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Rechtsprechung
   BGH, 23.08.2012 - 1 StR 346/12   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2012,26692
BGH, 23.08.2012 - 1 StR 346/12 (https://dejure.org/2012,26692)
BGH, Entscheidung vom 23.08.2012 - 1 StR 346/12 (https://dejure.org/2012,26692)
BGH, Entscheidung vom 23. August 2012 - 1 StR 346/12 (https://dejure.org/2012,26692)
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Volltextveröffentlichungen (10)

  • Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)

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  • HRR Strafrecht

    Art. 6 Abs. 3 lit. c EMRK; § 44 StPO; § 349 Abs. 2 StPO
    Verwerfung der Revision als unbegründet; keine Wiedereinsetzung in den vorigen Stand wegen des Hinzutretens eines weiteren Verteidigers

  • lexetius.com

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 2015, 67
 
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Wird zitiert von ... (5)Zitiert selbst (7)

  • BGH, 30.08.1990 - 3 StR 459/87

    Herbeischaffung eines Beweismittels

    Auszug aus BGH, 23.08.2012 - 1 StR 346/12
    Denn bei der Revision des Angeklagten handelt es sich unabhängig von der Anzahl der Verteidiger um ein einheitliches Rechtsmittel mit einer einheitlichen Begründungsfrist (§ 37 Abs. 2 StPO; vgl. BGHR StPO § 345 Abs. 1 Fristbeginn 4).
  • BGH, 07.09.1993 - 5 StR 162/93

    Keine Abweichung von gesetzlichen Fristen zur Urteilsniederschrift

    Auszug aus BGH, 23.08.2012 - 1 StR 346/12
    In solchen Fällen kommt eine Wiedereinsetzung in den vorigen Stand zur Nachholung von Verfahrensrügen nur ausnahmsweise bei besonderen Verfahrenslagen in Betracht, in denen dies zur Wahrung des Anspruchs des Beschwerdeführers auf rechtliches Gehör (Art. 103 Abs. 1 GG) unerlässlich erscheint (vgl. BGHR StPO § 44 Verfahrensrüge 8; Beschluss vom 25. September 2007 - 1 StR 432/07).
  • BGH, 25.09.2007 - 1 StR 432/07

    Keine Wiedereinsetzung zur Anbringung von Verfahrensrügen; Recht auf konkrete und …

    Auszug aus BGH, 23.08.2012 - 1 StR 346/12
    In solchen Fällen kommt eine Wiedereinsetzung in den vorigen Stand zur Nachholung von Verfahrensrügen nur ausnahmsweise bei besonderen Verfahrenslagen in Betracht, in denen dies zur Wahrung des Anspruchs des Beschwerdeführers auf rechtliches Gehör (Art. 103 Abs. 1 GG) unerlässlich erscheint (…vgl. BGHR StPO § 44 Verfahrensrüge 8; Beschluss vom 25. September 2007 - 1 StR 432/07).
  • BGH, 21.02.1951 - 1 StR 5/51

    Bewilligung der Wiedereinsetzung in den vorigen Stand zur Ergänzung einer …

    Auszug aus BGH, 23.08.2012 - 1 StR 346/12
    Das Wiedereinsetzungsgesuch ist bereits deshalb unzulässig, weil die Revision des Angeklagten infolge der rechtzeitig erhobenen Sachrüge frist- und formgerecht begründet worden ist (vgl. BGHSt 1, 44;… BGHR StPO § 44 Verfahrensrüge 3, 7; BGH, Beschluss vom 15. März 2001 - 3 StR 57/01).
  • BGH, 15.03.2001 - 3 StR 57/01

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand; Verwerfung der Revision als unbegründet

    Auszug aus BGH, 23.08.2012 - 1 StR 346/12
    Das Wiedereinsetzungsgesuch ist bereits deshalb unzulässig, weil die Revision des Angeklagten infolge der rechtzeitig erhobenen Sachrüge frist- und formgerecht begründet worden ist (vgl. BGHSt 1, 44;… BGHR StPO § 44 Verfahrensrüge 3, 7; BGH, Beschluss vom 15. März 2001 - 3 StR 57/01).
  • BGH, 08.04.1992 - 2 StR 119/92

    Erfordernis der Begründung einer Revision - Ausnahme vom Grundsatz der …

    Auszug aus BGH, 23.08.2012 - 1 StR 346/12
    Das Wiedereinsetzungsgesuch ist bereits deshalb unzulässig, weil die Revision des Angeklagten infolge der rechtzeitig erhobenen Sachrüge frist- und formgerecht begründet worden ist (vgl. BGHSt 1, 44; BGHR StPO § 44 Verfahrensrüge 3, 7; BGH, Beschluss vom 15. März 2001 - 3 StR 57/01).
  • BGH, 01.11.1988 - 5 StR 488/88

    Antrag auf Wiedereinsetzung in den vorigen Stand zur weiteren Begründung der …

    Auszug aus BGH, 23.08.2012 - 1 StR 346/12
    Das Wiedereinsetzungsgesuch ist bereits deshalb unzulässig, weil die Revision des Angeklagten infolge der rechtzeitig erhobenen Sachrüge frist- und formgerecht begründet worden ist (vgl. BGHSt 1, 44; BGHR StPO § 44 Verfahrensrüge 3, 7; BGH, Beschluss vom 15. März 2001 - 3 StR 57/01).
  • BGH, 01.03.2023 - 2 StR 56/22

    Wohnungseinbruchdiebstahl (Tathandlung: Einbrechen, Einsteigen, Eindringen, …

    In solchen Fällen kommt eine Wiedereinsetzung in den vorigen Stand zur weiteren Begründung der Revision nur bei besonderen Verfahrenslagen in Betracht, in denen dies zur Wahrung des Anspruchs eines Angeklagten auf rechtliches Gehör (Art. 103 Abs. 1 GG) unerlässlich ist (st. Rspr.; vgl. nur Senat, Beschluss vom 2. Dezember 2020 - 2 StR 267/20, NStZ 2021, 753; BGH, Beschlüsse vom 21. Februar 1951 - 1 StR 5/51, BGHSt 1, 44, 46, und vom 23. August 2012 - 1 StR 346/12;… vgl. auch KK-StPO/Gericke, 9. Aufl., § 345 Rn. 26 mwN).
  • BGH, 02.12.2020 - 2 StR 267/20

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand zur Nachbesserung und Nachholung von …

    Eine Wiedereinsetzung in den vorigen Stand zur Nachholung von Verfahrensrügen kommt nur ausnahmsweise bei besonderen Verfahrenslagen in Betracht, in denen dies zur Wahrung des Anspruchs des Beschwerdeführers auf rechtliches Gehör (Art. 103 Abs. 1 GG) unerlässlich erscheint (st. Rspr.; vgl. BGH, Beschlüsse vom 21. Februar 1951 - 1 StR 5/51, BGHSt 1, 44, 46; vom 23. August 2012 - 1 StR 346/12; vom 14. November 2019 - 5 StR 505/19 je mwN).
  • BGH, 14.11.2019 - 5 StR 505/19

    Nur ausnahmsweise Wiedereinsetzung in den vorigen Stand zur Nachholung von …

    Der Antrag des Angeklagten, mit dem er sinngemäß zur Anbringung von Verfahrensrügen die Wiedereinsetzung in den Stand vor Ablauf der Revisionsbegründungsfrist begehrt, ist bereits deshalb unzulässig, weil die Revision des Angeklagten infolge der von seinem Verteidiger rechtzeitig erhobenen (allgemeinen) Sachrüge frist- und formgerecht begründet worden ist (st. Rspr., vgl. BGH, Beschlüsse vom 21. Februar 1951 - 1 StR 5/51, BGHSt 1, 44, 46; vom 23. August 2012 - 1 StR 346/12 mwN).
  • BGH, 10.11.2020 - 5 StR 308/20

    Unzulässigkeit des Antrags auf Wiedereinsetzung in den vorigen Stand

    Der Antrag des Angeklagten, mit dem er sinngemäß zur Anbringung von - weiteren - Verfahrensrügen die Wiedereinsetzung in den Stand vor Ablauf der Revisionsbegründungsfrist begehrt, ist bereits deshalb unzulässig, weil die Revision des Angeklagten infolge der von seinen beiden Verteidigern rechtzeitig erhobenen Sachrüge - ein Verteidiger hat zudem die Verfahrensrüge ausgeführt - frist- und formgerecht begründet worden ist (st. Rspr., vgl. BGH, Beschlüsse vom 21. Februar 1951 - 1 StR 5/51, BGHSt 1, 44, 46; vom 23. August 2012 - 1 StR 346/12 mwN).
  • BGH, 28.08.2018 - 5 StR 245/18

    Antrag des Angeklagten auf Wiedereinsetzung in den vorigen Stand zur Anbringung …

    Das Wiedereinsetzungsgesuch ist bereits deshalb unzulässig, weil die Revision des Angeklagten infolge der rechtzeitig erhobenen Sachrüge frist- und formgerecht begründet worden ist (st. Rspr., vgl. BGH, Beschlüsse vom 21. Februar 1951 - 1 StR 5/51, BGHSt 1, 44, 46; vom 23. August 2012 - 1 StR 346/12 mwN).
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