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Rechtsprechung
   BGH, 30.09.1958 - 1 StR 272/58   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1958,6489
BGH, 30.09.1958 - 1 StR 272/58 (https://dejure.org/1958,6489)
BGH, Entscheidung vom 30.09.1958 - 1 StR 272/58 (https://dejure.org/1958,6489)
BGH, Entscheidung vom 30. September 1958 - 1 StR 272/58 (https://dejure.org/1958,6489)
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Wird zitiert von ... (8)Zitiert selbst (10)

  • BGH, 27.01.1955 - StE 22/54
    Auszug aus BGH, 30.09.1958 - 1 StR 272/58
    Das angefochtene Urteil hat ferner eine strafbare "Verabredung" (§ 49 a Abs. 2 StGB) des Beschwerdeführers mit seinen früheren Mitangeklagten nicht als erwiesen angesehen, und zwar mit Rosina R. nicht, weil diese nur zum Schein auf seine Pläne eingegangen sei (vgl. dazu BGH NJW 1956, 30 Nr. 14 = LM Nr. 20 zu § 49 a mit RGSt 58, 392, 393), hinsichtlich S. nicht, weil dieser nicht nachweislich in die Absichten des Angeklagten eingeweiht gewesen sei, soweit Gr. Verbrechen nach § § 249, 255, 251, 211 StGB plante, schließlich hinsichtlich G. nicht, weil er nur zu Beihilfehandlungen erfolglos angestiftet worden sei, die erfolglose Beihilfe aber keine "als Verbrechen mit Strafe bedrohte Handlung" i.S. des § 49 a StGB darstellt (vgl. BGHSt 7, 234, 237).

    Die Revision greift die rechtliche Würdigung des Schwurgerichts in der Richtung, daß R. von Gr. als Mittäterin vorgesehen gewesen sei, als mit den Feststellungen im angefochtenen Urteil unvereinbar an; danach könne die von Gr. der R. zugedachte Tätigkeit, so wie der Beschwerdeführer sie sah, nur als die Handlung eines Gehilfen gewertet werden, so daß Gr. nach § 49 a Abs. 1 StGB nicht strafbar sei (BGHSt 7, 234, 237).

    Sollte sie danach nur die Rolle einer Gehilfin spielen, so konnte Groth nicht nach § 49 a Abs. 1 verurteilt werden; hierzu war erforderlich, daß er sie als Mittäterin vorgesehen hatte (BGHSt 7, 234, 237).

  • BGH, 10.01.1956 - 5 StR 529/55

    Beil - §§ 25, 27 StGB, Abgrenzung Täterschaft und Teilnahme, Mitbeherrschung des …

    Auszug aus BGH, 30.09.1958 - 1 StR 272/58
    Für die Abgrenzung der Mittäterschaft von der Beihilfe ist nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (vgl. BGHSt 8, 393 und die dort angeführten Entscheidungen) die innere Willensrichtung des Teilnehmers maßgebend; sie muß "bei der Mittäterschaft derart sein, daß sie seinen Tatbeitrag nicht als bloße Förderung fremden Tuns, sondern als einen Teil der Tätigkeit aller und dementsprechend die Handlungen der anderen als eine Ergänzung seines eigenen Tatanteils erscheinen läßt.
  • BGH, 20.12.1951 - 4 StR 839/51

    Pfeffertüte - § 22 StGB, unmittelbares Ansetzen, Auflauern

    Auszug aus BGH, 30.09.1958 - 1 StR 272/58
    Die Richtigkeit der Ausführungen (UA 178 f, 292) kann dahingestellt bleiben (vgl. zur Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs BGH NJW 1952, 514 Nr. 24); eine nähere Prüfung der Frage erübrigt sich, da der Angeklagte nicht dadurch beschwert ist, daß das Schwurgericht kein versuchtes Verbrechen angenommen hat.
  • BGH, 05.01.1954 - 1 StR 476/53

    Grundsatz der Mündlichkeit und Unmittelbarkeit der Hauptverhandlung - Wiedergabe …

    Auszug aus BGH, 30.09.1958 - 1 StR 272/58
    Die Verlesung dieses Beschlusses zum Zwecke der Beweisaufnahme über die damalige Wertung der Verfahrensaussichten war unzulässig und konnte vom Beschwerdeführer nicht beansprucht werden (vgl. BGHSt 5, 261 zur Frage des zulässigen Inhalts des Eröffnungsbeschlusses).
  • BGH, 18.05.1954 - 5 StR 653/53

