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Weitere Entscheidung unten: BGH, 14.01.2015

Rechtsprechung
   BGH, 11.02.2015 - 1 StR 335/14   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2015,5876
BGH, 11.02.2015 - 1 StR 335/14 (https://dejure.org/2015,5876)
BGH, Entscheidung vom 11.02.2015 - 1 StR 335/14 (https://dejure.org/2015,5876)
BGH, Entscheidung vom 11. Februar 2015 - 1 StR 335/14 (https://dejure.org/2015,5876)
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Volltextveröffentlichungen (13)

  • Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)

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  • HRR Strafrecht

    § 243 Abs. 4 StPO; § 202a StPO; § 212 StPO
    Mitteilungspflicht über Verständigungsgespräche (erforderlicher Inhalt der Mitteilung)

  • lexetius.com

Kurzfassungen/Presse (4)

  • Burhoff online Blog (Kurzinformation und Auszüge)

    Genug geredet

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Verständigungsgespräche - und der Umfang der Mitteilungspflicht

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    StPO § 243 Abs. 4 S. 2
    Richterliche Mitteilungspflicht einer Erörterung mit dem Ziel einer Verständigung

  • datenbank.nwb.de (Tenor)

    Verständigung im Strafverfahren: Umfang der Mitteilungspflicht des Vorsitzenden über Verständigungsgespräche außerhalb der Hauptverhandlung

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NStZ 2015, 416
 
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Wird zitiert von ... (3)Zitiert selbst (5)

  • BVerfG, 15.01.2015 - 2 BvR 878/14

    Absprachen im Strafverfahren (Verständigung; Protokollierung; Beruhensprüfung bei …

    Auszug aus BGH, 11.02.2015 - 1 StR 335/14
    Die Anforderungen an den Inhalt der Mitteilungspflicht aus § 243 Abs. 4 Satz 1 und Satz 2 StPO ergeben sich aus den mit der Mitteilung verfolgten Zwecken, nämlich vor allem die Eröffnung einer Kontrollmöglichkeit von Verfahrensabsprachen durch die Öffentlichkeit sowie die Sicherstellung einer umfassenden Information des Angeklagten, um diesem eine autonome Entscheidung über die Beteiligung an der Verständigung zu ermöglichen (vgl. zusammenfassend nochmals BVerfG, NStZ 2015, 170).

    Vor diesem Hintergrund wäre das Unterlassen einer solchen Mitteilung nach Art und Schwere als untergeordnet im Hinblick auf den Zweck der Transparenz- und Dokumentationspflichten - der Verhinderung gesetzeswidriger Absprachen - anzusehen (vgl. hierzu BVerfG, NStZ 2015, 170, 172.).

  • BVerfG, 19.03.2013 - 2 BvR 2628/10

    Verständigungsgesetz

    Auszug aus BGH, 11.02.2015 - 1 StR 335/14
    Mitzuteilen sind die von den Gesprächsteilnehmern vertretenen Standpunkte (BVerfGE 133, 168, 217 Rn. 86 mwN).
  • BGH, 24.09.2013 - 2 StR 267/13

    Verständigung (Umgehung der gesetzlichen Vorschriften durch informelle …

    Auszug aus BGH, 11.02.2015 - 1 StR 335/14
    Daraus ergibt sich zweifelsfrei, dass der Inhalt des Gesprächs nicht auf eine inhaltlich unzulässige Absprache gerichtet war, die auch von der Verteidigung nicht behauptet wird und nach dem Verfahrensgang (vgl. hierzu BGH, Beschluss vom 24. September 2013 - 2 StR 267/13, BGHSt 59, 21, 24 ff.) ohnehin fernliegt.
  • BGH, 02.12.2014 - 1 StR 422/14

    Mitteilungspflicht über Verständigungsgespräche (Inhalt der Mitteilung: keine …

    Auszug aus BGH, 11.02.2015 - 1 StR 335/14
    Eine dahingehende Mitteilungspflicht besteht nicht (vgl. Senat, Beschluss vom 2. Dezember 2014 - 1 StR 422/14).
  • BGH, 10.02.1993 - 3 StR 443/92

    Voraussetzungen für das Vorliegen des Tatbestandes der Vergewaltigung - Vorliegen …

    Auszug aus BGH, 11.02.2015 - 1 StR 335/14
    Dies gilt schon deswegen, weil das Urteil hierauf nicht beruhen kann (vgl. hierzu BGH, Urteil vom 10. Februar 1993 - 3 StR 443/92;… Löwe/Rosenberg-Stuckenberg, StPO 26. Aufl., § 273 Rn. 67).
  • BGH, 26.10.2016 - 1 StR 172/16

    Mitteilung über außerhalb der Hauptverhandlung geführte Verständigungsgespräche …

    Es betrifft allein den äußeren Ablauf des Verfahrens (BGH, Beschlüsse vom 2. Dezember 2014 - 1 StR 422/14, NStZ 2015, 293 und vom 11. Februar 2015 - 1 StR 335/14, NStZ 2015, 416).
  • BGH, 05.08.2015 - 5 StR 255/15

    Verstoß gegen die Transparenz- und Dokumentationspflichten bei auf eine …

    Hierzu zählt zumindest, welchen Standpunkt die Gesprächsteilnehmer vertreten und wie sie sich zu den Ansichten der übrigen verhalten haben (…vgl. BVerfGE 133, 168, 217 Rn. 85; BGH, Urteil vom 10. Juli 2013 - 2 StR 195/12, BGHSt 58, 310, 313; Beschlüsse vom 14. Juli 2014 - 5 StR 217/14, NStZ-RR 2014, 315, 316, vom 11. Februar 2015 - 1 StR 335/14, NStZ 2015, 416, und vom 25. Februar 2015 - 4 StR 470/14, NStZ 2015, 353, 354).

