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| BGH, 30.09.1975 - 1 StR 427/75 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (3)
- Wolters Kluwer
Relevanz der Schwere des Unrechts für eine Verurteilung zu einer Jugendstrafe - Anforderungen an die Begründung der Verhängung der Jugendstrafe
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
- juris (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (2) Zitiert selbst (1)
- BGH, 25.01.1972 - 4 StR 541/71
Autostraßenraub in Tateinheit mit schwerem Raub und mit gefährlicher …
Auszug aus BGH, 30.09.1975 - 1 StR 427/75
Dem Jugendrichter ist auch nicht verwehrt, die gesetzliche Bewertung der größeren oder geringeren Schwere des in einer Straftat hervorgetretenen Unrechts, die in der Strafdrohung des allgemeinen Strafgesetzes ihren Ausdruck gefunden hat, mit zu berücksichtigen (BGH MDR 1972, 431).
- BGH, 04.10.1979 - 1 StR 506/79
Zulässigkeit der straferschwerenden Berücksichtigung des Fehlens eines …
Es kann dahingestellt bleiben, ob die Jugendkammer alle Umstände beachtet hat, die bei einem Erwachsenen für die Anwendung des § 213 StGB erheblich gewesen wären und in ihrer Bedeutung für die gesetzliche Bewertung des Tatunrechts insoweit auch bei der Zumessung der Jugendstrafe zu berücksichtigen sind (vgl. BGH, Urteile vom 13. Februar 1975 - 4 StR 608/74 - und vom 30. September 1975 - 1 StR 427/75, Beschlüsse vom 30. April 1976 - 2 StR 202/76 - und vom 13. September 1976 - 3 StR 293/76). - BGH, 09.01.1978 - 3 StR 502/77
Bewertung des Tatunrechts in Jugendstrafsachen
Sie war dabei zwar nicht an die Strafrahmen des allgemeinen Strafrechts gebunden (§ 10 Abs. 1 Satz 3 JGG), doch heißt das nicht, daß sie die gesetzliche Bewertung des Tatunrechts, wie sie in einer erhöhten oder verminderten Strafdrohung des allgemeinen Strafrechts Ausdruck gefunden hat (vgl. hier zum Beispiel § 250 Abs. 2, § 23 Abs. 2, § 49 Abs. 1 StGB) gänzlich unberücksichtigt lassen darf (BGH NJW 1972, 693 sowie Urteile vom 13. Februar 1975 - 4 StR 608/74 , vom 30. September 1975 - 1 StR 427/75 und Beschluß vom 13. September 1976 - 3 StR 293/76).
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