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Rechtsprechung
   BGH, 04.08.2020 - 1 StR 252/20   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2020,29751
BGH, 04.08.2020 - 1 StR 252/20 (https://dejure.org/2020,29751)
BGH, Entscheidung vom 04.08.2020 - 1 StR 252/20 (https://dejure.org/2020,29751)
BGH, Entscheidung vom 04. August 2020 - 1 StR 252/20 (https://dejure.org/2020,29751)
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Volltextveröffentlichungen (11)

  • Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)

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  • HRR Strafrecht

    § 54 StGB; § 55 StGB
    Berücksichtigung nicht gesamtstrafenfähiger Verurteilungen durch Gerichte anderer Mitgliedstaaten (Härteausgleich)

  • openjur.de
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (6)Zitiert selbst (6)

  • BGH, 23.04.2020 - 1 StR 15/20

    Berücksichtigung einer EU-ausländischen Strafe bei der Strafzumessung (konkrete …

    Auszug aus BGH, 04.08.2020 - 1 StR 252/20
    a) Bei der Strafzumessung sind etwaige Härten in den Blick zu nehmen, die durch die zusätzliche Vollstreckung von Strafen drohen, die von Gerichten anderer Mitgliedstaaten der Europäischen Union verhängt wurden, wenn diesbezüglich in zeitlicher Hinsicht die Voraussetzungen für eine Gesamtstrafenbildung nach § 55 StGB erfüllt wären (vgl. BGH, Beschlüsse vom 23. April 2020 - 1 StR 406/19 Rn. 9 und 1 StR 15/20 Rn. 18 ff.; vom 28. Januar 2020 - 4 StR 599/19; vom 3. Juli 2019 - 4 StR 256/19 …und vom 18. Dezember 2018 - 1 StR 508/18 Rn. 6 mwN).

    Hiernach ist bei zeitigen Freiheitsstrafen ein Härteausgleich vorzunehmen, um den sich daraus ergebenden Nachteil, dass eine Gesamtstrafenbildung nach § 55 StGB bei einer früheren Verurteilung durch ein Gericht eines anderen EU-Mitgliedstaats nicht erfolgen kann, auszugleichen (BGH, Beschluss vom 23. April 2020 - 1 StR 15/20 Rn. 18 ff.).

  • BGH, 23.04.2020 - 1 StR 406/19

    Berücksichtigung gesamtstrafenfähiger EU-ausländischer Strafen bei Verhängung …

    Auszug aus BGH, 04.08.2020 - 1 StR 252/20
    a) Bei der Strafzumessung sind etwaige Härten in den Blick zu nehmen, die durch die zusätzliche Vollstreckung von Strafen drohen, die von Gerichten anderer Mitgliedstaaten der Europäischen Union verhängt wurden, wenn diesbezüglich in zeitlicher Hinsicht die Voraussetzungen für eine Gesamtstrafenbildung nach § 55 StGB erfüllt wären (vgl. BGH, Beschlüsse vom 23. April 2020 - 1 StR 406/19 Rn. 9 und 1 StR 15/20 Rn. 18 ff.; vom 28. Januar 2020 - 4 StR 599/19; vom 3. Juli 2019 - 4 StR 256/19 …und vom 18. Dezember 2018 - 1 StR 508/18 Rn. 6 mwN).

    Dieser Grundsatz gilt stets und ohne weitere Bedingungen (BGH, Beschluss vom 23. April 2020 - 1 StR 406/19 Rn. 11 mwN).

  • BGH, 18.12.2018 - 1 StR 508/18

    Härteausgleich (erforderliche Berücksichtigung hypothetisch gesamtstrafenfähiger …

    Auszug aus BGH, 04.08.2020 - 1 StR 252/20
    a) Bei der Strafzumessung sind etwaige Härten in den Blick zu nehmen, die durch die zusätzliche Vollstreckung von Strafen drohen, die von Gerichten anderer Mitgliedstaaten der Europäischen Union verhängt wurden, wenn diesbezüglich in zeitlicher Hinsicht die Voraussetzungen für eine Gesamtstrafenbildung nach § 55 StGB erfüllt wären (…vgl. BGH, Beschlüsse vom 23. April 2020 - 1 StR 406/19 Rn. 9 und 1 StR 15/20 Rn. 18 ff.; vom 28. Januar 2020 - 4 StR 599/19; vom 3. Juli 2019 - 4 StR 256/19 und vom 18. Dezember 2018 - 1 StR 508/18 Rn. 6 mwN).
  • EuGH, 21.09.2017 - C-171/16

    Beshkov - Vorlage zur Vorabentscheidung - Raum der Freiheit, der Sicherheit und …

    Auszug aus BGH, 04.08.2020 - 1 StR 252/20
    Denn nach der Rechtsprechung des Gerichtshofs der Europäischen Union (EuGH, Urteil vom 21. September 2017 - C-171/16 Rn. 26) haben die Mitgliedstaaten sicherzustellen, dass frühere in einem anderen Mitgliedstaat ergangene Verurteilungen in gleichem Maße bei der Strafzumessung berücksichtigt werden wie nach innerstaatlichem Recht im Inland erfolgte frühere Verurteilungen.
  • BGH, 28.01.2020 - 4 StR 599/19