    Soweit beide Gesprächsteilnehmer ihre Straferwartungen mit Zumessungsgesichtspunkten näher begründet haben sollten - was die Revision nicht vorträgt -, wäre eine Mitteilung über Einzelheiten ihrer Argumentation von der Informationspflicht des § 243 Abs. 4 StPO ohnehin nicht umfasst gewesen (BGH, Beschluss vom 11. Februar 2015 15 - 1 StR 335/14, aaO).

  • BGH, 26.11.2019 - 3 StR 336/19

    Umfang der Mitteilungspflicht bei verständigungsbezogenen Gesprächen …

    Keiner der beiden Zwecke erfordert Mitteilungen über die Argumentation von Gesprächsbeteiligten im Detail (vgl. BGH, Beschluss vom 11. Februar 2015 - 1 StR 335/14, NStZ 2015, 416, 417).
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   BGH, 14.01.2015 - 1 StR 335/14   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2015,4733
BGH, 14.01.2015 - 1 StR 335/14 (https://dejure.org/2015,4733)
BGH, Entscheidung vom 14.01.2015 - 1 StR 335/14 (https://dejure.org/2015,4733)
BGH, Entscheidung vom 14. Januar 2015 - 1 StR 335/14 (https://dejure.org/2015,4733)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • Doctrine

    Mit KI-Zusammenfassung und KI-Dialogfeld, um Fragen zur Entscheidung stellen.
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  • HRR Strafrecht

    § 243 Abs. 4 StPO; § 337 Abs. 1 StPO
    Mitteilungspflicht über Verständigungsgespräche (Beruhen des Urteils auf unterlassener Negativmitteilung)

  • lexetius.com
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ...Zitiert selbst (3)

  • BVerfG, 19.03.2013 - 2 BvR 2628/10

    Verständigungsgesetz

    Auszug aus BGH, 14.01.2015 - 1 StR 335/14
    Zwar beanstandet die Revision zu Recht, dass eine Mitteilung gemäß § 243 Abs. 4 Satz 1 StPO unterblieben ist (vgl. hierzu BVerfG, Kammerbeschluss vom 26. August 2014 - 2 BvR 2172/13, NStZ 2014, 592 unter Bezugnahme auf BVerfG, Urteil vom 19. März 2013 - 2 BvR 2628/10 u.a., BVerfGE 133, 168 ff.).

    Angesichts dessen kann ein Beruhen des Urteils auf diesem Rechtsfehler ausnahmsweise ausgeschlossen werden (vgl. BVerfG, Urteil vom 19. März 2013 - 2 BvR 2628/10 u.a., BVerfGE 133, 168, 223 f. Rn. 98; BGH…, Beschluss vom 25. November 2014 - 2 StR 171/14, Rn. 5 mwN).

  • BVerfG, 26.08.2014 - 2 BvR 2172/13

    Auch die "Negativmitteilung", dass keine Gespräche über eine Verständigung …

    Auszug aus BGH, 14.01.2015 - 1 StR 335/14
    Zwar beanstandet die Revision zu Recht, dass eine Mitteilung gemäß § 243 Abs. 4 Satz 1 StPO unterblieben ist (vgl. hierzu BVerfG, Kammerbeschluss vom 26. August 2014 - 2 BvR 2172/13, NStZ 2014, 592 unter Bezugnahme auf BVerfG, Urteil vom 19. März 2013 - 2 BvR 2628/10 u.a., BVerfGE 133, 168 ff.).
  • BGH, 25.11.2014 - 2 StR 171/14

    Pflicht zur Mitteilung über vorherige Verständigungsgespräche (Negativmitteilung; …

    Auszug aus BGH, 14.01.2015 - 1 StR 335/14
    Angesichts dessen kann ein Beruhen des Urteils auf diesem Rechtsfehler ausnahmsweise ausgeschlossen werden (vgl. BVerfG…, Urteil vom 19. März 2013 - 2 BvR 2628/10 u.a., BVerfGE 133, 168, 223 f. Rn. 98; BGH, Beschluss vom 25. November 2014 - 2 StR 171/14, Rn. 5 mwN).
  • BGH, 01.06.2015 - 4 StR 91/15

    Mitteilung über Verständigungsgespräche (kein Beruhen des Urteils auf fehlender …

    Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs beruht das Urteil nicht auf einer fehlenden Mitteilung, dass keine Verständigungsgespräche stattgefunden haben ("Negativattest'), wenn es - wie hier - solche tatsächlich nicht gegeben hat (st. Rspr.; u.a. BGH, Beschlüsse vom 8. Januar 2015 - 2 StR 123/14, NStZ 2015, 294; vom 14. Januar 2015 - 1 StR 335/14; vom 27. Januar 2015 - 5 StR 310/13, NJW 2015, 1260 und vom 14. April 2015 - 5 StR 9/15).
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