Rechtsprechung
| BGH, 18.06.2003 - 1 StR 229/03 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (10)
- Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Mit KI-Zusammenfassung und KI-Dialogfeld, um Fragen zur Entscheidung stellen.
Doctrine ist die neue umfassende Rechts-KI-Plattform in Kooperation mit dejure.org. Mehr Informationen - HRR Strafrecht
§ 33 BtMG; § 74 StGB
Verfall und Einziehung beim Betäubungsmittelhandel (Tatmittel; Beziehungsgegenstand) - openjur.de
- bundesgerichtshof.de
- Judicialis
- Wolters Kluwer
Unerlaubtes Handeltreiben mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge; Einziehung von Betäubungsmitteln
- ra.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
- datenbank.nwb.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (2)
- BGH, 18.03.2019 - 5 StR 462/18
Beruhen des Urteils bei Nichtbescheidung eines Beweisantrags (offenkundige …
Das Landgericht hat das bei dem Angeklagten J. sichergestellte Bargeld rechtsfehlerfrei als "Kaufgeld' für den Erwerb von Betäubungsmitteln und mithin als Tatmittel im Sinne des § 74 Abs. 1 StGB eingezogen (vgl. BGH, Beschluss vom 18. Juni 2003 - 1 StR 229/03). - BGH, 02.10.2012 - 3 StR 371/12
Absehen vom Verfall
Weil der Angeklagte demnach das Geld nicht für die oder aus der Tat erlangte (§ 73 Abs. 1 Satz 1 StGB), unterliegt es nicht dem Verfall, sondern kann gegebenenfalls nach § 74 StGB eingezogen werden (vgl. BGH, Beschlüsse vom 7. Mai 1997 - 1 StR 217/97, NStZ-RR 1997, 318 f.; vom 18. Juni 2003 - 1 StR 229/03;… Körner/Volkmer, BtMG, 7. Aufl., § 33 Rn. 67;… MüKo-StGB/Rahlf, 1. Aufl., § 33 BtMG Rn. 92).
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