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Rechtsprechung
   BGH, 07.06.1994 - 1 StR 281/94   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1994,4434
BGH, 07.06.1994 - 1 StR 281/94 (https://dejure.org/1994,4434)
BGH, Entscheidung vom 07.06.1994 - 1 StR 281/94 (https://dejure.org/1994,4434)
BGH, Entscheidung vom 07. Juni 1994 - 1 StR 281/94 (https://dejure.org/1994,4434)
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Volltextveröffentlichungen (3)

Papierfundstellen

  • NJW-RR 1994, 1314
  • MDR 1994, 885
  • NStZ 1995, 224
  • WM 1994, 1778
 
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Wird zitiert von ... (5)Zitiert selbst (2)

  • BGH, 11.11.1976 - 4 StR 266/76

    Abgrenzung von Tateinheit und Tatmehrheit bei Zusammentreffen mehrerer …

    Auszug aus BGH, 07.06.1994 - 1 StR 281/94
    Gleichwohl war, da die tatbestandlichen Ausführungshandlungen zumindest teilweise identisch waren, Tateinheit (§ 52 Abs. 1 StGB) gegeben (vgl. BGHSt 27, 66, 67) [BGH 11.11.1976 - 4 StR 266/76].
  • BGH, 03.08.1962 - 4 StR 155/62

    Vorliegen einer oder mehrerer Handlungen im Rechtssinne - Vorliegen einer …

    Auszug aus BGH, 07.06.1994 - 1 StR 281/94
    Zwar geht die Strafkammer zutreffend davon aus, das vom Angeklagten begangene Sexualverbrechen (Vergewaltigung in Tateinheit mit sexueller Nötigung) konsumiere hier nicht - im Wege der Gesetzeseinheit - den Vorwurf der Freiheitsberaubung (vgl. dazu BGHSt 18, 26, 27 sowie 28, 18, 19).
  • BGH, 10.07.2023 - 5 StR 143/23

    Freiheitsberaubung (Behinderung in der Fortbewegungsfreiheit als Mittel zur …

    Bildet die Behinderung in der Fortbewegungsfreiheit lediglich das tatbestandsmäßige Mittel zur Begehung eines anderen Deliktes und geht nicht über das hinaus, was zu dessen Verwirklichung dient, kommt § 239 StGB als das allgemeinere Delikt nicht zur Anwendung (st. Rspr.; vgl. BGH, Beschlüsse vom 19. Februar 2019 - 3 StR 14/19; vom 15. November 2006 - 2 StR 447/06; vom 1. Oktober 1998 - 4 StR 347/98; vom 8. Juni 1995 - 4 StR 262/95; vom 7. Juni 1994 - 1 StR 281/94, BGHR StGB § 177 Abs. 1 Konkurrenzen 10;… vom 19. Juni 1991 - 3 StR 172/91, BGHR StGB § 177 Abs. 1 Konkurrenzen 8; Urteil vom 3. August 1962 - 4 StR 155/62, BGHSt 18, 26 f.).
  • BGH, 01.10.1998 - 4 StR 347/98

    Ausnutzen einer Freiheitsberaubung zur Erzwingung sexueller Handlungen; …

    Das bewußte Ausnutzen der bereits seit Samstagabend andauernden Freiheitsberaubung zur Erzwingung der sexuellen Handlungen stellt eine Gewaltanwendung im Sinne der §§ 177, 178 StGB dar (…vgl. BGHR StGB § 177 Abs. 1 Gewalt 10 m.w.N.), so daß mit Rücksicht darauf, daß die tatbestandlichen Ausführungshandlungen teilweise identisch sind, Vergewaltigung, sexuelle Nötigung und Freiheitsberaubung in Tateinheit stehen (vgl. BGHSt 28, 18, 20; BGHR StGB § 177 Abs. 1 Konkurrenzen 10).
  • BGH, 01.04.2004 - 5 StR 566/03

    Natürliche Handlungseinheit bei sexueller Nötigung und Vergewaltigung …

    Das Vorgehen des Angeklagten ist entgegen der Auffassung des Landgerichts eine einzige Tat im Rechtssinne nach den Grundsätzen der natürlichen Handlungseinheit (vgl. BGHR StGB § 177 Abs. 1 Konkurrenzen 10).
  • BGH, 04.02.2000 - 2 StR 615/99

    Annahme von Tateinheit

    In einem solchen Fall ist von einer tateinheitlichen Begehung sämtlicher Straftaten im Rahmen eines zusammengehörigen, durch ein gemeinsames subjektives Element verbundenen Tuns auszugehen (vgl. BGHR StGB § 177 Abs. 1 Konkurrenzen 7 und 10).
  • BGH, 08.06.1995 - 4 StR 262/95

    Vergewaltigung - Strafverschärfungsgrund - Strafverschärfung - Strafzumessung - …

    Da nach den Feststellungen die Beeinträchtigung der Bewegungsfreiheit des Tatopfers das tatbestandliche Mittel der Vergewaltigung bildete, tritt die Vorschrift des § 239 StGB hinter die des § 177 StGB zurück (vgl. BGHSt 18, 26, 27; 28, 18, 19; BGHR StGB § 177 Abs. 1 Konkurrenzen 5, 6, 8, 9, 10).
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