens: transitorischer Besitz) - openjur.de
- bundesgerichtshof.de
- rechtsinformationen.bund.de
Rechtliche Beurteilung der Bandenmitgliedschaft; Faktische Verfügungsgewalt über durch Tat erlangten Vermögenswert
- rechtsprechung-im-internet.de
§ 73 Abs 1 StGB, § 73c S 1 StGB, § 263 StGB
Rechtliche Beurteilung der Bandenmitgliedschaft; Faktische Verfügungsgewalt über durch Tat erlangten Vermögenswert - IWW
§ 73 Abs. 1, § 73c Satz 1 StGB, § 263 Abs. 1, Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 Alt. 1, § 267 Abs. 1, Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 Alt. 1 StGB, Abs. 5, Abs. 4 StGB, § 265 Abs. 1 StPO, § 353 Abs. 2 StPO, § 73 Abs. 1 StGB
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Schuldspruch wegen banden- und gewerbsmäßiger Urkundenfälschung in Tateinheit mit banden- und gewerbsmäßigem Betrug
- datenbank.nwb.de
Rechtliche Beurteilung der Bandenmitgliedschaft; Faktische Verfügungsgewalt über durch Tat erlangten Vermögenswert
Verfahrensgang
- LG Heilbronn, 17.08.2023 - 14 KLs 59 Js 35876/22
- LG Heilbronn, 13.12.2023 - 14 KLs 59 Js 35876/22
- BGH, 18.09.2024 - 1 StR 207/24
- BGH, 28.11.2024 - 1 StR 184/24
Wird zitiert von ... (4) Zitiert selbst (7)
- BGH, 01.06.2022 - 1 StR 421/21
Geldwäsche (Strafausschließungsgrund der Beteiligung an der Vortat: Begriff des …
Auszug aus BGH, 18.09.2024 - 1 StR 207/24
Unerheblich ist deshalb, ob das Erlangte beim Täter oder Teilnehmer verbleibt oder ob und gegebenenfalls in welchem Umfang dieser eine unmittelbar aus der Tat gewonnene (Mit-)Verfügungsmacht später - etwa durch absprachegemäße Weitergabe an einen anderen - wieder aufgegeben hat (BGH, Urteil vom 1. Juni 2022 - 1 StR 421/21 Rn. 30 mwN).Ein solcher transitorischer Besitz ist allerdings dann nicht anzunehmen, wenn der Tatbeteiligte den durch die Tat erlangten Gegenstand über eine nicht unerhebliche Zeit unter Ausschluss der anderen Tatbeteiligten in seiner faktischen Verfügungsgewalt hält, etwa weil er vor dessen Weitergabe eine längere Fahrtstrecke zurückzulegen hat, auf der er faktisch alleine über das Erlangte verfügen kann (vgl. BGH, Urteil vom 1. Juni 2022 - 1 StR 421/21 Rn. 31 mwN).
- BGH, 14.11.2023 - 6 StR 449/23
Bandenmäßiges öffentliches Zugänglichmachen kinderpornographischer Inhalte, …
Auszug aus BGH, 18.09.2024 - 1 StR 207/24
Eine Bandenabrede ist sogar zwischen Personen möglich, die sich sämtlich nicht näher kennen, sondern unter Pseudonymen und Decknamen im virtuellen Raum des Internets miteinander handeln (BGH, Beschluss vom 14. November 2023 - 6 StR 449/23 Rn. 13). - BGH, 21.08.2018 - 2 StR 311/18
Einziehung von Taterträgen bei Tätern und Teilnehmern (Erstreckung nur auf das …
Auszug aus BGH, 18.09.2024 - 1 StR 207/24
Kann der Tatbeteiligte im Sinne eines rein tatsächlichen Herrschaftsverhältnisses ungehinderten Zugriff auf den betreffenden Vermögensgegenstand nehmen, hat er faktische Verfügungsgewalt (BGH, Beschluss vom 21. August 2018 - 2 StR 311/18 Rn. 8 mwN).
