Rechtsprechung
| BGH, 02.09.2013 - 1 StR 369/13 |
Volltextveröffentlichungen (12)
- Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)
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§ 302 Abs. 2 StPO; § 346 Abs. 1 StPO; § 349 Abs. 1 StPO
Unwirksame Ermächtigung zur Revisionsrücknahme durch den Betreuer; begrenzte Kompetenz des Tatgerichts zur Verwerfung der Revision als unzulässig (vorgreifliche Beurteilung einer Rechtsmittelzurücknahme) - lexetius.com
- openjur.de
- bundesgerichtshof.de
- rechtsinformationen.bund.de
Sicherungsverfahren: Wirksamkeit einer Rechtsmittelrücknahme auf Veranlassung des Betreuers
- rechtsprechung-im-internet.de
§ 302 Abs 1 StPO, § 302 Abs 2 StPO
Sicherungsverfahren: Wirksamkeit einer Rechtsmittelrücknahme auf Veranlassung des Betreuers - Wolters Kluwer
Befugnis eines Landgerichts zur Verwerfung der Revision
- ra.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Befugnis eines Landgerichts zur Verwerfung der Revision
- datenbank.nwb.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (3)
- Burhoff online Blog (Kurzinformation und Auszüge)
Revision II: Ausdrückliche Vollmacht für die Rücknahme
- wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)
Befugnis eines Landgerichts zur Verwerfung der Revision ist auf bestimmte Fälle beschränkt
- Bt-Recht(Abodienst, Leitsatz frei) (Leitsatz)
Verfahrensgang
- LG Deggendorf, 31.01.2013 - 1 KLs 2 Js 1945/12
- BGH, 02.09.2013 - 1 StR 369/13
Wird zitiert von ... (10) Zitiert selbst (5)
- OLG Hamm, 03.05.2007 - 4 Ws 209/07
Erledigung der Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus, …
Auszug aus BGH, 02.09.2013 - 1 StR 369/13
Die Zustimmung des Betreuers stellt hier keine ausdrückliche Ermächtigung dar; denn sein Aufgabenbereich umfasst nicht auch die Vertretung in Strafsachen (…vgl. u.a. Radtke in Radtke/Hohmann, StPO, Rn. zu § 298 StPO;… Meyer-Goßner, aaO, Rn. 3 zu § 302 i.V.m. Rn. 1 zu § 298; vgl. auch OLG Hamm, NStZ 2008, 119). - BGH, 05.10.2006 - 4 StR 375/06
Kompetenz zur Entscheidung über die Zulässigkeit der Revision; wirksamer …
Auszug aus BGH, 02.09.2013 - 1 StR 369/13
Dies gilt auch dann, wenn ein solcher Grund mit Mängeln der Formund Fristeinhaltung zusammentrifft (vgl. u.a. BGH, Beschlüsse vom 19. Februar 2008 - 3 StR 23/08, vom 17. Juli 2007 - 1 StR 271/07, vom 5. Oktober 2006 - 4 StR 375/06, vom 8. November 2000 - 2 StR 426/00 jeweils mwN). - BGH, 19.02.2008 - 3 StR 23/08
Unzulässige Revision (Rechtsmittelverzicht); unzulässige Verwerfung durch das …
Auszug aus BGH, 02.09.2013 - 1 StR 369/13
Dies gilt auch dann, wenn ein solcher Grund mit Mängeln der Formund Fristeinhaltung zusammentrifft (vgl. u.a. BGH, Beschlüsse vom 19. Februar 2008 - 3 StR 23/08, vom 17. Juli 2007 - 1 StR 271/07, vom 5. Oktober 2006 - 4 StR 375/06, vom 8. November 2000 - 2 StR 426/00 jeweils mwN). - BGH, 17.07.2007 - 1 StR 271/07
Wirksamer Rechtsmittelverzicht (Entscheidungskompetenz des Revisionsgerichts bei …
Auszug aus BGH, 02.09.2013 - 1 StR 369/13
Dies gilt auch dann, wenn ein solcher Grund mit Mängeln der Formund Fristeinhaltung zusammentrifft (vgl. u.a. BGH, Beschlüsse vom 19. Februar 2008 - 3 StR 23/08, vom 17. Juli 2007 - 1 StR 271/07, vom 5. Oktober 2006 - 4 StR 375/06, vom 8. November 2000 - 2 StR 426/00 jeweils mwN). - BGH, 08.11.2000 - 2 StR 426/00
Verwerfung der Revision als unzulässig; Umfang der Verwerfungskompetenz des …
Auszug aus BGH, 02.09.2013 - 1 StR 369/13
Dies gilt auch dann, wenn ein solcher Grund mit Mängeln der Formund Fristeinhaltung zusammentrifft (vgl. u.a. BGH, Beschlüsse vom 19. Februar 2008 - 3 StR 23/08, vom 17. Juli 2007 - 1 StR 271/07, vom 5. Oktober 2006 - 4 StR 375/06, vom 8. November 2000 - 2 StR 426/00 jeweils mwN).
