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Rechtsprechung
   BGH, 10.12.2025 - 1 StR 463/25   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2025,46144
BGH, 10.12.2025 - 1 StR 463/25 (https://dejure.org/2025,46144)
BGH, Entscheidung vom 10.12.2025 - 1 StR 463/25 (https://dejure.org/2025,46144)
BGH, Entscheidung vom 10. Dezember 2025 - 1 StR 463/25 (https://dejure.org/2025,46144)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • rechtsprechung-im-internet.de
  • IWW
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StPO § 354 Abs. 1 ; StGB § 73a Abs. 1
    Mehrere Taten des Handeltreibens mit Betäubungsmitteln in Tateinheit bei teilweiser Überschneidung der tatbestandlichen Ausführungshandlungen; Bestimmen eines Minderjährigen zum Handeltreiben mit Betäubungsmitteln

  • rechtsportal.de

    StPO § 354 Abs. 1 ; StGB § 73a Abs. 1
    Mehrere Taten des Handeltreibens mit Betäubungsmitteln in Tateinheit bei teilweiser Überschneidung der tatbestandlichen Ausführungshandlungen; Bestimmen eines Minderjährigen zum Handeltreiben mit Betäubungsmitteln

  • datenbank.nwb.de
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (6)Zitiert selbst (17)

  • BGH, 18.04.2024 - 1 StR 106/24

    Konsumcannabisgesetz - BGH setzt Grenzwert der nicht geringen Menge für …

    Auszug aus BGH, 10.12.2025 - 1 StR 463/25
    Die konkurrenzrechtliche Bewertung hat sich durch das Inkrafttreten des Konsumcannabisgesetzes nicht geändert (vgl. BGH, Beschluss vom 18. April 2024 - 1 StR 106/24, Rn. 5).
  • BGH, 11.08.2021 - 3 StR 63/21

    Abhebung von Bargeld durch abredewidrige Verwendung von Karte und PIN …

    Auszug aus BGH, 10.12.2025 - 1 StR 463/25
    Dass die Berichtigung des Schuldspruchs auch im Fall des Mitangeklagten keine Auswirkungen auf den Strafausspruch hat (s. unten II. 2. c)), steht der Erstreckung der Revision nicht entgegen (BGH, Beschluss vom 11. August 2021 - 3 StR 63/21 Rn. 28 mwN).
  • BGH, 24.09.1998 - 4 StR 272/98

    Versuchter Totschlag (Tateinheit mit vorsätzlicher Körperverletzung; Aufgabe der …

    Auszug aus BGH, 10.12.2025 - 1 StR 463/25
    Rn. 21 Zwar sind die Fälle B. III. 1., III. 2., III. 3. und III. 4. der Urteilsgründe als selbständige Taten im materiell-rechtlichen Sinn angeklagt worden, eines Teilfreispruchs bedurfte es mit Blick darauf, dass der Senat lediglich eine abweichende konkurrenzrechtliche Wertung vorgenommen hat jedoch nicht (…BGH, Beschlüsse vom 25. Oktober 2022 - 2 StR 80/22 Rn. 3 mwN und vom 24. September 1998 - 4 StR 272/98 - BGHSt 44, 202).
  • BGH, 10.07.2017 - GSSt 4/17

    Tateinheit beim Handeltreiben mit Betäubungsmitteln (natürliche Handlungseinheit; …

    Auszug aus BGH, 10.12.2025 - 1 StR 463/25
    Denn mehrere Taten des Handeltreibens mit Betäubungsmitteln stehen auch dann zueinander in Tateinheit, wenn ihre tatbestandlichen Ausführungshandlungen sich teilweise überschneiden (vgl. BGH, Beschluss vom 10. Juli 2017 - GSSt 4/17, BGHSt 63, 1, 8).
  • BGH, 20.03.2019 - 3 StR 67/19

    Anordnung der Einziehung von Bargelderlösen aus Betäubungsmittelgeschäften trotz …

    Auszug aus BGH, 10.12.2025 - 1 StR 463/25
    Eine erweiterte Einziehung des Wertes von Taterträgen nach § 73c StGB war insoweit mithin unzulässig (vgl. BGH, Beschlüsse vom 20. März 2019 - 3 StR 67/19 und vom 20. Mai 2020 - 4 StR 539/19).
  • BGH, 13.06.2023 - 3 StR 120/23

    Waffendelikte (Konkurrenzen; Urteilstenor)

    Auszug aus BGH, 10.12.2025 - 1 StR 463/25
    Rn. 22 c) Die abweichende konkurrenzrechtliche Würdigung lässt den Unrechts- und Schuldgehalt der Taten insgesamt unberührt (st. Rspr.; BGH…, Urteil vom 25. Juli 2024 - 1 StR 101/23 Rn. 9;… Beschlüsse vom 8. Februar 2024 - 6 StR 600/23 Rn. 4;… vom 4. Januar 2024 - 5 StR 497/23 Rn. 8 und vom 13. Juni 2023 - 3 StR 120/23 Rn. 19; je mwN).
  • BGH, 07.01.1981 - 2 StR 618/80

    Betäubungsmittel - Handeltreiben mit Betäubungsmitteln - Güterumsatz - Teilakte …

    Auszug aus BGH, 10.12.2025 - 1 StR 463/25
    Es hat dabei jedoch nicht bedacht, dass einzelne Verkaufsgeschäfte von Betäubungsmitteln, die demselben Erwerbsvorgang entstammen, als Bewertungseinheit eine materiell-rechtliche Tat darstellen (st. Rspr.; seit BGH, Beschluss vom 7. Januar 1981 - 2 StR 618/80, BGHSt 30, 28).
  • BGH, 20.04.2023 - 1 StR 101/23

    Vorenthalten und Veruntreuen von Arbeitsentgelt (Schaden: erforderliche …

    Auszug aus BGH, 10.12.2025 - 1 StR 463/25
    Rn. 22 c) Die abweichende konkurrenzrechtliche Würdigung lässt den Unrechts- und Schuldgehalt der Taten insgesamt unberührt (st. Rspr.; BGH, Urteil vom 25. Juli 2024 - 1 StR 101/23 Rn. 9;… Beschlüsse vom 8. Februar 2024 - 6 StR 600/23 Rn. 4;… vom 4. Januar 2024 - 5 StR 497/23 Rn. 8 …und vom 13. Juni 2023 - 3 StR 120/23 Rn. 19; je mwN).
  • BGH, 06.03.2024 - 6 StR 367/23

    Erweiterte Einziehung von Taterträgen, erweitere Einziehung des Wertes von …

    Auszug aus BGH, 10.12.2025 - 1 StR 463/25
    Dass aufgrund fehlender Unterscheidungsmerkmale der Geldscheine nicht mehr aufgeklärt werden konnte, ob und welche Geldscheine der vom anderweitig verfolgten Sa. für den Angeklagten verwahrten Bargelder in Höhe von insgesamt 402.800 Euro als Erträge aus den Anknüpfungstaten oder aus anderen Betäubungsmitteltaten des Angeklagten stammten (UA S. 23, 101), rechtfertigt zwar eine Anordnung nach § 73a StGB (…vgl. Fischer/Fischer/Lutz StGB 72. Aufl. § 73a Rn. 7; BGH, Urteil vom 6. März 2024 - 6 StR 367/23), nicht aber eine Wertersatzeinziehung nach § 73c (UA S. 154).
  • BGH, 30.06.2020 - 6 StR 162/20

    Handeltreiben mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge (konkurrenzrechtliche …

    Auszug aus BGH, 10.12.2025 - 1 StR 463/25
    Da das Vorhalten einer Handelsmenge zum Vertrieb als Teilakt des Handeltreibens anzusehen ist, vermag der gleichzeitige Besitz zweier für den Verkauf bestimmter Vorräte dann Tateinheit zu begründen, wenn die Art und Weise der Besitzausübung über eine bloße Gleichzeitigkeit hinausgeht und die Wertung rechtfertigt, dass die tatsächliche Ausübung des Besitzes über die eine Menge zugleich die Ausübung der tatsächlichen Verfügungsgewalt über die andere darstellt (vgl. BGH, Beschluss vom 30. Juni 2020 - 6 StR 162/20 Rn. 4 mwN).
  • BGH, 14.10.1998 - 2 StR 436/98

    Aufrechterhaltung des Schmerzensgeldanspruch aus Adhäsionsverfahren durch …

  • BGH, 25.10.2022 - 2 StR 80/22

    Strafzumessung (Doppelverwertungsverbot: Betäubungsmitteldelikte, Gewinnstreben; …

  • BGH, 08.02.2024 - 6 StR 600/23

    Beihilfe zum Handeltreiben mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge …

  • BGH, 09.01.2024 - 6 StR 494/23

    Handeltreiben mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge (konkurrenzrechtliche …

  • BGH, 20.05.2020 - 4 StR 539/19

    Einziehung von Taterträgen bei Tätern und Teilnehmern (Verhältnis zwischen …

  • BGH, 04.01.2024 - 5 StR 497/23

    Rechtsfehlerhafte konkurrenzrechtliche Bewertung

  • BGH, 17.09.2024 - 6 StR 379/24

    Entscheidung bei Gesetzesänderung, Schuldspruchänderung; …

  • BGH, 30.07.2026 - 2 StR 51/25
    Während die jeweils höheren Einzelstrafen in den Fällen II.22 und II.25 der Urteilsgründe Bestand haben, lässt der Senat in entsprechender Anwendung des § 354 Abs. 1 StPO die beiden geringeren Einzelstrafen von jeweils neun Monaten Freiheitsstrafe in den Fällen II.23 und II.24 der Urteilsgründe entfallen (vgl. BGH, Beschluss vom 10. Dezember 2025 - 1 StR 463/25, Rn. 22).
  • BGH, 09.06.2026 - 1 StR 446/25

