Rechtsprechung
| BGH, 17.10.2024 - 1 StR 285/24 |
Volltextveröffentlichungen (9)
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§ 32 StGB; § 16 Abs. 1 StGB; § 223 StGB; § 224 Abs. 1 Nr. 5 StGB
Notwehr (strafrechtlicher Rechtswidrigkeitsbegriff bei der Ausübung von Hoheitsgewalt; Vorliegen einer Notwehrlage: Andauern des Angriffs; Erforderlichkeit der Notwehrhandlung: keine eingeschränkten Notwehrrechte von Polizeibeamten); Erlaubnistatumstandsirrtum (Irrtum ... - openjur.de
- bundesgerichtshof.de
- rechtsinformationen.bund.de
- rechtsprechung-im-internet.de
§ 32 Abs 2 StGB
Notwehr: Rechtmäßigkeit polizeilichen Handelns - IWW
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Schuldspruch wegen Körperverletzung im Amt; Rechtfertigung durch Notwehr
- datenbank.nwb.de
Kurzfassungen/Presse (2)
- bundesgerichtshof.de (Pressemitteilung)
Bundesgerichtshof hebt Verurteilung eines Polizeibeamten wegen Körperverletzung im Amt auf
- tp-presseagentur.de (Kurzinformation)
Verurteilung eines Polizeibeamten wegen Körperverletzung im Amt aufgehoben
Besprechungen u.ä.
Verfahrensgang
- LG Mannheim, 01.03.2024 - 1 Ks 304 Js 13846/22
- BGH, 17.10.2024 - 1 StR 285/24
Papierfundstellen
- NStZ-RR 2025, 135
Wird zitiert von ... (3) Zitiert selbst (40)
- BGH, 09.06.2015 - 1 StR 606/14
Notwehr (Rechtswidrigkeit des Angriffs bei hoheitlichem Handeln: …
Auszug aus BGH, 17.10.2024 - 1 StR 285/24
(1) Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs bestimmt sich die Rechtmäßigkeit - im Rahmen des § 32 Abs. 2 StGB wie auch bezüglich §§ 113, 114 StGB - des Handelns von staatlichen Hoheitsträgern bei der Ausübung von Hoheitsgewalt weder streng akzessorisch nach der materiellen Rechtmäßigkeit des dem Handeln zugrundeliegenden Rechtsgebiets (meist des materiellen Verwaltungsrechts) noch nach der Rechtmäßigkeit entsprechend dem maßgeblichen Vollstreckungsrecht (vgl. BGH, Urteil vom 9. Juni 2015 - 1 StR 606/14, BGHSt 60, 253 Rn. 25 mwN; nach BVerfG…, Beschluss vom 30. April 2007 - 1 BvR 1090/06 Rn. 26 ff. (bzgl. des eingeschränkten Rechtmäßigkeitsmaßstabs bei § 113 StGB verfassungsrechtlich unbedenklich)).Befindet sich allerdings der Hoheitsträger in einem schuldhaften Irrtum über die Erforderlichkeit der Amtsausübung, handelt er willkürlich oder unter Missbrauch seines Amtes, so ist sein Handeln rechtswidrig (vgl. BGH, Urteil vom 9. Juni 2015 - 1 StR 606/14, aaO Rn. 25 mwN).
Nach Maßgabe dessen ist im Zusammenhang mit der Rechtmäßigkeit von hoheitlichem Handeln in den Blick zu nehmen, in welcher Lage sich (Polizei-)Vollzugsbeamte bei Ausübung hoheitlicher Tätigkeit befinden (vgl. BGH, Urteil vom 9. Juni 2015 - 1 StR 606/14 Rn. 28 mwN).
Die Entlastung des Vollzugsbeamten von dem Risiko, dass sich bei einer ex post erfolgenden Prüfung der Rechtmäßigkeit seines hoheitlichen Handelns am Maßstab meist des materiellen Verwaltungsrechts oder des Verwaltungsvollstreckungsrechts seine ex ante unter den konkreten Bedingungen seines Handelns vorgenommene Rechtmäßigkeitsbeurteilung als unzutreffend erweist und dem von der Maßnahme betroffenen Bürger dann eine gegebenenfalls gewaltsame Verteidigung gegen den Hoheitsträger offen stünde, dient gerade im demokratischen Rechtsstaat der Sicherung der Entschlusskraft der eingesetzten Vollzugsbeamten (vgl. BGH, Urteil vom 9. Juni 2015 - 1 StR 606/14 Rn. 30 mwN).
