Rechtsprechung
| BGH, 14.12.1999 - 1 StR 492/99 |
Volltextveröffentlichungen (5)
- HRR Strafrecht
§ 400 Abs. 1 StPO; § 177 StGB
Gesetzesverletzung; Nebenklage; Konkurrenzen; Sexuelle Nötigung - Judicialis
- Wolters Kluwer
Verhängung einer Gesamtsrafe - Revision - Verhältnis zweier Gesetzesverletzungen - Nebenklagedelikte - Sexuelle Nötigung - Gefährliche Körperverletzung - Beschwerender Rechtsfehler
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- NStZ 2000, 219
Wird zitiert von ... (4) Zitiert selbst (2)
- BGH, 14.01.1992 - 4 StR 629/91
Antrag auf Wiedereinsetzung in den vorigen Stand gegen die Versäumung der …
Auszug aus BGH, 14.12.1999 - 1 StR 492/99
Rn. 6 3. Eine Überbürdung der durch die Revision der Nebenklägerin dem Angeklagten entstandenen notwendigen Auslagen findet nicht statt, weil auch dessen Rechtsmittel erfolglos war (vgl. BGHR StPO § 473 Abs. 1 Satz 3 Auslagenerstattung 1; BGH bei Kusch NStZ 1993, 290 und NStZ 1994, 229;… Kleinknecht/Meyer-Goßner StPO 44. Aufl. § 473 Rdn. 11). - OLG Stuttgart, 02.11.1992 - 3 Ss 340/92
Wehrpflichtiger; Bestandkräftiger Einberufungsbescheid; Soldat; Musterung; …
Auszug aus BGH, 14.12.1999 - 1 StR 492/99
Rn. 6 3. Eine Überbürdung der durch die Revision der Nebenklägerin dem Angeklagten entstandenen notwendigen Auslagen findet nicht statt, weil auch dessen Rechtsmittel erfolglos war (…vgl. BGHR StPO § 473 Abs. 1 Satz 3 Auslagenerstattung 1; BGH bei Kusch NStZ 1993, 290 und NStZ 1994, 229;… Kleinknecht/Meyer-Goßner StPO 44. Aufl. § 473 Rdn. 11).
- BGH, 10.12.2025 - 6 StR 276/25
Möglichkeit der Anfechtung des Schuldspruchs im Jugendstrafverfahren bei der …
Daher kommt es nicht darauf an, dass die weitere sachlich-rechtliche Beanstandung, das Landgericht sei im Fall II.2.b der Urteilsgründe zu Unrecht von Tateinheit im Verhältnis zur Tat zum Nachteil des Kindes F. G. ausgegangen, mit Blick auf § 400 StPO den Beschwerdeführer für sich genommen nicht zur Nebenklage berechtigte (vgl. hingegen zu Konstellation zweier idealkonkurrierender Nebenklagedelikte BGH, Beschluss vom 14. Dezember 1999 - 1 StR 492/99, NStZ 2000, 219). - BGH, 22.07.2010 - 3 StR 156/10
Tateinheit (Zusammentreffen in einem Handlungsteil; Teilidentität der …
Rn. 27 Die Revision der Nebenklägerin, die sich zulässig nur gegen die Beurteilung der Konkurrenzfragen durch das Landgericht wenden kann (vgl. BGH, Beschluss vom 14. Dezember 1999 - 1 StR 492/99, BGHR StPO § 400 Abs. 1 Zulässigkeit 9), bleibt aus den zur Revision der Staatsanwaltschaft insoweit genannten Gründen - von der Änderung des Schuldspruchs abgesehen - erfolglos. - OLG Jena, 15.07.2014 - 1 Ws 268/14
Gefährliche Körperverletzung: Rechtsmittelbefugnis des Nebenklägers hinsichtlich …
Für in eigenständigen Absätzen einzelner Strafvorschriften geregelte Qualifikationstatbestände hat dies - bei im Übrigen durchaus vergleichbarer Fallgestaltung - auch der Bundesgerichtshof so gesehen und etwa die mit dem Ziel einer Verurteilung wegen schwerer Körperverletzung gemäß § 226 Abs. 2 - statt nur Abs. 1 - StGB (die Unterscheidung betrifft hier allein die subjektive Tatseite) bzw. wegen Vergewaltigung gemäß § 177 Abs. 3 StGB (betr. u. a. das Mitführen von Waffen bzw. von Werkzeugen als Nötigungsmittel) - statt nur gemäß § 177 Abs. 1 und 2 StGB - eingelegten Revisionen der Nebenkläger als zulässig erachtet (für § 226 Abs. 2 StGB: BGH, 4. Strafsenat, NJW 2001, 980; für § 177 Abs. 3 StGB: BGH, 3. Strafsenat, NStZ 2001, 420; vgl. auch BGH, 1. Strafsenat, NStZ 2000, 219, der das Rechtsmittelziel, über die erstrebte Feststellung eines dem Angeklagten ungünstigeren Konkurrenzverhältnisses der Tatmehrheit statt Tateinheit eine insgesamt schwerere Rechtsfolge zu erreichen, für zulässig hält, weil es auch die richtige Anwendung der in Rede stehenden Rechtsnormen zum Schuldspruch betrifft). - BGH, 10.10.2017 - 1 StR 340/17
Rechtsmittelbefugnis der Nebenklage
Damit begehrt die Nebenklägerin die richtige Anwendung der in Rede stehenden Rechtsnormen zum Schuldspruch (BGH, Beschluss vom 14. Dezember 1999 - 1 StR 492/99, BGHR StPO § 400 Abs. 1 Zulässigkeit 9 - Konkurrenzverhältnis).
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