Rechtsprechung
| BGH, 22.04.2020 - 1 StR 261/19 |
Volltextveröffentlichungen (12)
- Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Mit KI-Zusammenfassung und KI-Dialogfeld, um Fragen zur Entscheidung stellen.
Doctrine ist die neue umfassende Rechts-KI-Plattform in Kooperation mit dejure.org. Mehr Informationen - HRR Strafrecht
§ 73 Abs. 1 StGB; § 459g Abs. 5 Satz 1 StPO
Einziehung (keine Beschränkung der Einziehungsanordnung aus Verhältnismäßigkeitsgründen im Erkenntnisverfahren) - openjur.de
- bundesgerichtshof.de
- rechtsinformationen.bund.de
Vorsätzliches Inverkehrbringen von Lebensmitteln mit irreführender Bezeichnung: Abzugsverbot bei der Tatertragseinziehung nach neuem Recht
- rechtsprechung-im-internet.de
§ 73 Abs 1 StGB vom 13.04.2017, § 73c S 1 StGB vom 13.04.2017, § 73c StGB vom 13.11.1998, § 73d Abs 1 S 2 Halbs 1 StGB vom 13.04.2017, § 459g Abs 5 S 1 StPO
Vorsätzliches Inverkehrbringen von Lebensmitteln mit irreführender Bezeichnung: Abzugsverbot bei der Tatertragseinziehung nach neuem Recht - IWW
§ 349 Abs. 2 StPO, § 73 Abs. 1, § 73c Satz 1 StGB, § 73d Abs. 1 Satz 2 Halbsatz 1 StGB, § 59 Abs. 1 Nr. 7, § 11 Abs. 1 LFGB, § 459g Abs. 5 Satz 1 StPO, § 73c StGB
- Wolters Kluwer
Einziehung des Wertes von Taterträgen i.R.d. vorsätzlichen Inverkehrbringens von Lebensmitteln mit irreführender Bezeichnung
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Einziehung des Wertes von Taterträgen i.R.d. vorsätzlichen Inverkehrbringens von Lebensmitteln mit irreführender Bezeichnung
- rechtsportal.de
StGB § 73 Abs. 1
Einziehung des Wertes von Taterträgen i.R.d. vorsätzlichen Inverkehrbringens von Lebensmitteln mit irreführender Bezeichnung - datenbank.nwb.de
Vorsätzliches Inverkehrbringen von Lebensmitteln mit irreführender Bezeichnung: Abzugsverbot bei der Tatertragseinziehung nach neuem Recht
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)
Einziehung des Wertes von Taterträgen - und der nicht zu berücksichtigende Einkaufspreis
Verfahrensgang
Wird zitiert von ... (5) Zitiert selbst (3)
- BGH, 22.03.2018 - 3 StR 577/17
Prüfung der Verhältnismäßigkeit der Einziehung im Vollstreckungsverfahren …
Auszug aus BGH, 22.04.2020 - 1 StR 261/19
Nach neuem Recht findet im Erkenntnisverfahren keine Verhältnismäßigkeitsprüfung entsprechend der Härtevorschrift des § 73c StGB aF mehr statt (vgl. BGH, Beschluss vom 22. März 2018 - 3 StR 577/17, BGHR StGB § 73 Abs. 1 nF Verhältnismäßigkeit 1;… Urteile vom 27. September 2018 - 4 StR 78/18 Rn. 11 …und vom 7. März 2019 - 5 StR 569/18 Rn. 9). - BGH, 27.09.2018 - 4 StR 78/18
Einziehung von Taterträgen bei Tätern und Teilnehmern (durch oder für eine …
Auszug aus BGH, 22.04.2020 - 1 StR 261/19
Nach neuem Recht findet im Erkenntnisverfahren keine Verhältnismäßigkeitsprüfung entsprechend der Härtevorschrift des § 73c StGB aF mehr statt (vgl. BGH…, Beschluss vom 22. März 2018 - 3 StR 577/17, BGHR StGB § 73 Abs. 1 nF Verhältnismäßigkeit 1; Urteile vom 27. September 2018 - 4 StR 78/18 Rn. 11 …und vom 7. März 2019 - 5 StR 569/18 Rn. 9). - BGH, 07.03.2019 - 5 StR 569/18
Einziehung von Taterträgen (Erlangung durch die Tat; faktische Verfügungsgewalt; …
Auszug aus BGH, 22.04.2020 - 1 StR 261/19
Nach neuem Recht findet im Erkenntnisverfahren keine Verhältnismäßigkeitsprüfung entsprechend der Härtevorschrift des § 73c StGB aF mehr statt (vgl. BGH…, Beschluss vom 22. März 2018 - 3 StR 577/17, BGHR StGB § 73 Abs. 1 nF Verhältnismäßigkeit 1;… Urteile vom 27. September 2018 - 4 StR 78/18 Rn. 11 und vom 7. März 2019 - 5 StR 569/18 Rn. 9).
