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Rechtsprechung
   BGH, 29.06.2010 - 1 StR 294/10   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2010,12694
BGH, 29.06.2010 - 1 StR 294/10 (https://dejure.org/2010,12694)
BGH, Entscheidung vom 29.06.2010 - 1 StR 294/10 (https://dejure.org/2010,12694)
BGH, Entscheidung vom 29. Juni 2010 - 1 StR 294/10 (https://dejure.org/2010,12694)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Mit KI-Zusammenfassung und KI-Dialogfeld, um Fragen zur Entscheidung stellen.
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  • HRR Strafrecht

    § 373 AO aF; § 374 AO aF; § 373 AO; § 374 AO; § 2 Abs. 3 StGB; § 337 StPO
    Milderes Gesetz bei der Steuerhehlerei (bandenmäßig begangene Steuerhehlerei: Ausschluss des Beruhens trotz fehlerhafter Strafrahmenwahl)

  • lexetius.com
  • openjur.de
  • bundesgerichtshof.de PDF
  • Wolters Kluwer

    Rechtmäßigkeit einer Verurteilung wegen bandenmäßiger Steuerhehlerei für eine vor Einführung des Straftatbestandes begangene Tat; Straffindung anhand des Strafrahmens einer zum Tatzeitpunkt noch nicht anwendbaren Norm ohne Orientierung an deren Mindeststrafe oder ...

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Rechtmäßigkeit einer Verurteilung wegen bandenmäßiger Steuerhehlerei für eine vor Einführung des Straftatbestandes begangene Tat; Straffindung anhand des Strafrahmens einer zum Tatzeitpunkt noch nicht anwendbaren Norm ohne Orientierung an deren Mindeststrafe oder ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ...Zitiert selbst (2)

  • BGH, 02.02.2010 - 1 StR 635/09

    Steuerhinterziehung und Steuerhehlerei (Steuerschuldnerschaft; …

    Auszug aus BGH, 29.06.2010 - 1 StR 294/10
    Eine Beschränkung der Strafverfolgung gemäß § 154a StPO auf die bei der Einfuhr nach Litauen und dabei zugleich in die Europäische Union hinterzogenen Einfuhrabgaben Zoll und Einfuhrumsatzsteuer sowie die beim Verbringen in das deutsche Verbrauchsteuergebiet hinterzogene deutsche Tabaksteuer (vgl. dazu BGH, Urteil vom 2. Februar 2010 - 1 StR 635/09, wistra 2010, 226, 228) war daher nicht zwingend geboten.
  • BGH, 10.05.2007 - 5 StR 87/07

    Steuerhehlerei (keine bandenmäßige Begehungsweise; Strafzumessung: …

    Auszug aus BGH, 29.06.2010 - 1 StR 294/10
    Rn. 5 Die Kennzeichnung der Steuerhehlerei im Fall "Tat Nr. 1" als bandenmäßig begangen hat deshalb im Schuldspruch zu entfallen (vgl. BGH, Beschluss vom 10. Mai 2007 - 5 StR 87/07, wistra 2007, 311).
  • BGH, 09.06.2011 - 1 StR 21/11

    Gewerbsmäßige Steuerhehlerei (Feststellungsvoraussetzungen bei

    Gleichwohl könnte es sich empfehlen - worauf der Senat bereits hingewiesen hat (vgl. BGH…, Urteil vom 2. Februar 2010 - 1 StR 635/09, aaO; BGH, Beschluss vom 29. Juni 2010 - 1 StR 294/10) - in Fällen der vorliegenden Art die Strafverfolgung hinsichtlich der verkürzten Abgaben gemäß §§ 154, 154a StPO auf den bei der Einfuhr in einen anderen Mitgliedstaat hinterzogenen Zoll und (oder gar nur) auf die bei dem Verbringen in das deutsche Verbrauchsteuergebiet hinterzogene deutsche Tabaksteuer zu beschränken.

    b) Soweit das Landgericht hier - ohne Beschränkung der Verfolgung - bei der Strafzumessung zum Nachteil des Angeklagten den ganz erheblichen Steuer- und Abgabenschaden berücksichtigt hat (UA S. 29), hätte es dem Umstand Rechnung tragen müssen, dass in den durch die Vortaten verkürzten Abgaben sowohl deutsche Tabaksteuer als auch polnische Akzise enthalten waren, mithin in den tatbestandlichen Schuldumfang für dieselben Waren die zweifache Verkürzung von Verbrauchsteuern einfloss (vgl. BGH…, Urteil vom 2. Februar 2010 - 1 StR 635/09, aaO; BGH, Beschluss vom 29. Juni 2010 - 1 StR 294/10).

    Angesichts der Höhe der polnischen Verbrauchsteuern (die von der Strafkammer errechnete polnische Akzise beträgt etwa ein Drittel des von ihr angenommenen "Steuerschadens") kann der Senat trotz der in den Taten des Angeklagten zum Ausdruck kommenden kriminellen Energie nicht ausschließen, dass das Landgericht bei rechtsfehlerfreier Strafzumessung zu milderen Einzelfreiheitsstrafen und zu einer geringeren Gesamtfreiheitsstrafe gelangt wäre (vgl. demgegenüber BGH, Beschluss vom 29. Juni 2010 - 1 StR 294/10).

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