Rechtsprechung
| BGH, 17.05.2018 - 1 StR 33/18 |
Volltextveröffentlichungen (12)
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§ 20 StGB; § 21 StGB; § 63 StGB
Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus (Voraussetzung: Schuldunfähigkeit oder verminderte Schuldfähigkeit und das Beruhen der Tatbegehung hierauf; Darstellung der Auswirkung eines Krankheitsbildes auf die Tatsituation) - openjur.de
- bundesgerichtshof.de
- rechtsinformationen.bund.de
Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus: Ursächlicher Zusammenhang zwischen dem festgestellten Krankheitsbild und der Tatbegehung
- rechtsprechung-im-internet.de
§ 20 StGB, § 63 StGB
Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus: Ursächlicher Zusammenhang zwischen dem festgestellten Krankheitsbild und der Tatbegehung - IWW
§ 1906 Abs. 1 BGB, § 63 StGB, § 20 StGB, § 21 StGB, §§ 20, 21 StGB, § 413 StPO
- Wolters Kluwer
Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus bei Leiden an einer paranoiden Schizophrenie; Begehung mehrerer Diebstähle; Anforderungen an die Feststellung der Steuerungsfähigkeit des Betroffenen
- ra.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
StGB § 63
Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus bei Leiden an einer paranoiden Schizophrenie; Begehung mehrerer Diebstähle; Anforderungen an die Feststellung der Steuerungsfähigkeit des Betroffenen - datenbank.nwb.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)
Unterbringung im psychiatrischen Krankenhaus - und der erforderliche symptomatische Zusammenhang
Verfahrensgang
- LG Nürnberg-Fürth, 27.09.2017 - 13 KLs 905 Js 146570/16
- BGH, 17.05.2018 - 1 StR 33/18
Papierfundstellen
- StV 2019, 252 (Ls.)
Wird zitiert von ... (5) Zitiert selbst (4)
- BGH, 09.08.2017 - 1 StR 63/17
Recht des letzten Wortes (keine Einschränkung durch nachfolgende …
Auszug aus BGH, 17.05.2018 - 1 StR 33/18
In diesem Zusammenhang ist darzulegen, wie sich die festgestellte, einem Merkmal der §§ 20, 21 StGB unterfallende Störung in der jeweiligen Tatsituation auf die Einsichts- oder die Steuerungsfähigkeit ausgewirkt hat und warum die Anlasstaten auf den entsprechenden Zustand zurückzuführen sind (st. Rspr.; vgl. etwa BGH, Beschluss vom 25. Juli 2017 - 3 StR 119/17; Urteil vom 9. August 2017 - 1 StR 63/17).Es hätte vielmehr einer konkretisierenden Darlegung bedurft, in welcher Weise sich das festgestellte Krankheitsbild bei Begehung der Taten auf die Handlungsmöglichkeiten des Beschuldigten in den jeweiligen konkreten Tatsituationen ausgewirkt haben soll (st. Rspr.; vgl. etwa BGH, Urteil vom 9. August 2017 - 1 StR 63/17; Beschlüsse vom 16. März 2017 - 4 StR 11/17 und vom 6. September 2017 - 1 StR 307/17).
Angesichts dieser Tatbilder vermag auch der Umstand, dass der Beschuldigte wenige Tage vor den Taten in einer psychiatrischen Klinik als psychotisch beschrieben worden ist, nicht den Schluss auf eine psychotische Beeinflussung der Taten zu begründen (vgl. BGH, Urteil vom 9. August 2017 - 1 StR 63/17), zumal da diese Einschätzung durch das spätere Verhalten der Klinik an Bedeutung verliert.
