Rechtsprechung
| BGH, 04.04.2023 - 1 StR 455/22 |
Volltextveröffentlichungen (10)
- Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)
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Doctrine ist die neue umfassende Rechts-KI-Plattform in Kooperation mit dejure.org. Mehr Informationen - HRR Strafrecht
§ § 243 Abs. 4 StPO; § 257c Abs. 1 StPO; § 431 Abs. 1 StPO
Mitteilung über außerhalb der Hauptverhandlung geführte Verständigungsgespräche (zwischenzeitliche Aussetzung des Verfahrens und Besetzungswechsel); Revision des Einziehungsbeteiligten (Zulässigkeit eines Angriff des Schuldspruchs) - openjur.de
- bundesgerichtshof.de
- rechtsinformationen.bund.de
Pflicht zur erneuten Mitteilung über Verständigungsgespräch
- rechtsprechung-im-internet.de
§ 243 Abs 4 S 1 StPO, § 257c Abs 3 S 1 StPO, § 257c Abs 4 S 1 StPO
Pflicht zur erneuten Mitteilung über Verständigungsgespräch - IWW
- Wolters Kluwer
Rüge der Verletzung der Mitteilungspflicht zur Information über außerhalb der Hauptverhandlung geführte verständigungsbezogene Erörterungen
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
StPO § 243 Abs. 4 S. 1; StPO § 257c Abs. 3
Rüge der Verletzung der Mitteilungspflicht zur Information über außerhalb der Hauptverhandlung geführte verständigungsbezogene Erörterungen - datenbank.nwb.de
Pflicht zur erneuten Mitteilung über Verständigungsgespräch
Kurzfassungen/Presse
- beck-aktuell.de (Kurzinformation)
Mitteilungspflichten beim vorbereiteten strafrechtlichen Deal - Mitteilungspflichten beim vorbereiteten strafrechtlichen Deal
Verfahrensgang
Papierfundstellen
- NStZ 2023, 633
- StV 2023, 818 (Ls.)
Wird zitiert von ... (2) Zitiert selbst (6)
- BGH, 24.04.2019 - 1 StR 153/19
Verständigung (erforderliche gerichtliche Erklärungen bei Abtrennung und …
Auszug aus BGH, 04.04.2023 - 1 StR 455/22
Der Vorsitzende der Strafkammer hat die sich aus § 243 Abs. 4 Satz 1 StPO ergebende Pflicht zur Information über außerhalb der Hauptverhandlung geführte verständigungsbezogene Erörterungen verletzt, indem er das Gespräch vom 17. Mai 2022, dessen Inhalt zwar in dem ausgesetzten Verfahren in der Hauptverhandlung vom 17. Mai 2022 mitgeteilt wurde, nicht in der neu begonnenen Hauptverhandlung erneut inhaltlich mitgeteilt hat (vgl. BGH…, Urteil vom 13. Februar 2014 - 1 StR 423/13, BGHR StPO § 243 Abs. 4 Mitteilungspflicht 2 Rn. 11;… Beschlüsse vom 16. Dezember 2021 - 1 StR 418/21 Rn. 8 f. und vom 24. April 2019 - 1 StR 153/19, BGHR StPO § 243 Abs. 4 Mitteilungspflicht 12 Rn. 10).c) Bei Verstößen gegen die Mitteilungspflicht aus § 243 Abs. 4 StPO ist regelmäßig davon auszugehen, dass das Urteil darauf beruht (vgl. BVerfG…, Urteil vom 19. März 2013 - 2 BvR 2628/10 u.a., BVerfGE 133, 168, Rn. 97 f.; BGH, Beschluss vom 24. April 2019 - 1 StR 153/19, BGHR StPO § 243 Abs. 4 Mitteilungspflicht 12 Rn. 11).
- BVerfG, 19.03.2013 - 2 BvR 2628/10
Verständigungsgesetz
Auszug aus BGH, 04.04.2023 - 1 StR 455/22
c) Bei Verstößen gegen die Mitteilungspflicht aus § 243 Abs. 4 StPO ist regelmäßig davon auszugehen, dass das Urteil darauf beruht (vgl. BVerfG, Urteil vom 19. März 2013 - 2 BvR 2628/10 u.a., BVerfGE 133, 168, Rn. 97 f.; BGH…, Beschluss vom 24. April 2019 - 1 StR 153/19, BGHR StPO § 243 Abs. 4 Mitteilungspflicht 12 Rn. 11). - BGH, 01.07.2021 - 3 StR 518/19
Urteil wegen Einziehung des durch die Ausfuhr von Waffen nach Kolumbien Erlangten …
Auszug aus BGH, 04.04.2023 - 1 StR 455/22
Dies ist hinsichtlich der vorliegenden Verfahrensabsprache auch nicht möglich, weil die angeordnete Einziehung von Taterträgen nicht Inhalt einer Verfahrensabsprache wurde und dies wegen des zwingenden Charakters von Gesetzes wegen nicht werden konnte (vgl. BGH, Urteil vom 1. Juli 2021 - 3 StR 518/19, BGHSt 66, 147 Rn. 53 f. mwN).