- BGH, 09.08.2005 - 1 StR 99/05
Fortdauern eines Angriffs bei befürchteter Wiederholung; Erforderlichkeit bei …
Auszug aus BGH, 17.10.2024 - 1 StR 285/24
Hat der Angreifer bereits eine Verletzungshandlung begangen, dauert der Angriff so lange an, wie eine Wiederholung und damit ein erneuter Umschlag in eine Verletzung unmittelbar nach den objektiven Umständen zu befürchten ist (vgl. BGH, Urteil vom 9. August 2005 - 1 StR 99/05 Rn. 12;… Beschluss vom 11. Dezember 1991 - 2 StR 535/91, BGHR StGB § 32 Abs. 2 Angriff 5).Eine möglicherweise bestehende Fehlvorstellung des Angeklagten über die von dem Geschädigten ausgehende Gefahr ändert daran nichts (…vgl. BGH, Urteile vom 24. November 2016 - 4 StR 235/16 Rn. 12 und vom 9. August 2005 - 1 StR 99/05).
- BGH, 01.03.2011 - 3 StR 450/10
Notwehr (Notwehrlage; Irrtum; Putativnotwehr; Intensivierung eines Angriffs; …
Auszug aus BGH, 17.10.2024 - 1 StR 285/24
Bei Vermeidbarkeit des Irrtums kommt gemäß § 16 Abs. 1 Satz 2 StGB die Bestrafung wegen einer Fahrlässigkeitstat in Betracht (…vgl. BGH, Beschlüsse vom 21. November 2019 - 4 StR 166/19 Rn. 13;… vom 21. August 2013 - 1 StR 449/13 Rn. 9 und vom 1. März 2011 - 3 StR 450/10 Rn. 12; jew. mwN).Indes kommt ihm auch in diesem Falle der Schuldausschließungsgrund des § 33 StGB dann zugute, wenn er aus den in der Vorschrift genannten Gründen zur Überschreitung der Grenzen der Notwehr hingerissen worden ist (vgl. BGH, Beschluss vom 1. März 2011 - 3 StR 450/10 Rn. 12 mwN).
- BGH, 21.08.2013 - 1 StR 449/13
Erörterungsmangel zu einem möglichen Erlaubnistatbestandsirrtum bei der Notwehr …
Auszug aus BGH, 17.10.2024 - 1 StR 285/24
Auf einen Kampf mit ungewissem Ausgang braucht er sich nicht einzulassen (st. Rspr.;… vgl. BGH, Urteile vom 8. Juni 2016 - 5 StR 564/15 Rn. 11 …und vom 1. Dezember 1987 - 1 StR 582/87, BGHR StGB § 32 Abs. 2 Angriff 2;… Beschlüsse vom 21. November 2012 - 2 StR 311/12 Rn. 6; vom 21. August 2013 - 1 StR 449/13 Rn. 6 …und vom 13. September 2018 - 5 StR 421/18 Rn. 8; jew. mwN).Bei Vermeidbarkeit des Irrtums kommt gemäß § 16 Abs. 1 Satz 2 StGB die Bestrafung wegen einer Fahrlässigkeitstat in Betracht (…vgl. BGH, Beschlüsse vom 21. November 2019 - 4 StR 166/19 Rn. 13; vom 21. August 2013 - 1 StR 449/13 Rn. 9 …und vom 1. März 2011 - 3 StR 450/10 Rn. 12; jew. mwN).