    Härteausgleich (erforderliche Berücksichtigung hypothetisch gesamtstrafenfähiger …

    Auszug aus BGH, 04.08.2020 - 1 StR 252/20
    a) Bei der Strafzumessung sind etwaige Härten in den Blick zu nehmen, die durch die zusätzliche Vollstreckung von Strafen drohen, die von Gerichten anderer Mitgliedstaaten der Europäischen Union verhängt wurden, wenn diesbezüglich in zeitlicher Hinsicht die Voraussetzungen für eine Gesamtstrafenbildung nach § 55 StGB erfüllt wären (…vgl. BGH, Beschlüsse vom 23. April 2020 - 1 StR 406/19 Rn. 9 und 1 StR 15/20 Rn. 18 ff.; vom 28. Januar 2020 - 4 StR 599/19; vom 3. Juli 2019 - 4 StR 256/19 …und vom 18. Dezember 2018 - 1 StR 508/18 Rn. 6 mwN).
  • BGH, 03.07.2019 - 4 StR 256/19

    Härteausgleich (erforderliche Berücksichtigung hypothetisch gesamtstrafenfähiger …

    Auszug aus BGH, 04.08.2020 - 1 StR 252/20
    a) Bei der Strafzumessung sind etwaige Härten in den Blick zu nehmen, die durch die zusätzliche Vollstreckung von Strafen drohen, die von Gerichten anderer Mitgliedstaaten der Europäischen Union verhängt wurden, wenn diesbezüglich in zeitlicher Hinsicht die Voraussetzungen für eine Gesamtstrafenbildung nach § 55 StGB erfüllt wären (…vgl. BGH, Beschlüsse vom 23. April 2020 - 1 StR 406/19 Rn. 9 und 1 StR 15/20 Rn. 18 ff.; vom 28. Januar 2020 - 4 StR 599/19; vom 3. Juli 2019 - 4 StR 256/19 …und vom 18. Dezember 2018 - 1 StR 508/18 Rn. 6 mwN).
  • BGH, 26.01.2022 - 3 StR 461/21

    Härteausgleich wegen von Gerichten anderer Mitgliedstaaten verhängter Strafen …

    Bei der Strafzumessung sind auch solche etwaigen Härten in den Blick zu nehmen, die durch die zusätzliche Vollstreckung von Strafen drohen, die von Gerichten anderer Mitgliedstaaten der Europäischen Union verhängt wurden, wenn diesbezüglich in zeitlicher Hinsicht die Voraussetzungen für eine Gesamtstrafenbildung nach § 55 StGB erfüllt wären (s. BGH, Beschlüsse vom 4. August 2020 - 1 StR 252/20, BGHR StGB § 55 Abs. 1 Satz 1 Härteausgleich 26 Rn. 5;… vom 23. April 2020 - 1 StR 406/19, BGHSt 65, 1 Rn. 9;… 1 StR 15/20, BGHSt 65, 5 Rn. 18 ff.; vom 28. Januar 2020 - 4 StR 599/19, NStZ-RR 2020, 122; vom 3. Juli 2019 - 4 StR 256/19, juris;… vom 18. Dezember 2018 - 1 StR 508/18, NJW 2019, 1159 Rn. 6 mwN).

    Hiernach ist bei zeitigen Freiheitsstrafen ein Härteausgleich vorzunehmen, um den sich daraus ergebenden Nachteil auszugleichen, dass bei einer früheren Verurteilung durch ein Gericht eines anderen EU-Mitgliedstaats keine Gesamtstrafe nach § 55 StGB gebildet werden kann (vgl. BGH, Beschlüsse vom 4. August 2020 - 1 StR 252/20, BGHR StGB § 55 Abs. 1 Satz 1 Härteausgleich 26 Rn. 5;… vom 23. April 2020 - 1 StR 15/20, BGHSt 65, 5 Rn. 14 ff.).

  • BGH, 22.01.2026 - 6 StR 245/25

    Beurteilung der Annahme einer einheitlichen Tat im konkreten Fall durch die …

    Rn. 20 aa) Bei der Strafzumessung sind etwaige Härten in den Blick zu nehmen, die durch die zusätzliche Vollstreckung von Strafen drohen, welche von Gerichten anderer Mitgliedstaaten der Europäischen Union verhängt wurden, wenn diesbezüglich in zeitlicher Hinsicht die Voraussetzungen für eine Gesamtstrafenbildung nach § 55 Abs. 1 StGB erfüllt wären, eine solche aber aufgrund des damit verbundenen Eingriffs in die Vollstreckungshoheit der Mitgliedstaaten nicht erfolgen kann (…vgl. BGH, Beschlüsse vom 24. Juni 2025 - 2 StR 227/25, Rn. 5; vom 4. August 2020 - 1 StR 252/20, BGHR StGB § 55 Abs. 1 Satz 1 Härteausgleich 26; vom 23. April 2020 - 1 StR 406/19, BGHSt 65, 1; 1 StR 15/20, BGHSt 65, 5, 10; vom 28. Januar 2020 - 4 StR 599/19, NStZ-RR 2020, 122; vom 3. Juli 2019 - 4 StR 256/19;… vom 18. Dezember 2018 - 1 StR 508/18, NJW 2019, 1159, Rn. 6 mwN).
  • BGH, 20.01.2026 - 3 StR 602/25

