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Rechtsprechung
   BGH, 22.04.2020 - 1 StR 261/19   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2020,11031
BGH, 22.04.2020 - 1 StR 261/19 (https://dejure.org/2020,11031)
BGH, Entscheidung vom 22.04.2020 - 1 StR 261/19 (https://dejure.org/2020,11031)
BGH, Entscheidung vom 22. April 2020 - 1 StR 261/19 (https://dejure.org/2020,11031)
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Volltextveröffentlichungen (12)

  • Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Mit KI-Zusammenfassung und KI-Dialogfeld, um Fragen zur Entscheidung stellen.
    Doctrine ist die neue umfassende Rechts-KI-Plattform in Kooperation mit dejure.org. Mehr Informationen

  • HRR Strafrecht

    § 73 Abs. 1 StGB; § 459g Abs. 5 Satz 1 StPO
    Einziehung (keine Beschränkung der Einziehungsanordnung aus Verhältnismäßigkeitsgründen im Erkenntnisverfahren)

  • openjur.de
  • bundesgerichtshof.de PDF
  • rechtsinformationen.bund.de

    Vorsätzliches Inverkehrbringen von Lebensmitteln mit irreführender Bezeichnung: Abzugsverbot bei der Tatertragseinziehung nach neuem Recht

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 73 Abs 1 StGB vom 13.04.2017, § 73c S 1 StGB vom 13.04.2017, § 73c StGB vom 13.11.1998, § 73d Abs 1 S 2 Halbs 1 StGB vom 13.04.2017, § 459g Abs 5 S 1 StPO
    Vorsätzliches Inverkehrbringen von Lebensmitteln mit irreführender Bezeichnung: Abzugsverbot bei der Tatertragseinziehung nach neuem Recht

  • IWW

    § 349 Abs. 2 StPO, § 73 Abs. 1, § 73c Satz 1 StGB, § 73d Abs. 1 Satz 2 Halbsatz 1 StGB, § 59 Abs. 1 Nr. 7, § 11 Abs. 1 LFGB, § 459g Abs. 5 Satz 1 StPO, § 73c StGB

  • Wolters Kluwer

    Einziehung des Wertes von Taterträgen i.R.d. vorsätzlichen Inverkehrbringens von Lebensmitteln mit irreführender Bezeichnung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Einziehung des Wertes von Taterträgen i.R.d. vorsätzlichen Inverkehrbringens von Lebensmitteln mit irreführender Bezeichnung

  • rechtsportal.de

    StGB § 73 Abs. 1
    Einziehung des Wertes von Taterträgen i.R.d. vorsätzlichen Inverkehrbringens von Lebensmitteln mit irreführender Bezeichnung

  • datenbank.nwb.de

    Vorsätzliches Inverkehrbringen von Lebensmitteln mit irreführender Bezeichnung: Abzugsverbot bei der Tatertragseinziehung nach neuem Recht

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Einziehung des Wertes von Taterträgen - und der nicht zu berücksichtigende Einkaufspreis

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (5)Zitiert selbst (3)

  • BGH, 22.03.2018 - 3 StR 577/17

    Prüfung der Verhältnismäßigkeit der Einziehung im Vollstreckungsverfahren …

    Auszug aus BGH, 22.04.2020 - 1 StR 261/19
    Nach neuem Recht findet im Erkenntnisverfahren keine Verhältnismäßigkeitsprüfung entsprechend der Härtevorschrift des § 73c StGB aF mehr statt (vgl. BGH, Beschluss vom 22. März 2018 - 3 StR 577/17, BGHR StGB § 73 Abs. 1 nF Verhältnismäßigkeit 1;… Urteile vom 27. September 2018 - 4 StR 78/18 Rn. 11 …und vom 7. März 2019 - 5 StR 569/18 Rn. 9).
  • BGH, 27.09.2018 - 4 StR 78/18

    Einziehung von Taterträgen bei Tätern und Teilnehmern (durch oder für eine …

    Auszug aus BGH, 22.04.2020 - 1 StR 261/19
    Nach neuem Recht findet im Erkenntnisverfahren keine Verhältnismäßigkeitsprüfung entsprechend der Härtevorschrift des § 73c StGB aF mehr statt (vgl. BGH…, Beschluss vom 22. März 2018 - 3 StR 577/17, BGHR StGB § 73 Abs. 1 nF Verhältnismäßigkeit 1; Urteile vom 27. September 2018 - 4 StR 78/18 Rn. 11 …und vom 7. März 2019 - 5 StR 569/18 Rn. 9).
  • BGH, 07.03.2019 - 5 StR 569/18

    Einziehung von Taterträgen (Erlangung durch die Tat; faktische Verfügungsgewalt; …

