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Rechtsprechung
   BGH, 01.09.1999 - 1 StR 416/99   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1999,4130
BGH, 01.09.1999 - 1 StR 416/99 (https://dejure.org/1999,4130)
BGH, Entscheidung vom 01.09.1999 - 1 StR 416/99 (https://dejure.org/1999,4130)
BGH, Entscheidung vom 01. September 1999 - 1 StR 416/99 (https://dejure.org/1999,4130)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • HRR Strafrecht

    § 27 StGB; § 249 StGB; Art. 103 Abs. 2 GG; § 257 StGB;
    Beihilfe zum Raub; Beendigung; Begünstigungsabsicht;

  • Judicialis

    StPO § 349 Abs. 4; ; StGB § 257

  • Wolters Kluwer

    Raub - Bewährung - Beihilfe - Freiheitsstrafe - Revision - Beförderung über die Grenze - Fehlende Fahrerlaubnis - Kenntnis des Täters - Sicherung der Vorteile der Tat

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StGB § 27 Abs. 1
    Zeitpunkt der Beihilfe

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NStZ 2000, 31
 
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Wird zitiert von ... (6)Zitiert selbst (1)

  • BGH, 15.06.1989 - 4 StR 254/89

    Vorwegvollzug einer Strafe vor einer Maßregel; Beihilfe zum schweren Raub; …

    Auszug aus BGH, 01.09.1999 - 1 StR 416/99
    Es war in diesem Zeitpunkt ausgeschlossen, daß noch irgendwelche direkten Eingriffsmöglichkeiten des Eigentümers oder eines Beobachters bestanden hätten (vgl. den ähnlich gelagerten Fall BGH JZ 1989, 759;… BGH StV 1989, 127 sowie schon hierzu kritisch im Lichte von Art. 103 Abs. 2 GG (nullum crimen sine lege) Roxin in LK 11. Aufl. Rdn. 32 ff. zu § 27 StGB).
  • BGH, 21.12.2016 - 3 StR 453/16

    Strafantragserfordernis beim Haus- und Familiendiebstahl (Anwendbarkeit bei …

    Maßgebende Kriterien sind, ob sich der Täter noch im unmittelbaren Herrschaftsbereich des Bestohlenen befindet oder noch direkte Eingriffsmöglichkeiten von diesem oder einem dritten Beobachter - gegebenenfalls in der Form der Nacheile - vorhanden sind (vgl. BGH…, Urteil vom 8. Oktober 2014 - 5 StR 395/14, BGHR StGB § 252 Frische Tat 5;… Beschlüsse vom 18. Februar 1988 - 4 StR 28/88, BGHR StGB § 252 Frische Tat 3; vom 1. September 1999 - 1 StR 416/99, NStZ 2000, 31; vom 26. Mai 2000 - 4 StR 131/00, NStZ 2001, 88, 89 mwN; vom 1. Februar 2011 - 3 StR 432/10, NStZ 2011, 637, 638).
  • BGH, 07.04.2020 - 6 StR 34/20

    Begünstigung (Vorteilssicherungsabsicht)

    Allein das Bewusstsein der Angeklagten und die billigende Inkaufnahme der Beutesicherung als notwendige Konsequenz der "Kontenleihe' (UA S. 30, vorletzter Absatz) reicht hierfür nicht aus (vgl. BGH, Beschluss vom 01.09.1999 - 1 StR 416/99, NStZ 2000, 31).'.
  • BGH, 27.11.2012 - 3 StR 433/12

    Beihilfe zum Raub (Beendigungszeitpunkt; Maßgeblichkeit des Nichtbestehens …

    Ob bei einem Raubdelikt Beendigung eingetreten ist, richtet sich danach, ob hinsichtlich der Tatbeute noch irgendwelche direkte Eingriffsmöglichkeiten des Eigentümers oder eines Beobachters bestanden hätten (vgl. BGH, Beschluss vom 1. September 1999 - 1 StR 416/99, NStZ 2000, 31) oder die weggenommene Sache endgültig gesichert ist (…vgl. MüKoStGB/Sander, 2. Aufl., § 249 Rn. 38).
  • LG Frankfurt/Main, 12.05.2016 - 26 KLs 13/15
    Nach Beendigung der Haupttat ist Beihilfe ausgeschlossen (St.Rspr., BGH NStZ 2000, 31; NStZ-RR 99, 208).
  • AG Blomberg, 29.05.2008 - 1 Ds 35 Js 2417/07

    Unerlaubtes Entfernen vom Unfallort, sukzessive Beihilfe, Deliktsvollendungt, …

    Rn. 10 Regelmäßig geht die Rechtsprechung davon aus, dass eine Beihilfe bis zur Sicherung des Taterfolges, mit anderen Worten also bis zur "materiellen Beendigung" der Tat möglich ist (vgl. bspw. BGHSt 3, 40 (43f), 4, 132 f; OLG Hamm JZ 1961, 94 oder auch BayObLG NStZ 2000, 31).
  • AG Blomberg, 02.11.2007 - 1 Ds 363/07

    Eröffnung des Hauptverfahrens bzgl. einer Beihilfe zum unerlaubten Entfernen vom …

    Regelmäßig geht die Rechtsprechung davon aus, dass eine Beihilfe bis zur Sicherung des Taterfolges, mit anderen Worten also bis zur "materiellen Beendigung" der Tat möglich ist (vgl. bspw. BGHSt 3, 40 (43f), 4, 132 f [BGH 24.06.1952 - 1 StR 316/51]; OLG Hamm JZ 1961, 94 [OLG Hamm 23.05.1960 - 2 Ss 148/60] oder auch BayObLG NStZ 2000, 31).
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