Rechtsprechung
| BGH, 14.10.2020 - 1 StR 211/20 |
Volltextveröffentlichungen (12)
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§ 29 Abs. 1 Nr. 1 BtMG; § 27 Abs. 1 StGB
Beihilfe zum unerlaubten Handeltreiben mit Betäubungsmitteln (Tateinheit mit unerlaubtem Besitz von Betäubungsmitteln nur bei Betäubungsmittelmenge aus dem gleichen Verkaufsvorrat) - openjur.de
- bundesgerichtshof.de
- rechtsinformationen.bund.de
Unerlaubter Besitz und Beihilfe zum unerlaubten Handeltreiben von Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge: Konkurrenzverhältnis und Einordnung der Schuld des Gehilfen
- rechtsprechung-im-internet.de
§ 29a Abs 1 Nr 2 BtMG, § 27 StGB, § 46 StGB, § 52 StGB
Unerlaubter Besitz und Beihilfe zum unerlaubten Handeltreiben von Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge: Konkurrenzverhältnis und Einordnung der Schuld des Gehilfen - IWW
- Wolters Kluwer
Wertung des Sichbeziehens der Beihilfe zum unerlaubten Handeltreiben und des Besitzes auf unterschiedliche Betäubungsmittelmengen als zwei selbständige Taten i.R.d. Tatmehrheit
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
- rechtsportal.de
StPO § 349 Abs. 2
Wertung des Sichbeziehens der Beihilfe zum unerlaubten Handeltreiben und des Besitzes auf unterschiedliche Betäubungsmittelmengen als zwei selbständige Taten i.R.d. Tatmehrheit - datenbank.nwb.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (2)
- Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)
Beihilfe zum Handeltreiben - und der Besitz von Kokain
- Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)
Beihilfe - und die Strafzumessung
Verfahrensgang
- LG Ulm, 27.01.2020 - 1 KLs 42 Js 1504/19
- BGH, 14.10.2020 - 1 StR 211/20
Papierfundstellen
- StV 2021, 443
Wird zitiert von ... (7) Zitiert selbst (4)
- BGH, 19.03.2003 - 2 StR 530/02
Strafzumessung (Beihilfe: entscheidendes Gewicht der Beihilfehandlung; Schwere …
Auszug aus BGH, 14.10.2020 - 1 StR 211/20
Das Landgericht hat damit rechtsfehlerhaft nicht erkennbar gemacht, dass maßgeblich für die Einordnung der Schuld eines Gehilfen das Gewicht seiner Beihilfehandlung ist, wenn auch die Schwere der Haupttat mit zu berücksichtigen ist (…vgl. BGH, Beschlüsse vom 21. Januar 2014 - 1 StR 664/13 Rn. 5 und vom 19. März 2003 - 2 StR 530/02 Rn. 3 jeweils mwN). - BGH, 21.01.2014 - 1 StR 664/13
Konkurrenzen bei mehreren Beihilfehandlungen (Akzessorietät; nicht ausschließbare …
Auszug aus BGH, 14.10.2020 - 1 StR 211/20
Das Landgericht hat damit rechtsfehlerhaft nicht erkennbar gemacht, dass maßgeblich für die Einordnung der Schuld eines Gehilfen das Gewicht seiner Beihilfehandlung ist, wenn auch die Schwere der Haupttat mit zu berücksichtigen ist (vgl. BGH, Beschlüsse vom 21. Januar 2014 - 1 StR 664/13 Rn. 5 …und vom 19. März 2003 - 2 StR 530/02 Rn. 3 jeweils mwN). - BGH, 04.02.2014 - 3 StR 447/13
Unerlaubtes Handeltreiben mit Betäubungsmitteln: Drogenkuriertätigkeit als …
Auszug aus BGH, 14.10.2020 - 1 StR 211/20
Tateinheit zwischen Beihilfe zum Handeltreiben mit Betäubungsmitteln und Besitz der Betäubungsmittel besteht dann, wenn der Besitz derselben dem Handeltreiben dient (…vgl. BGH, Beschlüsse vom 10. Mai 2016 - 4 StR 170/16 Rn. 6 und vom 4. Februar 2014 - 3 StR 447/13 Rn. 1 mwN;… BeckOK BtMG/Becker, 8. Ed., § 29 BtMG Rn. 142). - BGH, 10.05.2016 - 4 StR 170/16
Abgrenzung von Täterschaft und Teilnahme im Betäubungsmittelrecht (unerlaubtes …
Auszug aus BGH, 14.10.2020 - 1 StR 211/20
Tateinheit zwischen Beihilfe zum Handeltreiben mit Betäubungsmitteln und Besitz der Betäubungsmittel besteht dann, wenn der Besitz derselben dem Handeltreiben dient (vgl. BGH, Beschlüsse vom 10. Mai 2016 - 4 StR 170/16 Rn. 6 …und vom 4. Februar 2014 - 3 StR 447/13 Rn. 1 mwN;… BeckOK BtMG/Becker, 8. Ed., § 29 BtMG Rn. 142).
