Rechtsprechung
| BGH, 22.01.2002 - 1 StR 500/01 |
Volltextveröffentlichungen (10)
- Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Mit KI-Zusammenfassung und KI-Dialogfeld, um Fragen zur Entscheidung stellen.
Doctrine ist die neue umfassende Rechts-KI-Plattform in Kooperation mit dejure.org. Mehr Informationen - HRR Strafrecht
§ 46 StGB; § 46a StGB
Strafzumessung (Täter-Opfer-Ausgleich; fehlende Erörterung) - openjur.de
- bundesgerichtshof.de
- Judicialis
StPO § 349 Abs. 4; ; StGB § 46a Abs. 1 Nr. 1; ; StGB § 46a; ; StGB 49 Abs. 1
- Wolters Kluwer
Körperverletzung - Strafausspruch - Schadenswiedergutmachung - Strafmilderung
- ra.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
StGB § 46 a Nr. 1
Schmerzensgeldzahlung als Täter-Opfer-Ausgleich - datenbank.nwb.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (3) Zitiert selbst (2)
- BGH, 25.05.2001 - 2 StR 78/01
Zusammentreffen von Täter-Opfer-Ausgleich und Schadenswiedergutmachung; …
Auszug aus BGH, 22.01.2002 - 1 StR 500/01
Rn. 3 Der Strafsenat vermag so nicht zu beurteilen, ob die Strafkammer die Voraussetzungen des § 46a Abs. 1 Nr. 1 StGB trotz der Schmerzensgeldzahlung zu Recht nicht für erfüllt angesehen hat oder zu hohe Anforderungen an die Milderungsmöglichkeit nach §§ 46a Abs. 1 Nr. 1, 49 Abs. 1 StGB gestellt hat (vgl. BGHR StGB § 46a Anwendungsbereich 1; BGH NStZ 2002, 29). - BGH, 22.08.2001 - 1 StR 333/01
Sexueller Mißbrauch von Schutzbefohlenen (Strafverfolgungsverjährung, getrennte …
Auszug aus BGH, 22.01.2002 - 1 StR 500/01
Rn. 3 Der Strafsenat vermag so nicht zu beurteilen, ob die Strafkammer die Voraussetzungen des § 46a Abs. 1 Nr. 1 StGB trotz der Schmerzensgeldzahlung zu Recht nicht für erfüllt angesehen hat oder zu hohe Anforderungen an die Milderungsmöglichkeit nach §§ 46a Abs. 1 Nr. 1, 49 Abs. 1 StGB gestellt hat (…vgl. BGHR StGB § 46a Anwendungsbereich 1; BGH NStZ 2002, 29).
- BGH, 07.12.2005 - 1 StR 287/05
Voraussetzungen des Täter-Opfer-Ausgleichs (erforderlicher kommunikativer …
Rn. 13 Regelmäßig sind daher tatrichterliche Feststellungen dazu erforderlich, wie sich das Opfer zu den Bemühungen des Täters gestellt hat, wie sicher die Erfüllung einer etwaigen Schmerzensgeldzahlungsverpflichtung ist und welche Folgen diese Verpflichtung für den Täter haben wird (BGH NStZ 2002, 29; BGH, Beschluss vom 22. Januar 2002 - 1 StR 500/01). - BGH, 27.08.2002 - 1 StR 204/02
Täter-Opfer-Ausgleich (Wiedergutmachungserfolg; Vorbehalt des Opfers; …
Regelmäßig sind aber tatrichterliche Feststellungen dazu erforderlich, wie sich das Opfer zu den Bemühungen des Täters gestellt hat, wie sicher die Erfüllung einer etwaigen Schmerzensgeldzahlungsverpflichtung ist und welche Folgen diese Verpflichtung für den Täter haben wird (BGH NStZ 2002, 29; BGH, Beschluß vom 22. Januar 2002 - 1 StR 500/01). - BGH, 13.02.2007 - 1 StR 574/06
Besonders schwere Vergewaltigung (Tateinheit und mittäterschaftliche Zurechnung …
Rn. 23 c) Nicht ausreichend sind zudem die tatrichterlichen Feststellungen dazu, wie sich das Opfer zu den bisherigen Bemühungen des Täters gestellt hat und wie sicher die Erfüllung einer weiteren Schmerzensgeldzahlung ist (vgl. BGH NStZ 2002, 29; BGH, Beschl. vom 22. Januar 2002 - 1 StR 500/01; NStZ 2006, 275).
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