- BGH, 16.01.2013 - 2 StR 520/12
Gefährliche Körperverletzung (lebensgefährdende Behandlung: Faustschläge ins …
Auszug aus BGH, 17.10.2024 - 1 StR 285/24
Die Feststellungen, die nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs bei Faustschlägen gegen den Kopf für die Entscheidung über das Vorliegen einer gefährlichen Körperverletzung nach § 224 Abs. 1 Nr. 5 StGB erforderlich sind (…vgl. BGH, Urteile vom 22. Januar 2015 - 3 StR 301/14 Rn. 6;… vom 31. Juli 2013 - 2 StR 38/13 Rn. 7;… vom 6. Juni 2007 - 2 StR 105/07 Rn. 5 …und vom 8. März 1990 - 2 StR 615/89, BGHR StGB § 223a Abs. 1 Lebensgefährdung 5;… Beschlüsse vom 20. Dezember 2022 - 2 StR 267/22 Rn. 9; vom 7. Oktober 2021 - 6 StR 393/21; vom 16. Januar 2013 - 2 StR 520/12 Rn. 3 f. …und vom 11. Juli 2012 - 2 StR 60/12, BGHR StGB § 224 Abs. 1 Nr. 2 Werkzeug 8), hat das Landgericht getroffen. - BGH, 11.07.2012 - 2 StR 60/12
Gefährliche Körperverletzung (gefährliches Werkzeug; Tatvorsatz); …
Auszug aus BGH, 17.10.2024 - 1 StR 285/24
Die Feststellungen, die nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs bei Faustschlägen gegen den Kopf für die Entscheidung über das Vorliegen einer gefährlichen Körperverletzung nach § 224 Abs. 1 Nr. 5 StGB erforderlich sind (…vgl. BGH, Urteile vom 22. Januar 2015 - 3 StR 301/14 Rn. 6;… vom 31. Juli 2013 - 2 StR 38/13 Rn. 7;… vom 6. Juni 2007 - 2 StR 105/07 Rn. 5 …und vom 8. März 1990 - 2 StR 615/89, BGHR StGB § 223a Abs. 1 Lebensgefährdung 5;… Beschlüsse vom 20. Dezember 2022 - 2 StR 267/22 Rn. 9; vom 7. Oktober 2021 - 6 StR 393/21;… vom 16. Januar 2013 - 2 StR 520/12 Rn. 3 f. und vom 11. Juli 2012 - 2 StR 60/12, BGHR StGB § 224 Abs. 1 Nr. 2 Werkzeug 8), hat das Landgericht getroffen. - BGH, 25.01.2024 - 3 StR 157/23
Beschränkung der Revision (Auslegung); gefährliche Körperverletzung …
Auszug aus BGH, 17.10.2024 - 1 StR 285/24
Da sich das Landgericht im Zusammenhang mit der Todesursache eingehend mit den bei dem Geschädigten festgestellten Befunden und der Art der Schläge befasst hat, kann der Senat auch ausschließen, dass es verkannt haben könnte, dass es für das Merkmal der "lebensgefährdenden Behandlung" nicht auf die Gefährlichkeit der eingetretenen Verletzung, sondern maßgebend auf die Gefährlichkeit der Tathandlung ankommt (st. Rspr.; etwa BGH, Urteil vom 25. Januar 2024 - 3 StR 157/23 Rn. 16). - BGH, 31.07.2013 - 2 StR 38/13
Gefährliche Körperverletzung (lebensgefährliche Behandlung: abstrakte …
Auszug aus BGH, 17.10.2024 - 1 StR 285/24
Die Feststellungen, die nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs bei Faustschlägen gegen den Kopf für die Entscheidung über das Vorliegen einer gefährlichen Körperverletzung nach § 224 Abs. 1 Nr. 5 StGB erforderlich sind (…vgl. BGH, Urteile vom 22. Januar 2015 - 3 StR 301/14 Rn. 6; vom 31. Juli 2013 - 2 StR 38/13 Rn. 7;… vom 6. Juni 2007 - 2 StR 105/07 Rn. 5 …und vom 8. März 1990 - 2 StR 615/89, BGHR StGB § 223a Abs. 1 Lebensgefährdung 5;… Beschlüsse vom 20. Dezember 2022 - 2 StR 267/22 Rn. 9; vom 7. Oktober 2021 - 6 StR 393/21;… vom 16. Januar 2013 - 2 StR 520/12 Rn. 3 f. …und vom 11. Juli 2012 - 2 StR 60/12, BGHR StGB § 224 Abs. 1 Nr. 2 Werkzeug 8), hat das Landgericht getroffen. - BGH, 06.06.2007 - 2 StR 105/07
