Webinar: Kostenloses Webinar zum neuen KI-Assistenten am Mi. den 14. Oktober 2026 11:30 Uhr Unverbindlich anmelden
×

Rechtsprechung
   BGH, 17.09.2013 - 1 StR 372/13   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2013,30091
BGH, 17.09.2013 - 1 StR 372/13 (https://dejure.org/2013,30091)
BGH, Entscheidung vom 17.09.2013 - 1 StR 372/13 (https://dejure.org/2013,30091)
BGH, Entscheidung vom 17. September 2013 - 1 StR 372/13 (https://dejure.org/2013,30091)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2013,30091) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (12)

  • Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Mit KI-Zusammenfassung und KI-Dialogfeld, um Fragen zur Entscheidung stellen.
    Doctrine ist die neue umfassende Rechts-KI-Plattform in Kooperation mit dejure.org. Mehr Informationen

  • HRR Strafrecht

    § 5 Abs. 3 JGG; § 105 Abs. 1 JGG
    Erörterungsmangel zum Absehen von einer Jugendstrafe bei Anordnung der Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus

  • lexetius.com
Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 2014, 28
  • StV 2014, 742
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (12)Zitiert selbst (5)

  • BGH, 22.07.2009 - 2 StR 240/09

    Verhältnis von Jugendstrafe und Unterbringung in einem psychiatrischen …

    Auszug aus BGH, 17.09.2013 - 1 StR 372/13
    b) Der Senat hat geprüft, ob sich gleichwohl ohne weiteres aus dem Zusammenhang der Urteilsgründe von selbst versteht, dass eine Anwendung von § 5 Abs. 3 JGG ausscheidet (vgl. BGH, Beschluss vom 22. Juli 2009 - 2 StR 240/09).

    c) Schon angesichts des Sachzusammenhangs zwischen Jugendstrafe und Unterbringung kann auch die Unterbringungsanordnung keinen Bestand haben (vgl. BGH, Beschlüsse vom 22. Juli 2009 - 2 StR 240/09 und vom 27. Mai 2008 - 3 StR 131/08 mwN).

  • BGH, 04.06.2013 - 1 StR 32/13

    Überwachung von Personen mittels an Fahrzeugen angebrachter GPS-Empfänger ist …

    Auszug aus BGH, 17.09.2013 - 1 StR 372/13
    Daher kann der Senat nicht selbst abschließend hierüber entscheiden, da er das insoweit von der Jugendkammer auszuübende, aber nicht ausgeübte Ermessen nicht durch eigenes Ermessen ersetzen kann (vgl. allgemein zu dieser Konstellation BGH, Urteil vom 4. Juni 2013 - 1 StR 32/13 Rn. 86 mwN).
  • BGH, 10.01.2007 - 1 StR 530/06

    Rechtsfehlerhaft unterbliebene Anordnung der Sicherungsverwahrung (Gefahr für die …

    Auszug aus BGH, 17.09.2013 - 1 StR 372/13
    Dementsprechend genügt es für eine Gefährlichkeit i.S.d. § 63 StGB, wenn vom Täter erhebliche rechtswidrige Taten nur gegen einen begrenzten Personenkreis oder sogar nur gegen eine Einzelperson zu erwarten sind (vgl. BGH, Urteil vom 6. April 1976 - 1 StR 847/75, BGHSt 26, 321; BGH, Urteil vom 10. Januar 2007 - 1 StR 530/06 mwN zum hinsichtlich des Begriffs der Allgemeinheit gleich zu behandelnden Fall des § 66 StGB).
  • BGH, 27.05.2008 - 3 StR 131/08

    Jugendstrafe (Absehen von der Verhängung; Unterbringung des Angeklagten in einem …

    Auszug aus BGH, 17.09.2013 - 1 StR 372/13
    c) Schon angesichts des Sachzusammenhangs zwischen Jugendstrafe und Unterbringung kann auch die Unterbringungsanordnung keinen Bestand haben (vgl. BGH, Beschlüsse vom 22. Juli 2009 - 2 StR 240/09 und vom 27. Mai 2008 - 3 StR 131/08 mwN).
  • BGH, 06.04.1976 - 1 StR 847/75

