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Rechtsprechung
   BGH, 28.02.1961 - 1 StR 467/60   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1961,184
BGH, 28.02.1961 - 1 StR 467/60 (https://dejure.org/1961,184)
BGH, Entscheidung vom 28.02.1961 - 1 StR 467/60 (https://dejure.org/1961,184)
BGH, Entscheidung vom 28. Februar 1961 - 1 StR 467/60 (https://dejure.org/1961,184)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Qualifizierte Delikte - Unrechtsbewußtsein - Kenntnis der Rechtsgutsverletzung - Strafbarkeit des Grundtatbestands

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    StGB § 17

Papierfundstellen

  • BGHSt 15, 377
  • NJW 1961, 1031
  • NJW 1961, 1731 (Ls.)
  • MDR 1961, 519
 
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Wird zitiert von ... (33)Zitiert selbst (7)

  • LG Münster, 09.06.2017 - 8 KLs 5/15

    Parteiverrat, wenn der Rechtsanwalt gegen die ausdrückliche Weisung des Mandanten …

    Der Täter, der mit Unrechtseinsicht den Grundtatbestand erfüllt, kann nicht die Anwendung eines Qualifikationstatbestandes mit der Behauptung von sich abwenden, ihm habe das Bewusstsein der Verwirklichung (noch) schwereren Unrechts gefehlt (vgl. BGH NJW 1961, 1031/1032 f.).
  • BGH, 02.04.2008 - 5 StR 354/07

    Vermögensbetreuungspflicht des Vermieters für Kautionen bei Wohnraummiete und bei …

    Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs braucht der Täter die Strafbarkeit seines Vorgehens nicht zu kennen; es genügt, dass er wusste oder hätte erkennen können, Unrecht zu tun (BGHSt 15, 377, 383; BGH NStZ 1996, 236, 237; wistra 1986, 218).
  • BGH, 25.06.2008 - 5 StR 109/07

    Mehrere Tatbeteiligte derselben Straftat als Parteien im Sinne des Parteiverrats …

    Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs braucht der Täter die Strafbarkeit seines Vorgehens nicht zu kennen; es genügt, dass er wusste oder hätte erkennen können, Unrecht zu tun (BGHSt 15, 377, 383 [BGH 28.02.1961 - 1 StR 467/60]; BGH NStZ 1996, 236, 237 [BGH 13.12.1995 - 3 StR 514/95]; wistra 1986, 218; BGH, Beschluss vom 2. April 2008 - 5 StR 354/07, zur Veröffentlichung in BGHSt bestimmt).
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