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   BGH, 25.03.1999 - 1 StR 493/98 (2)   

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BGH, 25.03.1999 - 1 StR 493/98 (2) (https://dejure.org/1999,1976)
BGH, Entscheidung vom 25.03.1999 - 1 StR 493/98 (2) (https://dejure.org/1999,1976)
BGH, Entscheidung vom 25. März 1999 - 1 StR 493/98 (2) (https://dejure.org/1999,1976)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • HRR Strafrecht

    EG-Verordnung Nr. 3381194 (19. 12. 1994); § 34 Abs. 1 AWG
    EG-Verordnung Nr. 3381194; Ausschließlich militärische Waren; Außenwirtschaftsgesetz;

  • HRR Strafrecht

    § 34 Abs. 2 Nr. 3 AWG; § 33 Abs. 5 Nr. 1 AWG;
    Abstrakt-konkretes Gefährdungsdelikt; Außenwirtschaftsgesetz; Erklären unrichtiger Angaben;

  • lexetius.com

    AWG § 34 Abs. 2 Nr. 3

  • Wolters Kluwer

    § 34 Abs. 2 Nr. 3 AWG als abstrakt-konkretes Gefährdungsdelikt; Das Erklären unrichtiger Angaben als Handlung im Sinne des § 34 Abs. 2 AWG

  • Judicialis

    StPO § 349 Abs. 2; ; AWG § 34 Abs. 1

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    AWG § 34 Abs. 2 Nr. 3

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NJW 1999, 2129
  • StV 2000, 27
 
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Wird zitiert von ... (11)Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 26.10.1993 - 1 StR 559/93

    Freisetzen von ionisierender Strahlung; Eignung zur Schädigung von Leib und Leben

    Auszug aus BGH, 25.03.1999 - 1 StR 493/98
    Denn bei § 34 Abs. 2 AWG handelt es sich - wie beispielsweise auch beim Freisetzen ionisierender Strahlen (§ 311 StGB, vor dem Sechsten Gesetz zur Reform des Strafrechts vom 26. Januar 1998 § 311 d StGB; dazu BGHSt 39, 371, 372) - um ein abstrakt-konkretes Gefährdungsdelikt (vgl. Bieneck in Bieneck, Handbuch des Außenwirtschaftsrechts § 33 Rdn. 2; der Sache nach ebenso Fuhrmann in Erbs/Kohlhaas, AWG § 34 Anm. 14 sowie Hocke/ Berwald/Maurer, Außenwirtschaftsrecht § 34 Anm. 3: zweistufiges Delikt; Dahlhoff NJW 1991, 208 trotz Bezeichnung als konkretes Gefährdungsdelikt; zur Terminologie Cramer in Schönke/Schröder, StGB 25. Aufl. Vorbem. §§ 306 ff. Rdn. 3).
  • BGH, 09.07.1987 - 1 StR 287/87

    Findung der Strafe bei mehreren Angeklagten in einem Verfahren jeweils aus der

    Auszug aus BGH, 25.03.1999 - 1 StR 493/98
    Zu der von der Revision aufgeworfenen Frage des Vergleichs der Strafzumessung im vorliegenden Fall mit derjenigen in dem bereits abgeschlossenen Verfahren gegen einen Mittäter weist der Senat auf die Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs hin (BGH NStZ 1991, 581; 1997, 61; BGHR StGB § 46 Abs. 2 Zumessungsfehler 1 und Wertungsfehler 23).
  • BGH, 05.11.1997 - 5 StR 504/97

    Maskierung als Strafzumessungsmerkmal bei einem Raub - Strafzumessung im

    Auszug aus BGH, 25.03.1999 - 1 StR 493/98
    Das Revisionsgericht kann nur eingreifen, wenn dessen Zumessungserwägungen in sich fehlerhaft sind, gegen rechtlich anerkannte Strafzwecke verstoßen wird oder wenn sich die verhängte Strafe von ihrer Bestimmung, gerechter Schuldausgleich zu sein, so weit löst, daß sie nicht mehr innerhalb des dem Tatrichter eingeräumten Spielraums liegt (BGH NStZ 1998, 188).
  • BGH, 09.09.1997 - 1 StR 730/96

