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| BGH, 24.09.1974 - 1 StR 365/74 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- Wolters Kluwer
Berücksichtigung von zwischenzeitlich eingetretenen Gesetzesänderungen im Revisionsverfahren - Pflicht des Revisionsgerichtes zur Berücksichtigung einer nach der Entscheidung des Tatrichters eingetretene, das angewendete Strafgesetz mildernde Gesetzesänderung - ...
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- BGH, 24.09.1974 - 1 StR 365/74
- LG Berlin, 19.07.2024 - (510 KLs) 264 Js 4790/21 (29207) V (3/22
- KG, 29.11.2024 - 5 Ws 174/24
Papierfundstellen
- BGHSt 26, 1
- NJW 1975, 63
- MDR 1975, 157
Wird zitiert von ... (24) Zitiert selbst (8)
- BGH, 01.12.1964 - 3 StR 35/64
Auszug aus BGH, 24.09.1974 - 1 StR 365/74
Der Bundesgerichtshof hat bisher entschieden, daß das Revisionsgericht eine nach der Entscheidung des Tatrichters eingetretene, das angewendete Strafgesetz mildernde Gesetzesänderung berücksichtigen muß (BGHSt 20, 77) und daß dies trotz Rechtskraft des Schuldspruchs jedenfalls dann zu geschehen hat, wenn nur die Strafdrohung gemildert wird oder die Strafbarkeit ganz entfällt (BGHSt 20, 116, 118; BGH, Urteil vom 19. März 1974 - 1 StR 37/74;… vgl. Löwe/Rosenberg, StPO 22. Aufl. § 354 a Anm. 4;… StGB LK 9. Aufl. § 2 Rdn. 70).Tritt dieser Grundsatz mit dem Gebot der Gerechtigkeit in Widerstreit, so ist es Sache des Gesetzgebers, das Gewicht, das ihnen in dem zu regelnden Falle zukommt, abzuwägen und zu entscheiden, welchem der beiden Prinzipien der Vorzug gegeben werden soll (BVerfGE 15, 313, 319 m.w. Nachw.; vgl. auch BGHSt 20, 116, 118).
- BVerfG, 14.03.1963 - 1 BvL 28/62
Rückwirkende Gewerbesteuer
Auszug aus BGH, 24.09.1974 - 1 StR 365/74
Tritt dieser Grundsatz mit dem Gebot der Gerechtigkeit in Widerstreit, so ist es Sache des Gesetzgebers, das Gewicht, das ihnen in dem zu regelnden Falle zukommt, abzuwägen und zu entscheiden, welchem der beiden Prinzipien der Vorzug gegeben werden soll (BVerfGE 15, 313, 319 m.w. Nachw.; vgl. auch BGHSt 20, 116, 118). - BGH, 10.11.1971 - 2 StR 492/71
Lange Verfahrensdauer als Verstoß gegen Art. 6 der Europäischen …
Auszug aus BGH, 24.09.1974 - 1 StR 365/74
Hierfür spricht schon das aus dem Rechtsstaat und der allgemeinen prozessualen Fürsorgepflicht folgende Gebot der tunlichsten Beschleunigung des Verfahrens (vgl. BGHSt 21, 81, 84; 24, 239, 240;… Kleinknecht, StPO 31. Aufl. Einl. 7 b).
