Rechtsprechung
| BGH, 19.08.2009 - 1 StR 338/09 |
Volltextveröffentlichungen (9)
- Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Mit KI-Zusammenfassung und KI-Dialogfeld, um Fragen zur Entscheidung stellen.
Doctrine ist die neue umfassende Rechts-KI-Plattform in Kooperation mit dejure.org. Mehr Informationen - HRR Strafrecht
§ 416 StPO; § 413 StPO; § 331 StPO
Unzulässige Entscheidung im Sicherungsverfahren ohne förmliche Überleitung aus dem Strafverfahren (Verweisung der kleinen Strafkammer an die große Strafkammer; Unzulässigkeit nach Eröffnung des Hauptverfahrens) - openjur.de
- bundesgerichtshof.de
- Judicialis
StPO § 413
- Wolters Kluwer
Beschwerde gegen eine Anordnung zur Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus" im Sicherungsverfahren"; Vorliegen einer bewussten Entscheidung im Sicherungsverfahren nach den §§ 413 ff. Strafprozessordnung (StPO); Vorliegen einer ausdrücklichen Überleitung vom ...
- ra.de
- datenbank.nwb.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- NStZ 2010, 228
Wird zitiert von ... Zitiert selbst (2)
- BGH, 23.03.2001 - 2 StR 498/00
Dauernde Verhandlungsunfähigkeit des Angeklagten; Verfahrenseinstellung; Übergang …
Auszug aus BGH, 19.08.2009 - 1 StR 338/09
Sie wäre nach Eröffnung des Hauptverfahrens auch nicht zulässig gewesen (BGHSt 46, 345; 47, 52;… Meyer-Goßner aaO § 416 Rn. 1 KK-StPO/Fischer 6. Aufl. § 413 Rn. 7, § 416 Rn. 9 f.).Es kann daher offen bleiben, ob es darüber hinaus an dem nach § 413 StPO notwendigen Antrag der Staatsanwaltschaft gefehlt hätte (vgl. BGHSt 46, 345; 47, 52).
- BGH, 06.06.2001 - 2 StR 136/01
Antrag auf Sicherungsverfahren
Auszug aus BGH, 19.08.2009 - 1 StR 338/09
Sie wäre nach Eröffnung des Hauptverfahrens auch nicht zulässig gewesen (BGHSt 46, 345; 47, 52;… Meyer-Goßner aaO § 416 Rn. 1 KK-StPO/Fischer 6. Aufl. § 413 Rn. 7, § 416 Rn. 9 f.).Es kann daher offen bleiben, ob es darüber hinaus an dem nach § 413 StPO notwendigen Antrag der Staatsanwaltschaft gefehlt hätte (vgl. BGHSt 46, 345; 47, 52).
- BGH, 18.08.2021 - 5 StR 247/21
Keine Überleitung des Strafverfahrens in ein Sicherungsverfahren nach Eröffnung …
Da die Überleitung in das Sicherungsverfahren unzulässig war, kann die Sache weiterhin als Strafverfahren durchgeführt werden (vgl. BGH, Beschluss vom 19. August 2009 - 1 StR 338/09 -, NStZ 2010, 228, 229).
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