- BGH, 29.06.2023 - 3 StR 343/22
Gewerbsmäßiger Bandenbetrug (modus operandi Falsche Polizeibeamte); Abgrenzung …
Auszug aus BGH, 18.09.2024 - 1 StR 207/24
Anders liegt es, wenn der Tatbeteiligte den Gegenstand nur transitorisch erhalten hat, weil er ihn kurzfristig weiterzuleiten hatte (vgl. BGH, Urteil vom 29. Juni 2023 - 3 StR 343/22 Rn. 23 mwN). - BGH, 22.01.2019 - 2 StR 212/18
Bandenmäßiges Handeltreiben mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge …
Auszug aus BGH, 18.09.2024 - 1 StR 207/24
Nicht erforderlich ist, dass sich sämtliche Bandenmitglieder untereinander kennen und gemeinsam an der Abrede beteiligt waren (st. Rspr.; vgl. BGH…, Urteil vom 22. Dezember 2021 - 3 StR 255/21 Rn. 34; Beschluss vom 22. Januar 2019 - 2 StR 212/18 Rn. 21; jeweils mwN). - BGH, 19.10.2023 - 3 StR 181/23
Gewerbsmäßiger Bandenbetrug (modus operandi falsche Polizeibeamte; Bande; …
Auszug aus BGH, 18.09.2024 - 1 StR 207/24
Dass er die Identität der Komplizen nicht kennt, ist unerheblich (st. Rspr.; s. etwa BGH, Urteil vom 19. Oktober 2023 - 3 StR 181/23 Rn. 28 mwN). - BGH, 22.12.2021 - 3 StR 255/21
Gewerbsmäßiger Bandenbetrug (Versuchsbeginn; Konkurrenzen; keine einheitliche Tat …
Auszug aus BGH, 18.09.2024 - 1 StR 207/24
Nicht erforderlich ist, dass sich sämtliche Bandenmitglieder untereinander kennen und gemeinsam an der Abrede beteiligt waren (st. Rspr.; vgl. BGH, Urteil vom 22. Dezember 2021 - 3 StR 255/21 Rn. 34;… Beschluss vom 22. Januar 2019 - 2 StR 212/18 Rn. 21; jeweils mwN).
- BGH, 26.03.2025 - 5 StR 436/24
Einziehung (durch die Tat erlangter Vermögenswert; Betrug; Buchgeld; Faktische …
Hinsichtlich der Einziehung des Wertes von Taterträgen in solchen Fällen gilt (vgl. nur BGH, Urteile vom 18. September 2024 - 1 StR 207/24, wistra 2024, 508; vom 5. Dezember 2024 - 4 StR 343/24;… vom 29. Juni 2023 - 3 StR 343/22, NStZ-RR 2023, 315 Rn. 23; vom 29. April 2021 - 5 StR 476/20, jeweils mwN):. - LG Köln, 26.02.2025 - 118 KLs 21/24 Rn. 329 "Durch" die Tat erlangt im Sinne des § 73 Abs. 1 StGB ist ein Vermögenswert, wenn er dem Täter oder Teilnehmer unmittelbar aus der Verwirklichung des Tatbestandes in irgendeiner Phase des Tatablaufs so zugeflossen ist, dass er dessen faktischer Verfügungsgewalt unterliegt; kann der Tatbeteiligte im Sinne eines rein tatsächlichen Herrschaftsverhältnisses ungehinderten Zugriff auf den betreffenden Vermögensgegenstand nehmen, hat er faktische Verfügungsgewalt (BGH, Urteil vom 18. September 2024 - 1 StR 207/24).
- BGH, 26.06.2025 - 1 StR 75/25
Verwerfung der Revision als unbegründet
Rn. 6 Es beschwert den Angeklagten nicht, dass die Kammer bei der Tat Ziff. 1 (UA S. 12) lediglich einen 'Gehilfenlohn' in Höhe von 1.000 Euro (UA S. 58) und nicht den erzielten Kaufpreis in Höhe von 24.300 Euro berücksichtigt hat, obgleich er nach den Feststellungen die faktische Verfügungsgewalt an dem ihm übergegebenen Kaufpreis in Höhe von 24.300 Euro für ein Kilogramm Kokain in Sc. erlangte und in der Folge den Bargeldbetrag alleine in dem angemieteten Kraftfahrzeug zu dem unbekannten Verkäufer in den Raum M./W. transportierte (vgl. nur BGH, Urteil vom 18. September 2024 - 1 StR 207/24, BeckRS 2024, 27301).". - BGH, 18.12.2024 - 1 StR 405/24
Unerlaubtes Handeltreiben mit Cannabis (milderes Gesetz nach Inkrafttreten des …
Bei einem Absatz von Betäubungsmitteln in einer Handelskette werden von einem als Zwischenhändler oder - wie der Angeklagte - als selbständigem Vermittler agierenden Täter auch solche Geldbeträge wirtschaftlich erlangt, die er von seinem Abnehmer vereinnahmt und in der Folgezeit an den Lieferanten weitergibt, falls er jedenfalls vorübergehend die tatsächliche Verfügungsgewalt über sie ausüben konnte und nicht lediglich "transitorischen Besitz" innehatte (BGH, Urteile vom 18. September 2024 - 1 StR 207/24 Rn. 17 f. …und vom 27. September 2018 - 4 StR 78/18 Rn. 9, jeweils mwN).
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