    Möglichkeit der Verwendung früher ergangener Strafurteile in derselben Sache als …

    Auszug aus BGH, 30.09.1958 - 1 StR 272/58
    Der Beschwerdeführer sieht hierin unter Berufung auf RGSt 60, 297 und BGHSt 6, 141, 143 eine Verletzung der § § 244 Abs. 2, 338 Nr. 8 StPO.
  • RG, 27.11.1924 - II 754/24

    1. Was ist in § 49 b StGB. unter "Verabredung" zu verstehen? 2. Ist der Versuch …

    Auszug aus BGH, 30.09.1958 - 1 StR 272/58
    Das angefochtene Urteil hat ferner eine strafbare "Verabredung" (§ 49 a Abs. 2 StGB) des Beschwerdeführers mit seinen früheren Mitangeklagten nicht als erwiesen angesehen, und zwar mit Rosina R. nicht, weil diese nur zum Schein auf seine Pläne eingegangen sei (vgl. dazu BGH NJW 1956, 30 Nr. 14 = LM Nr. 20 zu § 49 a mit RGSt 58, 392, 393), hinsichtlich S. nicht, weil dieser nicht nachweislich in die Absichten des Angeklagten eingeweiht gewesen sei, soweit Gr. Verbrechen nach § § 249, 255, 251, 211 StGB plante, schließlich hinsichtlich G. nicht, weil er nur zu Beihilfehandlungen erfolglos angestiftet worden sei, die erfolglose Beihilfe aber keine "als Verbrechen mit Strafe bedrohte Handlung" i.S. des § 49 a StGB darstellt (vgl. BGHSt 7, 234, 237).
  • BGH, 18.10.1955 - 5 StR 418/55
    Auszug aus BGH, 30.09.1958 - 1 StR 272/58
    Das angefochtene Urteil hat ferner eine strafbare "Verabredung" (§ 49 a Abs. 2 StGB) des Beschwerdeführers mit seinen früheren Mitangeklagten nicht als erwiesen angesehen, und zwar mit Rosina R. nicht, weil diese nur zum Schein auf seine Pläne eingegangen sei (vgl. dazu BGH NJW 1956, 30 Nr. 14 = LM Nr. 20 zu § 49 a mit RGSt 58, 392, 393), hinsichtlich S. nicht, weil dieser nicht nachweislich in die Absichten des Angeklagten eingeweiht gewesen sei, soweit Gr. Verbrechen nach § § 249, 255, 251, 211 StGB plante, schließlich hinsichtlich G. nicht, weil er nur zu Beihilfehandlungen erfolglos angestiftet worden sei, die erfolglose Beihilfe aber keine "als Verbrechen mit Strafe bedrohte Handlung" i.S. des § 49 a StGB darstellt (vgl. BGHSt 7, 234, 237).
  • BGH, 29.10.1957 - 1 StR 390/57
    Auszug aus BGH, 30.09.1958 - 1 StR 272/58
    Nur für den Fall des § 51 Abs. 2 StGB ist eine Milderung der Mindeststrafe von einem Jahr Zuchthaus in Anwendung der Grundsätze über die Bestrafung des Versuchs für zulässig zu erachten (BGH 1 StR 390/57 vom 29. Oktober 1957, vgl. auch Jagusch in LK 8. Aufl. Anm. III 1 d zu § 20 a StGB).
  • RG, 29.06.1926 - I 367/26

    In welcher Weise können Wahrnehmungen und Gutachten von Zeugen und …

    Auszug aus BGH, 30.09.1958 - 1 StR 272/58
    Der Beschwerdeführer sieht hierin unter Berufung auf RGSt 60, 297 und BGHSt 6, 141, 143 eine Verletzung der § § 244 Abs. 2, 338 Nr. 8 StPO.
  • RG, 12.02.1926 - I 518/25

    1. Ist der Notstand nach § 54 StGB. Straf- oder Schuldausschließungsgrund? Wirkt …

    Auszug aus BGH, 30.09.1958 - 1 StR 272/58
    Hätte Gr. von einer derartigen Einstellung seiner Teilnehmerin Kenntnis gehabt, so wäre seine hier maßgebliche Vorstellung von der Tat, zu der er R. aufforderte, auf eine schuldlose und also nicht mit Strafe bedrohte Handlung (vgl. § 49 a StGB) gerichtet gewesen (vgl. RGSt 60, 88, 91 und Mezger in LK 8. Aufl. Anm. 4 e zu § 49 a StGB).
  • BGH, 06.06.1973 - 1 StR 82/72