- LG Wuppertal, 21.07.2025 - 30 KLs 18/24 Hierbei hat die Kammer nicht verkannt, dass sowohl die Aufklärungshilfe als auch die Beihilfe grundsätzlich einen minder schweren Fall begründen können, wobei für die Einordnung der Schuld des Gehilfen das Gewicht seiner Beihilfehandlung maßgeblich ist, auch wenn die Schwere der Haupttat mit zu berücksichtigen ist (BGH Beschl. v. 19.3. 2003 - 2 StR 530/02, BeckRS 2003, 3662; BGH NStZ 2014, 465; BGH Beschl. v. 9.7.2015 - 1 StR 7/15, BeckRS 2015, 13123; BGH Beschl. v. 14.10.2020 - 1 StR 211/20, BeckRS 2020, 31962; BGH Beschl. 25.2. 2021 - 1 StR 20/21, BeckRS 2021, 9776).
Hierbei hat die Kammer nicht verkannt, dass die Beihilfe grundsätzlich einen minder schweren Fall begründen kann, wobei für die Einordnung der Schuld des Gehilfen das Gewicht seiner Beihilfehandlung maßgeblich ist, auch wenn die Schwere der Haupttat mit zu berücksichtigen ist (BGH Beschl. v. 19.3. 2003 - 2 StR 530/02, BeckRS 2003, 3662; BGH NStZ 2014, 465; BGH Beschl. v. 9.7.2015 - 1 StR 7/15, BeckRS 2015, 13123; BGH Beschl. v. 14.10.2020 - 1 StR 211/20, BeckRS 2020, 31962; BGH Beschl. 25.2. 2021 - 1 StR 20/21, BeckRS 2021, 9776).
Hierbei hat die Kammer nicht verkannt, dass die Beihilfe grundsätzlich einen minder schweren Fall begründen kann, wobei für die Einordnung der Schuld des Gehilfen das Gewicht seiner Beihilfehandlung maßgeblich ist, auch wenn die Schwere der Haupttat mit zu berücksichtigen ist (BGH Beschl. v. 19.3. 2003 - 2 StR 530/02, BeckRS 2003, 3662; BGH NStZ 2014, 465; BGH Beschl. v. 9.7.2015 - 1 StR 7/15, BeckRS 2015, 13123; BGH Beschl. v. 14.10.2020 - 1 StR 211/20, BeckRS 2020, 31962; BGH Beschl. 25.2. 2021 - 1 StR 20/21, BeckRS 2021, 9776).
Hierbei hat die Kammer nicht verkannt, dass die Beihilfe grundsätzlich einen minder schweren Fall begründen kann, wobei für die Einordnung der Schuld des Gehilfen das Gewicht seiner Beihilfehandlung maßgeblich ist, auch wenn die Schwere der Haupttat mit zu berücksichtigen ist (BGH Beschl. v. 19.3. 2003 - 2 StR 530/02, BeckRS 2003, 3662; BGH NStZ 2014, 465; BGH Beschl. v. 9.7.2015 - 1 StR 7/15, BeckRS 2015, 13123; BGH Beschl. v. 14.10.2020 - 1 StR 211/20, BeckRS 2020, 31962; BGH Beschl. 25.2. 2021 - 1 StR 20/21, BeckRS 2021, 9776).
Hierbei hat die Kammer nicht verkannt, dass die Beihilfe grundsätzlich einen minder schweren Fall begründen kann, wobei für die Einordnung der Schuld des Gehilfen das Gewicht seiner Beihilfehandlung maßgeblich ist, auch wenn die Schwere der Haupttat mit zu berücksichtigen ist (BGH Beschl. v. 19.3. 2003 - 2 StR 530/02, BeckRS 2003, 3662; BGH NStZ 2014, 465; BGH Beschl. v. 9.7.2015 - 1 StR 7/15, BeckRS 2015, 13123; BGH Beschl. v. 14.10.2020 - 1 StR 211/20, BeckRS 2020, 31962; BGH Beschl. 25.2. 2021 - 1 StR 20/21, BeckRS 2021, 9776).
Hierbei hat die Kammer nicht verkannt, dass die Beihilfe grundsätzlich einen minder schweren Fall begründen kann, wobei für die Einordnung der Schuld des Gehilfen das Gewicht seiner Beihilfehandlung maßgeblich ist, auch wenn die Schwere der Haupttat mit zu berücksichtigen ist (BGH Beschl. v. 19.3. 2003 - 2 StR 530/02, BeckRS 2003, 3662; BGH NStZ 2014, 465; BGH Beschl. v. 9.7.2015 - 1 StR 7/15, BeckRS 2015, 13123; BGH Beschl. v. 14.10.2020 - 1 StR 211/20, BeckRS 2020, 31962; BGH Beschl. 25.2. 2021 - 1 StR 20/21, BeckRS 2021, 9776).
