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Rechtsprechung
   BGH, 05.06.2019 - 1 StR 223/19   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2019,35399
BGH, 05.06.2019 - 1 StR 223/19 (https://dejure.org/2019,35399)
BGH, Entscheidung vom 05.06.2019 - 1 StR 223/19 (https://dejure.org/2019,35399)
BGH, Entscheidung vom 05. Juni 2019 - 1 StR 223/19 (https://dejure.org/2019,35399)
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Volltextveröffentlichungen (12)

  • Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)

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  • HRR Strafrecht

    § 30a Abs. 1 BtMG
    Bandenmäßiges unerlaubtes Handeltreiben mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge (Begriff der Bande: keine zwingende Annahme einer Bande beim dauerhaften Zusammenwirken von Geschäftspartnern)

  • openjur.de
  • bundesgerichtshof.de PDF
  • rechtsinformationen.bund.de

    Bandenmäßiges Handeltreiben mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge: Anforderungen an das Vorliegen einer Bande

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 30 Abs 1 Nr 1 BtMG, § 30a Abs 1 BtMG
    Bandenmäßiges Handeltreiben mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge: Anforderungen an das Vorliegen einer Bande

  • IWW

    § 349 Abs. 2 StPO, § 30a Abs. 1 BtMG, § 29a Abs. 1 BtMG, § 353 Abs. 2 StPO, § 51 Abs. 4 Satz 2 StGB

  • Wolters Kluwer

    Wesentliches Merkmal einer Bande als die auf eine gewisse Dauer angelegte Verbindung von mindestens drei Personen zur gemeinsamen Deliktsbegehung

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BtMG § 30a Abs. 1
    Wesentliches Merkmal einer Bande als die auf eine gewisse Dauer angelegte Verbindung von mindestens drei Personen zur gemeinsamen Deliktsbegehung

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    BTM-Handel - und die Frage der bandenmäßigen Begehung

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Vorliegen einer Bande beim Betäubungsmittelhandel

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 2020, 47
  • StV 2020, 393 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (16)Zitiert selbst (12)

  • BGH, 22.01.2019 - 2 StR 212/18

    Bandenmäßiges Handeltreiben mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge …

    Auszug aus BGH, 05.06.2019 - 1 StR 223/19
    Die Begründung der Mitgliedschaft folgt nicht aus der Bandentat, sondern geht dieser regelmäßig voraus (vgl. BGH, Beschluss vom 22. Januar 2019 - 2 StR 212/18 Rn. 21).

    Auch ist nicht erforderlich, dass sich sämtliche Bandenmitglieder untereinander kennen und gemeinsam an der Abrede beteiligt waren (vgl. BGH, Beschluss vom 22. Januar 2019 - 2 StR 212/18 Rn. 21).

  • BGH, 22.04.2004 - 3 StR 28/04

    Unerlaubtes Handeltreiben mit Betäubungsmitteln (Bande); erweiterter Verfall

    Auszug aus BGH, 05.06.2019 - 1 StR 223/19
    a) Wesentliches Merkmal einer Bande ist die auf eine gewisse Dauer angelegte Verbindung von mindestens drei Personen zur gemeinsamen Deliktsbegehung (vgl. BGH, Beschluss vom 22. März 2001 - GSSt 1/00, BGHSt 46, 321, 325 ff.; Urteile vom 22. April 2004 - 3 StR 28/04 Rn. 6;… vom 29. Februar 2012 - 2 StR 426/11 Rn. 11 …und vom 3. September 2014 - 1 StR 145/14 Rn. 20 mwN).