    Voraussetzungen für die Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus - …

    Auszug aus BGH, 17.09.2013 - 1 StR 372/13
    Dementsprechend genügt es für eine Gefährlichkeit i.S.d. § 63 StGB, wenn vom Täter erhebliche rechtswidrige Taten nur gegen einen begrenzten Personenkreis oder sogar nur gegen eine Einzelperson zu erwarten sind (vgl. BGH, Urteil vom 6. April 1976 - 1 StR 847/75, BGHSt 26, 321; BGH, Urteil vom 10. Januar 2007 - 1 StR 530/06 mwN zum hinsichtlich des Begriffs der Allgemeinheit gleich zu behandelnden Fall des § 66 StGB).
  • BGH, 15.01.2015 - 4 StR 419/14

    Bedrohung (ernstliches Inaussichtstellen eines Verbrechens; Inaussichtstellen …

    Wird aus Anlass der Straftat eines nach Jugendstrafrecht zu beurteilenden Heranwachsenden gemäß § 63 StGB dessen Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus angeordnet, ist grundsätzlich zu prüfen, ob die angeordnete Maßregel die Ahndung mit Jugendstrafe entbehrlich macht (st. Rspr.; vgl. nur BGH, Beschluss vom 17. September 2013 - 1 StR 372/13, NStZ-RR 2014, 28).
  • BGH, 16.05.2024 - 3 StR 112/23

    Schwerer sexueller Missbrauch von Kindern; Verbreitung, Erwerb und Besitz …

    c) Dies zwingt wegen des besonders engen Sachzusammenhangs zwischen der Verhängung von Jugendstrafe und der Maßregelanordnung zur Aufhebung auch der für sich genommen rechtsfehlerfrei begründeten Entscheidung über die Unterbringung des Angeklagten in einem psychiatrischen Krankenhaus (…vgl. BGH, Beschlüsse vom 1. Oktober 2023 - 3 StR 299/13, juris Rn. 4; vom 17. September 2013 - 1 StR 372/13, NStZ-RR 2014, 28;… Urteil vom 16. April 2015 - 3 StR 5/15, juris Rn. 9 f.).
  • BGH, 21.03.2017 - 1 StR 19/17

    Bewaffnetes Handeltreiben mit Betäubungsmitteln (Mitsichführen der Waffe durch …

    Das zu beurteilen, ist jedoch Aufgabe des Tatrichters (BGH, Beschluss vom 26. Mai 2011 - 4 StR 159/11, StraFo 2011, 288; zum Ermessen des Tatrichters BGH, Beschluss vom 17. September 2013 - 1 StR 372/13, NStZ-RR 2014, 28; Urteil vom 3. Dezember 2015 - 4 StR 387/15, StV 2016, 736).
  • LG Wuppertal, 11.07.2022 - 24 KLs 24/21
    Hierfür ist es nicht erforderlich, dass eine unbestimmte Vielzahl noch nicht näher individualisierter Personen betroffen sein kann; vielmehr ist jeder als Einzelner Mitglied der Allgemeinheit, wenn ihm erheblicher seelischer oder körperlicher Schaden droht (BGH, Beschl. v. 17.09.2013, 1 StR 372/13, NStZ-RR 2014, 28 f.), was bei Opfern von Straftaten gegen die sexuelle Selbstbestimmung der Fall ist.
  • BGH, 03.12.2015 - 4 StR 387/15

    Tötungsvorsatz (Voraussetzungen: tatrichterliche Gesamtschau, Darstellung im …

    Die Grenzen des ihr bei dieser Entscheidung zustehenden Ermessens (vgl. BGH, Beschluss vom 17. September 2013 - 1 StR 372/13, NStZ-RR 2014, 28) hat sie nicht überschritten; insbesondere hat sie auch den Gedanken des Schuldausgleichs hinreichend berücksichtigt.
  • BGH, 05.06.2019 - 2 StR 42/19

    Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus (Gefährlichkeitsprognose: …

    Dementsprechend genügt es für eine Gefährlichkeit im Sinne des § 63 StGB, wenn vom Täter erhebliche rechtswidrige Taten nur gegen einen begrenzten Personenkreis oder sogar nur gegen eine Einzelperson zu erwarten sind (BGH, Beschluss vom 17. September 2013 - 1 StR 372/13, NStZ-RR 2014, 28).
  • BGH, 04.02.2016 - 4 StR 493/15

    Anordnung der Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus (gleichzeitige …

    Wird aus Anlass der Straftat eines nach Jugendstrafrecht zu beurteilenden Heranwachsenden gemäß § 63 StGB dessen Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus angeordnet, ist grundsätzlich zu prüfen, ob die angeordnete Maßregel die Ahndung mit Jugendstrafe entbehrlich macht (st. Rspr.; vgl. nur BGH, Beschlüsse vom 15. Januar 2015 - 4 StR 419/14, NStZ 2015, 394, 395; vom 17. September 2013 - 1 StR 372/13, NStZ-RR 2014, 28).

    Dies führt wegen des Sachzusammenhangs zwischen Jugendstrafe und Unterbringungsanordnung (vgl. BGH, Beschlüsse vom 17. September 2013 - 1 StR 372/13 aaO; vom 22. Juli 2009 - 2 StR 240/09) zur Aufhebung des gesamten Rechtsfolgenausspruches.

  • BGH, 30.05.2023 - 6 StR 173/23

    Besonders schwere Vergewaltigung; Anordnung der Unterbringung in einem …

    Vielmehr genügt es, wenn zukünftige erhebliche Taten allein für einen begrenzten Personenkreis oder sogar nur für eine Einzelperson - als Teil der Allgemeinheit - zu erwarten sind (vgl. BGH, Urteil vom 24. Februar 2021 - 6 StR 151/20; Beschluss vom 17. September 2013 - 1 StR 372/13, NStZ-RR 2014, 28, 29;… Schönke/Schröder/Kinzig, StGB, 30. Aufl., § 63 Rn. 19 mwN).
  • LG Nürnberg-Fürth, 12.12.2019 - 16 KLs 808 Js 5912/19

    Keine Unterbringung in psychiatrischem Krankenhaus mangels Verhältnismäßigkeit …

    Dementsprechend genügt es für eine Gefährlichkeit im Sinne des § 63 StGB, wenn vom Täter erhebliche rechtswidrige Taten nur gegen einen begrenzten Personenkreis oder sogar nur gegen eine Einzelperson zu erwarten sind (BGH, Beschluss vom 17.09.2013 - 1 StR 372/13).
  • BGH, 24.02.2021 - 6 StR 151/20

    Hinzuziehung von Sachverständigen (Abweichung vom Inhalt des Gutachtens, …

    Denn die Allgemeinheit kann auch dann gefährdet sein, wenn erhebliche rechtswidrige Taten nur gegen einen begrenzten Personenkreis oder sogar nur gegen eine Einzelperson zu erwarten sind (vgl. BGH, Urteil vom 6. April 1976 - 1 StR 847/75, BGHSt 26, 321, 323; Beschluss vom 17. September 2013 - 1 StR 372/13, NStZ-RR 2014, 28, 29).
  • BGH, 25.01.2022 - 1 StR 348/21

    Anordnung der Jugendstrafe neben der Anordnung der Unterbringung in einer …

  • BGH, 21.07.2015 - 1 StR 105/15

    Vorwegvollzug der Freiheitsstrafe

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
dejure.org Übersicht BGH
dejure.org nutzen ohne Ablenkung
Werbung abschalten. Jetzt buchen! Keine automatische Verlängerung.
Info zum PUR-Angebot
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht