Rechtsprechung
| BGH, 04.10.2019 - 1 StR 282/19 |
Volltextveröffentlichungen (12)
- Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Mit KI-Zusammenfassung und KI-Dialogfeld, um Fragen zur Entscheidung stellen.
Doctrine ist die neue umfassende Rechts-KI-Plattform in Kooperation mit dejure.org. Mehr Informationen - HRR Strafrecht
§ 96 Abs. 2 Satz 1 Nr. 5 AufenthG; § 267 Abs. 1 Satz 1 StPO
Einschleusen von Ausländern (Begriff der das Leben gefährdenden Behandlung: erforderliche Feststellungen im Urteil) - openjur.de
- bundesgerichtshof.de
- rechtsinformationen.bund.de
Tatbestandsmerkmal der lebensgefährdenden Behandlung beim Einschleusens von Ausländern
- rechtsprechung-im-internet.de
§ 96 Abs 2 S 1 Nr 5 AufenthG
Tatbestandsmerkmal der lebensgefährdenden Behandlung beim Einschleusens von Ausländern - IWW
§ 154a Abs. 2 StPO, § 96 Abs. 2 Satz 1 Nr. 5 AufenthG, § 354 Abs. 1 StPO, § 97 Abs. 2 AufenthG, § 51 Abs. 4 Satz 2 StGB, § 473 Abs. 4 StPO
- Wolters Kluwer
Beschränkung einer Strafverfolgung auf den Vorwurf des gewerbs- und bandenmäßigen Einschleusens von Ausländern; Voraussetzungen einer das Leben gefährdenden Behandlung im Sinne des § 96 Abs. 2 S. 1 Nr. 5 AufenthG
- ra.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Beschränkung einer Strafverfolgung auf den Vorwurf des gewerbs- und bandenmäßigen Einschleusens von Ausländern; Voraussetzungen einer das Leben gefährdenden Behandlung im Sinne des § 96 Abs. 2 S. 1 Nr. 5 AufenthG
- datenbank.nwb.de
Tatbestandsmerkmal der lebensgefährdenden Behandlung beim Einschleusens von Ausländern
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)
Einschleusen von Ausländern - und die lebensgefährdende Behandlung
Verfahrensgang
- LG Weiden/Oberpfalz, 28.01.2019 - 1 KLs 23 Js 2015/18
- LG Weiden/Oberpfalz, 05.02.2019 - 1 KLs 23 Js 2015/18
- BGH, 04.10.2019 - 1 StR 282/19
Wird zitiert von ... (2) Zitiert selbst (2)
- BGH, 29.04.2004 - 4 StR 43/04
Landfriedensbruch (Angriff bestimmter Personen als Repräsentanten eines …
Auszug aus BGH, 04.10.2019 - 1 StR 282/19
Das Merkmal einer das Leben gefährdenden Behandlung im Sinne des § 96 Abs. 2 Satz 1 Nr. 5 AufenthG ist erfüllt, wenn die Behandlung, der der Ausländer während der Schleusung ausgesetzt ist, nach den Umständen des Einzelfalls geeignet ist, eine Lebensgefahr herbeizuführen; eine konkrete Gefährdung des Lebens muss dabei noch nicht eingetreten sein (vgl. BGH…, Beschluss vom 7. Mai 2019 - 1 StR 8/19 Rn. 7; Urteil vom 29. April 2004 - 4 StR 43/04 Rn. 16;… MüKo-StGB/Gericke, 3. Aufl., § 96 AufenthG Rn. 36;… Senge in Erbs/Kohlhaas, Strafrechtliche Nebengesetze, 224. EL März 2019, § 96 AufenthG Rn. 27). - BGH, 07.05.2019 - 1 StR 8/19
Einschleusen von Ausländern (Gefahr einer schweren Gesundheitsschädigung: …
Auszug aus BGH, 04.10.2019 - 1 StR 282/19
Das Merkmal einer das Leben gefährdenden Behandlung im Sinne des § 96 Abs. 2 Satz 1 Nr. 5 AufenthG ist erfüllt, wenn die Behandlung, der der Ausländer während der Schleusung ausgesetzt ist, nach den Umständen des Einzelfalls geeignet ist, eine Lebensgefahr herbeizuführen; eine konkrete Gefährdung des Lebens muss dabei noch nicht eingetreten sein (vgl. BGH, Beschluss vom 7. Mai 2019 - 1 StR 8/19 Rn. 7;… Urteil vom 29. April 2004 - 4 StR 43/04 Rn. 16;… MüKo-StGB/Gericke, 3. Aufl., § 96 AufenthG Rn. 36;… Senge in Erbs/Kohlhaas, Strafrechtliche Nebengesetze, 224. EL März 2019, § 96 AufenthG Rn. 27).
- BGH, 08.03.2022 - 1 StR 483/21
Besonders schwerer Fall des Einschleusens von Ausländern (lebensgefährliche …
Die Umstände, die eine das Leben gefährdende Behandlung des Geschleusten begründen, müssen dabei im Einzelnen festgestellt und belegt sein; insbesondere müssen die Urteilsgründe erkennen lassen, woraus sich im konkreten Fall die Eignung der Behandlung zur Herbeiführung einer Lebensgefahr für den Geschleusten ergibt (BGH, Beschluss vom 4. Oktober 2019 - 1 StR 282/19, BGHR AufenthG § 96 Abs. 2 Nr. 5 Lebensgefährdende Behandlung 1 Rn. 2). - BayObLG, 22.04.2026 - 206 StRR 110/26
Revisionserfolg, Lebensgefährdende Behandlung, Schleusung von Ausländern, …
Die Umstände, die eine das Leben gefährdende Behandlung des Geschleusten begründen, müssen dabei im Einzelnen festgestellt und belegt sein; insbesondere müssen die Urteilsgründe erkennen lassen, woraus sich im konkreten Fall die Eignung der Behandlung zur Herbeiführung einer Lebensgefahr für den Geschleusten ergibt (BGH, Beschlüsse vom 04.10.2019, 1 StR 282/19, zitiert nach juris, dort Rdn. 2, …und vom 08.03.2022 aaO Rdn. 8).
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