    Ob eine Person, die regelmäßig von einem bestimmten Verkäufer Betäubungsmittel zum Zwecke des gewinnbringenden Weiterverkaufs bezieht, in dessen Absatzorganisation als verlängerter Arm eingebunden ist oder dieser auf der Abnehmerseite als selbständiger Geschäftspartner gegenüber steht, beurteilt sich wesentlich nach der getroffenen Risikoverteilung (vgl. BGH, Urteile vom 22. April 2004 - 3 StR 28/04 Rn. 7 und vom 29. Februar 2012 - 2 StR 426/11;… Beschlüsse vom 6. Februar 2007 - 4 StR 612/06 Rn. 4;… vom 5. Oktober 2007 - 2 StR 436/07 Rn. 3;… vom 5. Juli 2011 - 3 StR 129/11 Rn. 8 mwN …und vom 31. Juli 2012 - 5 StR 315/12 Rn. 3, jeweils mwN).

  • BGH, 29.02.2012 - 2 StR 426/11

    Verfall (Erörterungsmangel hinsichtlich einer Anwendung der Härtefallklausel)

    Auszug aus BGH, 05.06.2019 - 1 StR 223/19
    a) Wesentliches Merkmal einer Bande ist die auf eine gewisse Dauer angelegte Verbindung von mindestens drei Personen zur gemeinsamen Deliktsbegehung (vgl. BGH, Beschluss vom 22. März 2001 - GSSt 1/00, BGHSt 46, 321, 325 ff.;… Urteile vom 22. April 2004 - 3 StR 28/04 Rn. 6; vom 29. Februar 2012 - 2 StR 426/11 Rn. 11 …und vom 3. September 2014 - 1 StR 145/14 Rn. 20 mwN).

    Ob eine Person, die regelmäßig von einem bestimmten Verkäufer Betäubungsmittel zum Zwecke des gewinnbringenden Weiterverkaufs bezieht, in dessen Absatzorganisation als verlängerter Arm eingebunden ist oder dieser auf der Abnehmerseite als selbständiger Geschäftspartner gegenüber steht, beurteilt sich wesentlich nach der getroffenen Risikoverteilung (…vgl. BGH, Urteile vom 22. April 2004 - 3 StR 28/04 Rn. 7 und vom 29. Februar 2012 - 2 StR 426/11;… Beschlüsse vom 6. Februar 2007 - 4 StR 612/06 Rn. 4;… vom 5. Oktober 2007 - 2 StR 436/07 Rn. 3;… vom 5. Juli 2011 - 3 StR 129/11 Rn. 8 mwN …und vom 31. Juli 2012 - 5 StR 315/12 Rn. 3, jeweils mwN).

  • BGH, 22.03.2001 - GSSt 1/00

    Begriff der Bande

    Auszug aus BGH, 05.06.2019 - 1 StR 223/19
    a) Wesentliches Merkmal einer Bande ist die auf eine gewisse Dauer angelegte Verbindung von mindestens drei Personen zur gemeinsamen Deliktsbegehung (vgl. BGH, Beschluss vom 22. März 2001 - GSSt 1/00, BGHSt 46, 321, 325 ff.;… Urteile vom 22. April 2004 - 3 StR 28/04 Rn. 6;… vom 29. Februar 2012 - 2 StR 426/11 Rn. 11 …und vom 3. September 2014 - 1 StR 145/14 Rn. 20 mwN).
  • BGH, 15.01.2002 - 4 StR 499/01

    Bandenmitgliedschaft eines Gehilfen

    Auszug aus BGH, 05.06.2019 - 1 StR 223/19
    Mitglied einer Bande kann dabei auch derjenige sein, dem nach der Bandenabrede nur Aufgaben zufallen, die sich bei wertender Betrachtung als Gehilfentätigkeit darstellen (vgl. BGH, Beschluss vom 15. Januar 2002 - 4 StR 499/01, BGHSt 47, 214, 216).
  • BGH, 14.04.2015 - 3 StR 627/14

    Bandenmäßiges unerlaubtes Handeltreiben mit Betäubungsmitteln (Bandenbegriff; …

    Auszug aus BGH, 05.06.2019 - 1 StR 223/19
    Das auf Dauer angelegte Zusammenwirken mehrerer selbständiger, eigene Interessen verfolgender Geschäftspartner begründet beim Betäubungsmittelhandel auch dann keine Bande, wenn die Beteiligten in einem eingespielten Bezugs- und Absatzsystem im Rahmen einer andauernden Geschäftsbeziehung tätig werden (vgl. BGH, Beschluss vom 14. April 2015 - 3 StR 627/14 Rn. 5 mwN).
  • BGH, 04.07.2011 - 3 StR 129/11

