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Rechtsprechung
   BGH, 18.10.1960 - 1 StR 384/60   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1960,7330
BGH, 18.10.1960 - 1 StR 384/60 (https://dejure.org/1960,7330)
BGH, Entscheidung vom 18.10.1960 - 1 StR 384/60 (https://dejure.org/1960,7330)
BGH, Entscheidung vom 18. Oktober 1960 - 1 StR 384/60 (https://dejure.org/1960,7330)
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Volltextveröffentlichung

  • Wolters Kluwer

    Einordnung eines Gebüschs in einem Park als öffentlicher Weg im Rahmen der Strafschärung eines Raubes - Einordung eines Autos als umschlossenen Raum im Rahmen der Annahme eines schweren Diebstahls des Autos

 
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Wird zitiert von ...Zitiert selbst (9)

  • BGH, 06.11.1952 - 3 StR 402/52

    Raubtatbestand - Faustschläge - Vertreiben eines Begleiters

    Auszug aus BGH, 18.10.1960 - 1 StR 384/60
    Hier fand der erste Teil des Raubüberfalls (BGHSt 3, 297, 299 [BGH 06.11.1952 - 3 StR 402/52]/300) zwar auf dem unmittelbar an einen Parkweg angrenzenden Rasen statt (BGH LM Nr. 14 zu § 250 StGB = NJW 1956, 1807 Nr. 15), aber in einem dort befindlichen, also doch wohl vor den Blicken der Öffentlichkeit abschirmenden Gebüsch.

    Die rechtliche Würdigung wird aber durch die - nicht lediglich eine hypothetische Hilfserwägung enthaltende - Darlegung des Landgerichts getragen, daß sich der "letzte Akt des Überfalls auf dem Parkweg selbst" abgespielt hat (BGHSt 3, 299 [BGH 06.11.1952 - 3 StR 402/52]/300).

  • BGH, 11.09.1956 - 5 StR 190/56
    Auszug aus BGH, 18.10.1960 - 1 StR 384/60
    "Als die 3 Täter über den Homosexuellen herfielen, um ihn zu berauben, befand sich dieser auf dem unmittelbar an den Parkweg angrenzenden Hasen, der bei öffentlichen, städtischen Anlagen noch zum öffentlichen Weg im Sinne das § 250 Nr. 3 StGB zu rechnen ist (vgl. BGH NJW 56, 1807).
  • BGH, 21.05.1953 - 4 StR 787/52

    Wegschaffung eines Betrunkenen - § 249 StGB, Sachherrschaft, 'mit Gewalt', …

    Auszug aus BGH, 18.10.1960 - 1 StR 384/60
    Erst hiermit wurde der Raubüberfall vollendet, d.h. der um Hilfe rufende Überfallene endgültig zum Schweigen gebracht und des Gewahrsams an seiner Brieftasche beraubt (vgl. auch BGHSt 4, 210 ff).
  • BGH, 29.09.1953 - 2 StR 261/53

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 18.10.1960 - 1 StR 384/60
    Mit der Wegnahme des Wagens war auch sein Inhalt gestohlen (BGHSt 5, 205 bis 207).
  • BGH, 17.11.1953 - 1 StR 362/53

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 18.10.1960 - 1 StR 384/60
    Dieses höchst unbefriedigende Ergebnis ist eine Folge der kasuistischen Regelung des Gesetzes (BGHSt 5, 207), die aber, solange wie besteht, beachtet werden muß (Art. 103 Abs. 2 GG).
  • BGH, 01.07.1960 - 5 StR 201/60

    Anforderungen an die Bejahung der Merkmale "öffentlicher Weg" und "Straße" - …

    Auszug aus BGH, 18.10.1960 - 1 StR 384/60
    Es kann daher, zumal angesichts der Ausführungen der Entscheidung BGHSt 13, 287 bis 289 zweifelhaft sein, ob sich sagen ließe, dieser Teilakt sei auf einem öffentlichen, also dem allgemeinen Publikumsverkehr dienenden Weg begangen worden (vgl. auch BGH NJW 1960, 1728 Nr. 16).
  • BGH, 29.08.1952 - 3 StR 330/52

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 18.10.1960 - 1 StR 384/60
    Das gewaltsame Öffnen des Entlüftungsfensters, das hier nicht unter den Voraussetzungen des § 243 Abs. 1 Nr. 3 StGB geschah, änderte daran nichts (BGH NJW 1952, 1184 Nr. 21).
  • BGH, 20.10.1959 - 5 StR 339/59

    Straßenraub bei Raub unterhalb eines öffentlichen Platzes - Öffentlichkeit eines …

    Auszug aus BGH, 18.10.1960 - 1 StR 384/60
    Es kann daher, zumal angesichts der Ausführungen der Entscheidung BGHSt 13, 287 bis 289 zweifelhaft sein, ob sich sagen ließe, dieser Teilakt sei auf einem öffentlichen, also dem allgemeinen Publikumsverkehr dienenden Weg begangen worden (vgl. auch BGH NJW 1960, 1728 Nr. 16).
  • BGH, 14.09.1956 - 5 StR 297/56

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 18.10.1960 - 1 StR 384/60
    Der Strafkammer hat offenbar die von Schönke/Schröder (…9. Aufl., Anm, IV c, S. 881) angeführte Entscheidung des 5. Strafsenats des Bundesgerichtshofs 5 StR 297/56 v. 14. September 1956 (Dallinger, MDR 1957, 15) vorgeschwebt.
  • BGH, 07.12.1966 - 2 StR 399/66

    Diebstahl von Fahrzeugen und darin enthaltenen Gegenständen - Anforderungen an …

    Es liegt also eine einheitliche Diebstahlshandlung vor und das spätere Mitnehmen von Gegenständen, die sich in den Wagen befanden, stellt sich nur als Ausnutzung des bereits hierdurch geschaffenen Zustandes dar (BGHSt 5, 205; EGH NJW 1952, 1184; 1956, 271; BGH Urteile vom 5. Juli 1961 - 2 StR 264/61 - und vom 18. Oktober 1960 - 1 StR 384/60 -).

    Diese Entscheidung bezieht sich jedoch auf einen Fall, in dem der Täter tatsächlich den Wagen nicht in Gang setzen konnte (vgl. BGH Urteile vom 18. Oktober 1960 - 1 StR 384/60 -, 11. Mai 1962 - 4 StR 102/62 - und 1. Oktober 1963 - 1 StR 333/63).

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