Rechtsprechung
| BGH, 04.04.2024 - 1 StR 450/23 |
Volltextveröffentlichungen (9)
- Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)
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§ 356a StPO; § 349 Abs. 2 StPO
Anhörungsrüge (kein Recht auf Begründung der Entscheidung, die Revision als offensichtlich unbegründet zu verwerfen) - openjur.de
- bundesgerichtshof.de
- rechtsinformationen.bund.de
Anforderungen an form- und fristgerechte Erhebung einer Anhörungsrüge
- rechtsprechung-im-internet.de
§ 356a S 2 StPO, § 356a S 3 StPO, Art 103 Abs 1 GG
Anforderungen an form- und fristgerechte Erhebung einer Anhörungsrüge - IWW
§ 356a Satz 2 StPO, § 53 BRAO, § 356a Satz 3 StPO, § 349 Abs. 2 StPO, § 349 Abs. 2, 3 StPO, § 344 Abs. 1 StPO, Art. 103 Abs. 1 GG, § 465 Abs. 1 StPO
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
StPO § 356a S. 2, 3
Erhebung der Anhörungsrüge i.R.d. Frist - datenbank.nwb.de
Anforderungen an form- und fristgerechte Erhebung einer Anhörungsrüge
Kurzfassungen/Presse
- Burhoff online Blog (Kurzinformation und Auszüge)
Frist: Was gehört zur Zulässigkeit der Anhörungsrüge?
Verfahrensgang
- LG Stuttgart, 19.07.2023 - 6 KLs 182 Js 62377/15
- BGH, 07.02.2024 - 1 StR 450/23
- BGH, 04.04.2024 - 1 StR 450/23
Papierfundstellen
- NStZ-RR 2024, 220
Wird zitiert von ... (4) Zitiert selbst (13)
- BGH, 28.11.2023 - 1 StR 311/23
Unzulässige Anhörungsrüge
Auszug aus BGH, 04.04.2024 - 1 StR 450/23
In Fällen, in denen sich - wie hier - die Einhaltung der Frist des § 356a Satz 2 StPO nicht schon aus dem aus den Akten ersichtlichen Verfahrensgang ergibt, gehören die Mitteilung des für den Fristbeginn maßgeblichen Zeitpunkts der Kenntniserlangung von den tatsächlichen Umständen, aus denen sich die Gehörsverletzung ergeben soll, und dessen Glaubhaftmachung (§ 356a Satz 3 StPO) zu den Zulässigkeitsvoraussetzungen des Rechtsbehelfs (vgl. BGH, Beschlüsse vom 28. November 2023 - 1 StR 311/23 Rn. 2;… vom 3. September 2019 - 3 StR 226/19 Rn. 5;… vom 1. August 2019 - 5 StR 85/19 Rn. 4 …und vom 22. Juli 2016 - 1 StR 579/15 Rn. 2, jeweils mwN).bb) Das gilt auch dann, wenn - erstmals - in einer Gegenerklärung zur Antragsschrift des Generalbundesanwalts die Sachrüge näher begründet wird (st. Rspr.; vgl. BGH, Beschlüsse vom 28. November 2023 - 1 StR 311/23 Rn. 5;… vom 21. November 2019 - 1 StR 563/18 Rn. 4 …und vom 24. Januar 2019 - 5 StR 619/18 Rn. 3).
In diesem Fall hat der Beschwerdeführer gemäß Art. 103 Abs. 1 GG zwar Anspruch darauf, dass das Revisionsgericht seine nachgeschobenen Ausführungen zur Kenntnis nimmt und prüft; er kann jedoch nicht verlangen, dass ihm die Gründe, aus denen seine Beanstandungen für nicht durchgreifend erachtet wer10 den, im Verwerfungsbeschluss mitgeteilt werden (BGH, Beschlüsse vom 28. November 2023 - 1 StR 311/23 Rn. 5;… vom 21. August 2008 - 3 StR 229/08 Rn. 3 …und vom 23. November 2022 - 5 StR 184/22 Rn. 3).
