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Rechtsprechung
   BGH, 06.11.2002 - 1 StR 363/02   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2002,4692
BGH, 06.11.2002 - 1 StR 363/02 (https://dejure.org/2002,4692)
BGH, Entscheidung vom 06.11.2002 - 1 StR 363/02 (https://dejure.org/2002,4692)
BGH, Entscheidung vom 06. November 2002 - 1 StR 363/02 (https://dejure.org/2002,4692)
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Volltextveröffentlichungen (10)

  • Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Mit KI-Zusammenfassung und KI-Dialogfeld, um Fragen zur Entscheidung stellen.
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  • HRR Strafrecht

    § 52 StGB; § 223 StGB; § 249 StGB; § 406 StPO; § 406a StPO
    Konkurrenzen zwischen Körperverletzung und Raub bei Handlungseinheit; Adhäsionsverfahren (Zeitpunkt der Entscheidung)

  • openjur.de
 
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Wird zitiert von ...Zitiert selbst (5)

  • BGH, 29.11.1994 - VI ZR 93/94

    Bemessung des Schmerzensgeldes bei vorsätzlicher Rechtsgutverletzung

    Auszug aus BGH, 06.11.2002 - 1 StR 363/02
    Danach wirkt sich bei vorsätzlichen Straftaten die strafgerichtliche Verurteilung und gegebenenfalls die Verbüßung einer dabei verhängten Freiheitsstrafe auf die Bemessung des Schmerzensgeldes nicht aus (BGH NJW 1996, 1591; BGHZ 128, 117, 121, 124).
  • BGH, 13.03.2002 - 1 StR 47/02

    Schwerer Raub; Gewalt (Ausnutzung einer physischen Reaktion des Opfers; zur Tat …

    Auszug aus BGH, 06.11.2002 - 1 StR 363/02
    Eine Gewaltanwendung i.S.d. §§ 249 ff. StGB muß nicht so intensiv sein, daß zugleich der Tatbestand der Körperverletzung erfüllt ist (vgl. BGH, Beschl. vom 13. März 2002 - 1 StR 47/02 m.w.N.).
  • BGH, 16.01.1996 - VI ZR 109/95

    Schadensersatz und Schmerzensgeld: Haftung des Schädigers für eine vorsätzliche …

    Auszug aus BGH, 06.11.2002 - 1 StR 363/02
    Danach wirkt sich bei vorsätzlichen Straftaten die strafgerichtliche Verurteilung und gegebenenfalls die Verbüßung einer dabei verhängten Freiheitsstrafe auf die Bemessung des Schmerzensgeldes nicht aus (BGH NJW 1996, 1591; BGHZ 128, 117, 121, 124).
  • BGH, 21.08.2002 - 5 StR 291/02

    Grundurteil; Adhäsionsverfahren; Feststellungsantrag; Leistungsantrag; Absehen …

    Auszug aus BGH, 06.11.2002 - 1 StR 363/02
    Mit dem Grundsatz, daß schon aus Gründen der Verfahrensökonomie das durch die Straftat entstandene gesetzliche Schuldverhältnis im Adhäsionsverfahren nicht zuletzt auch im Interesse des Tatopfers möglichst abschließend erledigt werden soll (BGH, Urteil vom 21. August 2002 - 5 StR 291/02, zur Veröffentlichung in BGHSt bestimmt), wäre dies unvereinbar.
  • BGH, 29.07.1998 - 1 StR 277/98

    Voraussetzungen des schweren Raubes

    Auszug aus BGH, 06.11.2002 - 1 StR 363/02
    Die hier vorliegenden körperlichen Mißhandlungen der Geschädigten gehen demgegenüber weit über das für die Verurteilung wegen Raubs erforderliche Maß der Gewalt hinaus, enthalten zusätzliches Unrecht und werden von der Verurteilung wegen (schweren) Raubs nicht umfaßt (vgl. BGH NStZ-RR 1999, 173, 174 m.w.N.).
  • BGH, 17.03.2005 - 5 StR 57/05

    Unzulässige Strafschärfung infolge des Nachtatverhaltens (zulässiges …

    Auch wenn die Körperverletzung - wie hier - Mittel der Nötigung ist, wird sie nicht vom Tatbestand der räuberischen Erpressung umfaßt (vgl. BGH NStZ-RR 1999, 173, 174 m.w.N.; Beschl. vom 6. November 2002 - 1 StR 363/02).
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