Gefährliche Körperverletzung (das Leben gefährdende Behandlung); Misshandlung von …
Auszug aus BGH, 17.10.2024 - 1 StR 285/24
Die Feststellungen, die nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs bei Faustschlägen gegen den Kopf für die Entscheidung über das Vorliegen einer gefährlichen Körperverletzung nach § 224 Abs. 1 Nr. 5 StGB erforderlich sind (…vgl. BGH, Urteile vom 22. Januar 2015 - 3 StR 301/14 Rn. 6;… vom 31. Juli 2013 - 2 StR 38/13 Rn. 7; vom 6. Juni 2007 - 2 StR 105/07 Rn. 5 …und vom 8. März 1990 - 2 StR 615/89, BGHR StGB § 223a Abs. 1 Lebensgefährdung 5;… Beschlüsse vom 20. Dezember 2022 - 2 StR 267/22 Rn. 9; vom 7. Oktober 2021 - 6 StR 393/21;… vom 16. Januar 2013 - 2 StR 520/12 Rn. 3 f. …und vom 11. Juli 2012 - 2 StR 60/12, BGHR StGB § 224 Abs. 1 Nr. 2 Werkzeug 8), hat das Landgericht getroffen. - BGH, 20.12.2022 - 2 StR 267/22
Gefährliche Körperverletzung (mittels einer das Leben gefährdenden Behandlung: …
Auszug aus BGH, 17.10.2024 - 1 StR 285/24
Die Feststellungen, die nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs bei Faustschlägen gegen den Kopf für die Entscheidung über das Vorliegen einer gefährlichen Körperverletzung nach § 224 Abs. 1 Nr. 5 StGB erforderlich sind (…vgl. BGH, Urteile vom 22. Januar 2015 - 3 StR 301/14 Rn. 6;… vom 31. Juli 2013 - 2 StR 38/13 Rn. 7;… vom 6. Juni 2007 - 2 StR 105/07 Rn. 5 …und vom 8. März 1990 - 2 StR 615/89, BGHR StGB § 223a Abs. 1 Lebensgefährdung 5; Beschlüsse vom 20. Dezember 2022 - 2 StR 267/22 Rn. 9; vom 7. Oktober 2021 - 6 StR 393/21;… vom 16. Januar 2013 - 2 StR 520/12 Rn. 3 f. …und vom 11. Juli 2012 - 2 StR 60/12, BGHR StGB § 224 Abs. 1 Nr. 2 Werkzeug 8), hat das Landgericht getroffen. - BGH, 08.03.1990 - 2 StR 615/89
- BGH, 22.01.2015 - 3 StR 301/14
Beweiswürdigung bei durch Erinnerungslücken gekennzeichneter Aussage des einzigen …
- BGH, 07.10.2021 - 6 StR 393/21
Unbegründetheit der Revision
- BGH, 21.03.1996 - 5 StR 432/95
Einschränkung des Notwehrrechts im Fall eines sozialethisch zu beanstandenden …
- BVerfG, 30.04.2007 - 1 BvR 1090/06
Versammlungsfreiheit (Eingriff durch strafgerichtliche Verurteilung; Schwelle zur …
- BGH, 19.12.2013 - 4 StR 347/13
Beteiligung an einer Schlägerei (Begriff der wechselseitigen Tätlichkeiten: …
- BGH, 30.06.2004 - 2 StR 82/04
BGH bestätigt Freispruch eines Polizeibeamten vom Vorwurf der fahrlässigen Tötung
- BGH, 07.12.2017 - 2 StR 252/17
Notwehr (Erforderlichkeit: lebensbedrohlicher Einsatz eines Messers, Pflicht zur …
- BGH, 24.11.2016 - 4 StR 235/16
Notwehr (Gegenwärtigkeit des Angriffs: objektiver Maßstab); Tötungsvorsatz …
- BGH, 27.09.2012 - 4 StR 197/12
Notwehr (Erforderlichkeit der Verteidigungshandlung: ex-ante-Betrachtung, Einsatz …
- BGH, 17.04.2019 - 2 StR 363/18
Notwehr (Erforderlichkeit: Androhung des Gebrauchs eines Messers)
- BGH, 08.06.2016 - 5 StR 564/15
Erforderlichkeit eines lebensgefährlichen Messereinsatzes in einer Notwehrlage …
- BGH, 21.11.2019 - 4 StR 166/19
Notwehr (Erlaubnistatbestandsirrtum; keine Pflicht zu Hilfeersuchen gegenüber …
- BGH, 21.11.2012 - 2 StR 311/12
Notwehr (Mildestes Mittel: Gesamtabwägung, vorheriges Androhen einer …
- BGH, 01.06.2016 - 1 StR 597/15