Die Kostenentscheidung folgt aus einer entsprechenden Anwendung des § 465 Abs. 1 StPO (BGH, Beschluss vom 28. November 2023 - 1 StR 311/23 Rn. 6 mwN).
- BVerfG, 30.06.2014 - 2 BvR 792/11
Verwerfung der Revision in Strafsachen auch ohne mündliche Verhandlung möglich
Auszug aus BGH, 04.04.2024 - 1 StR 450/23
aa) Eine Begründungspflicht für letztinstanzliche, mit ordentlichen Rechtsmitteln nicht mehr anfechtbare Entscheidungen besteht nicht (vgl. BGH, Beschluss vom 5. Mai 2014 - 1 StR 82/14, NStZ-RR 2014, 222 mwN; BVerfG, Beschluss vom 23. August 2005 - 2 BvR 1066/05, NJW 2006, 136; vgl. auch BVerfG (Kammer), Beschluss vom 30. Juni 2014 - 2 BvR 792/11, wistra 2014, 434 mwN). - BVerfG, 23.08.2005 - 2 BvR 1066/05
Entscheidung über die Annahme einer Verfassungsbeschwerde; Auslegung des Begriffs …
Auszug aus BGH, 04.04.2024 - 1 StR 450/23
aa) Eine Begründungspflicht für letztinstanzliche, mit ordentlichen Rechtsmitteln nicht mehr anfechtbare Entscheidungen besteht nicht (vgl. BGH, Beschluss vom 5. Mai 2014 - 1 StR 82/14, NStZ-RR 2014, 222 mwN; BVerfG, Beschluss vom 23. August 2005 - 2 BvR 1066/05, NJW 2006, 136; vgl. auch BVerfG (Kammer), Beschluss vom 30. Juni 2014 - 2 BvR 792/11, wistra 2014, 434 mwN).
- BGH, 05.05.2014 - 1 StR 82/14
Unbegründete Anhörungsrüge; Begründungspflicht für letztinstanzliche …
Auszug aus BGH, 04.04.2024 - 1 StR 450/23
aa) Eine Begründungspflicht für letztinstanzliche, mit ordentlichen Rechtsmitteln nicht mehr anfechtbare Entscheidungen besteht nicht (vgl. BGH, Beschluss vom 5. Mai 2014 - 1 StR 82/14, NStZ-RR 2014, 222 mwN; BVerfG, Beschluss vom 23. August 2005 - 2 BvR 1066/05, NJW 2006, 136; vgl. auch BVerfG (Kammer), Beschluss vom 30. Juni 2014 - 2 BvR 792/11, wistra 2014, 434 mwN). - BGH, 23.11.2022 - 5 StR 184/22
Verwerfung der Revision durch Beschluss (Mitteilung der Gründe für die Revision …
Auszug aus BGH, 04.04.2024 - 1 StR 450/23
In diesem Fall hat der Beschwerdeführer gemäß Art. 103 Abs. 1 GG zwar Anspruch darauf, dass das Revisionsgericht seine nachgeschobenen Ausführungen zur Kenntnis nimmt und prüft; er kann jedoch nicht verlangen, dass ihm die Gründe, aus denen seine Beanstandungen für nicht durchgreifend erachtet wer10 den, im Verwerfungsbeschluss mitgeteilt werden (…BGH, Beschlüsse vom 28. November 2023 - 1 StR 311/23 Rn. 5;… vom 21. August 2008 - 3 StR 229/08 Rn. 3 und vom 23. November 2022 - 5 StR 184/22 Rn. 3). - BGH, 22.07.2016 - 1 StR 579/15
Unbegründete Anhörungsrüge
Auszug aus BGH, 04.04.2024 - 1 StR 450/23
