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Rechtsprechung
   BGH, 13.07.2005 - 1 StR 253/05   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2005,10325
BGH, 13.07.2005 - 1 StR 253/05 (https://dejure.org/2005,10325)
BGH, Entscheidung vom 13.07.2005 - 1 StR 253/05 (https://dejure.org/2005,10325)
BGH, Entscheidung vom 13. Juli 2005 - 1 StR 253/05 (https://dejure.org/2005,10325)
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Volltextveröffentlichungen (10)

  • Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Mit KI-Zusammenfassung und KI-Dialogfeld, um Fragen zur Entscheidung stellen.
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  • HRR Strafrecht

    § 54 StGB; § 358 Abs. 2 StPO; § 354 Abs. 1 StPO
    Gesamtstrafenbildung (fehlende Festsetzung von Einzelstrafen; Ersetzung durch das Revisionsgericht); Verschlechterungsverbot

  • openjur.de
 
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Wird zitiert von ... (2)Zitiert selbst (3)

  • BGH, 26.02.1993 - 3 StR 207/92

    Demonstranten - Präzisionsschleuder - Stahlkugelgeschosse - Zeugenvereidigung - …

    Auszug aus BGH, 13.07.2005 - 1 StR 253/05
    Einer Aufhebung der Gesamtstrafe bedarf es daher nicht (vgl. BGHR StPO § 358 Abs. 2 Satz 1 Einzelstrafe, fehlende 2).".
  • BGH, 14.01.1998 - 2 StR 606/97

    Sexueller Missbrauch von Kindern - Sexueller Missbrauch von Schutzbefohlenen - …

    Auszug aus BGH, 13.07.2005 - 1 StR 253/05
    Zwar beschwert dies den Angeklagten nicht; die gleichwohl gebotene Festsetzung (vgl. BGHR StPO § 354 Abs. 1 Strafausspruch 10) kann der Senat unter den besonderen Umständen des vorliegenden Falls selbst nachholen (§ 354 Abs. 1 StPO): Der Wert der erbeuteten Gegenstände beträgt im Fall III.3.2 ca. 5.000 Euro (UA S. 15), im Fall III.3.4 ca. 8.000 Euro (UA S. 16).
  • BGH, 29.08.1986 - 3 StR 279/86

    Neu ergangene Gesamtfreiheitsstrafe unter Berücksichtigung des Verbots der …

    Auszug aus BGH, 13.07.2005 - 1 StR 253/05
    Das Verschlechterungsverbot (§ 358 Abs. 2 StPO) steht dem nicht entgegen (st.Rspr.; vgl. BGHR StPO § 358 Abs. 2 Satz 1 Einzelstrafe, fehlende 1 m.w.N.).
  • BGH, 07.07.2011 - 2 StR 84/11

    Vorenthalten und Veruntreuen von Arbeitsentgelt (Verhältnis zum Betrug: Täuschung …

    Der Senat wird im Hinblick auf die rechtlich nicht zu beanstandende Staffelung nach Schadensbeträgen nicht gehindert sein, die Einzelstrafen in den Fällen 3 und 19 jeweils auf vier Monate festzusetzen (vgl. BGH, Beschlüsse vom 13. Juli 2005 - 1 StR 253/05, vom 8. März 2006 - 1 StR 48/06 und vom 1. Februar 2011 - 4 StR 550/10).
  • BGH, 01.02.2011 - 4 StR 550/10

    Widersprüchliche Strafzumessungsgründe (mangelndes Beruhen hinsichtlich des …

    Der Senat kann daher ausschließen, dass in den nachfolgend aufgeführten Fällen, in denen unter Berücksichtigung der Rückzahlung eine niedrigere Stufe erreicht wird, geringere Einzelstrafen in Betracht kommen könnten oder von der Strafkammer verhängt worden wären (vgl. BGH, Beschlüsse vom 13. Juli 2005 - 1 StR 253/05 und vom 8. März 2006 - 1 StR 48/06).
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