- BGH, 16.03.2017 - 4 StR 11/17
Anordnung der Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus …
Auszug aus BGH, 17.05.2018 - 1 StR 33/18
Es hätte vielmehr einer konkretisierenden Darlegung bedurft, in welcher Weise sich das festgestellte Krankheitsbild bei Begehung der Taten auf die Handlungsmöglichkeiten des Beschuldigten in den jeweiligen konkreten Tatsituationen ausgewirkt haben soll (st. Rspr.; vgl. etwa BGH, Urteil vom 9. August 2017 - 1 StR 63/17; Beschlüsse vom 16. März 2017 - 4 StR 11/17 und vom 6. September 2017 - 1 StR 307/17). - BGH, 06.09.2017 - 1 StR 307/17
Schuldunfähigkeit (Anschluss des Gerichts an ein Sachverständigengutachten: …
Auszug aus BGH, 17.05.2018 - 1 StR 33/18
Es hätte vielmehr einer konkretisierenden Darlegung bedurft, in welcher Weise sich das festgestellte Krankheitsbild bei Begehung der Taten auf die Handlungsmöglichkeiten des Beschuldigten in den jeweiligen konkreten Tatsituationen ausgewirkt haben soll (st. Rspr.; vgl. etwa BGH, Urteil vom 9. August 2017 - 1 StR 63/17; Beschlüsse vom 16. März 2017 - 4 StR 11/17 und vom 6. September 2017 - 1 StR 307/17). - BGH, 25.07.2017 - 3 StR 119/17
Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus (keine gesicherte …
Auszug aus BGH, 17.05.2018 - 1 StR 33/18
In diesem Zusammenhang ist darzulegen, wie sich die festgestellte, einem Merkmal der §§ 20, 21 StGB unterfallende Störung in der jeweiligen Tatsituation auf die Einsichts- oder die Steuerungsfähigkeit ausgewirkt hat und warum die Anlasstaten auf den entsprechenden Zustand zurückzuführen sind (st. Rspr.; vgl. etwa BGH, Beschluss vom 25. Juli 2017 - 3 StR 119/17; Urteil vom 9. August 2017 - 1 StR 63/17).
- BGH, 22.05.2019 - 4 StR 140/19
Grundsatz der freien richterlichen Beweiswürdigung, Urteilsgründe (Beurteilung …
Die Diagnose einer paranoid-halluzinatorischen Psychose aus dem schizophrenen Formenkreis führt für sich genommen nicht zur Feststellung einer generellen oder längere Zeiträume überdauernden gesicherten erheblichen Beeinträchtigung oder Aufhebung der Schuldfähigkeit (vgl. BGH, Beschluss vom 17. Mai 2018 - 1 StR 33/18). - BGH, 01.08.2018 - 5 StR 336/18
Rechtsfehlerhafte Anordnung der Unterbringung in einem psychiatrischen …
Auch bei der Diagnose einer schweren psychischen Erkrankung wie etwa einer paranoid-halluzinatorischen Psychose bedarf es einer konkretisierenden Darlegung, in welcher Weise sich das festgestellte Krankheitsbild bei Begehung der Taten auf die Handlungsmöglichkeiten des Beschuldigten in den jeweiligen konkreten Tatsituationen ausgewirkt haben soll (vgl. BGH, Beschluss vom 17. Mai 2018 - 1 StR 33/18). - LG Mannheim, 18.06.2019 - 5 KLs 300 Js 40796/17
Notwendigkeit der Bestellung eines Pflichtverteidigers vor Einholung eines …
Der Bundesgerichtshof hat diesbezüglich wiederholt betont, dass die grundsätzlich unbefristete Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus eine außerordentlich belastende Maßnahme ist, die einen besonders gravierenden Eingriff in die Rechte des Betroffenen darstellt (vgl. BGH, Beschluss vom 13.10.2016, 1 StR 445/16; Beschluss vom 15.03.2017, 2 StR 557/16; Beschluss vom 17.05.2018, 1 StR 33/18). - BGH, 13.09.2018 - 4 StR 214/18
Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus (Voraussetzungen der …
Es bedarf insbesondere der Darlegung, in welcher Weise sich das festgestellte Krankheitsbild bei Begehung der Taten auf die Handlungsmöglichkeiten des Beschuldigten in den jeweiligen konkreten Tatsituationen ausgewirkt haben soll (vgl. BGH, Beschluss vom 1. August 2018 - 5 StR 336/18; Beschluss vom 17. Mai 2018 - 1 StR 33/18). - BGH, 23.04.2020 - 1 StR 106/20
Anordnung der Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus …
Auch zur Frage des Vorliegens oder krankheitsbedingten Fehlens der Einsichtsfähigkeit des Beschuldigten in das Unrecht des Verstoßes gegen das Waffengesetz wird das neue Tatgericht im Übrigen Feststellungen zu treffen haben, weil für die Gefährlichkeitsprognose nur solche Taten zu berücksichtigen sind, die Symptomcharakter aufweisen (…BGH, Beschlüsse vom 13. September 2018 - 4 StR 214/18 Rn. 6 und vom 17. Mai 2018 - 1 StR 33/18 Rn. 12 ff.).
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