- BGH, 13.02.2014 - 1 StR 423/13
Dokumentation von Verständigungsgesprächen (Vorliegen eines solchen Gespräches; …
Auszug aus BGH, 04.04.2023 - 1 StR 455/22
Der Vorsitzende der Strafkammer hat die sich aus § 243 Abs. 4 Satz 1 StPO ergebende Pflicht zur Information über außerhalb der Hauptverhandlung geführte verständigungsbezogene Erörterungen verletzt, indem er das Gespräch vom 17. Mai 2022, dessen Inhalt zwar in dem ausgesetzten Verfahren in der Hauptverhandlung vom 17. Mai 2022 mitgeteilt wurde, nicht in der neu begonnenen Hauptverhandlung erneut inhaltlich mitgeteilt hat (vgl. BGH, Urteil vom 13. Februar 2014 - 1 StR 423/13, BGHR StPO § 243 Abs. 4 Mitteilungspflicht 2 Rn. 11;… Beschlüsse vom 16. Dezember 2021 - 1 StR 418/21 Rn. 8 f. …und vom 24. April 2019 - 1 StR 153/19, BGHR StPO § 243 Abs. 4 Mitteilungspflicht 12 Rn. 10). - BGH, 08.02.2023 - 6 StR 284/22
Mitteilungspflicht über Verständigungsgespräche (wesentlicher Inhalt; Zeitpunkt: …
Auszug aus BGH, 04.04.2023 - 1 StR 455/22
Mit der Zielsetzung des § 243 Abs. 4 StPO, den Angeklagten und die Öffentlichkeit über vorausgegangene verständigungsbezogene Erörterungen zu informieren, wäre es unvereinbar, die spruchkörperbezogene Mitteilungspflicht davon abhängig zu machen, dass sich die Besetzung des Gerichts im Nachhinein noch ändert (BGH, Beschluss vom 8. Februar 2023 - 6 StR 284/22 Rn. 12 mwN). - BGH, 16.12.2021 - 1 StR 418/21
Mitteilung über außerhalb der Hauptverhandlung geführte Verständigungsgespräche …
Auszug aus BGH, 04.04.2023 - 1 StR 455/22
Der Vorsitzende der Strafkammer hat die sich aus § 243 Abs. 4 Satz 1 StPO ergebende Pflicht zur Information über außerhalb der Hauptverhandlung geführte verständigungsbezogene Erörterungen verletzt, indem er das Gespräch vom 17. Mai 2022, dessen Inhalt zwar in dem ausgesetzten Verfahren in der Hauptverhandlung vom 17. Mai 2022 mitgeteilt wurde, nicht in der neu begonnenen Hauptverhandlung erneut inhaltlich mitgeteilt hat (vgl. BGH…, Urteil vom 13. Februar 2014 - 1 StR 423/13, BGHR StPO § 243 Abs. 4 Mitteilungspflicht 2 Rn. 11; Beschlüsse vom 16. Dezember 2021 - 1 StR 418/21 Rn. 8 f. …und vom 24. April 2019 - 1 StR 153/19, BGHR StPO § 243 Abs. 4 Mitteilungspflicht 12 Rn. 10).
- BGH, 16.05.2023 - 1 StR 472/22
Inbegriffsrüge (keine Pflicht zur Erwähnung aller erhobenen Beweise im Urteil)
a) Die Inbegriffsrüge (§ 261 StPO), mit der die Beschwerdeführerin beanstandet, das Landgericht hätte im Urteil eine in der Hauptverhandlung abgespielte Gesprächsaufzeichnung erörtern müssen, ist - ungeachtet der Frage ihrer Zulässigkeit (§ 431 Abs. 1 StPO; vgl. dazu zuletzt BGH, Beschluss vom 4. April 2023 - 1 StR 455/22 Rn. 11 f. mN) - jedenfalls unbegründet. - BGH, 15.05.2025 - 1 StR 481/24
Mitteilung über außerhalb der Hauptverhandlung geführte Verständigungsgespräche …
Rn. 12 Der Vorsitzende hat gegen seine aus § 243 Abs. 4 Satz 1 StPO folgende Pflicht, über Erörterungen nach §§ 202a, 212 StPO zu berichten, die außerhalb einer Hauptverhandlung stattgefunden haben und deren Gegenstand die Möglichkeit einer Verständigung (§ 257c StPO) gewesen ist, verstoßen, weil er nach ausgesetzter Hauptverhandlung den Inhalt des schriftlichen Verständigungsvorschlags sowie die Reaktion der Verfahrensbeteiligten hierauf in dem ersten Termin der neuen mündlichen Verhandlung vom 31. Januar 2023 nicht mitgeteilt hat (vgl. BGH, Beschluss vom 4. April 2023 - 1 StR 455/22 Rn. 8 f. mwN).
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