    Bestimmen der konkurrenzrechtlichen Würdigung beim Gehilfen von der Anzahl der …

    Rn. 13 c) Die abweichende konkurrenzrechtliche Bewertung lässt den Unrechts- und Schuldgehalt der Taten insgesamt unberührt (st. Rspr.; vgl. nur BGH, Beschluss vom 10. Dezember 2025 - 1 StR 463/25 Rn. 22 mwN).
  • BGH, 01.06.2026 - 1 StR 132/26

    Vorhalten einer Handelsmenge zum Vertrieb als Teilakt des Handelstreibens

    Aus dem Blick geraten ist dem Landgericht indes, dass auch das Vorhalten einer Handelsmenge zum Vertrieb als Teilakt des Handeltreibens anzusehen ist, so dass der gleichzeitige Besitz mehrerer für den Verkauf bestimmter Vorräte jedenfalls dann Tateinheit in diesem Sinne begründet, wenn die Art und Weise der Besitzausübung über eine bloße Gleichzeitigkeit hinausgeht und die Wertung rechtfertigt, dass - etwa wegen eines räumlichen und zeitlichen Zusammenhangs (vgl. BGH, Urteil vom 2. April 2015 - 3 StR 642/14; Beschluss vom 28. Mai 2018 - 3 StR 95/18) - die tatsächliche Ausübung des Besitzes über die eine Menge zugleich die tatsächliche Verfügungsgewalt über die andere darstellt (vgl. Senat, Beschluss vom 10. Dezember 2025 - 1 StR 463/25 und Urteil vom 9. Januar 2025 - 1 StR 54/24 mwN).

    Die abweichende konkurrenzrechtliche Würdigung lässt den Unrechts- und Schuldgehalt der Taten insgesamt unberührt (Senat, Beschluss vom 10. Dezember 2025 - 1 StR 463/25).

    Der Senat versagt mit der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (etwa BGH, Beschlüsse vom 10. Dezember 2025 - 1 StR 463/25 Rn. 14, 22;… vom 3. April 2019 - 5 StR 87/19 Rn. 23 …und vom 7. August 2018 - 3 StR 301/18 Rn. 13 mwN) auch nicht die Erstreckung der Teilaufhebung gemäß § 357 Satz 1 StPO auf den nichtrevidierenden Mittäter B. (§ 25 Abs. 2 StGB); das Vorrätighalten der Betäubungs- und Cannabismengen zum Abverkauf in einer Wohnung wirkt sich auf die Bewertung seiner Beteiligungsakte in konkurrenzrechtlicher Hinsicht in gleicher Weise aus.

  • BGH, 30.04.2026 - 1 StR 367/25

    Zurverfügungstellung von Scheinrechnungen durch den Angeklagten als Beihilfe zur …

    Rn. 15 2. a) Die unter II. 1. b) dargestellte abweichende konkurrenzrechtliche Würdigung lässt den Unrechts- und Schuldgehalt der Taten insgesamt unberührt (st. Rspr.; BGH, Beschluss vom 10. Dezember 2025 - 1 StR 463/25 Rn. 22 mwN).
  • BGH, 19.03.2026 - 1 StR 618/25

    Änderung des Schuldspruchs durch Schuldigspreichen des Angeklagten zur Beihilfe …

    Rn. 28 3. a) Die abweichende konkurrenzrechtliche Bewertung lässt den Unrechts- und Schuldgehalt der Taten insgesamt unberührt (vgl. BGH, Beschluss vom 10. Dezember 2025 - 1 StR 463/25 Rn. 22 mwN).
  • BGH, 25.02.2026 - 2 StR 683/25

    Beschränkung der Verfolgung auf den Vorwurf der Beihilfe zum Handeltreiben mit …

    Indem die Strafkammer in Höhe von 110.000 Euro die Einziehung des Wertes von Taterträgen angeordnet hat, hat sie übersehen, dass eine Wertersatzeinziehung nach § 73c StGB nur dann zulässig ist, wenn die gegenständliche Einziehung des Tatertrages wegen der Beschaffenheit des Erlangten oder aus einem anderen Grund nicht möglich ist oder von der Einziehung eines Ersatzgegenstandes abgesehen wird (vgl. BGH, Beschluss vom 10. Dezember 2025 - 1 StR 463/25, Rn. 23).
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