    Unerlaubtes Handeltreiben mit Betäubungsmitteln (Bande; eingespieltes Bezugs- und …

    Auszug aus BGH, 05.06.2019 - 1 StR 223/19
    Ob eine Person, die regelmäßig von einem bestimmten Verkäufer Betäubungsmittel zum Zwecke des gewinnbringenden Weiterverkaufs bezieht, in dessen Absatzorganisation als verlängerter Arm eingebunden ist oder dieser auf der Abnehmerseite als selbständiger Geschäftspartner gegenüber steht, beurteilt sich wesentlich nach der getroffenen Risikoverteilung (…vgl. BGH, Urteile vom 22. April 2004 - 3 StR 28/04 Rn. 7 und vom 29. Februar 2012 - 2 StR 426/11;… Beschlüsse vom 6. Februar 2007 - 4 StR 612/06 Rn. 4;… vom 5. Oktober 2007 - 2 StR 436/07 Rn. 3; vom 5. Juli 2011 - 3 StR 129/11 Rn. 8 mwN …und vom 31. Juli 2012 - 5 StR 315/12 Rn. 3, jeweils mwN).
  • BGH, 03.09.2014 - 1 StR 145/14

    Unerlaubtes Handeltreiben mit Betäubungsmitteln: Voraussetzungen einer …

    Auszug aus BGH, 05.06.2019 - 1 StR 223/19
    a) Wesentliches Merkmal einer Bande ist die auf eine gewisse Dauer angelegte Verbindung von mindestens drei Personen zur gemeinsamen Deliktsbegehung (vgl. BGH, Beschluss vom 22. März 2001 - GSSt 1/00, BGHSt 46, 321, 325 ff.;… Urteile vom 22. April 2004 - 3 StR 28/04 Rn. 6;… vom 29. Februar 2012 - 2 StR 426/11 Rn. 11 und vom 3. September 2014 - 1 StR 145/14 Rn. 20 mwN).
  • BGH, 06.02.2007 - 4 StR 612/06

    Unerlaubtes Handeltreiben mit Betäubungsmitteln (bandenmäßige Begehung: …

    Auszug aus BGH, 05.06.2019 - 1 StR 223/19
    Ob eine Person, die regelmäßig von einem bestimmten Verkäufer Betäubungsmittel zum Zwecke des gewinnbringenden Weiterverkaufs bezieht, in dessen Absatzorganisation als verlängerter Arm eingebunden ist oder dieser auf der Abnehmerseite als selbständiger Geschäftspartner gegenüber steht, beurteilt sich wesentlich nach der getroffenen Risikoverteilung (…vgl. BGH, Urteile vom 22. April 2004 - 3 StR 28/04 Rn. 7 und vom 29. Februar 2012 - 2 StR 426/11; Beschlüsse vom 6. Februar 2007 - 4 StR 612/06 Rn. 4;… vom 5. Oktober 2007 - 2 StR 436/07 Rn. 3;… vom 5. Juli 2011 - 3 StR 129/11 Rn. 8 mwN …und vom 31. Juli 2012 - 5 StR 315/12 Rn. 3, jeweils mwN).
  • BGH, 31.07.2012 - 5 StR 315/12