- BGH, 27.10.1964 - 1 StR 358/64
Berücksichtigung einer für den Angeklagten günstigeren Rechtslage nach einer …
Auszug aus BGH, 24.09.1974 - 1 StR 365/74
Der Bundesgerichtshof hat bisher entschieden, daß das Revisionsgericht eine nach der Entscheidung des Tatrichters eingetretene, das angewendete Strafgesetz mildernde Gesetzesänderung berücksichtigen muß (BGHSt 20, 77) und daß dies trotz Rechtskraft des Schuldspruchs jedenfalls dann zu geschehen hat, wenn nur die Strafdrohung gemildert wird oder die Strafbarkeit ganz entfällt (BGHSt 20, 116, 118; BGH, Urteil vom 19. März 1974 - 1 StR 37/74;… vgl. Löwe/Rosenberg, StPO 22. Aufl. § 354 a Anm. 4;… StGB LK 9. Aufl. § 2 Rdn. 70). - BGH, 12.07.1966 - 1 StR 199/66
Anspruch eines Angeklagten, in Deutschland stationierten Soldaten auf eine …
- BGH, 10.06.1974 - 2 StR 262/74
Änderung und Aufhebung eines Strafausspruchs
Auszug aus BGH, 24.09.1974 - 1 StR 365/74
Zwar ist mit der Aufhebung der §§ 350, 351 StGB das darin unter Strafe gestellte Verhalten nicht straflos gestellt worden; es ist vielmehr nach dem Wegfall der Spezialvorschrift unter die allgemeine Vorschrift des § 246 StGB zu subsumieren (BGH, Beschluß vom 10. Juni 1974 - 2 StR 262/74). - BGH, 11.12.1973 - 1 StR 476/73
Vorliegen der Voraussetzungen für die Aussetzung der vollstreckung der …
Auszug aus BGH, 24.09.1974 - 1 StR 365/74
Der Bundesgerichtshof hat mit Urteil vom 11. Dezember 1973 - 1 StR 476/73 - die Revision des Angeklagten verworfen und auf die Revision der Staatsanwaltschaft das Urteil insoweit aufgehoben, als die Vollstreckung der Freiheitsstrafe zur Bewährung ausgesetzt worden ist. - BGH, 19.03.1974 - 1 StR 37/74
Revision nach Verbindung von Verfahren der ersten und zweiten Instanz - …
Auszug aus BGH, 24.09.1974 - 1 StR 365/74
Der Bundesgerichtshof hat bisher entschieden, daß das Revisionsgericht eine nach der Entscheidung des Tatrichters eingetretene, das angewendete Strafgesetz mildernde Gesetzesänderung berücksichtigen muß (BGHSt 20, 77) und daß dies trotz Rechtskraft des Schuldspruchs jedenfalls dann zu geschehen hat, wenn nur die Strafdrohung gemildert wird oder die Strafbarkeit ganz entfällt (BGHSt 20, 116, 118; BGH, Urteil vom 19. März 1974 - 1 StR 37/74;… vgl. Löwe/Rosenberg, StPO 22. Aufl. § 354 a Anm. 4;… StGB LK 9. Aufl. § 2 Rdn. 70).
- BGH, 04.09.2001 - 5 StR 92/01
Rechtsbeugung durch Verfahrensverzögerung (Fall Schill)
Zu den wesentlichen Grundprinzipien des Strafverfahrensrechts zählt das unmittelbar aus dem Rechtsstaatsprinzip des Art. 20 GG und der allgemeinen prozessualen Fürsorgepflicht abzuleitende, schlagwortartig als Beschleunigungsgebot bezeichnete Verbot rechtsstaatswidriger Verfahrensverzögerung (BGHSt 24, 239 f.; 26, 1, 4). - LG Potsdam, 19.06.2009 - 24 KLs 22/08
Richter und Staatsanwalt werden zu Angeklagten
Zu den wesentlichen Grundprinzipien des Strafverfahrensrechts zählt das unmittelbar aus dem Rechtsstaatsprinzip des Artikel 20 GG und der allgemeinen prozessualen Fürsorgepflicht abzuleitende, schlagwortartig als Beschleunigungsgebot bezeichnete Verbot rechtsstaatswidriger Verfahrensverzögerung (vgl. BGHSt 24, 239 f.; 26, 1, 4). - BGH, 18.03.2024 - 5 StR 12/23
Neubeginn der Verfolgungsverjährung nach Wiederaufnahme zuungunsten des …
(2) Ein weiteres wesentliches Element des Rechtsstaatsprinzips ist andererseits das Gebot der Rechtssicherheit, in dem wiederum das Institut der Rechtskraft gründet (vgl. BVerfG, Urteil vom 1. Juli 1953 - 1 BvL 23/51, BVerfGE 2, 380, 403 ff.; BVerfG, Beschlüsse vom 8. Mai 1973 - 2 BvL 5, 6, 7 und 13/72, BVerfGE 35, 41, 47; vom 8. Januar 1981 - 2 BvR 873/80, BVerfGE 56, 22, 31; Beschluss vom 20. April 1982 - 2 BvL 26/81, BVerfGE 60, 253, 267; BGH, Urteil vom 24. September 1974 - 1 StR 365/74, BGHSt 26, 1, 2;… Beschluss vom 15. April 2008 - 5 StR 635/07 Rn. 12, BGHSt 52, 213;… grundlegend ferner Greco, Strafprozesstheorie und materielle Rechtskraft, 2015, S. 328 ff., 371 ff.;… LR/Kühne/Gössel/Lüderssen, StPO, 27. Aufl., Einleitung Rn. 79 ff. jeweils mwN;… Radtke, Zur Systematik des Strafklageverbrauchs verfahrenserledigender Entscheidungen im Strafprozeß, 1994, S. 36 ff.).