    Landfriedensbruch (keine einschränkende Auslegung der formellen

    Auszug aus BGH, 25.03.1999 - 1 StR 493/98
    Dies ist entgegen der Ansicht der Revision ebenfalls nicht zu beanstanden, sondern beachtet die Wortlautgrenze (vgl. dazu BGHSt 43, 237) des § 34 Abs. 2 AWG.
  • BGH, 12.12.2000 - 1 StR 184/00

    Holocaust-Leugnung im Internet

    a) Mit der Eignungsformel wird die Volksverhetzung nach § 130 Abs. 1 und Abs. 3 StGB zu einem abstrakt-konkreten Gefährdungsdelikt (vgl. Senat in BGHSt 39, 371 zum Freisetzen ionisierender Strahlen nach § 311 Abs. 1 StGB und in NJW 1999, 2129 zur Straftat nach § 34 Abs. 2 Nr. 3 AWG); teilweise wird diese Deliktsform auch als "potentielles Gefährdungsdelikt" bezeichnet (BGH NJW 1994, 2161; vgl. auch Sieber NJW 1999, 2065, 2067 m.w.N.).

    Dabei ist die Deliktsbezeichnung von untergeordneter Bedeutung; solche Gefährdungsdelikte sind jedenfalls eine Untergruppe der abstrakten Gefährdungsdelikte (Senat NJW 1999, 2129).

    Vom Tatrichter verlangt wird aber die Prüfung, ob die jeweilige Handlung bei genereller Betrachtung gefahrengeeignet ist (vgl. BGH NJW 1999, 2129 zu § 34 Abs. 2 Nr. 3 AWG).

    c) Dieses Verständnis von der Eignung zur Friedensstörung entspricht auch der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs zu vergleichbaren Eignungsdelikten wie dem Freisetzen ionisierender Strahlen nach § 311 Abs. 1 StGB (BGHSt 39, 371; NJW 1994, 2161) oder der Straftat nach § 34 Abs. 2 Nr. 3 AWG (BGH NJW 1999, 2129).

  • BGH, 27.08.2010 - 2 StR 111/09

    Verurteilung von Trienekens-Geschäftsführern wegen Beihilfe zur Untreue bestätigt

    Die Angeklagten können sich auf eine etwaige unangemessene Milde einer gegen den Haupttäter oder gegen andere Beteiligte verhängten Strafe nicht berufen (vgl. BGH NStZ 1991, 581; NJW 1999, 2129, 2130; StraFo 2005, 208; StV 2008, 295, 296).
  • OLG Hamburg, 16.12.2014 - 1 Rev 49/14

    Parteiverrat: Pflichtwidriges Dienen durch Antrag auf Akteneinsicht

    Die vorgeschlagenen Einschränkungen laufen darauf hinaus, den maßgeblichen Interessengegensatz ausschließlich subjektiv zu bestimmen und eine konkrete Gefährdung der Mandanteninteressen in den Vordergrund zu stellen oder - teilweise überschneidend - den Deliktscharakter zu einem sogenannten abstrakt-konkreten ("potentiellen") Gefährdungsdelikt (zum Begriff: BGH, Urteil vom 25. März - 1 StR 493/98, Rn. 9; Heine/Bosch in Schönke/Schröder, StGB, 29. Aufl., Vorbem. §§ 306 ff., Rn. 4) abzuwandeln.
  • BGH, 22.06.2011 - 2 StR 580/10

    Zur unerlaubten Ausübung der Heilkunde bei Synergetik-Therapie

    Bei dieser Untergruppe der abstrakten Gefährdungsdelikte gehört nur eine generelle Gefährlichkeit der konkreten Tat, nicht aber der Eintritt einer konkreten Gefahr zum Tatbestand (vgl. allgemein zum Typus des potentiellen Gefährdungsdelikts BGHSt 46, 212, 218; BGH, Urteil vom 25. März 1999 - 1 StR 493/98, NJW 1999, 2129; Fischer, StGB 58. Aufl., Vor § 13 Rn. 19 mwN; s. auch zur systematischen Einordnung der Gefährdungseignung einer das Leben gefährdenden Behandlung bei § 224 Abs. 1 Nr. 5 StGB, Fischer, aaO, § 224 Rn. 12).
  • BGH, 29.04.2020 - 3 StR 547/19

    Urteil des Landgerichts Wuppertal im Fall "Shariah Police" rechtskräftig

    Eine solche Auffassung stünde im Übrigen in Widerspruch zu dem Erfordernis, dass die Gefahreignung durch das Tatgericht im Wege der Gesamtbetrachtung aller Umstände zu beurteilen ist (BGH, Urteile vom 25. März 1999 - 1 StR 493/98, NJW 1999, 2129; vom 22. Juni 2011 - 2 StR 580/10, NJW 2011, 3591 Rn. 5 f.; vom 11. Januar 2018, aaO Rn. 19 mwN).
  • BGH, 13.01.2009 - AK 20/08

    Eignung einer Straftat nach dem Außenwirtschaftsgesetz (AWG) zur erheblichen

    § 34 Abs. 2 Nr. 3, Abs. 6 Nr. 4 Buchst. c AWG setzt nicht voraus, dass die auswärtigen Beziehungen der Bundesrepublik Deutschland konkret gefährdet oder gar gestört werden; bei der Norm handelt es sich vielmehr um ein abstraktkonkretes Gefährdungsdelikt (vgl. BGH NJW 1999, 2129 ; Bieneck, Handbuch des Außenwirtschaftsrechts 2. Aufl. § 29 Rdn. 2; Hocke/Berwald/ Maurer/Friedrich, Außenwirtschaftsrecht Stand Juni 2008 AWG § 34 Rdn. 26), so dass es genügt, wenn die Handlungen des Täters bei genereller Betrachtung ihrer Art nach typischerweise geeignet sind, eine solche Gefährdung mit hinreichender Wahrscheinlichkeit herbeizuführen (vgl. Bieneck aaO § 29 Rdn. 17; Diemer aaO § 34 Rdn. 14).
  • OLG München, 19.03.2009 - 6 St 10/08

    Geheimdienstliche Agententätigkeit und Verstoß gegen das Außenwirtschaftsgesetz:

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  • OLG Jena, 24.05.2004 - 1 Ss 344/03

    Auslegung des Widerspruchs gegen einen Strafbefehl als Berufung; Unterscheidung

    Vom Tatrichter verlangt wird aber die Prüfung, ob die jeweilige Handlung im Sinne des § 187 StGB gefahrengeeignet ist (vgl. BGH NJW 1999, 2129 f.).
  • OLG München, 29.09.2006 - 4St RR 177/06

    Strafmilderung bei versuchtem Embargoverstoß nach Außenwirtschaftsgesetz

    Die neu geschaffenen Qualifikationstatbestände des Art. 34 Abs. 6 Nr. 4 AWG n.F. vermögen hieran nichts zu ändern, da sie lediglich zusätzliche abstrakt-konkrete Gefährdungsmodalitäten (vgl. BGH NJW 1999, 2129) voraussetzen, die auch nach alter Rechtslage zu einer Bestrafung nach § 34 Abs. 4 AWG geführt hätten.
  • KG, 22.07.2008 - 4 Ws 131/07

    Außenhandel: Strafbarkeit der Lieferung von Federelementen an ein iranisches

    Der Verstoß setzt noch nicht den Eintritt einer konkreten Gefährdung der auswärtigen Beziehungen voraus, aber er muss bei genereller Betrachtung entsprechend gefahrengeeignet gewesen sein (vgl. BGH NJW 1999, 2129, 2130).
  • OLG Karlsruhe, 31.08.2004 - 1 AK 10/04

    Auslieferungsverfahren: Geltung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit;

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