Neue Kooperation: dejure.org × Doctrine bringen KI-Power für Aktenanalyse, Recherche und Texterstellung. Doctrine entdecken
×

Rechtsprechung
   BGH, 21.09.2022 - 1 StR 248/22   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2022,38287
BGH, 21.09.2022 - 1 StR 248/22 (https://dejure.org/2022,38287)
BGH, Entscheidung vom 21.09.2022 - 1 StR 248/22 (https://dejure.org/2022,38287)
BGH, Entscheidung vom 21. September 2022 - 1 StR 248/22 (https://dejure.org/2022,38287)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2022,38287) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (11)

  • Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Mit KI-Zusammenfassung und KI-Dialogfeld, um Fragen zur Entscheidung stellen.
    Doctrine ist die neue umfassende Rechts-KI-Plattform in Kooperation mit dejure.org. Mehr Informationen

  • HRR Strafrecht

    § 184 Abs. 1 Nr. 1, Abs. 3 StGB; § 52 StGB; § 102 StPO
    Besitz kinderpornographischer Schriften (Tateinheit bei gleichzeitigem Besitz mehrerer Schriften; keine Unterbrechung der Einheitlichkeit der Tat durch Durchsuchung; keine Verklammerung von Verbreitungstaten durch gleichzeitigen durchgehenden Besitz)

  • openjur.de
  • bundesgerichtshof.de PDF
  • rechtsinformationen.bund.de

    Besitz und Verbreitung kinderpornographischer Inhalte: Konkurrenzen bei durchgehendem Besitz und mehreren Verbreitungstaten sowie gleichzeitiger Aufbewahrung von Waffen

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 52 StGB, § 53 StGB, § 184b Abs 1 Nr 1 StGB, § 184b Abs 3 StGB, § 52 Abs 1 Nr 1 WaffG
    Besitz und Verbreitung kinderpornographischer Inhalte: Konkurrenzen bei durchgehendem Besitz und mehreren Verbreitungstaten sowie gleichzeitiger Aufbewahrung von Waffen

  • IWW

    § 349 Abs. 4 StPO, § 349 Abs. 2 StPO, § 344 Abs. 2 Satz 2 StPO, § 184b Abs. 3 StGB, § 265 StPO, § 354 Abs. 1 StPO, § 21 StGB, § 63 StGB

  • Wolters Kluwer

    Konkurrenzrechtliche Beurteilung des gleichzeitigen Besitzes mehrerer kinderpornographischer Schriften als eine Tat

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Konkurrenzrechtliche Beurteilung des gleichzeitigen Besitzes mehrerer kinderpornographischer Schriften als eine Tat

  • rechtsportal.de

    Konkurrenzrechtliche Beurteilung des gleichzeitigen Besitzes mehrerer kinderpornographischer Schriften als eine Tat

  • datenbank.nwb.de

    Besitz und Verbreitung kinderpornographischer Inhalte: Konkurrenzen bei durchgehendem Besitz und mehreren Verbreitungstaten sowie gleichzeitiger Aufbewahrung von Waffen

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 2023, 47
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (5)Zitiert selbst (8)

  • BGH, 14.06.2018 - 3 StR 180/18

    Sexueller Missbrauch eines Kindes (Einwirken durch Vorzeigen pornographischer …

    Auszug aus BGH, 21.09.2022 - 1 StR 248/22
    Der Tatbestand des Besitzes bleibt in seinem strafrechtlichen Unwert, wie er in der Strafandrohung zum Ausdruck kommt, hinter demjenigen der Verbreitung zurück (vgl. BGH, Beschluss vom 14. Juni 2018 - 3 StR 180/18, Rn. 21 mwN).
  • BGH, 18.01.2012 - 2 StR 151/11

    Bandenmäßiges Verbreiten kinderpornographischer Schriften (öffentliches …

    Auszug aus BGH, 21.09.2022 - 1 StR 248/22
    Die technische Auswertung der Handys hat ergeben, dass auf einem der beiden erst im Juni 2021 übergebenen Handys (vgl. Tat C.II.3) ungelöschte bzw. im Cache-Speicher (hierzu: BGH, Urteil vom 18. Januar 2012 - 2 StR 151/11, Rn. 17) befindliche temporäre Dateien festgestellt wurden, die bereits im Zeitraum vom 4. Juni 2015 bis zum 23. Januar bzw. 16. August 2019 und damit vor der Durchsuchung und Sicherstellung des ersten Handy Samsung Galaxy (vgl. UA S. 17, Tat C.II.1) am 23. Juni 2020 erzeugt wurden (UA S. 34) - ungeachtet der Frage, ob sie zu den genannten Zeitpunkten erstmals erzeugt wurden (UA S. 46).
  • BGH, 18.12.2019 - 3 StR 264/19

