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| BGH, 15.12.1992 - 1 StR 498/92 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (3)
- Wolters Kluwer
Unanwendbarkeit der Strafvorschrift des § 239 b Strafgesetzbuch (StGB) in bestimmten Fällen bei einschränkender Gesetzesauslegung
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
StGB § 177 Abs. 2, § 239a, § 239b
Straftaten gegen die persönliche Freiheit: Unanwendbarkeit der §§ 239a, 239b StGB bei ausschließlich zum Zwecke einer Vergewaltigung erfolgten Freiheitsverletzung - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (2) Zitiert selbst (1)
- BGH, 17.11.1992 - 1 StR 534/92
Konkurrenzverhältnis zwischen erpresserischem Menschenraub oder Geiselnahme und …
Auszug aus BGH, 15.12.1992 - 1 StR 498/92
Wie der Senat in seinem zum Abdruck in BGHSt bestimmten Urteil vom 17. November 1992 - 1 StR 534/92 - entschieden hat, führt eine einschränkende Gesetzesauslegung dazu, daß die Strafvorschrift des § 239 b StGB in Fällen der vorliegenden Art nicht anwendbar ist.
- BGH, 02.03.1994 - 5 StR 494/93
Verdrängen der Nötigung im Zwei-Personen-Verhältnis durch den Tatbestand der …
Diese Auffassung hat der 1. Strafsenat mit dem Urteil vom 19. Januar 1993 - 1 StR 782/92 - und den Beschlüssen vom 15. Dezember 1992 - 1 StR 498/92 -, 2. Februar 1993 - 1 StR 528/92 -, 27. Juli 1993 - 1 StR 419/93 - und 16. Februar 1993 - 1 StR 43/93 -, bekräftigt. - BGH, 13.10.1993 - 5 StR 494/93
Verdrängung der Nötigung durch die Geiselnahme im Zwei Personen Verhältnis - …
Diese Auffassung hat der 1. Strafsenat mit dem Urteil vom 19. Januar 1993 - 1 StR 782/92 - und den Beschlüssen vom 15. Dezember 1992 - 1 StR 498/92 -, 2. Februar 1992 - 1 StR 528/92 - und 27. Juli 1992 - 1 StR 419/93 - für die Fälle der Vergewaltigung, sexuellen Nötigung und räuberischen Erpressung bekräftigt.
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