- BGH, 23.05.2024 - 5 StR 68/24
Gesamtstrafenbildung (eigenständiger Strafzumessungsakt; …
Der Bundesgerichtshof hat zwar die Aufhebung einer rechtskräftig verhängten Strafe unter Neufassung des Schuldspruchs gemäß § 354a StPO auch dann für geboten erachtet, wenn der Rechtsmittelangriff lediglich die Frage einer Strafaussetzung zur Bewährung betraf und Schuld- und Strafausspruch rechtskräftig waren (BGH, Urteil vom 24. September 1974 - 1 StR 365/74, BGHSt 26, 1; vgl. auch KG, NStZ-RR 2004, 286). - BGH, 15.11.1995 - 3 StR 527/94
Rechtsbeugung von Richtern der DDR - Anwendung "politischen Strafrechts"
Insoweit müssen die Grundsätze entsprechend angewendet werden, die zur Durchbrechung der Teilrechtskraft in Fällen nachträglicher mildernder Gesetzesänderung in der Rechtsprechung entwickelt worden sind (vgl. BGHSt 20, 116, 119 f.; 26, 1, 2 ff.;… Pikart in KK-StPO 3. Aufl. § 354 a Rdn. 12 m. w. Nachw.). - BGH, 29.04.2024 - 6 StR 117/24
Entscheidung bei Gesetzesänderung, Schuldspruchänderung (Teilrechtskraft); …
Dies gilt gleichermaßen, wenn nur noch die Entscheidung über die Strafaussetzung zur Bewährung anhängig ist (vgl. BGH, Urteil vom 24. September 1974 - 1 StR 365/74, BGHSt 26, 1, 2;… LR/Franke, StPO, 26. Aufl., § 354a Rn. 10;… KK-StPO/Gericke, 9. Aufl., § 354a Rn. 12;… Meyer-Goßner/Schmitt, 67. Aufl., § 354a Rn. 5, jeweils mwN). - BGH, 26.06.2024 - 3 StR 177/24
Rechtsfehlerhafte Bildung einer nachträglichen Gesamtstrafe (Zäsurwirkung einer …
Der Senat hat die neue Rechtslage gemäß § 354a StPO im Revisionsverfahren zu beachten (vgl. auch BGH, Urteil vom 24. September 1974 - 1 StR 365/74, BGHSt 26, 1, 3 f.;… Beschluss vom 14. Mai 2024 - 3 StR 147/24, juris Rn. 2). - OLG Jena, 17.06.2024 - 1 Ws 190/24
Zuständigkeit für die Neufestsetzung einer Gesamtstrafe nach dem Cannabisgesetz; …
Diese gesetzliche Lücke ist durch Auslegung des objektivierten gesetzgeberischen Willens zu schließen, was im Ergebnis zu einer Zuständigkeit des erkennenden Gerichtes und nicht der Strafvollstreckungskammer führt (OLG Stuttgart, Beschluss vom 06.06.2024, 4 Ws 167/24; Oberlandesgericht Brandenburg, Beschluss vom 21.05.2024, 2 Ws 54/24 (S); i.E. wohl auch BGH, Urteil vom 24.09.1974, 1 StR 365/74).Ergänzend ist zu bemerken, dass auch der Bundesgerichtshof im Urteil vom 24.09.1974 (1 StR 365/74) die (alleinig offene) Frage einer Strafaussetzung zur Bewährung nicht entschieden und durch Rückverweisung der Sache an das Tatgericht aus Gründen des Art. 313 EGStGB dessen (nochmaliger) Entscheidung gemeinsam mit der Neufestsetzung der Strafe überlassen hatte.