- BGH, 08.02.2023 - 2 StR 204/22
BGH hebt Verurteilung von zwei Frankfurter Investmentbankern wegen verbotenen …
Der Gesetzgeber hat bewusst und verfassungskonform die Prüfung, ob eine - wegen Unverhältnismäßigkeit - durch das Abzugsverbot eingetretene Härte vorliegt, nach § 459g Abs. 5 Satz 1 StPO in das Vollstreckungsverfahren verlagert (…vgl. BGH, Urteile vom 8. Mai 2019 - 5 StR 95/19, juris Rn. 6;… vom 27. September 2018 - 4 StR 78/18, juris Rn. 11; vom 15. Mai 2018 - 1 StR 651/17, NStZ-RR 2018, 241, 242 f.; Beschlüsse vom 22. April 2020 - 1 StR 261/19, juris Rn. 3;… vom 22. März 2018 - 3 StR 577/17, BGHR StGB § 73 Abs. 1 nF Verhältnismäßigkeit 1; vgl. auch BT-Drucks. 19/27654 S. 111 f.;… BeckOK StPO/Coen, 45. Ed., § 459g Rn. 20; Köhler, NStZ 2018, 731, 732; vgl. auch BT-Drucks. 18/11640 S. 78 zur Berücksichtigung einer ausländischen Einziehungsentscheidung für denselben Gegenstand). - BGH, 22.03.2023 - 1 StR 335/22
Erweiterte Einziehung (Voraussetzungen an die Feststellung der Herkunft der …
Denn die Prüfung, ob eine - wegen Unverhältnismäßigkeit - durch das Abzugsverbot eintretende Härte vorliegt, hat der Gesetzgeber mit der Schaffung des § 459g Abs. 5 Satz 1 StPO in das Vollstreckungsverfahren verlagert (vgl. BGH, Beschlüsse vom 19. Februar 2019 - 2 StR 8/19 und vom 22. April 2020 - 1 StR 261/19 Rn. 3). - BGH, 31.01.2024 - 4 StR 129/23
Einziehung des Werts der Taterträge bei verbotenem Inverkehrbringen von …
Die hierfür benötigten Mittel wurden also von dem als Täter handelnden Zeugen F. bewusst für die Begehung der Straftat eingesetzt (vgl. auch zur Umsatzsteuer nach § 14c Abs. 2 Satz 2 UStG BGH, Beschluss vom 19. September 2023 - 1 StR 281/23; s. zudem BGH, Beschluss vom 22. April 2020 - 1 StR 261/19 Rn. 3). - BGH, 09.08.2023 - 1 StR 125/23
Steuerhinterziehung (erforderliche Feststellungen im Urteil zum steuerlich …
Sie sind nicht verkehrsfähig; ein Abzug von Aufwendungen kommt gemäß § 73d Abs. 1 Satz 2 Halbsatz 1 StGB nicht in Betracht (vgl. BGH, Beschluss vom 22. April 2020 - 1 StR 261/19, BGHR StGB § 73d Abs. 1 Satz 2 Abzugsverbot 2 Rn. 3). - LG Bochum, 04.10.2022 - 10 KLs 11/21 Aufgrund der Durchgriffswirkung europäischer Verordnungen war die LMKV trotz formaler Gültigkeit jedoch ab dem 13.12.2014 de facto nicht mehr anwendbar auf Sachverhalte, die - wie der vorliegende - durch die LMIV unmittelbar geregelt sind bzw. waren (LG Stuttgart, Urteil vom 01.02.2019 - 11 KLs 176 Js 42172/15 -, Rn. 146, bestätigt durch BGH, Beschl. v. 22.04.2020 - 1 StR 261/19).
Die Kosten für die Beschaffung der Zutaten - Whisky, Neutralalkohol, Karasirup und Wasser - sowie die sonstigen Aufwendungen einschließlich der Branntweinsteuer waren also auf ein verbotenes Geschäft gerichtet und unterliegen damit dem Abzugsverbot des § 73d Abs. 1 S. 2 Hs. 1 StGB, denn die Beschaffungs- und Abwicklungskosten sind Aufwendungen für das verbotene Inverkehrbringen und damit "für die Begehung der Tat" (vgl. BGH Beschl. v. 22.04.2020 - 1 StR 261/19).
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