Rechtsprechung
| BGH, 08.10.2019 - 1 StR 327/19 |
Volltextveröffentlichungen (12)
- Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)
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§ 302 Abs. 1 StPO; § 104 BGB; § 20 StGB
Rücknahme der Revision (Geschäfts- und Schuldunfähigkeit des Angeklagten) - openjur.de
- bundesgerichtshof.de
- rechtsinformationen.bund.de
Rechtsmittelrücknahmeerklärung durch Schuldunfähigen
- rechtsprechung-im-internet.de
§ 302 Abs 1 S 1 StPO, § 302 Abs 2 StPO, § 20 StGB
Rechtsmittelrücknahmeerklärung durch Schuldunfähigen - IWW
- Wolters Kluwer
Ermächtigung des Verteidigers zur Rechtsmittelrücknahme hinsichtlich Verhandlungsfähigkeit des Angeklagten (hier: sexueller Missbrauch von Kindern)
- ra.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
StPO § 302 Abs. 1 ; StPO § 302 Abs. 2
Ermächtigung des Verteidigers zur Rechtsmittelrücknahme hinsichtlich Verhandlungsfähigkeit des Angeklagten (hier: sexueller Missbrauch von Kindern) - datenbank.nwb.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Burhoff online Blog (Kurzinformation und Auszüge)
StPO: Zwei Verteidiger - eine Revisionsrücknahme: Wirksam?
Verfahrensgang
- LG Mosbach, 14.03.2019 - 22 Js 6969/17
- BGH, 08.10.2019 - 1 StR 327/19
Papierfundstellen
- NStZ-RR 2020, 30
Wird zitiert von ... (7) Zitiert selbst (6)
- BGH, 20.02.2017 - 1 StR 552/16
Rechtsmittelrücknahme in Strafsachen: Rücknahmeerklärung durch schuldunfähigen …
Auszug aus BGH, 08.10.2019 - 1 StR 327/19
Da dies in Zweifel steht, stellt der Senat die eingetretene Rechtsfolge durch deklaratorischen Beschluss fest (vgl. BGH, Beschluss vom 20. Februar 2017 - 1 StR 552/16 Rn. 8 mwN).Für ihren Nachweis genügt die anwaltliche Versicherung des Verteidigers (vgl. BGH, Beschlüsse vom 20. Februar 2017 - 1 StR 552/16 Rn. 9 …und vom 15. April 2015 - 1 StR 112/15 Rn. 10).
Dies stellt der Senat im Wege des Freibeweises auf Grundlage des Akteninhalts fest (BGH, Beschluss vom 20. Februar 2017 - 1 StR 552/16 Rn. 11 mwN).
Vielmehr ist von einer Unwirksamkeit der Rücknahmeerklärung erst auszugehen, wenn hinreichende Anhaltspunkte dafür vorliegen, dass der Rechtsmittelführer nicht in der Lage war, die Bedeutung der von ihm abgegebenen Erklärung zu erfassen (BGH, Beschlüsse vom 20. Februar 2017 - 1 StR 552/16 Rn. 12 …und vom 15. Dezember 2015 - 4 StR 491/15 Rn. 6;… Schmitt in Meyer-Goßner/Schmitt, StPO, 62. Aufl., § 302 Rn. 8a mwN).
Verbleiben Zweifel an seiner prozessualen Handlungsfähigkeit, geht dies zu Lasten des Angeklagten (BGH, Beschlüsse vom 20. Februar 2017 - 1 StR 552/16 Rn. 12 …und vom 11. Oktober 2007 - 3 StR 368/07 Rn. 6 mwN).
- BGH, 15.12.2015 - 4 StR 491/15
Rücknahme eines Rechtsmittels (Verhandlungs- und prozessualen Handlungsfähigkeit …
Auszug aus BGH, 08.10.2019 - 1 StR 327/19
Vielmehr ist von einer Unwirksamkeit der Rücknahmeerklärung erst auszugehen, wenn hinreichende Anhaltspunkte dafür vorliegen, dass der Rechtsmittelführer nicht in der Lage war, die Bedeutung der von ihm abgegebenen Erklärung zu erfassen (…BGH, Beschlüsse vom 20. Februar 2017 - 1 StR 552/16 Rn. 12 und vom 15. Dezember 2015 - 4 StR 491/15 Rn. 6;… Schmitt in Meyer-Goßner/Schmitt, StPO, 62. Aufl., § 302 Rn. 8a mwN). - BGH, 15.04.2015 - 1 StR 112/15
Rücknahme der Revision durch den Verteidiger (Ermächtigung des Angeklagten: …
Auszug aus BGH, 08.10.2019 - 1 StR 327/19
Für ihren Nachweis genügt die anwaltliche Versicherung des Verteidigers (…vgl. BGH, Beschlüsse vom 20. Februar 2017 - 1 StR 552/16 Rn. 9 und vom 15. April 2015 - 1 StR 112/15 Rn. 10).