    Handeltreiben mit Betäubungsmitteln; Bandenbegriff (andauernde …

    Auszug aus BGH, 05.06.2019 - 1 StR 223/19
    Ob eine Person, die regelmäßig von einem bestimmten Verkäufer Betäubungsmittel zum Zwecke des gewinnbringenden Weiterverkaufs bezieht, in dessen Absatzorganisation als verlängerter Arm eingebunden ist oder dieser auf der Abnehmerseite als selbständiger Geschäftspartner gegenüber steht, beurteilt sich wesentlich nach der getroffenen Risikoverteilung (…vgl. BGH, Urteile vom 22. April 2004 - 3 StR 28/04 Rn. 7 und vom 29. Februar 2012 - 2 StR 426/11;… Beschlüsse vom 6. Februar 2007 - 4 StR 612/06 Rn. 4;… vom 5. Oktober 2007 - 2 StR 436/07 Rn. 3;… vom 5. Juli 2011 - 3 StR 129/11 Rn. 8 mwN und vom 31. Juli 2012 - 5 StR 315/12 Rn. 3, jeweils mwN).
  • BGH, 05.10.2007 - 2 StR 436/07

    Unerlaubtes Handeltreiben mit Betäubungsmitteln (Bande; Gegenüberstehen auf …

  • BGH, 10.07.2014 - 1 StR 247/14

    Anrechnung von ausländischen Freiheitsentziehungen auf die Strafe

  • BGH, 14.11.2023 - 6 StR 449/23

    Bandenmäßiges öffentliches Zugänglichmachen kinderpornographischer Inhalte, …

    Ob jemand Mitglied einer Bande ist, bestimmt sich nach der deliktischen Vereinbarung, der sog. Bandenabrede (…vgl. BGH, Beschlüsse vom 22. Januar 2019 - 2 StR 212/18 Rn. 21; vom 5. Juni 2019 - 1 StR 223/19 Rn. 3).

    Sie setzt den Willen voraus, sich mit anderen zu verbinden, um künftig für eine gewisse Dauer mehrere selbstständige, im Einzelnen noch ungewisse Straftaten des im Gesetz genannten Deliktstyps zu begehen (st. Rspr.; vgl. etwa BGH, Beschlüsse vom 22. März 2001 - GSSt 1/00 , BGHSt 46, 321, 325 ff. ; vom 5. Juni 2019 - 1 StR 223/19 Rn. 3 mwN).

    Ob jemand Mitglied einer Bande ist, bestimmt sich nach der deliktischen Vereinbarung, der sog. Bandenabrede (…vgl. BGH, Beschlüsse vom 22. Januar 2019 - 2 StR 212/18 Rn. 21; vom 5. Juni 2019 - 1 StR 223/19 Rn. 3).

    Sie setzt den Willen voraus, sich mit anderen zu verbinden, um künftig für eine gewisse Dauer mehrere selbstständige, im Einzelnen noch ungewisse Straftaten des im Gesetz genannten Deliktstyps zu begehen (st. Rspr.; vgl. etwa BGH, Beschlüsse vom 22. März 2001 - GSSt 1/00 , BGHSt 46, 321, 325 ff. ; vom 5. Juni 2019 - 1 StR 223/19 Rn. 3 mwN).

  • BGH, 29.09.2021 - 2 StR 313/20

    Bildung der Gesamtstrafe; Einziehung des Wertes von Taterträgen

    Ferner ist nicht erforderlich, dass sich sämtliche Bandenmitglieder untereinander kennen und gemeinsam an der Abrede beteiligt waren (vgl. BGH, Beschluss vom 5. Juni 2019 ? 1 StR 223/19, BGHR BtMG § 30a Bande 13 mwN).
  • OLG Hamm, 08.10.2024 - 4 Ws 154/24

    Verwertbarkeit der Erkenntnisse aus der Auswertung des über den …

    Zwar begründet ein auf Dauer angelegtes Zusammenwirken mehrerer selbstständiger, eigene Interessen verfolgender Geschäftspartner beim Betäubungsmittelhandel grundsätzlich auch dann keine Bande, wenn die Beteiligten in einem eingespielten Bezugs- und Absatzsystem im Rahmen einer andauernden Geschäftsbeziehung tätig werden (vgl. BGH, Beschl. v. 05.06.2019 - 1 StR 223/19, BeckRS 2019, 25556).