In Fällen, in denen sich - wie hier - die Einhaltung der Frist des § 356a Satz 2 StPO nicht schon aus dem aus den Akten ersichtlichen Verfahrensgang ergibt, gehören die Mitteilung des für den Fristbeginn maßgeblichen Zeitpunkts der Kenntniserlangung von den tatsächlichen Umständen, aus denen sich die Gehörsverletzung ergeben soll, und dessen Glaubhaftmachung (§ 356a Satz 3 StPO) zu den Zulässigkeitsvoraussetzungen des Rechtsbehelfs (…vgl. BGH, Beschlüsse vom 28. November 2023 - 1 StR 311/23 Rn. 2;… vom 3. September 2019 - 3 StR 226/19 Rn. 5;… vom 1. August 2019 - 5 StR 85/19 Rn. 4 und vom 22. Juli 2016 - 1 StR 579/15 Rn. 2, jeweils mwN). - BGH, 21.08.2008 - 3 StR 229/08
Unbegründete Anhörungsrüge; rechtliches Gehör (Begründung eines …
Auszug aus BGH, 04.04.2024 - 1 StR 450/23
In diesem Fall hat der Beschwerdeführer gemäß Art. 103 Abs. 1 GG zwar Anspruch darauf, dass das Revisionsgericht seine nachgeschobenen Ausführungen zur Kenntnis nimmt und prüft; er kann jedoch nicht verlangen, dass ihm die Gründe, aus denen seine Beanstandungen für nicht durchgreifend erachtet wer10 den, im Verwerfungsbeschluss mitgeteilt werden (…BGH, Beschlüsse vom 28. November 2023 - 1 StR 311/23 Rn. 5; vom 21. August 2008 - 3 StR 229/08 Rn. 3 …und vom 23. November 2022 - 5 StR 184/22 Rn. 3). - BGH, 13.09.2016 - 5 StR 524/15
Zurückweisung der Anhörungsrüge als unzulässig
Auszug aus BGH, 04.04.2024 - 1 StR 450/23
Hierbei kommt es entscheidend auf die Kenntnis desjenigen Beteiligten an, dessen Anspruch auf rechtliches Gehör durch die Entscheidung des Revisionsgerichts verletzt sein soll (vgl. BGH, Beschluss vom 13. September 2016 - 5 StR 524/15 Rn. 2 mwN), hier also des Verurteilten als Revisionsführer. - BGH, 21.11.2019 - 1 StR 563/18
Unbegründete Anhörungsrüge
Auszug aus BGH, 04.04.2024 - 1 StR 450/23
bb) Das gilt auch dann, wenn - erstmals - in einer Gegenerklärung zur Antragsschrift des Generalbundesanwalts die Sachrüge näher begründet wird (st. Rspr.;… vgl. BGH, Beschlüsse vom 28. November 2023 - 1 StR 311/23 Rn. 5; vom 21. November 2019 - 1 StR 563/18 Rn. 4 …und vom 24. Januar 2019 - 5 StR 619/18 Rn. 3). - BGH, 01.08.2019 - 5 StR 85/19
Auszug aus BGH, 04.04.2024 - 1 StR 450/23
In Fällen, in denen sich - wie hier - die Einhaltung der Frist des § 356a Satz 2 StPO nicht schon aus dem aus den Akten ersichtlichen Verfahrensgang ergibt, gehören die Mitteilung des für den Fristbeginn maßgeblichen Zeitpunkts der Kenntniserlangung von den tatsächlichen Umständen, aus denen sich die Gehörsverletzung ergeben soll, und dessen Glaubhaftmachung (§ 356a Satz 3 StPO) zu den Zulässigkeitsvoraussetzungen des Rechtsbehelfs (…vgl. BGH, Beschlüsse vom 28. November 2023 - 1 StR 311/23 Rn. 2;… vom 3. September 2019 - 3 StR 226/19 Rn. 5; vom 1. August 2019 - 5 StR 85/19 Rn. 4 …und vom 22. Juli 2016 - 1 StR 579/15 Rn. 2, jeweils mwN). - BGH, 15.09.2020 - 1 StR 280/19
Anhörungsrüge