- BGH, 17.02.2011 - 4 StR 691/10
Wirksame Rücknahme der Revision durch einen Analphabeten (Entscheidung des …
Auszug aus BGH, 08.10.2019 - 1 StR 327/19
a) Der Wirksamkeit der Rücknahme steht nicht entgegen, dass der Angeklagte unter Betreuung stand (vgl. insoweit auch BGH, Beschluss vom 17. Februar 2011 - 4 StR 691/10 Rn. 9). - BGH, 07.07.1995 - 3 StR 205/95
Rechtsmittel - Rechtsmitteleinlegung - Rechtsmittelrücknahme - …
Auszug aus BGH, 08.10.2019 - 1 StR 327/19
Sie erstreckt sich auch auf die vom Wahlverteidiger des Angeklagten eingereichte Rechtsmittelerklärung (BGH, Beschluss vom 7. Juli 1995 - 3 StR 205/95, BGHR StPO § 302 Abs. 1 Satz 1 Rechtsmittelverzicht 15). - BGH, 11.10.2007 - 3 StR 368/07
Wirksamkeit der Rücknahme der Revision (Verhandlungsfähigkeit)
Auszug aus BGH, 08.10.2019 - 1 StR 327/19
Verbleiben Zweifel an seiner prozessualen Handlungsfähigkeit, geht dies zu Lasten des Angeklagten (…BGH, Beschlüsse vom 20. Februar 2017 - 1 StR 552/16 Rn. 12 und vom 11. Oktober 2007 - 3 StR 368/07 Rn. 6 mwN).
- BGH, 04.07.2023 - 4 StR 171/23
Zurücknahme der Revision (Formerfordernis: Pflicht zur elektronischen …
Für ihren Nachweis genügt die anwaltliche Versicherung des Verteidigers (vgl. BGH, Beschluss vom 8. Oktober 2019 - 1 StR 327/19 Rn. 5).c) Schließlich bestehen auch keine Anhaltspunkte dafür, dass die Beschuldigte nicht in der Lage gewesen sein könnte, die Bedeutung der von ihr abgegebenen Erklärung zu erfassen (vgl. zur maßgeblichen prozessualen Handlungsfähigkeit BGH, Beschluss vom 8. Oktober 2019 - 1 StR 327/19 Rn. 9 ff.; Beschluss vom 20. Februar 2017 - 1 StR 552/16, NStZ 2017, 487, 488 mwN).
- BGH, 23.05.2023 - 2 StR 469/22
Zurücknahme eines Rechtsmittels (Revision; Verhandlungs- und prozessuale …
Vielmehr ist von einer Unwirksamkeit der Rücknahmeerklärung - wie ausgeführt - erst auszugehen, wenn hinreichende Anhaltspunkte dafür vorliegen, dass der Rechtsmittelführer nicht dazu in der Lage war, die Bedeutung der von ihm abgegebenen Erklärung zu erfassen (BGH, Beschlüsse vom 11. Oktober 2007 - 3 StR 368/07; 8. Oktober 2019 - 1 StR 327/19, jeweils mwN).Verbleiben Zweifel an seiner prozessualen Handlungsfähigkeit, geht dies zu seinen Lasten (BGH, Beschlüsse vom 28. Juli 2004 - 2 StR 199/04, NStZ-RR 2004, 341; vom 11. Oktober 2007 - 3 StR 368/07 mwN; vom 15. Dezember 2015 - 4 StR 491/15, NStZ-RR 2016, 180; vom 8. Oktober 2019 - 1 StR 327/19).
cc) Der Wirksamkeit der Rücknahme steht nicht entgegen, dass der Angeklagte unter Betreuung stand und der Betreuer, dessen Aufgabenkreis nicht auch die Vertretung in Strafsachen umfasst, der Rücknahme der Revision widersprochen hat (vgl. BGH, Beschlüsse vom 8. Oktober 2019 - 1 StR 327/19; 2. September 2013 - 1 StR 369/13, StraFo 2013, 469;… Meyer-Goßner/Schmitt, aaO, § 302 Rn. 3 i.V.m. § 298 Rn. 1 mwN).
