Rechtsprechung
| BGH, 10.08.1976 - 1 StR 389/76 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- Wolters Kluwer
Verurteilung wegen versuchten Raubes und Urkundenfälschung - Verabredung eines Verbrechens - Ausnutzung der besonderen Verhältnisse des Straßenverkehrs
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (2) Zitiert selbst (7)
- BGH, 03.12.1958 - 2 StR 500/58
Tatbestandsverwirklichung - Wille des Täters - Strafbarkeit wegen Versuchs - …
Auszug aus BGH, 10.08.1976 - 1 StR 389/76
Die Beteiligten hatten nach den Feststellungen den ernstlichen, bestimmten Willen, L. Plan auszuführen (BGHSt 12, 306, 309); sie wurden hieran nur durch dessen Verhaftung gehindert. - BGH, 10.07.1975 - GSSt 1/75
Auszug aus BGH, 10.08.1976 - 1 StR 389/76
Nach dem zur Tatzeit geltenden Recht käme Straßenraub (§ 250 Abs. 1 Nr. 3 StGB aF) in Betracht; da jetzt § 250 Abs. 1 Nr. 2 StGB n.F. wegen des Gebrauchs von ungeladenen Schußwaffen jedenfalls auf die Tatversuche vom 27. und 30. Dezember 1974 (UA S. 10, 12) anzuwenden wäre (BGH NJW 1976, 248 Nr. 18), müßte nach der Entscheidung des Großen Senats des Bundesgerichtshofs (BGHSt 26, 167) die zur Tatzeit geltende Vorschrift zum Zuge kommen. - BGH, 23.09.1975 - 1 StR 436/75
Strafbarkeit wegen Vergewaltigung in Tatmehrheit mit schwerem Raub - …
Auszug aus BGH, 10.08.1976 - 1 StR 389/76
Nach dem zur Tatzeit geltenden Recht käme Straßenraub (§ 250 Abs. 1 Nr. 3 StGB aF) in Betracht; da jetzt § 250 Abs. 1 Nr. 2 StGB n.F. wegen des Gebrauchs von ungeladenen Schußwaffen jedenfalls auf die Tatversuche vom 27. und 30. Dezember 1974 (UA S. 10, 12) anzuwenden wäre (BGH NJW 1976, 248 Nr. 18), müßte nach der Entscheidung des Großen Senats des Bundesgerichtshofs (BGHSt 26, 167) die zur Tatzeit geltende Vorschrift zum Zuge kommen.
- BGH, 05.09.1974 - 4 StR 354/74
Gesetzeseinheit zwischen Autostraßenraub und dem Versuch des Raubes oder der …
Auszug aus BGH, 10.08.1976 - 1 StR 389/76
Wenn der Tatrichter aufgrund der neuen Hauptverhandlung § 316 a StGB anwendet, tritt demgegenüber der versuchte Raub zurück (BGHSt 25, 373). - BGH, 27.02.1959 - 4 StR 527/58
Auszug aus BGH, 10.08.1976 - 1 StR 389/76
Daß sich der Fahrer S. selbst an den Taten beteiligen sollte, steht - wegen des Angriffs auf die mitfahrenden Begleitpersonen - einer Anwendung des § 316 a StGB nicht entgegen (BGHSt 13, 27, 31). - BGH, 14.03.1972 - 5 StR 54/72
Raub eines Kraftwagens auf der Straße - Nahe Beziehung einer Tat zur Benutzung …
Auszug aus BGH, 10.08.1976 - 1 StR 389/76
Hierin kann eine Ausnutzung der besonderen Verhältnisse des Straßenverkehrs liegen (vgl. BGHSt 24, 320, 321). - BGH, 21.05.1969 - 4 StR 605/68
Verabredung zum Kindsraub - Ausdehnung einer Verabredung zum Verbrechen auf …
Auszug aus BGH, 10.08.1976 - 1 StR 389/76
Es hätte sich allerdings empfohlen, in die Urteilsformel den konkreten Schuldvorwurf "Verabredung eines Raubes" aufzunehmen (vgl. BGH, Urteil vom 21. Mai 1969 - 4 StR 605/68 - bei Dallinger MDR 1969, 722).
- BGH, 15.02.1977 - 1 StR 12/77
Räuberischer Angriff auf Kraftfahrer und versuchter schwerer Raub - Verabredung …
Der Senat hat, weil § 30 Abs. 2 StGB nicht als selbständige und eindeutige Strafvorschrift angesehen werden kann, den Schuldspruch durch Aufnahme des konkreten Schuldvorwurfs ("Verabredung eines räuberischen Angriffs auf Kraftfahrer und eines damit tateinheitlich zusammentreffenden schweren Raubs") zur Klarstellung anders gefaßt (vgl. BGH, Urt. vom 10. August 1976 - 1 StR 389/76 - Pfeiffer/Maul/Schulte, StGB § 49 a Anm. 13). - BGH, 07.02.1984 - 1 StR 900/83
Verurteilung wegen Bandendiebstahls und wegen Raubes - Rüge eines nicht …
Bei einer Verurteilung auf Grund von § 30 Abs. 2 StGB muß das Verbrechen, das verabredet wurde, in der Urteilsformel angegeben werden (BGH bei Dallinger MDR 1969, 722; BGH…, Urt. vom 18.2.1954 - 3 StR 814/53; Urt. vom 10.8.1976 - 1 StR 389/76).
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