Rechtsprechung
| BGH, 26.06.2012 - 1 StR 289/12 |
Volltextveröffentlichungen (13)
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§ 370 Abs. 1, Abs. 4 Satz 3 AO; § 373 Abs. 1 AO; § 1 Abs. 1 Nr. 4 UStG; § 11 Abs. 1 UStG; § 21 Abs. 2 UStG; Art. 28 ZK; Art. 29 ZK; Art. 59 Abs. 1 ZK; Art. 79 ZK; Art. 217 ZK
Gewerbsmäßiger Schmuggel (Verkürzung von Einfuhrumsatzsteuer durch inhaltlich unrichtige Zollanmeldungen; Vorsteuerabzug; systembedingte Nachholwirkung; Schadenswiedergutmachung; Tatvorsatz; subjektive Ausrichtung der Gewerbsmäßigkeit) - lexetius.com
- openjur.de
- bundesgerichtshof.de
- rechtsinformationen.bund.de
Gewerbsmäßiger Schmuggel: Anmeldung und Abführung des Umsatzsteuer nach vollendeter Hinterziehung der Einfuhrumsatzsteuer
- rechtsprechung-im-internet.de
§ 373 Abs 1 AO 1977, § 15 Abs 1 S 1 Nr 2 UStG, § 46 Abs 2 StGB
Gewerbsmäßiger Schmuggel: Anmeldung und Abführung des Umsatzsteuer nach vollendeter Hinterziehung der Einfuhrumsatzsteuer - IWW
- Wolters Kluwer
Anforderungen an eine Verurteilung wegen gewerbsmäßigen Schmuggels und Steuerhinterziehung durch inhaltlich unrichtige Zollanmeldungen bzgl. der Einfuhrumsatzsteuer
- ra.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Anforderungen an eine Verurteilung wegen gewerbsmäßigen Schmuggels und Steuerhinterziehung durch inhaltlich unrichtige Zollanmeldungen bzgl. der Einfuhrumsatzsteuer
- datenbank.nwb.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- LG Bochum, 26.01.2012 - 12 KLs AK 3/11
- BGH, 26.06.2012 - 1 StR 289/12
Papierfundstellen
- NStZ 2012, 639
- NStZ-RR 2012, 343
Wird zitiert von ... (3) Zitiert selbst (3)
- BGH, 08.09.2011 - 1 StR 38/11
Vorsatz und Irrtum bei der Steuerhinterziehung (Beweiswürdigung; Irrtum über die …
Auszug aus BGH, 26.06.2012 - 1 StR 289/12
Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs gehört zum Vorsatz der Steuerhinterziehung, dass der Täter den Steueranspruch dem Grunde und der Höhe nach kennt oder zumindest für möglich hält und ihn auch verkürzen will (vgl. nur BGH, Beschluss vom 8. September 2011 - 1 StR 38/11, wistra 11, 465 mwN). - BGH, 01.02.1989 - 3 StR 179/88
Schutzzweck des § 370 Abgabenordnung - Konkurrenzverhältnis zwischen dem …
Auszug aus BGH, 26.06.2012 - 1 StR 289/12
Denn bei der Berechnung und Festsetzung der Umsatzsteuer bilden die nach § 16 Abs. 1 UStG berechnete Umsatzsteuer und die Summe der Vorsteuerabzugsansprüche im Sinne des § 16 Abs. 2 UStG unselbständige Besteuerungsgrundlagen, deren Saldo die für den Besteuerungszeitraum zu berechnende Steuer gemäß § 18 Abs. 1 UStG darstellt (vgl. BGH, Urteil vom 1. Februar 1989 - 3 StR 179/88, BGHSt 36, 100). - BGH, 24.10.1990 - 3 StR 16/90
Verurteilung wegen Steuerhinterziehung und Untreue - Fehlende …
Auszug aus BGH, 26.06.2012 - 1 StR 289/12
Es liegt daher auch kein Fall vor, bei dem die Berücksichtigung nicht geltend gemachter Vorsteuerbeträge gemäß § 15 Abs. 2 UStG lediglich wegen des Kompensationsverbots gemäß § 370 Abs. 4 Satz 3 AO bei Bestimmung des tatbestandlichen Schuldumfangs außer Betracht zu bleiben hat (vgl. dazu BGH, Urteil vom 24. Oktober 1990 - 3 StR 16/90, wistra 1991, 107 sowie Jäger in Klein, Abgabenordnung, 11. Aufl. § 370 AO Rn. 130 ff. mwN).
- BGH, 17.10.2023 - 1 StR 151/23
Goldschmuggel aus Liechtenstein - Urteil des Landgerichts Stuttgart rechtskräftig
Sie kann daher die Einfuhrumsatzsteuerschuld schon nach steuerrechtlichen Grundsätzen weder ausgleichen noch mindern (…BGH, Beschlüsse vom 4. September 2013 - 1 StR 374/13, BGHR AO § 373 Einfuhrabgaben 4 Rn. 5 ff. und vom 26. Juni 2012 - 1 StR 289/12 Rn. 7 ff.), weshalb sich die Frage des Kompensationsverbots (§ 370 Abs. 4 Satz 3 AO) und die Berücksichtigung von diesem unterliegenden Minderungsgründen oder Steuervorteilen bei den verschuldeten Auswirkungen der Tat (§ 46 Abs. 2 StGB, vgl. BGH…, Beschluss vom 22. März 2023 - 1 StR 361/22 Rn. 20 mwN) nicht stellt. - BGH, 04.09.2013 - 1 StR 374/13
Gewerbsmäßiger und bandenmäßiger Schmuggel hinsichtlich der Einfuhrumsatzsteuer …
Betroffen sind damit unterschiedliche Besteuerungsverfahren, die in der Regel auch zeitlich auseinanderfallen (vgl. BGH, Beschluss vom 26. Juni 2012 - 1 StR 289/12, wistra 2012, 440). - FG Hamburg, 27.11.2012 - 4 K 179/10
Energiesteuerrecht: Leichtfertige Steuerverkürzung bei Veräußerung von …
Ob ein Steuerentlastungsanspruch nach § 50 EnergieStG bestanden hätte, wenn die Klägerin eine solche Steuerentlastung rechtzeitig mit einer unverzüglich abzugebenden Steueranmeldung beantragt hätte, ist insofern irrelevant, als Umstände, die erst nach der Festsetzung der Steuer eintreten können, bereits nach § 370 Abs. 4 Satz 1 AO, und insofern übrigens auch unabhängig vom etwaig zu berücksichtigenden Kompensationsverbot nach §§ 378 Abs. 1 Satz 2 i. V. m. 370 Abs. 4 Satz 3 AO, außer Betracht bleiben (vgl. zur Einfuhrumsatzsteuer BFH, Urteil vom 12.10.1993, VII R 44/93, in: juris; BGH, Beschluss vom 26.06.2012, 1 StR 289/12, in: juris).
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