Rechtsprechung
| BGH, 12.07.2023 - 1 StR 457/22 |
Volltextveröffentlichungen (11)
- Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)
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Art. 6 Abs. 1 Satz 1 EMRK
Rechtsstaatswidrige Verfahrensverzögerung (Vollstreckungsmodell) - openjur.de
- bundesgerichtshof.de
- rechtsinformationen.bund.de
- rechtsprechung-im-internet.de
- IWW
§ 349 Abs. 2 StPO, § 421 Abs. 1 Nr. 3 StPO, § 354 Abs. 1a StPO, § 354 Abs. 1 StPO, § 473 Abs. 1, 4 StPO, § 473 Abs. 4 StPO, § 421 Abs. 1 StPO
- Wolters Kluwer
Ausgleich für eine rechtsstaatswidrige Verfahrensverzögerung im Ermittlungsverfahren; Kompensation im Wege des sogenannten Vollstreckungsmodells; Abkoppelung des Ausgleichs für das erlittene Verfahrensunrecht von Fragen des Tatunrechts, der Schuld und der Strafhöhe
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
- rechtsportal.de
Ausgleich für eine rechtsstaatswidrige Verfahrensverzögerung im Ermittlungsverfahren; Kompensation im Wege des sogenannten Vollstreckungsmodells; Abkoppelung des Ausgleichs für das erlittene Verfahrensunrecht von Fragen des Tatunrechts, der Schuld und der Strafhöhe
- datenbank.nwb.de
Verfahrensgang
- LG Berlin, 01.11.2021 - (524 KLs) 2 St Js 259/08
- LG Berlin, 01.11.2021 - 524 KLs 8/18
- BGH, 12.07.2023 - 1 StR 457/22
Wird zitiert von ... (3) Zitiert selbst (4)
- BGH, 26.05.2021 - 5 StR 458/20
Einheitliche Kostenentscheidung in der Revisionsinstanz nach Absehen von der …
Auszug aus BGH, 12.07.2023 - 1 StR 457/22
Die Kostenentscheidung beruht auf § 473 Abs. 1 und 4 StPO; angesichts des nur geringfügigen Erfolgs der Revisionen ist es nicht unbillig, die Angeklagten mit den gesamten Kosten und Auslagen ihrer Rechtsmittel zu belasten (zur Einheitlichkeit der Kostenentscheidung nach § 473 Abs. 4 StPO bei vollständigem oder teilweisem Absehen von der Einziehungsentscheidung nach § 421 Abs. 1 StPO vgl. BGH, Beschluss vom 26. Mai 2021 - 5 StR 458/20 Rn. 3 ff. mwN). - BGH, 26.04.2019 - 1 StR 471/18
Hilfe zur Aufklärung von schweren Straftaten (wesentliche Aufklärungshilfe auch …
Auszug aus BGH, 12.07.2023 - 1 StR 457/22
Der Ausgleich für eine rechtsstaatswidrige Verfahrensverzögerung stellt eine rein am Entschädigungsgedanken orientierte eigene Rechtsfolge neben der Strafe dar (st. Rspr.; vgl. nur BGH, Beschluss vom 26. April 2019 - 1 StR 471/18 Rn. 11 mwN). - BGH, 06.10.2021 - 1 StR 311/20
Strafverurteilung wegen unerlaubten Handeltreibens mit Betäubungsmitteln in nicht …
Auszug aus BGH, 12.07.2023 - 1 StR 457/22
Dies gilt auch für die im Revisionsverfahren des Angeklagten Ge. betreffend die Einziehung entstandenen Kosten, denn das Rechtsmittel hat auch insoweit nur einen geringen Erfolg (vgl. BGH, Beschluss vom 6. Oktober 2021 - 1 StR 311/20 Rn. 29). - BGH, 01.12.2020 - 2 StR 384/20
Recht auf ein faires Verfahren (Kompensation einer rechtsstaatswidrigen …
Auszug aus BGH, 12.07.2023 - 1 StR 457/22
c) Zur Vermeidung einer weiteren Verfahrensverzögerung und um jede Beschwer der Angeklagten auszuschließen, trifft der Senat die Kompensationsentscheidung selbst, wozu er in entsprechender Anwendung des § 354 Abs. 1a StPO berechtigt ist (vgl. BGH, Beschluss vom 1. Dezember 2020 - 2 StR 384/20 Rn. 10 mwN).
- BGH, 23.07.2024 - 1 StR 73/24
Freispruch zweier ehemaliger Mitarbeiterinnen der Kfz-Zulassungsstelle in …
Gleiches gilt für die Kompensationsentscheidung, die grundsätzlich unabhängig von der Höhe der ausgesprochenen Strafe zu treffen ist (vgl. BGH, Beschluss vom 12. Juli 2023 - 1 StR 457/22 Rn. 6). - BGH, 20.08.2025 - 1 StR 332/25
Rechtsstaatswidrige Verfahrensverzögerung (rechtsfehlerhafte Bemessung der …
Da nach den Feststellungen hinsichtlich beider Angeklagter das Verfahren in rechtsstaatswidriger Weise während derselben Zeiträume nicht gefördert worden und auch nicht ersichtlich ist, dass der Mitangeklagte hierdurch höheren individuellen Belastungen ausgesetzt gewesen wäre, ist zu besorgen, dass die Strafkammer die gewährte Kompensation mit der Höhe der jeweils verhängten Strafe verknüpft und damit einen rechtsfehlerhaften Ansatz für die Bemessung der Kompensation gewählt hat (…vgl. BGH, Beschlüsse vom 26. April 2019 - 1 StR 471/18 Rn. 11 und vom 12. Juli 2023 - 1 StR 457/22 Rn. 6; jeweils mwN).Rn. 5 Zur Vermeidung einer weiteren Verfahrensverzögerung und um jede Beschwer des Angeklagten auszuschließen, trifft der Senat die Kompensationsentscheidung selbst, wozu er in entsprechender Anwendung des § 354 Abs. 1a StPO berechtigt ist (…vgl. BGH, Beschlüsse vom 1. Dezember 2020 - 2 StR 384/20 Rn. 10 und vom 12. Juli 2023 - 1 StR 457/22 Rn. 7; jeweils mwN).
- BGH, 09.01.2024 - 1 StR 425/23
Rechtsstaatswidrige Verfahrensverzögerung (revisionsrechtliche Überprüfung bei …
c) Zur Vermeidung einer weiteren Verfahrensverzögerung und um jede Beschwer des Angeklagten auszuschließen, trifft der Senat die Kompensationsentscheidung selbst, wozu er in entsprechender Anwendung des § 354 Abs. 1 StPO berechtigt ist (vgl. BGH, Beschluss vom 12. Juli 2023 - 1 StR 457/22 Rn. 7 mwN).
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