Notwehr (Gebotenheit: Notwehrprovokation, gestuftes Notwehrrecht, persönliches …
- BGH, 01.07.2014 - 5 StR 134/14
Notwehr (Erforderlichkeit: tödlicher Einsatz eines Messers; Gebotenheit: …
- BGH, 13.09.2018 - 5 StR 421/18
Erforderlichkeit der Verteidigungshandlung im Rahmen der Notwehr (Bedeutung der …
- BGH, 14.02.2017 - 4 StR 565/16
Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus (Gefährlichkeitsprognose: …
- BGH, 26.03.2015 - 4 StR 442/14
Tötungsvorsatz (tatrichterliche Beweiswürdigung: Anwendung des in-dubio-Satzes); …
- BGH, 12.07.2023 - 1 StR 106/23
Anordnung der Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus …
- BVerfG, 29.04.1991 - 1 BvR 7/90
Verstoß gegen das Willkürverbot bei zivilgerichtlicher Entscheidung
- BGH, 19.03.1986 - 2 StR 38/86
Einsatz einer Schußwaffe zum Zweck der Verteidigung
- BGH, 21.08.2008 - 3 StR 236/08
Tötungsvorsatz (besonders gefährliche Gewalthandlung; sich aufdrängende Prüfung); …
- BGH, 23.08.1995 - 2 StR 394/95
Schuldhafte Notwehrprovokation - Vorverhalten - Vernünftige Würdigung - Adäquate …
- BGH, 09.01.2019 - 5 StR 466/18
Gefährlichkeitsprognose bei der Anordnung der Unterbringung in einem …
- BGH, 11.12.1991 - 2 StR 535/91
Unterlassene Feststellungen des Schwurgerichts hinsichtlich einer möglichen …
- BGH, 22.11.2022 - 5 StR 464/22
Tätlicher Angriff auf Polizisten als erhebliche Anlasstat bei der Anordnung der …
- BGH, 12.07.1990 - 4 StR 247/90
Revision des Nebenklägers zu Gunsten des Angeklagten
- BGH, 01.12.1987 - 1 StR 582/87
Grenzen der Verteidigung gegen einen schuldhaft provozierten Angriff - Zulässige …
- BGH, 16.02.2001 - 2 StR 501/00
Rechtsmittelbefugnis des Nebenklägers
- BGH, 13.02.2025 - 4 StR 327/24
Beweiswürdigung (Bewertung der Einlassung des Angeklagten; lückenhafte …
Rn. 25 Sollte die Kammer danach zu dem Ergebnis gelangen, dass dem Angeklagten - gegebenenfalls nach dem wiederum festgestellten Schlag des Geschädigten - weitere Übergriffe drohten und deshalb ein gegenwärtiger Angriff gemäß § 32 Abs. 2 StGB vorlag, wird sie sich bei der sich nun anschließenden Beurteilung der Erforderlichkeit von Abwehrhandlungen (vgl. dazu BGH, Urteil vom 17. Oktober 2024 - 1 StR 285/24, NStZ-RR 2025, 135 Rn. 20; Urteil vom 27. September 2012 - 4 StR 197/12, NStZ-RR 2013, 139, 140; jew. mwN) genauer als bisher mit der Frage einer möglichen Angriffsprovokation durch den Angeklagten - etwa aufgrund einer konkludenten Drohung mit dem aufgeklappten Messer - auseinandersetzen müssen.Rn. 26 2. Ergibt die neue Hauptverhandlung, dass der Angeklagte in einer gegebenen Notwehrsituation - eventuell sogar bewusst - mit seiner Verteidigungshandlung über das hinausgegangen ist, was zur Abwehr des tatsächlichen Angriffs im Sinne von § 32 Abs. 2 StGB erforderlich war, so kommt ihm der Schuldausschließungsgrund des § 33 StGB zugute, wenn einer der in der Vorschrift genannten asthenischen Affekte für die Überschreitung der Grenzen der Notwehr wenigstens mitursächlich war (vgl. BGH, Beschluss vom 9. Oktober 1998 - 2 StR 443/98, NStZ-RR 1999, 264, 265; Beschluss vom 21. Juni 1989 - 3 StR 203/89, NStZ 1989, 474, 475; vgl. auch Urteil vom 17. Oktober 2024 - 1 StR 285/24, NStZ-RR 2025, 135 Rn. 33 ("hingerissen")).
