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Rechtsprechung
   BGH, 13.09.1977 - 1 StR 424/77   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1977,3002
BGH, 13.09.1977 - 1 StR 424/77 (https://dejure.org/1977,3002)
BGH, Entscheidung vom 13.09.1977 - 1 StR 424/77 (https://dejure.org/1977,3002)
BGH, Entscheidung vom 13. September 1977 - 1 StR 424/77 (https://dejure.org/1977,3002)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Mitführen eines Werkzeugs mit dem Ziel der gewaltsamen Wegnahme von Geld - Verminderte Schuldfähigkeit aufgrund übermäßigen Alkoholkonsums - Möglichkeit einer Lebensgefahr bei Schlägen mit einem Meißel auf den Kopf - Herabsetzung des Hemmungsvermögens aufgrund mittlerer ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (3)

  • BGH, 24.03.1994 - 4 StR 656/93

    Straftat - Mehrere Alternativen - Schwerer Raub - Tateinheit

    a) Der 1. Strafsenat des Bundesgerichtshofs hat in seinem Urteil vom 13. September 1977 - 1 StR 424/77 - zwar eine nähere Ausführungen die Annahme von Tateinheit zwischen § 250 Abs. 1 Nr. 2 und Nr. 3 StGB gebilligt; der 2. Strafsenat des Bundesgerichtshofs ist in seiner Entscheidung vom 24. November 1970 (2 StR 538/70, bei Dallinger MDR 1971, 363) von Tateinheit zwischen Nr. 1 und Nr. 3 des - dem § 250 StGB verwandten - § 244 StGB ausgegangen.
  • BGH, 30.11.1993 - 4 StR 656/93

    Verwirklichung - Tatbestandsalternative - Schwerer Raub - Strafzumessung - …

    Der 1. Strafsenat hatim Urteil vom 13. September 1977 - 1 StR 424/77 - ohne nähere Ausführungen eine Verurteilung "wegen versuchten schweren Raubes in Tateinheit mit versuchtem gefährlichen Raub" nach § 250 Abs. 1 Nr. 2 und 3 StGB gebilligt.
  • BGH, 10.02.1994 - 1 ARs 2/94

    Opferidentität - Tateinheit - Qualifikationstatbestand - Urteilsformel - Urteil

    Der Senat sieht keinen Anlaß, seine Rechtsprechung(Urt. vom 13. September 1977 - 1 StR 424/77) aufzugeben, wonach die in § 250 Abs. 1 Nr. 2 und 3 StGB aufgeführten Qualifikationstatbestände auch dann, wenn es sich um dasselbe Tatopfer handelt, tateinheitlich (§ 52 Abs. 1 StGB) zusammentreffen können.
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