    Dies wiederum beurteilt sich insbesondere nach der getroffenen Risikoverteilung (vgl. BGH, Beschl. v. 05.06.2019 - 1 StR 223/19, BeckRS 2019, 25556;… BeckOK BtMG/Schmidt, 23. Ed. 15.6.2024, BtMG § 30 Rn. 14), bspw. danach, ob der "Abnehmer" einzelne Lieferungen unmittelbar bezahlt und anschließend deren weiteren Absatz auf eigenes Risiko abwickelt (…vgl. BGH, Urt. v. 22.04.2004 - 3 StR 28/04; NStZ 2004, 696).

  • BGH, 10.02.2021 - 3 StR 184/20

    Konkurrenzen beim Handeltreiben mit Betäubungsmitteln (einheitliche Tat im …

    Ferner ist nicht erforderlich, dass sich sämtliche Bandenmitglieder untereinander kennen und gemeinsam an der Abrede beteiligt waren (insgesamt BGH, Beschluss vom 5. Juni 2019 - 1 StR 223/19, BGHR BtMG § 30a Bande 13 mwN).
  • BGH, 22.09.2021 - 1 StR 131/21

    Bandenmäßiges Handeltreiben mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge …

    a) Wesentliches Merkmal einer Bande ist die auf eine gewisse Dauer angelegte Verbindung von mindestens drei Personen zur gemeinsamen Deliktsbegehung (st. Rspr.; vgl. nur BGH, Beschlüsse vom 5. Juni 2019 - 1 StR 223/19 Rn. 3 mwN und vom 22. März 2001 - GSSt 1/00, BGHSt 46, 321, 325 ff.).

    Ob jemand Mitglied einer Bande ist, bestimmt sich allein nach der deliktischen Vereinbarung, der so genannten Bandenabrede (BGH, Beschlüsse vom 5. Juni 2019 - 1 StR 223/19 Rn. 3 …und vom 22. Januar 2019 - 2 StR 212/18 Rn. 21).

    Von einer Bandenabrede abzugrenzen sind dabei solche Konstellationen, in denen die Beteiligten lediglich in einem eingespielten Bezugs- und Absatzsystem im Rahmen einer andauernden Geschäftsbeziehung tätig wurden, sich also deren Zusammenwirken, auch wenn es auf Dauer angelegt war, nicht als Ausdruck einer Bandenabrede darstellt, sondern als Verfolgung selbständiger, ausschließlich eigener Interessen (…vgl. BGH, Beschlüsse vom 22. April 2020 - 1 StR 61/20 Rn. 7; vom 5. Juni 2019 - 1 StR 223/19 Rn. 5;… vom 14. April 2015 - 3 StR 627/14 Rn. 5 …und vom 5. Juli 2011 - 3 StR 129/11 Rn. 8;… Urteile vom 3. September 2014 - 1 StR 145/14 Rn. 20 und vom 9. Oktober 1996 - 3 StR 220/96, BGHSt 42, 255, 259 f.).

  • LG Detmold, 20.01.2022 - 23 KLs 32/21
    Ob jemand Mitglied einer Bande ist, bestimmt sich nach der deliktischen Vereinbarung, welche der Bandentat regelmäßig vorausgeht (BGH, Beschluss vom 05.06.2019 - 1 StR 223/19 - Rn. 3; BGH…, Beschluss vom 22.01.2019 - 2 StR 212/18 - juris Rn. 21).

    Mitglied einer Bande kann auch derjenige sein, dem nach der Bandenabrede bei wertender Betrachtung nur Gehilfenstatus zukommt (BGH, Beschluss vom 05.06.2019 - 1 StR 223/19 - juris Rn. 3 m.w.N.).

    Dies begründet beim Betäubungsmittelhandel auch dann keine Bande, wenn die Beteiligten in einem eingespielten Bezugs- und Absatzsystem im Rahmen einer andauernden Geschäftsbeziehung tätig werden (BGH, Beschluss vom 05.06.2019 - 1 StR 223/19 - juris Rn. 5;… Beschluss vom 14.04.2015 - 3 StR 627/14 - juris Rn. 5).