    Besitz und Sich-Verschaffen kinderpornographischer Schriften (Konkurrenzen; …

    Auszug aus BGH, 21.09.2022 - 1 StR 248/22
    Dies gilt nur dann nicht, wenn selbständige Verschaffenstaten festgestellt sind (BGH, Beschluss vom 18. Dezember 2019 - 3 StR 264/19, NStZ-RR 2020, 172, 174 mwN).
  • BGH, 07.07.2020 - 1 StR 242/19

    Unerlaubter Besitz von Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge (gleichzeitiger …

    Auszug aus BGH, 21.09.2022 - 1 StR 248/22
    Dies wäre nur dann der Fall, wenn zwischen beiden Besitzlagen ein funktionaler Zusammenhang bestünde (…vgl. zum gleichzeitigen Besitz von Betäubungsmitteln und Waffen: Patzak/Volkmer/Fabricius/Patzak, 10. Auflage 2022, BtMG § 29 Rn. 1098a (; BGH, Urteil vom 7. Juli 2020 - 1 StR 242/19 Rn. 7 mwN)).
  • BGH, 15.01.2020 - 2 StR 321/19

    Urteil im Elysium-Prozess überwiegend rechtskräftig

    Auszug aus BGH, 21.09.2022 - 1 StR 248/22
    Anders läge der Fall nur, wenn der Besitz der betreffenden kinderpornographischen Schrift in zeitlicher oder quantitativer Hinsicht über den für das Verbreiten erforderlichen Besitz hinausgeht (vgl. BGH, Beschluss vom 15. Januar 2020 - 2 StR 321/19, Rn. 19 mwN).
  • BGH, 10.12.2019 - 5 StR 578/19

    Tateinheitlich begangene Waffendelikte bei gleichzeitiger Ausübung der …

    Auszug aus BGH, 21.09.2022 - 1 StR 248/22
    Denn der Angeklagte hat danach seinen bis dahin ausgeübten Besitz der unentdeckten Waffen schlicht fortgesetzt (…vgl. Erbs/Kohlhaas/Pauckstadt-Maihold/Lutz, 240. EL April 2022, WaffG § 52 Rn. 100; BGH, Beschluss vom 10. Dezember 2019 - 5 StR 578/19, NStZ 2020, 359).
  • BGH, 01.07.2010 - 1 StR 259/10

    Unzulässige Aufklärungsrüge (Darlegungsanforderungen; abgelehnter …

    Auszug aus BGH, 21.09.2022 - 1 StR 248/22
    Der Angeklagte hat das Beweisergebnis, welches die als unterlassen gerügte Beweiserhebung habe erbringen sollen, weder konkret bezeichnet noch bestimmt behauptet (vgl. BGH, Beschluss vom 1. Juli 2010 - 1 StR 259/10).
  • BGH, 01.09.2004 - 2 StR 268/04

    Verminderte Schuldfähigkeit (Alkoholgenuss, Vorwerfbarkeit); fakultative …

    Auszug aus BGH, 21.09.2022 - 1 StR 248/22
    Denn diese ist untrennbar mit den Feststellungen zum Strafausspruch verbunden, aus denen sich die Voraussetzungen der positiv festgestellten erheblich verminderten Schuldfähigkeit ergeben (vgl. BGH, Beschluss vom 1. September 2004 - 2 StR 268/04 Rn. 9).
  • BGH, 28.06.2023 - 3 StR 123/23

    Schwerer sexueller Missbrauch von Kindern in kinderpornographischer Absicht …

    Denn der gleichzeitige Besitz mehrerer inkriminierter Dateien stellt nur eine materiellrechtliche Tat des Besitzes kinderpornographischer Inhalte gemäß § 184b Abs. 3 Variante 3 StGB dar (…vgl. BGH, Beschlüsse vom 27. September 2022 - 5 StR 294/22, NStZ 2023, 97 Rn. 3; vom 1. September 2022 - 1 StR 248/22, NStZ-RR 2023, 47, 48;… vom 25. Januar 2022 - 1 StR 424/21, NStZ 2022, 407 Rn. 6;… vom 15. Januar 2020 - 2 StR 321/19, BGHR StGB § 184b Konkurrenzen 3 Rn. 19;… MüKoStGB/Hörnle, 4. Aufl., § 184b Rn. 61;… BeckOK StGB/Ziegler, Ed. 57, § 184b Rn. 29).
  • OLG Celle, 28.05.2024 - 1 ORs 13/24