- BGH, 03.09.2019 - 3 StR 226/19
Auslegung des Antrags als Anhörungsrüge hinsichtlich Verletzung des Anspruchs auf …
- BGH, 24.01.2019 - 5 StR 619/18
Geltendmachung einer Verletzung des Anspruchs auf Verletzung des rechtlichen …
- BGH, 15.10.2025 - 3 StR 484/24
Anhörungsrüge von Björn Höcke erfolglos
Rn. 3 a) Soweit im Revisionsverfahren zu einem Verfahrenshindernis wegen "öffentlicher Vorverurteilung" (s. dazu auch BGH…, Urteil vom 7. September 2016 - 1 StR 154/16, wistra 2017, 111 Rn. 3 ff.) erstmals in einer Gegenerklärung zur Antragsschrift des Generalbundesanwalts näher vorgetragen worden ist, ist eine Mitteilung des Gerichts dazu nicht erforderlich, warum es die nachgeschobene Beanstandung für unbegründet erachtet (vgl. BGH, Beschluss vom 4. April 2024 - 1 StR 450/23, juris Rn. 10 mwN). - BGH, 15.04.2026 - 3 StR 571/25
Verwerfung der Anhörugsrüge des Verurteilten mangels Verletzung des Anspruchs auf …
In einem solchen Fall hat der Beschwerdeführer gemäß Art. 103 Abs. 1 GG zwar Anspruch darauf, dass das Revisionsgericht seine späteren Ausführungen zur Kenntnis nimmt und prüft; er kann jedoch nicht verlangen, dass ihm die Gründe, aus denen seine Beanstandungen für nicht durchgreifend erachtet werden, im Verwerfungsbeschluss mitgeteilt werden (vgl. BGH, Beschluss vom 4. April 2024 - 1 StR 450/23, juris Rn. 10 mwN). - BGH, 15.04.2026 - 1 StR 414/25 In diesem Fall hat der Beschwerdeführer gemäß Art. 103 Abs. 1 GG zwar Anspruch darauf, dass das Revisionsgericht seine nachgeschobenen Ausführungen zur Kenntnis nimmt und prüft; er kann jedoch nicht verlangen, dass ihm die Gründe, aus denen seine Beanstandungen für nicht durchgreifend erachtet werden, im Verwerfungsbeschluss mitgeteilt werden (st. Rspr.; BGH, Beschluss vom 4. April 2024 - 1 StR 450/23 Rn. 9 f. mit weiteren umfangreichen Nachweisen aus der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts und des Bundesgerichtshofs).
- BGH, 21.05.2024 - 5 StR 469/23
Keine Hinweispflicht in der Revisionsinstanz bei beabsichtigter …
cc) Der weitere Einwand, der Senat habe sich mit den Argumenten der Revision gegen eine Anwendbarkeit von § 6 Nr. 5 StGB in seinem Beschluss nicht genügend auseinandergesetzt, zeigt ebenfalls keinen Gehörsverstoß auf (vgl. zum Fehlen einer Begründungspflicht etwa BGH, Beschlüsse vom 4. April 2024 - 1 StR 450/23 Rn. 9;… vom 12. April 2023 - 5 StR 406/22 Rn. 3;… vom 1. Juni 2021 - 3 StR 20/21 Rn. 4 f.).
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Rechtsprechung
| BGH, 07.02.2024 - 1 StR 450/23 |
Verfahrensgang
- LG Stuttgart, 19.07.2023 - 6 KLs 182 Js 62377/15
- BGH, 07.02.2024 - 1 StR 450/23
- BGH, 04.04.2024 - 1 StR 450/23
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