- KG, 29.11.2024 - 5 Ws 174/24
Anwendung des Art. 316p EGStGB auf auch nach dem KCanG strafbare Taten
c) Soweit in der Beschwerdebegründung auf das Urteil des Bundesgerichtshofs vom 24. September 1974 - 1 StR 365/74 - (BGHSt 26, 1 ff. juris) Bezug genommen wird, ist darauf hinzuweisen, dass sich die dort entschiedene Fallgestaltung von der vorliegenden unterscheidet.Vorliegend ist die die Strafbarkeit des festgestellten Verhaltens des Verurteilten begründende Vorschrift aber nicht aufgehoben worden; die Strafbarkeit dieses Verhaltens ist vielmehr in einer anderen, wenn auch mit einer milderen Strafdrohung versehenen Vorschrift geregelt worden (vgl. [betreffend die Fassungsänderung des § 332 StGB bei gleichzeitiger Milderung der Strafdrohung] BGH, Urteil vom 16. August 1977 - 1 StR 390/77 -, juris Rdnr. 14 f., mit ausdrücklicher Abgrenzung zu BGHSt 26, 1 ff.).
- BGH, 08.01.2025 - 6 StR 241/24
Einziehung von Taterträgen, Einziehung des Wertes von Taterträgen (Bargeld, …
Rn. 8 Der Bundesgerichtshof hat zwar die Aufhebung einer rechtskräftig verhängten Strafe unter Neufassung des Schuldspruchs gemäß § 354a StPO auch dann für geboten erachtet, wenn der Rechtsmittelangriff lediglich die Frage einer Strafaussetzung zur Bewährung betraf und Schuld- und Strafausspruch rechtskräftig waren (vgl. BGH, Urteil vom 24. September 1974 - 1 StR 365/74, BGHSt 26, 1). - KG, 24.10.2024 - 2 Ws 147/24
Neufestsetzung noch nicht vollstreckter Strafen nach Inkrafttreten des …
- OLG Bremen, 10.01.2007 - Ws 233/06
Zulässigkeit der Tonaufzeichnung von Zeugenaussagen in der Hauptverhandlung zum …
- BayObLG, 17.07.2024 - 204 StRR 215/24
Anpassung des aufgrund Rechtsmittelbeschränkung rechtskräftigen Schuldspruchs an …
- OLG Stuttgart, 28.05.2024 - 1 ORs 24 SRs 167/24
Berücksichtigung des rückwirkenden Straferlasses für Cannabisbesitz zum …
- BGH, 14.05.2024 - 3 StR 147/24
Straflosigkeit in Fällen des Besitzes von Cannabis (alte Rechtslage); …
- OLG Jena, 25.06.2024 - 1 Ws 204/24
Neubemessung einer Gesamtfreiheitsstrafe aufgrund des Cannabisgesetzes
- OLG Celle, 11.03.2025 - 3 Ws 20/25
Geltung des Meistbegünstigungsprinzips als materiell-rechtliche Regel nur für …
- KG, 19.05.2004 - 5 Ws 236/04
Strafvollstreckung: Nachträgliche Gesamtstrafenbildung und Vollstreckbarkeit der …
- OLG Frankfurt, 18.11.2024 - 1 ORs 38/24
Prüfungsmaßstab des Revisionsgerichts bei Verurteilung wegen Verstoßes gegen das …
- BGH, 05.02.1998 - 4 StR 665/97
Verwerfung einer Revision
- BGH, 16.08.1977 - 1 StR 390/77
Keine Verlesung des Anklagesatzes in der Hauptverhandlung - Gültigkeit einer …
- LG Kleve, 06.05.2024 - 181 StVK 74/24
Amnestie; Rückwirkende Straflosigkeit von Cannabis-Besitz; Zuständigkeit StVK
- BGH, 04.02.1975 - 5 StR 38/75
Wirkungen der Teilrechtskraft einer Entscheidung auf den Umfang der …
- BGH, 10.01.1975 - 3 StR 385/74
Beschränkung der Anfechtung des Urteils auf die Anordnung teilweiser …
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