    Befugnis der Organe der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft Strafvorschriften …

    Liegen diese Voraussetzungen vor, dann kann Mittäterschaft selbst dann gegeben sein, wenn der Täter unter dem Einfluß eines anderen (BGHSt 8, 390, 393) oder gar unter dem Druck des Haupttäters gehandelt hat (BGH, Urteil vom 30. September 1958 - 1 StR 272/58).
  • BGH, 09.06.1959 - 1 StR 4/58

    Strafdrohung - Gesetzesbestimmtheit - Angedrohte Strafe - Strafrahmen - Geringste …

    Diese Rechtsansicht hat der Senat schon in dem Urteil 1 StR 272/58 vom 30. September 1958 nicht gebilligt.
  • BGH, 21.12.1971 - 1 StR 278/71

    Annahme eines gewerbsmäßigen Verhaltens durch Spritschmuggel - Abgrenzung von …

    In solchen Fällen kann Mittäterschaft selbst dann gegeben sein, wenn der Angeklagte sich an einer bereits in Ausführung begriffenen Straftat im Einverständnis mit den bisherigen Tätern beteiligt (BGHSt 2, 344, 345 [BGH 24.04.1952 - 3 StR 48/52]; BGH, Urteil vom 28. Juni 1960 - 1 StR 265/60) und wenn er unter dem Einfluß eines anderen (BGHSt 8, 393 [BGH 10.01.1956 - 5 StR 529/55]; BGH, Urteil vom 23. September 1969 - 1 StR 173/69) oder gar unter dem Druck des Haupttäters gehandelt hat (BGH, Urteil vom 30. September 1958 - 1 StR 272/58).
  • BGH, 26.05.1970 - 4 StR 72/70

    Fertigstellung der schriftlichen Urteilsgründe - Unzuverlässige Beurkundung des …

    Der Begriff der Mittäterschaft setzt nicht notwendig voraus, daß die mehreren Beteiligten in gleichem Maße das Tatgeschehen beeinflussen oder, äußerlich betrachtet, gleichwertige Tatbeiträge leisten (vgl. auch BGH Urteil vom 30. September 1958 - 1 StR 272/58 - bei Dallinger MDR 1966, 197).
  • BGH, 22.08.1972 - 1 StR 359/72

    Abgrenzung von Täterschaft und Beihilfe - Anhaltspunkte für die Feststellung der …

    Ein solches Handeln unter Druck kann jedoch als Anzeichen ins Gewicht fallen, daß es dem Tatbeteiligten nur um die Förderung fremden Tuns ging (BGH Urteil vom 30. September 1958 - 1 StR 272/58 - S. 19/20).
  • BGH, 28.11.1958 - 1 StR 497/58

    Rechtsmittel

    An diesem Verbrechen könnte Burkhardt nur beteiligt sein, wenn er sich ernstlich bereit erklärt hätte, bei seiner Vernehmung dem Wunsche des Angeklagten nachzukommen (RGSt 56, 149 ff; vgl. auch BGH LM Nr. 20 zu § 49 a StGB; BGH 1 StR 272/58 vom 30. September 1958).
  • BGH, 14.09.1965 - 1 StR 259/65

    Verurteilung wegen Betrugs und Diebstahls - Annahme einer Mittäterschaft

    Daß der Angeklagte nach den Urteilsfeststellungen nur unter dem Eindruck einer Drohung des anderen zum Tatort mitgefahren ist, steht der Annahme der Mittäterschaft nicht entgegen (vgl. Urteil des BGH vom 30. September 1958 - 1 StR 272/58 -).
  • BGH, 04.11.1958 - 1 StR 470/58

    Rechtsmittel

    Damit scheidet der Tatbestand der Verabredung eines Verbrechens (§ 49 a Abs. 2 StGB) und der Verdacht einer Beteiligung des Zeugen an der dem Angeklagten zur Last gelegten strafbaren Vorbereitung eines schweren Raubes aus (vgl. RGSt 58, 392, 393; BGH LM Nr. 20 zu § 49 a StGB [unter 1]; BGH 1 StR 272/58 vom 30. September 1958).
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