    Feststellungen zu den ausländischen Vorverurteilungen i.R.d. Strafzumessung

    Rn. 5 Bei der Strafzumessung sind etwaige Härten in den Blick zu nehmen, die durch die zusätzliche Vollstreckung von Strafen drohen, die von Gerichten anderer Mitgliedstaaten der Europäischen Union verhängt wurden, wenn diesbezüglich in zeitlicher Hinsicht die Voraussetzungen für eine Gesamtstrafenbildung nach § 55 StGB erfüllt wären (…vgl. BGH, Beschlüsse vom 26. Januar 2022 - 3 StR 461/21, BGHR StGB § 55 Abs. 1 Satz 1 Härteausgleich 29 Rn. 4; vom 4. August 2020 - 1 StR 252/20, BGHR StGB § 55 Abs. 1 Satz 1 Härteausgleich 26 Rn. 5; vom 28. Januar 2020 - 4 StR 599/19, NStZ-RR 2020, 122).

    Hiernach ist bei zeitigen Freiheitsstrafen ein Härteausgleich vorzunehmen, um den sich daraus ergebenden Nachteil auszugleichen, dass eine Gesamtstrafenbildung nach § 55 StGB bei einer früheren Verurteilung durch ein Gericht eines anderen EU-Mitgliedstaats nicht erfolgen kann (BGH, Beschluss vom 4. August 2020 - 1 StR 252/20, BGHR StGB § 55 Abs. 1 Satz 1 Härteausgleich 26 Rn. 5).

  • BGH, 24.01.2023 - 1 StR 423/22

    Härteausgleich für eigentlich gesamtstrafenfähige ausländische Verurteilungen

    Rn. 4 Der aus dem Umstand, dass mit einer ausländischen Verurteilung keine Gesamtstrafe gebildet werden kann, entstehende Nachteil ist auszugleichen (…BGH, Beschlüsse vom 12. Januar 2021 - 1 StR 404/20, BGHR StGB § 55 Abs. 1 Satz 1 StGB Härteausgleich 27 Rn. 4;… vom 1. September 2020 - 1 StR 279/20 Rn. 4; vom 4. August 2020 - 1 StR 252/20, BGHR StGB § 55 Abs. 1 Satz 1 StGB Härteausgleich 26 Rn. 5 …und vom 23. April 2020 - 1 StR 15/20, BGHSt 65, 5 Rn. 26 ff.).
  • BGH, 10.12.2025 - 6 StR 467/25

    Bildung einer "fiktiven Gesamtstrafe" im Zuge eines vorzunehmenden …

    Rn. 5 aa) Das Schwurgericht hat im rechtlichen Ausgangspunkt zwar zutreffend zugrunde gelegt, dass bei der Strafzumessung etwaige Härten in den Blick zu nehmen sind, die durch die zusätzliche Vollstreckung von Strafen drohen, welche von Gerichten anderer Mitgliedstaaten der Europäischen Union verhängt wurden, wenn diesbezüglich in zeitlicher Hinsicht die Voraussetzungen für eine Gesamtstrafenbildung nach § 55 Abs. 1 StGB erfüllt wären, eine solche aber aufgrund des damit verbundenen Eingriffs in die Vollstreckungshoheit der Mitgliedstaaten nicht erfolgen kann (st. Rspr.;… vgl. BGH, Beschlüsse vom 22. Januar 2026 - 6 StR 245/25, Rn. 20;… vom 24. Juni 2025 - 2 StR 227/25, Rn. 5; vom 4. August 2020 - 1 StR 252/20, BGHR StGB § 55 Abs. 1 Satz 1 Härteausgleich 26, jeweils mwN).
  • BGH, 12.11.2020 - 1 StR 379/20

    Gesamtstrafenbildung (Berücksichtigung einer ausländischen Verurteilung)

    Dem daraus entstehenden Nachteil ist durch einen Härteausgleich zu begegnen, der bei früheren Verurteilungen in einem anderen Mitgliedstaat der Europäischen Union als bezifferter Nachteilsausgleich durchzuführen (…vgl. hierzu: BGH, Beschlüsse vom 23. April 2020 - 1 StR 15/20 Rn. 18 ff., BGHSt 65, 5 und vom 4. August 2020 - 1 StR 252/20 Rn. 4 f.) und bei Verurteilungen durch Drittstaaten als Faktor in der Strafzumessung zu berücksichtigen ist.
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