- BGH, 06.07.2016 - 4 StR 149/16
Rücknahme des Rechtsmittels durch den Verteidiger (ausdrückliche Ermächtigung: …
Er ist daher weder befugt, ein vom Beschuldigten selbst eingelegtes Rechtsmittel zurückzunehmen, noch kann er die nach § 302 Abs. 2 StPO erforderliche Ermächtigung für eine Rücknahme durch den Verteidiger des Beschuldigten erteilen (a.A. - nicht tragend - offenbar BGH, Beschluss vom 2. September 2013 - 1 StR 369/13, StraFo 2013, 469). - OLG Hamm, 01.12.2016 - 3 Ws 370/16
Abstinenzweisung; Suchtmittelabhängigkeit; Verhältnismäßigkeit; Widerruf; …
Zum Teil wird vertreten, dies sei nur der Fall, wenn sein Aufgabenbereich sich speziell oder nach dem allgemeinen Umfang der Bestellung auf eine Betreuung im Straf- oder Vollstreckungsverfahren beziehe (BGH, Beschluss vom 2. September 2013 - 1 StR 369/13, juris; OLG Dresden, Beschluss vom 5. Februar 2015 - 21 Ss 734/14, juris; OLG Hamm, Beschluss vom 3. Mai 2007 - 4 Ws 209/07, NStZ 2008, 119). - OLG Dresden, 05.02.2015 - 2 OLG 21 Ss 734/14
Wirksamkeit der Beschränkung eines Einspruchs gegen einen Strafbefehl auf die …
Der Aufgabenbereich eines Betreuers, der sich - wie im vorliegenden Fall - nicht speziell oder nach dem allgemeinen Umfang der Bestellung auf eine Betreuung als Vertreter in dem Straf- oder Vollstreckungsverfahren bezieht, umfasst im vorliegenden Fall nicht auch die Vertretung in Strafsachen (…Meyer-Goßner/Schmitt, § 298 Rdnr. 1; BGH StraFo 2013, 469; OLG Hamm, NStZ 2008, 119).
- OLG Brandenburg, 25.05.2021 - 2 Ws 48/21
Wirksamkeit der durch den Betreuer des Angeklagten eingelegten Berufung gegen ein …
Der Aufgabenbereich eines Betreuers, der sich nicht speziell auf eine Betreuung als Vertreter in dem Strafverfahren bezieht, umfasst nicht auch die Vertretung in Strafsachen (BGH, Beschl. v. 2. September 2013 - 1 StR 369/13, BeckRS 2013, 17195; OLG Hamburg, aaO., OLG Dresden, Beschl. v. 5. Februar 2015 - 2 OLG 21 Ss 734/14; instruktiv Gerdes BtPrax 2021, 53-57 mwN.; aA OLG Düsseldorf, Beschl. v. 30. Juni 1995, 1 Ws 516/95, … - OLG Celle, 18.07.2025 - 2 Ws 178/25
Rechtsmittelbefugnis; Strafverfahren; gesetzlicher Vertreter; Betreuer; …
Ein nach dem BGB bestellter Betreuer ist nach weiterhin herrschender Meinung aus eigenem Recht nur dann rechtsmittelbefugt, wenn sich sein Aufgabenbereich speziell oder nach dem allgemeinen Umfang der Bestellung auf eine Betreuung in dem Strafverfahren bezieht (…Schmitt/Köhler, 68. Aufl. 2025, § 298, Rn. 1; KG, NStZ-RR 2024, 225; OLG Hamm NStZ 2008, 119 [OLG Hamm 03.05.2007 - 4 Ws 209/07], vgl. auch BGH StraFo 2013, 469 [BGH 02.09.2013 - 1 StR 369/13], aA OLG Düsseldorf, Beschluss vom 30. Juni 1995 - 1 Ws 516/95 -, juris).Auch die Normierung des Aufgabenkreises "Rechts-, Antrags- und Behördenangelegenheiten", wie hier vorliegend ohne einen Bezug zu dem Strafverfahren, ist nach ständiger Rechtsprechung nicht ausreichend (BGH, Beschluss vom 02.09.2013 - 1 StR 369/13, BeckRS 2013, 17195; OLG Brandenburg Beschluss vom 25.05.2021 - 2 Ws 48/21, BeckRS 2021, 14871).