    Auszug aus BGH, 22.04.2020 - 1 StR 261/19
    Nach neuem Recht findet im Erkenntnisverfahren keine Verhältnismäßigkeitsprüfung entsprechend der Härtevorschrift des § 73c StGB aF mehr statt (vgl. BGH…, Beschluss vom 22. März 2018 - 3 StR 577/17, BGHR StGB § 73 Abs. 1 nF Verhältnismäßigkeit 1;… Urteile vom 27. September 2018 - 4 StR 78/18 Rn. 11 und vom 7. März 2019 - 5 StR 569/18 Rn. 9).
  • BGH, 08.02.2023 - 2 StR 204/22

    BGH hebt Verurteilung von zwei Frankfurter Investmentbankern wegen verbotenen …

    Der Gesetzgeber hat bewusst und verfassungskonform die Prüfung, ob eine - wegen Unverhältnismäßigkeit - durch das Abzugsverbot eingetretene Härte vorliegt, nach § 459g Abs. 5 Satz 1 StPO in das Vollstreckungsverfahren verlagert (…vgl. BGH, Urteile vom 8. Mai 2019 - 5 StR 95/19, juris Rn. 6;… vom 27. September 2018 - 4 StR 78/18, juris Rn. 11; vom 15. Mai 2018 - 1 StR 651/17, NStZ-RR 2018, 241, 242 f.; Beschlüsse vom 22. April 2020 - 1 StR 261/19, juris Rn. 3;… vom 22. März 2018 - 3 StR 577/17, BGHR StGB § 73 Abs. 1 nF Verhältnismäßigkeit 1; vgl. auch BT-Drucks. 19/27654 S. 111 f.;… BeckOK StPO/Coen, 45. Ed., § 459g Rn. 20; Köhler, NStZ 2018, 731, 732; vgl. auch BT-Drucks. 18/11640 S. 78 zur Berücksichtigung einer ausländischen Einziehungsentscheidung für denselben Gegenstand).
  • BGH, 22.03.2023 - 1 StR 335/22

    Erweiterte Einziehung (Voraussetzungen an die Feststellung der Herkunft der …

    Denn die Prüfung, ob eine - wegen Unverhältnismäßigkeit - durch das Abzugsverbot eintretende Härte vorliegt, hat der Gesetzgeber mit der Schaffung des § 459g Abs. 5 Satz 1 StPO in das Vollstreckungsverfahren verlagert (vgl. BGH, Beschlüsse vom 19. Februar 2019 - 2 StR 8/19 und vom 22. April 2020 - 1 StR 261/19 Rn. 3).
  • BGH, 31.01.2024 - 4 StR 129/23

    Einziehung des Werts der Taterträge bei verbotenem Inverkehrbringen von …

    Die hierfür benötigten Mittel wurden also von dem als Täter handelnden Zeugen F. bewusst für die Begehung der Straftat eingesetzt (vgl. auch zur Umsatzsteuer nach § 14c Abs. 2 Satz 2 UStG BGH, Beschluss vom 19. September 2023 - 1 StR 281/23; s. zudem BGH, Beschluss vom 22. April 2020 - 1 StR 261/19 Rn. 3).
  • BGH, 09.08.2023 - 1 StR 125/23

    Steuerhinterziehung (erforderliche Feststellungen im Urteil zum steuerlich …

    Sie sind nicht verkehrsfähig; ein Abzug von Aufwendungen kommt gemäß § 73d Abs. 1 Satz 2 Halbsatz 1 StGB nicht in Betracht (vgl. BGH, Beschluss vom 22. April 2020 - 1 StR 261/19, BGHR StGB § 73d Abs. 1 Satz 2 Abzugsverbot 2 Rn. 3).
  • LG Bochum, 04.10.2022 - 10 KLs 11/21
    Aufgrund der Durchgriffswirkung europäischer Verordnungen war die LMKV trotz formaler Gültigkeit jedoch ab dem 13.12.2014 de facto nicht mehr anwendbar auf Sachverhalte, die - wie der vorliegende - durch die LMIV unmittelbar geregelt sind bzw. waren (LG Stuttgart, Urteil vom 01.02.2019 - 11 KLs 176 Js 42172/15 -, Rn. 146, bestätigt durch BGH, Beschl. v. 22.04.2020 - 1 StR 261/19).

    Die Kosten für die Beschaffung der Zutaten - Whisky, Neutralalkohol, Karasirup und Wasser - sowie die sonstigen Aufwendungen einschließlich der Branntweinsteuer waren also auf ein verbotenes Geschäft gerichtet und unterliegen damit dem Abzugsverbot des § 73d Abs. 1 S. 2 Hs. 1 StGB, denn die Beschaffungs- und Abwicklungskosten sind Aufwendungen für das verbotene Inverkehrbringen und damit "für die Begehung der Tat" (vgl. BGH Beschl. v. 22.04.2020 - 1 StR 261/19).

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