Bei Vermeidbarkeit des Irrtums kommt gemäß § 16 Abs. 2 StGB nur die Bestrafung wegen einer Fahrlässigkeitstat in Betracht (vgl. BGH, Urteil vom 17. Oktober 2024 - 1 StR 285/24, NStZ-RR 2025, 135 Rn. 32; Beschluss vom 21. November 2019 - 4 StR 166/19, NStZ 2020, 725 mwN).
Zu prüfen bleibt dann, ob der (vermeidbare) Irrtum auf einem der in § 33 StGB genannten asthenischen Affekte - Verwirrung, Furcht oder Schrecken - beruht, denn hierdurch entfiele schuldhaftes Handeln (vgl. BGH, Urteil vom 17. Oktober 2024 - 1 StR 285/24, NStZ-RR 2025, 135 Rn. 32; Beschluss vom 1. März 2011 - 3 StR 450/10, NStZ 2011, 630 mwN).
- OLG Frankfurt, 05.03.2026 - 7 Ws 92/25
Unzulässigkeit eines Antrags auf Klageerzwingung wegen Unschlüssigkeit des …
Die Rechtmäßigkeit des hoheitlichen Handelns in einem strafrechtlichen Sinne hängt vielmehr lediglich davon ab, dass "die äußeren Voraussetzungen zum Eingreifen des Beamten" gegeben sind, "er also örtlich und sachlich zuständig" ist, er die vorgeschriebenen wesentlichen Förmlichkeiten einhält und der Hoheitsträger sein - ihm gegebenenfalls eingeräumtes - Ermessen pflichtgemäß ausübt (BGH, Urteil vom 17. Oktober 2024 - 1 StR 285/24, juris Rn. 15).Diese müssen sich in der konkreten Situation in der Regel unter zeitlichem Druck auf die Ermittlung eines äußeren Sachverhalts beschränken, ohne die Rechtmäßigkeit des eigenen Handelns auf der Grundlage des materiellen Rechts oder des (Verwaltungs)-Vollstreckungsrechts bis in alle Einzelheiten klären zu können (BGH, Urteil vom 17. Oktober 2024 - 1 StR 285/24, juris Rn. 15).
Die Entlastung des Vollzugsbeamten von dem Risiko, dass sich bei einer ex post erfolgenden Prüfung der Rechtmäßigkeit seines hoheitlichen Handelns am Maßstab meist des materiellen Verwaltungsrechts oder des Verwaltungsvollstreckungsrechts seine ex ante unter den konkreten Bedingungen seines Handelns vorgenommene Rechtmäßigkeitsbeurteilung als unzutreffend erweist und dem von der Maßnahme betroffenen Bürger dann eine gegebenenfalls gewaltsame Verteidigung gegen den Hoheitsträger offen stünde, dient gerade im demokratischen Rechtsstaat der Sicherung der Entschlusskraft der eingesetzten Vollzugsbeamten (vgl. BGH, Urteil vom 17. Oktober 2024 - 1 StR 285/24, juris Rn. 15;… Urteil vom 9. Juni 2015 - 1 StR 606/14 Rn. 30; jeweils m.w.N).
In einer zugespitzten Lage sind bei einem schwer kalkulierbaren Fehlschlagrisiko keine überhöhten Anforderungen zu stellen (vgl. BGH, Urteil vom 17. Oktober 2024 - 1 StR 285/24, juris Rn. 20 m.w.N.).
- LG Dortmund, 17.03.2026 - 35 Ns 6/25
Elf Monate auf Bewährung: Weitere Schüsse nicht gerechtfertigt
Vielmehr bestimmt sich das zulässige Maß der erforderlichen und gebotenen Verteidigung auch insoweit durch die konkreten Umstände des Einzelfalls (BGH, Urteil vom 17.10.2024 - 1 StR 285/24 = NStZ-RR 2025, 135, Rz. 24).
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