- OLG Hamm, 28.04.2016 - 4 Ws 108/16
Zuständigkeit der kleinen Strafvollstreckungskammer für die Entscheidung über den …
Ein anderer Teil der Rechtsprechung verlangt hingegen, dass die Betreuerbestellung den Aufgabenkreis der Vertretung in Strafsachen umfassen müsse (BGH, Beschl. v. 02.09.2013 - 1 StR 369/13 - juris; OLG Dresden, Beschl. v. 05.02.2015 - 2 OLG 21 Ss 734/14 - juris m.w.N.; OLG Hamm NStZ 2008, 119: nicht tragend, da sich dort die Vertretung gegenüber Behörden auf Vermögensangelegenheiten beschränkte). - KG, 22.06.2023 - 3 Ws 29/23
Rechtsmitteleinlegung durch Betreuer
Ein nach dem BGB bestellter Betreuer ist nur dann aus eigenem Recht gemäß § 298 Abs. 1 StPO rechtsmittelbefugt, wenn sein Aufgabenbereich sich speziell oder nach dem allgemeinen Umfang der Bestellung auf eine Betreuung als Vertreter in dem betreffenden Strafverfahren bezieht (Anschluss BGH, Beschluss vom 2. September 2013 - 1 StR 369/13).Das eigene Recht eines gesetzlichen Vertreters zur Rechtsmitteleinlegung gemäß § 298 StPO setzt für den Betreuer voraus, dass sich dessen Aufgabenbereich speziell oder nach dem allgemeinen Umfang der Bestellung auf eine Betreuung als Vertreter im Strafverfahren bezieht (BGH, Beschluss vom 2. September 2013 - 1 StR 369/13 - OLG München, Beschluss vom 1. April 2022 - 2 Ws 191/22 - OLG Brandenburg, Beschluss vom 25. Mai 2021 - 2 Ws 48/21 - OLG Hamburg, Beschlüsse vom 5. Februar 2021 - 2 Ws 4/21 - und vom 17. Juni 2013 - 2 Ws 23-25/13 - OLG Hamm, Beschluss vom 3. Mai 2007 - 4 Ws 209/07 -, jeweils juris; KG, Beschluss vom 15. Juni 2023 - 4 ORs 47/23 -).
- BGH, 23.05.2023 - 2 StR 469/22
Zurücknahme eines Rechtsmittels (Revision; Verhandlungs- und prozessuale …
cc) Der Wirksamkeit der Rücknahme steht nicht entgegen, dass der Angeklagte unter Betreuung stand und der Betreuer, dessen Aufgabenkreis nicht auch die Vertretung in Strafsachen umfasst, der Rücknahme der Revision widersprochen hat (vgl. BGH, Beschlüsse vom 8. Oktober 2019 - 1 StR 327/19; 2. September 2013 - 1 StR 369/13, StraFo 2013, 469;… Meyer-Goßner/Schmitt, aaO, § 302 Rn. 3 i.V.m. § 298 Rn. 1 mwN). - BGH, 03.12.2013 - 1 StR 412/13
Unzulässige Revision (Fristversäumung); unzulässiger Wiedereinsetzungsantrag …
Kann sich die Unzulässigkeit der Revision aus einem anderen Grund ergeben, so hat allein das Revisionsgericht zu entscheiden, das sich nach § 349 Abs. 1 StPO umfassend mit dem Gesamtkomplex der Zulässigkeit befassen muss (vgl. BGH, Beschluss vom 2. September 2013 - 1 StR 369/13). - BGH, 21.05.2024 - 5 StR 222/24
Voraussetzungen der prozessualen Handlungsfähigkeit bei Rücknahme eines …
Der Aufgabenkreis des Betreuers umfasste nicht auch die Vertretung in Strafsachen (vgl. BGH, Beschlüsse vom 8. Oktober 2019 - 1 StR 327/19; vom 2. September 2013 - 1 StR 369/13).
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