- BGH, 12.06.2025 - 5 StR 206/25
Wirksame Ermächtigung des Verteidigers zur Erklärung der Rechtsmittelrücknahme
Die Wirksamkeit der Ermächtigung stellt der Senat im Wege des Freibeweises auf Grundlage des Akteninhalts fest (…vgl. BGH, Beschlüsse vom 20. Februar 2017 - 1 StR 552/16 Rn. 11, NStZ 2017, 487 mwN; vom 8. Oktober 2019 - 1 StR 327/19 Rn. 9).Vielmehr ist von einer Unwirksamkeit der Rücknahmeerklärung erst dann auszugehen, wenn hinreichende Anhaltspunkte dafür vorliegen, dass der Rechtsmittelführer nicht in der Lage war, die Bedeutung der von ihm abgegebenen Erklärung zu erfassen (…vgl. zur Rücknahme bei geschäfts- und schuldunfähigen Angeklagten BGH, Beschlüsse vom 15. Dezember 2015 - 4 StR 491/15 Rn. 6, NStZ-RR 2016, 180;… vom 20. Februar 2017 - 1 StR 552/16 Rn. 12, NStZ 2017, 487; vom 8. Oktober 2019 - 1 StR 327/19 Rn. 10).
Rn. 17 3. Sollte der Angeklagte unzutreffend angenommen haben, im Fall einer Rechtsmittelrücknahme bis zur Einleitung der Strafvollstreckung auf freien Fuß zu kommen, würde sich hieraus nichts Anderes ergeben, denn eine Anfechtung der Rücknahme wegen Motivirrtums ist aus Rechtsgründen ausgeschlossen; die Rücknahmeerklärung ist nach ihrem Eingang bei Gericht unwiderruflich und unanfechtbar (vgl. BGH, Beschlüsse vom 8. Oktober 2019 - 1 StR 327/19 Rn. 12;… vom 23. Mai 2023 - 2 StR 469/22 Rn. 10, NStZ 2023, 699).
- BGH, 26.05.2020 - 3 StR 595/19
Rücknahme der Revision (Rechtsmittel; Wirksamkeit; deklaratorischer Beschluss; …
Dies ist, da es in Zweifel steht, durch deklaratorischen Beschluss festzustellen (BGH, Beschlüsse vom 19. Juni 2012 - 3 StR 190/12, NStZ-RR 2012, 318; vom 15. Dezember 2015 - 4 StR 491/15, NStZ-RR 2016, 180, 181; vom 8. Oktober 2019 - 1 StR 327/19, juris Rn. 4).Verbleiben Zweifel an seiner prozessualen Handlungsfähigkeit, geht dies zu seinen Lasten (BGH, Beschlüsse vom 15. Dezember 2015 - 4 StR 491/15, NStZ-RR 2016, 180, 181; vom 8. Oktober 2019 - 1 StR 327/19, juris Rn. 10; jeweils mwN).
- BGH, 21.05.2024 - 5 StR 222/24
Voraussetzungen der prozessualen Handlungsfähigkeit bei Rücknahme eines …
Verbleiben Zweifel an seiner prozessualen Handlungsfähigkeit, geht dies zu seinen Lasten (st. Rspr.; vgl. BGH, Beschlüsse vom 29. April 2024 - 5 StR 559/23; vom 23. Mai 2023 - 2 StR 469/22, NStZ 2023, 699 f.; vom 23. März 2022 - 3 StR 29/22; vom 8. Oktober 2019 - 1 StR 327/19 jeweils mwN).Der Aufgabenkreis des Betreuers umfasste nicht auch die Vertretung in Strafsachen (vgl. BGH, Beschlüsse vom 8. Oktober 2019 - 1 StR 327/19; vom 2. September 2013 - 1 StR 369/13).
- BGH, 29.04.2024 - 5 StR 559/23
Prozessuale Handlungsfähigkeit als Voraussetzung wirksamer Rechtsmittelrücknahme
Verbleiben Zweifel an seiner prozessualen Handlungsfähigkeit, geht dies zu seinen Lasten (st. Rspr.; vgl. BGH, Beschlüsse vom 23. März 2022 - 3 StR 29/22; vom 8. Oktober 2019 - 1 StR 327/19; vom 20. Februar 2017 - 1 StR 552/16, NStZ 2017, 487, 488 jeweils mwN). - BGH, 14.08.2025 - 4 StR 91/24
Unzulässiger Wiedereinsetzungsantrag (fristgerechte Revisionseinlegung); …
Eine solche enthielt der Schriftsatz des Pflichtverteidigers Rechtsanwalt S. vom 3. August 2023, denn die Rücknahme erfolgte "nach ausführlicher Erörterung mit dem Angeklagten und kraft ausdrücklicher Ermächtigung des Angeklagten" (vgl. BGH, Beschluss vom 8. Oktober 2019 - 1 StR 327/19 Rn. 6).
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