- BGH, 01.06.2021 - 1 StR 133/21
Einziehung (erforderliches Erlangen tatsächlicher Verfügungsgewalt; keine …
Anderes folgt ohne weiteres auch nicht aus der ebenfalls erfolgten Verhängung kurzer Freiheitsstrafen gegen die Mitangeklagten bei Überschreitung jener Schadensschwelle, weil für jeden Angeklagten die Strafe aus der Sache selbst gefunden werden muss (vgl. Senat…, Beschluss vom 16. Juni 2020 - 1 StR 149/20 -, juris Rn. 3) und für die Einordnung der Schwere der Schuld der Angeklagten als Gehilfin das Gewicht ihrer Beihilfehandlungen maßgeblich ist, wenn auch die Schwere der Haupttat mit zu berücksichtigen ist (vgl. Senat, Beschluss vom 14. Oktober 2020 - 1 StR 211/20 -, juris Rn. 7).? b) Um dem nunmehr zur Entscheidung berufenen Tatgericht eine in sich stimmige Strafzumessung zu ermöglichen, hebt der Senat alle Strafen auf. - BGH, 22.09.2021 - 1 StR 131/21
Bandenmäßiges Handeltreiben mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge …
der Urteilsgründe verhängte Einzelstrafe hat ebenfalls keinen Bestand, weil das Landgericht das Gewicht der Beihilfehandlung des Angeklagten bei der Strafzumessung nicht in den Blick genommen und damit einen bestimmenden Strafzumessungsgrund (…vgl. BGH, Beschlüsse vom 25. Februar 2021 - 1 StR 20/21 Rn. 8 und vom 14. Oktober 2020 - 1 StR 211/20 Rn. 7; jeweils mwN) unberücksichtigt gelassen hat.b) Diese Strafzumessungserwägungen lassen besorgen, dass sich die Strafkammer nicht bewusst war, dass auch bei der Prüfung eines minder schweren Falles für die Einordnung der Schuld eines Gehilfen das Gewicht seiner Beihilfehandlung maßgeblich ist, wenn auch die Schwere der Haupttat mitzuberücksichtigen ist (st. Rspr.;… vgl. nur BGH, Beschlüsse vom 25. Februar 2021 - 1 StR 20/21 Rn. 8 und vom 14. Oktober 2020 - 1 StR 211/20 Rn. 7; jeweils mwN).
- BGH, 18.01.2023 - 5 StR 343/22
Fehlende Feststellungen zum Wirkstoffgehalt bei Verurteilung wegen Handeltreibens …
Denn bei der Strafzumessung in Beihilfefällen ist die Feststellung der Wirkstoffmenge für die Bestimmung der Schwere der Haupttat erforderlich, auch wenn dem Gewicht des Tatbeitrags des Gehilfen die maßgebliche Bedeutung zukommt (BGH, Beschlüsse vom 14. Oktober 2020 - 1 StR 211/20; vom 19. März 2003 - 2 StR 530/02). - BGH, 07.09.2021 - 1 StR 302/21
Strafzumessung (notwendige Berücksichtigung des vertypten Milderungsgrund der …
Jedenfalls ist nicht zu erkennen, ob sich das Landgericht bewusst war, dass auch bei der Prüfung eines minder schweren Falles für die Einordnung der Schuld eines Gehilfen das Gewicht seiner Beihilfehandlung maßgeblich ist, wenn auch die Schwere der Haupttat mitzuberücksichtigen ist (st. Rspr.;… BGH, Beschlüsse vom 25. Februar 2021 - 1 StR 20/21 Rn. 8 und vom 14. Oktober 2020 - 1 StR 211/20 Rn. 7; je mwN). - LG Freiburg, 10.03.2026 - 45/24 NBs 610 Js 30788/23
Zur Verwertbarkeit von Zufallsfunden in übermittelten Daten aus der Überwachung …
Ein täterschaftlicher Besitz von Cannabis in nicht geringer Menge schied mangels eigenen Besitzverhältnisses als bloßer Kurier aus (vgl. BGH Beschl. v. 14.10.2020 - 1 StR 211/20, Rn. 5). - LG Freiburg, 10.03.2026 - 7 NBs 45/24
Verwertbarkeit von Zufallsfunden aus grenzüberschreitenden …
Ein täterschaftlicher Besitz von Cannabis in nicht geringer Menge schied mangels eigenen Besitzverhältnisses als bloßer Kurier aus (vgl. BGH Beschl. v. 14.10.2020 - 1 StR 211/20, Rn. 5).
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