  • BGH, 22.04.2020 - 1 StR 61/20

    Bandenmäßiges unerlaubtes Handeltreiben mit Betäubungsmitteln (Bandenabrede: …

    Für eine Bandenabrede genügt es deshalb nicht, wenn sich die Täter nur zu einer einzigen Tat verbinden und erst in der Folgezeit jeweils aus neuem Entschluss wiederum derartige Taten begehen (st. Rspr.; vgl. z.B. BGH, Beschlüsse vom 5. Juni 2019 - 1 StR 223/19 Rn. 3 …und vom 26. September 2013 - 2 StR 256/13 Rn. 7; jeweils mwN).

    Auch das auf Dauer angelegte Zusammenwirken mehrerer selbständiger, eigene Interessen verfolgender Geschäftspartner begründet keine Bande, auch wenn die Beteiligten in einem eingespielten Bezugs- und Absatzsystem im Rahmen einer andauernden Geschäftsbeziehung tätig werden (st. Rspr.; vgl. z.B. BGH, Beschlüsse vom 5. Juni 2019 - 1 StR 223/19 Rn. 5 …und vom 14. April 2015 - 3 StR 627/14 Rn. 5; jeweils mwN).

  • BGH, 02.04.2025 - 3 StR 421/24

    Bandenhandel mit Betäubungsmitteln (Bandenbegriff; Bandenabrede)

    An einer auf das Handeltreiben mit Betäubungsmitteln gerichteten Bande fehlt es allerdings, wenn sich die Beteiligten eines Betäubungsmittelgeschäfts auf der Veräußerer- und der Erwerberseite selbständig gegenüberstehen, auch wenn sie in einem eingespielten Bezugs- und Absatzsystem im Rahmen einer andauernden Geschäftsbeziehung tätig werden (s. BGH, Beschlüsse vom 14. April 2015 - 3 StR 627/14, NStZ 2015, 589; vom 5. Juni 2019 - 1 StR 223/19, NStZ-RR 2020, 47;… vom 21. November 2023 - 2 StR 323/23, juris Rn. 9 mwN).
  • BGH, 02.06.2022 - 2 StR 543/21

    Bandenmäßiges Handeltreiben mit Betäubungsmitteln (Bande: Vorliegen, …

    Ob eine Person, die regelmäßig von einem bestimmten Verkäufer Betäubungsmittel zum Zwecke des gewinnbringenden Weiterverkaufs bezieht, in dessen Absatzorganisation als verlängerter Arm eingebunden ist oder dieser auf der Abnehmerseite als selbständiger Geschäftspartner gegenübersteht, beurteilt sich wesentlich nach der getroffenen Risikoverteilung (vgl. BGH, Beschluss vom 5. Juni 2019 - 1 StR 223/19, NStZ-RR 2020, 47 mwN).
  • BGH, 24.04.2024 - 5 StR 516/23

    Bandenmäßiges Handeltreiben mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge …

    Ob jemand Mitglied einer Bande ist, bestimmt sich nach der deliktischen Vereinbarung, der sogenannten Bandenabrede (vgl. BGH, Beschlüsse vom 5. Juni 2019 - 1 StR 223/19, BGHR BtMG § 30a Bande 13;… vom 22. Januar 2019 - 2 StR 212/18 Rn. 21).
  • BGH, 05.10.2022 - 6 StR 70/22

    Bandenmäßiges Handeltreiben mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge …

  • LG München I, 25.11.2022 - 8 KLs 109 Js 10221/21

    Unrichtige Bescheinigung einer Covid-19-Schutzimpfung

  • BGH, 17.12.2024 - 1 StR 62/24

    Beihilfe zum bandenmäßigen Handel mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge …

  • BGH, 03.03.2022 - 5 StR 366/21

    Bandenmäßiges Handeltreiben mit Betäubungsmitteln (Begriff und Zustandekommen der …

  • LG Bochum, 19.09.2022 - 11 KLs 14/22
  • LG Hamburg, 16.01.2024 - 632 KLs 10/23

    Akteneinsicht in Strafsachen: Beschränkung der Verteidigung durch …

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