    Rechtsmittelbeschränkung; Verbreiten und Besitz kinder- bzw. …

    Für die neu durchzuführende Hauptverhandlung weist der Senat darauf hin, dass zum einen für den Fall einer etwaigen Gleichzeitigkeit der Taten 1. bis 6. auf der einen und der Tat 7. auf der anderen Seite deren Konkurrenzverhältnis näher in den Blick zu nehmen sein wird (…vgl. BGH, Beschlüsse vom 25. Januar 2022 - 1 StR 424/21, juris Rn. 6; vom 21. September 2022 - 1 StR 248/22, juris Rn. 3 …und vom 15. Januar 2020 - 2 StR 321/19, juris Rn. 19) und zum anderen entsprechend den zutreffenden Ausführungen der Generalstaatsanwaltschaft in ihrer Stellungnahme vom 29. April 2024 die Freiheitsstrafe aus dem Urteil des Amtsgerichts Stade vom 6. April 2022 nicht mehr in eine etwaig zu bildende Gesamtfreiheitsstrafe einzubeziehen wäre, weil die diesem Urteil zugrundeliegende Tat nach neuem Recht weder strafbar noch mit Geldbuße bedroht ist und somit gem. Art. 313 Abs. 1 S. 1 EGStGB mit Inkrafttreten des Konsumcannabisgesetz zum 1. April 2024 als erlassen gilt (vgl. auch LG Aachen…, Beschluss vom 29. April 2024 - 69 KLs 17/19, juris Rn. 42).
  • BGH, 16.07.2024 - 2 StR 412/23

    Verurteilung eines Grundschullehrers wegen schweren sexuellen Missbrauchs von …

    In diesem Fall verbindet der gleichzeitige Besitz verschiedener Datenträger mit kinder- und jugendpornographischen Dateien - anders als bei hier nicht festgestellten selbständigen Verschaffungstaten - die Fälle 92 und 93 der Urteilsgründe zu einer einheitlichen Tat (vgl. BGH…, Beschluss vom 28. August 2018 - 5 StR 335/18, Rn. 3 mwN); die Sicherstellung einzelner Dateien führt nicht dazu, dass der fortdauernde Besitz der anderen Dateien als neue Tat zu qualifizieren wäre (vgl. BGH, Beschluss vom 21. September 2022 - 1 StR 248/22, Rn. 3).

    Der Senat schließt aus, dass die Strafkammer für das bis zum 9. Dezember 2021 währende Dauerdelikt (vgl. BGH, Beschluss vom 21. September 2022 - 1 StR 248/22, Rn. 3) auf der Grundlage des nunmehr geltenden und gegenüber dem im Fall 92 der Urteilsgründe angewandten Strafrahmen strengeren § 184b Abs. 3 StGB zu einer niedrigeren Einzelstrafe als zu der verhängten Freiheitsstrafe von einem Jahr gelangt wäre.

  • BGH, 11.12.2024 - 3 StR 334/24

    Besitz und Drittbesitzverschaffung kinderpornographischer Schriften …

    Bei gleichzeitigem Besitz von verbreiteten bzw. öffentlich zugänglich gemachten kinderpornografischen Schriften und weiterem, darüberhinausgehend gespeicherten verbotenem Material bleibt danach kein Raum für eine tatmehrheitliche Verurteilung (s. BGH…, Beschluss vom 15. Januar 2020 - 2 StR 321/19, juris Rn. 18 f.;… s.a. Beschlüsse vom 25. Januar 2022 - 1 StR 424/21, juris Rn. 6;… vom 3. Mai 2019 - 3 StR 86/19, juris Rn. 6;… vom 14. Juni 2018 - 3 StR 180/18, juris Rn. 15; abweichend womöglich BGH, Beschluss vom 1. September 2022 - 1 StR 248/22, juris Tenor und Rn. 3 f. unter Verneinung eines Besitzes, der "in zeitlicher oder quantitativer Hinsicht über den für das Verbreiten erforderlichen Besitz hinausgeht", obgleich "der Angeklagte das Video zuvor und danach in Besitz hatte").

    Denn nach der ersten Drittbesitzverschaffung sowie vor und nach jeder weiteren Versendung kam dem Besitz wieder eigenständige Bedeutung zu, wobei er andererseits nicht in der Lage ist, die Drittbesitzverschaffungen zu verklammern (vgl. BGH, Beschluss vom 1. September 2022 - 1 StR 248/22, juris Rn. 3 f.;… SK-StGB/Greco, 10. Aufl. 2024, § 184b Rn. 48).

  • BGH, 09.12.2025 - 3 StR 472/25
    Denn der strafrechtliche Unwert des Tatbestands des Besitzes, wie ihn die Strafandrohung des § 184b Abs. 3 StGB zum Ausdruck bringt, bleibt hinter demjenigen der nach § 184b Abs. 1 Satz 1 StGB prinzipiell strenger bestraften Begehungsweisen zurück (st. Rspr.; vgl. etwa BGH…, Beschluss vom 2. Oktober 2025 - 3 StR 303/25, juris Rn. 8;… Urteil vom 23. Januar 2025 - 3 StR 351/24, juris Rn. 18 f.;… Beschlüsse vom 11. Dezember 2024 - 3 StR 334/24, juris Rn. 3; vom 21. September 2022 - 1 StR 248/22, NStZ-RR 2023, 47, 48).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
dejure.org Übersicht BGH
dejure.org nutzen ohne Ablenkung
Werbung abschalten. Jetzt buchen! Keine automatische Verlängerung.
Info zum PUR-Angebot
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht