Rechtsprechung
| BGH, 08.08.2017 - 1 StR 519/16 |
Volltextveröffentlichungen (13)
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§ 46 StGB; § 284 Abs. 1 StGB; § 370 Abs. 1 AO
Unerlaubte Veranstaltung eines Glücksspiels (Wesen des Glücksspiels; nicht unbeträchtlicher Einsatz eines Vermögenswertes); Steuerhinterziehung (Schätzung von Besteuerungsgrundlagen: Anforderungen an die Zuschätzungen und deren Darstellung); Grundsätze der Strafzumessung ... - lexetius.com
- openjur.de
- bundesgerichtshof.de
- rechtsinformationen.bund.de
Unerlaubte Veranstaltung eines Glücksspiels: Wesen des Glücksspiels; Schätzung von Besteuerungsgrundlagen bei der Steuerhinterziehung; Zusammentreffen von Freiheitsstrafe und Einzelgeldstrafen).
- rechtsprechung-im-internet.de
§ 46 StGB, § 53 Abs 2 StGB, § 284 Abs 3 Nr 1 StGB, § 370 Abs 3 S 2 Nr 1 AO vom 01.10.2002
- IWW
§ 13 der Spielverordnung, § 284 StGB, §§ ... 33c ff., § 144 Abs. 1, § 148 Nr. 1 GewO, § 284 Abs. 1 StGB, § 284 Abs. 3 Nr. 1 StGB, § 370 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 AO, § 257c Abs. 3 Satz 4 StPO, § 344 Abs. 2 Satz 2 StPO, § 46 StGB, § 53 Abs. 2 StGB
- Wolters Kluwer
Gewerbsmäßige unerlaubte Veranstaltung eines Glücksspiels; Nicht unerheblicher Einsatz eines Vermögenswertes für die Annahme von Glücksspiel; Glücksspielgeräte im Sinne des § 284 Abs. 1 Strafgesetzbuch (StGB); Schätzung von Besteuerungsgrundlagen im Steuerstrafverfahren
- ra.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Gewerbsmäßige unerlaubte Veranstaltung eines Glücksspiels; Nicht unerheblicher Einsatz eines Vermögenswertes für die Annahme von Glücksspiel; Glücksspielgeräte im Sinne des § 284 Abs. 1 Strafgesetzbuch ( StGB ); Schätzung von Besteuerungsgrundlagen im Steuerstrafverfahren
- datenbank.nwb.de
(Unerlaubte Veranstaltung eines Glücksspiels: Wesen des Glücksspiels; Schätzung von Besteuerungsgrundlagen bei der Steuerhinterziehung; Zusammentreffen von Freiheitsstrafe und Einzelgeldstrafen).
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (5)
- Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)
Freiheitsstrafe, Geldstrafe - und die Gesamtstrafenbildung
- Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)
Steuerhinterziehung - und der Schuldumfang
- Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)
Besonders schwere Steuerhinterziehung - in Altfällen
- Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)
Verfahrensrüge - und der erforderliche Vortrag
- Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)
Gewinnspielautomaten - und das verbotene Glücksspiel
Verfahrensgang
- LG Chemnitz, 08.04.2016 - 13 Ss 658/16
- BGH, 08.08.2017 - 1 StR 519/16
Papierfundstellen
- NStZ 2018, 335
- StV 2019, 393
Wird zitiert von ... (15) Zitiert selbst (30)
- BGH, 11.06.2002 - 1 StR 142/02
Gesamtstrafenbildung beim Zusammentreffen von Einzelfreiheitsstrafen und …
Auszug aus BGH, 08.08.2017 - 1 StR 519/16
Dabei hat es unter Berücksichtigung der allgemeinen Strafzumessungserwägungen zu prüfen, ob eher eine längere Gesamtfreiheitsstrafe oder eine kürzere Freiheitsstrafe neben einer Geldstrafe den Strafzwecken entspricht (vgl. BGH, Beschlüsse vom 17. Dezember 2014 - 4 StR 486/14, NStZ 2015, 334 und vom 11. Juni 2002 - 1 StR 142/02, NStZ-RR 2002, 264).Aus Wortlaut und Systematik des § 53 Abs. 2 StGB ergibt sich, dass die selbständige Verhängung einer Geldstrafe neben einer Freiheitsstrafe die Ausnahme bildet (BGH, Beschluss vom 11. Juni 2002 - 1 StR 142/02, NStZ-RR 2002, 264); sie bedarf daher - anders als der Regelfall der Gesamtstrafenbildung (vgl. BGH, Beschluss vom 7. Oktober 2010 - 1 StR 484/10, wistra 2011, 19) - regelmäßig besonderer Begründung (…vgl. Fischer, StGB, 64. Aufl., § 53 Rn. 5 mwN).
- BGH, 20.12.2016 - 1 StR 505/16
Steuerhinterziehung (Berechnung des Steuerschadens: Möglichkeit der pauschalen …
Auszug aus BGH, 08.08.2017 - 1 StR 519/16
Beim Straftatbestand der Steuerhinterziehung lässt es den Schuldspruch grundsätzlich unberührt, wenn lediglich der Verkürzungsumfang, etwa durch eine fehlerhafte Schätzung, unrichtig bestimmt ist, die Verwirklichung des Tatbestandes aber sicher von den Feststellungen getragen wird (vgl. BGH, Beschluss vom 20. Dezember 2016 - 1 StR 505/16, StraFo 2017, 254;… Urteil vom 22. Mai 2012 - 1 StR 103/12, Rn. 28, NZWiSt 2012, 299).Im Steuerstrafverfahren ist die Schätzung von Besteuerungsgrundlagen zulässig, wenn feststeht, dass der Steuerpflichtige einen Besteuerungstatbestand erfüllt hat, die tatsächlichen Besteuerungsgrundlagen aber ungewiss sind (st. Rspr.; vgl. nur BGH, Beschlüsse vom 20. Dezember 2016 - 1 StR 505/16, StraFo 2017, 254; vom 6. April 2016 - 1 StR 523/15, NStZ 2016, 728 und vom 29. Januar 2014 - 1 StR 561/13, wistra 2014, 276).
- BayObLG, 12.12.2002 - 5St RR 296/02
Unerlaubte Veranstaltung eines Glücksspiels - Regeländerung bei …
Auszug aus BGH, 08.08.2017 - 1 StR 519/16
b) Um Glücksspiel im Sinne des § 284 StGB annehmen zu können, bedarf es zudem eines nicht unerheblichen Einsatzes eines Vermögenswertes (BGH, Beschluss vom 29. September 1986 - 4 StR 148/86, BGHSt 34, 171, 176 f. mwN; BayObLG, Urteil vom 12. Dezember 2002 - 5 St RR 296/2002, JR 2003, 386, 387;… BeckOK StGB/Feilcke/Hollering, 34. Edition, § 284 Rn. 11;… Satzger/Schluckebier/Widmaier/Rosenau, StGB, 3. Aufl., § 284 Rn. 6; Wohlers, JR 2003, 388).Ob bei dem vorliegenden Fall der Glücksspielcharakter anzunehmen sein wird, hängt aber auch davon ab, ob einerseits der Gewinnzweck im Vordergrund stand und andererseits der Angeklagte und seine Angestellten jeweils von vornherein einen Anspruch auf Barumtausch der erspielten Token einräumten oder ob dies auf eine nachträgliche Anfrage des betreffenden Spielers aus Kulanzgründen erfolgte (vgl. hierzu RG, Urteil vom 2. Juni 1930 - III 289/30, RGSt 64, 219, 220; BayObLG, Urteil vom 12. Dezember 2002 - 5 St RR 296/2002, JR 2003, 386, 387 m. Anm. Wohlers, JR 2003, 388).
- BGH, 29.04.2015 - 1 StR 235/14
Besonders schwerer Fall von Bestechlichkeit im geschäftlichen Verkehr (unlautere …
Auszug aus BGH, 08.08.2017 - 1 StR 519/16
Eine Beanstandung der fehlerhaften Protokollierung lässt sich der Rüge nicht entnehmen (vgl. hierzu BGH, Beschlüsse vom 29. April 2015 - 1 StR 235/14, NStZ-RR 2015, 278 und vom 15. April 2014 - 3 StR 89/14, NStZ 2014, 418). - BGH, 17.09.1980 - 2 StR 355/80
Bundesbankbeamte - §§ 242, 243 StGB, besonders schwerer Fall ohne Erfüllung eines …
Auszug aus BGH, 08.08.2017 - 1 StR 519/16
Sie lässt vielmehr besorgen, dass das Landgericht sich nicht an den strafzumessungsrelevanten Umständen nach § 46 StGB ausgerichtet hat, sondern sich allein von dem Bestreben hat leiten lassen, die Gesamtfreiheitsstrafe in jedem Fall noch zur Bewährung aussetzen zu können; das aber wäre rechtlich zu beanstanden (BGH, Urteile vom 17. März 2009 - 1 StR 627/08, NJW 2009, 1979, 1984;… vom 19. Dezember 2000 - 5 StR 490/00, BGHR StGB, § 53 Abs. 2 Nichteinbeziehung 3 und vom 17. September 1980 - 2 StR 355/80, BGHSt 29, 319, 321). - BGH, 17.03.2009 - 1 StR 627/08
Hinterziehungsumfang bei der Umsatzsteuer (Steuerhinterziehung "auf Zeit"; …
Auszug aus BGH, 08.08.2017 - 1 StR 519/16
Sie lässt vielmehr besorgen, dass das Landgericht sich nicht an den strafzumessungsrelevanten Umständen nach § 46 StGB ausgerichtet hat, sondern sich allein von dem Bestreben hat leiten lassen, die Gesamtfreiheitsstrafe in jedem Fall noch zur Bewährung aussetzen zu können; das aber wäre rechtlich zu beanstanden (BGH, Urteile vom 17. März 2009 - 1 StR 627/08, NJW 2009, 1979, 1984;… vom 19. Dezember 2000 - 5 StR 490/00, BGHR StGB, § 53 Abs. 2 Nichteinbeziehung 3 und vom 17. September 1980 - 2 StR 355/80, BGHSt 29, 319, 321). - BGH, 12.12.2013 - 3 StR 210/13
"Protokollrüge" (fehlende Protokollierung der Belehrung im Rahmen einer …
Auszug aus BGH, 08.08.2017 - 1 StR 519/16
Dieser enthält schon nicht die bestimmte Behauptung eines verfahrensfehlerhaften tatsächlichen Geschehens (vgl. BGH, Beschluss vom 12. Dezember 2013 - 3 StR 210/13, NJW 2014, 1254). - BGH, 03.12.2007 - 5 StR 504/07
Berechnungsdarstellung und Schätzung beim Vorenthalten von …
Auszug aus BGH, 08.08.2017 - 1 StR 519/16
Ob beim Zusammentreffen einer Freiheitsstrafe mit Einzelgeldstrafen eine Gesamtfreiheitsstrafe gebildet wird oder eine Geldstrafe oder Gesamtgeldstrafe selbständig neben der Freiheitsstrafe ausgesprochen wird, liegt im pflichtgemäßen Ermessen des Gerichts (vgl. BGH, Beschluss vom 3. Dezember 2007 - 5 StR 504/07, NStZ 2009, 27;… Urteil vom 17. Januar 1989 - 1 StR 730/88, BGHR StGB § 53 Abs. 2 Einbeziehung 1). - BGH, 20.01.2016 - 4 StR 376/15
Revisionsbegründung (erforderliche Darstellung einer Geltendmachung des …
Auszug aus BGH, 08.08.2017 - 1 StR 519/16
Zwar kann bei einer zusätzlich zur Verfahrensrüge erhobenen Sachrüge ergänzend auf die Urteilsgründe zurückgegriffen werden (BGH, Beschluss vom 20. Januar 2016 - 4 StR 376/15, StV 2016, 771), allein ergibt sich aber aus dieser Passage nicht, dass eine Zustimmung der Staatsanwaltschaft nicht erfolgt ist. - BGH, 15.04.2014 - 3 StR 89/14
Erfolglose Rüge der Verletzung von Mitteilungs- und Protokollierungspflichten bei …
Auszug aus BGH, 08.08.2017 - 1 StR 519/16
Eine Beanstandung der fehlerhaften Protokollierung lässt sich der Rüge nicht entnehmen (vgl. hierzu BGH, Beschlüsse vom 29. April 2015 - 1 StR 235/14, NStZ-RR 2015, 278 und vom 15. April 2014 - 3 StR 89/14, NStZ 2014, 418). - BGH, 19.12.2000 - 5 StR 490/00
Besonders schwerer Fall der Untreue; Strafzumessung
- BGH, 11.05.2016 - 1 StR 71/16
Verständigung (erforderliche Belehrung über die eingeschränkte Bindungswirkung …
- BGH, 07.10.2010 - 1 StR 484/10
Strafzumessung und Gesamtstrafenbildung bei Steuerhinterziehung …
- BGH, 17.12.2014 - 4 StR 486/14
Nachträgliche Gesamtstrafenbildung (nachträgliche Bildung einer Gesamtgeldstrafe: …
- BGH, 17.01.1989 - 1 StR 730/88
Gesamtfreiheitsstrafenbildung beim Zusammentreffen von Einzelfreiheitsstrafen und …
- BGH, 03.08.2016 - 5 StR 294/16
Umfang des Hauptverhandlungsprotokoll im Hinblick auf den Inhalt von …
- BGH, 17.06.2004 - 3 StR 344/03
Mittäterschaft (Tatbeiträge jedes Mittäters: Tateinheit, Tatmehrheit); Betrug; …
- BGH, 28.09.2011 - I ZR 93/10
Poker im Internet
- BGH, 28.11.2002 - 4 StR 260/02
Annahmen von Sportwetten als unerlaubte Glücksspielveranstaltung
- BGH, 06.04.2016 - 1 StR 523/15
Steuerhinterziehung (Schätzung der hinterzogenen Steuern: Voraussetzung der …
- BGH, 22.05.2012 - 1 StR 103/12
BGH hebt Bewährungsstrafen wegen Schmuggels in Millionenhöhe auf
- BGH, 29.09.1986 - 4 StR 148/86
Begriff des Glücksspiels; Kettenbriefaktion
- BGH, 29.01.2014 - 1 StR 561/13
Steuerhinterziehung (Berechnung der verkürzten Steuern: Zulässigkeit der …
- BGH, 24.05.2017 - 1 StR 176/17
Steuerhinterziehung (erforderliche Feststellungen zu den verkürzten Steuern und …
- BGH, 30.06.2016 - 1 StR 99/16
Tatzeitprinzip (Anwendbarkeit des Regelbeispiels einer alten Fassung); …
- BGH, 18.04.1952 - 1 StR 739/51
Voraussetzungen für das Vorliegen eines verbotenen Glücksspiels - Maßgeblichkeit …
- BGH, 11.01.1989 - 2 StR 461/88
Anforderungen an die unerlaubte Veranstaltung eines Glücksspiels - Rechtliche …
- OLG Köln, 19.02.1957 - Ss 417/56
- RG, 02.06.1930 - III 289/30
Welcher Unterschied besteht zwischen der Veranstaltung eines Glücksspiels im …
- RG, 28.05.1889 - 1039/89
Ist die Thatsache, daß ein das Objekt eines Glücksspieles bildender Gegenstand …
- OLG Braunschweig, 23.02.2023 - 9 U 3/22
Online-Glücksspiel; unerlaubtes Glücksspiel; Glücksspiel; Spiel; Internet; …
Darin liegt das Wesen des Glücksspiels (…BGH, aaO, Rn. 16; Urteile vom 18. April 1952 - 1 StR 739/51, BGHSt 2, 274, 276 und vom 8. August 2017 - 1 StR 519/16, ZfWG 2017, 502 Rn. 11 m.w.N.). - BGH, 13.09.2022 - XI ZR 515/21
Illegales Glücksspiel: Erstattung von autorisierten Kreditkartenzahlungen für ein …
Darin liegt das Wesen des Glücksspiels (BGH, Urteile vom 18. April 1952 - 1 StR 739/51, BGHSt 2, 274, 276 und vom 8. August 2017 - 1 StR 519/16, ZfWG 2017, 502 Rn. 11 mwN). - BGH, 17.01.2018 - 4 StR 305/17
Unerlaubte Veranstaltung eines Glücksspiels (Tatbestandsmäßigkeit bei Fehlen oder …
Die Strafkammer hat zu der Funktionsweise der manipulierten Automaten - insbesondere zu Spielinhalten, zur Höhe der zu leistenden Einsätze sowie zu Gewinn- und Verlustmöglichkeiten - keine Feststellungen getroffen (vgl. BGH, Urteil vom 8. August 2017 - 1 StR 519/16, wistra 2017, 441, 442 f. mwN).
- VGH Bayern, 10.07.2025 - 23 BV 23.913
Glücksspielrechtliche Untersagungsverfügung, Untersagung der Veranstaltung, …
Rn. 116 (a) Unter einem Glücksspiel i.S.d. § 284 StGB ist ein Spiel zu verstehen ist, bei dem die Entscheidung über Gewinn und Verlust nicht wesentlich von den Fähigkeiten, den Kenntnissen und der Aufmerksamkeit der Spieler, sondern allein oder jedenfalls hauptsächlich vom Zufall abhängt (BGH, U.v. 8.8.2017 - 1 StR 519/16 - NStZ 2018, 335 juris Rn. 11;… vgl. auch BVerwG, U.v. 24.10.2001 - 6 C 1.01 - BVerwGE 115, 179 juris Rn. 27 m.w.N.).Rn. 117 (b) Um ein Glücksspiel i.S.d. § 284 StGB annehmen zu können, bedarf es zudem eines nicht unerheblichen Einsatzes eines Vermögenswertes (BGH, U.v. 8.8.2017 - 1 StR 519/16 - NStZ 2018, 335 juris Rn. 12;… vgl. auch BVerwG, U.v. 16.10.2013 - 8 C 21.12 - BVerwGE 148, 146 juris Rn. 25).
Danach dürfte derzeit ein möglicher Verlust von mehr als zehn Euro in der Stunde auf ein Glücksspiel hindeuten (vgl. BGH, U.v. 8.8.2017 - 1 StR 519/16 - NStZ 2018, 335 juris Rn. 13 m.w.N.;… BayObLG, U.v. 3.2.2025 - 206 StRR 308/24 - ZfWG 2025, 272 juris Rn. 62).
Ob insoweit von einem bloßen straflosen Unterhaltungsspiel und nicht von einem strafbaren Glücksspiel auszugehen ist, hängt weiter auch davon ab, ob das fragliche Spiel vornehmlich der Unterhaltung dient oder ob bei ihm der Gewinnzweck im Vordergrund steht (BGH, U.v. 8.8.2017 a.a.O.;… vgl. insoweit auch BVerwG, U.v. 26.6.1979 - I C 40.76 - BVerwGE 58, 162 juris Rn. 19).
Er hat indes unter Bezugnahme auf das Urteil vom 8. August 2017 (Az. 1 StR 519/16 - NStZ 2018, 335 juris Rn. 9 ff.) den Tatvorwurf des unerlaubten Veranstaltens eines Glücksspiels nach § 284 StGB von der Strafverfolgung ausgenommen, weil keine Feststellungen zur Höhe der Einsätze getroffen worden waren (…BGH, U.v. 17.1.2018 a.a.O. Rn. 18).
Dies gilt auch für den Fall der (unterstellten) Mehrfachteilnahme, wenn das Angebot - wie im Fall der Klägerin - nicht auf eine Summierung des (jeweils für sich unerheblichen) Einsatzes angelegt ist, indem gezielt zu wiederholter Teilnahme aufgefordert wird (…vgl. BGH, U.v. 28.9.2011 - I ZR 92/09 a.a.O. Rn. 68) oder Anreize dafür gesetzt werden, um durch eine Fortsetzung des Spiels Verluste durch Gewinne auszugleichen (…vgl. BGH, U.v. 28.9.2011 - I ZR 93/10 a.a.O. Rn. 79), und die Summe der Einsätze insgesamt nicht mehr zehn Euro pro Stunde beträgt (stRspr, vgl. BGH, U.v. 8.8.2017 - 1 StR 519/16 - NStZ 2018, 335 juris Rn. 13).
Von einem Glücksspieleinsatz kann jedoch nur ausgegangen werden, wenn zwischen der Aufwendung eines Vermögenswerts und dem Gewinn oder Verlust ein notwendiger Zusammenhang besteht (…BGH, B.v. 29.9.1986 - 4 StR 148/86 - BGHSt 34, 171 juris Rn. 15 m.w.N.; vgl. auch U.v. 8.8.2017 - 1 StR 519/16 - NStZ 2018, 335 juris Rn. 12).
- BGH, 19.09.2023 - XI ZR 343/22
Aufwendungserstattunganspruch des Zahlungsdienstleisters: Wirksamkeit der …
Darin liegt das Wesen des Glücksspiels (BGH, Urteile vom 18. April 1952 - 1 StR 739/51, BGHSt 2, 274, 276 und vom 8. August 2017 - 1 StR 519/16, ZfWG 2017, 502 Rn. 11 mwN). - OVG Nordrhein-Westfalen, 11.03.2024 - 13 B 1047/22
Beschwerde gegen die Versagung der aufschiebenden Wirkung der Klage gegen eine …
Rn. 47 BGH, Urteil vom 8. August 2017 - 1 StR 519/16 -, juris, Rn. 12, und Beschluss vom 29. September 1986 - 4 StR 148/86 -, juris, Rn. 15; dies aufgreifend BVerwG, Urteil vom 16. Oktober 2013 - 8 C 21.12 -, juris, Rn. 25; vgl. zudem Fischer, StGB, 70. Aufl. 2023, Rn. 5; Heine/Hecker in Schönke/Schröder, StGB, 30. Aufl. 2019, § 284 Rn. 8; Hollering in BeckOK StGB, 59. Edition, Stand: 01.11.2023, § 284 Rn. 15; Krehl/Börner in Leipziger Kommentar zum StGB, 13. Aufl. 2023, § 284 Rn. 12.Rn. 49 BGH, Urteil vom 8. August 2017 - 1 StR 519/16 -, juris, Rn. 13, unter Bezugnahme auf Reichsgericht, Urteil vom 28. Mai 1889 - Rep. 1039/89 -, RGSt 19, 253 f., und OLG Köln, Urteil vom 19. Februar 1957 - Ss 417/56 -, NJW 1957, 721; vgl. ferner Heine/Hecker in Schönke/Schröder, StGB, 30. Aufl. 2019, a. a. O.; Hohmann/Schreiner in Münchener Kommentar zum StGB, 4. Aufl. 2022, § 284 Rn. 12; Krehl/Börner in Leipziger Kommentar zum StGB, a. a. O.
Rn. 51 So BGH, Urteil vom 8. August 2017 - 1 StR 519/16 -, juris, Rn. 13.
- VGH Baden-Württemberg, 10.02.2022 - 6 S 1922/20
Glücksspielrechtlichen Erlaubnis zum Betrieb dieser Spielhalle; Abstandsgebot; …
Hierbei stellt nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs ein Verlust von mehr als 10,-- EUR in der Stunde einen nicht ganz unbeträchtlichen Vermögenswert dar und deutet auf ein Glücksspiel hin (vgl. BGH, Urteil vom 08.08.2017 - 1 StR 519/16 -, NStZ 2018, 335 ). - BGH, 06.08.2025 - 1 StR 177/25
Steuerhinterziehung (Zulässigkeit der Schätzung der Höhe der verkürzten Steuern, …
Rn. 20 aa) Im Steuerstrafverfahren ist die Schätzung von Besteuerungsgrundlagen zulässig, wenn zwar feststeht, dass der Steuerpflichtige einen Besteuerungstatbestand erfüllt hat, das Ausmaß der tatsächlichen Besteuerungsgrundlagen aber ungewiss ist (…st. Rspr., vgl. nur BGH, Urteile vom 10. Juli 2019 - 1 StR 265/18 Rn. 37 und vom 8. August 2017 - 1 StR 519/16 Rn. 19, jeweils mwN). - OVG Hamburg, 18.08.2021 - 4 Bs 193/21
Spielhalle; Betriebsuntersagungs- und Schließungsverfügung gemäß § 15 Abs. 2 GewO
Ob im jeweiligen Fall der Glücksspielcharakter anzunehmen sein wird, hängt nach der in Bezug genommenen Rechtsprechung auch davon ab, ob einerseits der Gewinnzweck im Vordergrund stand und (im dortigen Fall) jeweils von vornherein ein Anspruch auf Barumtausch der erspielten Token eingeräumt wurde oder ob dies aus Kulanzgründen erfolgte (BHG, Urt. v. 8.8.2017, 1 StR 519/16, juris Rn. 13 m.w.N.).In diesen Spielhallen dürfen nach der bundesrechtlichen Regelung des § 33c GewO Geldgewinnspielgeräte aufgestellt werden, die Glücksspiel ermöglichen (vgl. zur Definition: BGH, Urt. v. 8.8.2017, 1 StR 519/16, juris Rn. 11, 12).
- BayObLG, 03.02.2025 - 206 StRR 308/24 Ein solches definiert sich nach der Rechtsprechung in Abgrenzung vom Unterhaltungsspiel, vom Geschicklichkeitsspiel und von der Wette dadurch, dass ein nach vorbestimmten Regeln verlaufendes Spielen um Gewinn oder Verlust vorliegt, wobei die Entscheidung über Gewinn oder Verlust vom Zufall abhängt, und es zudem eines nicht unerheblichen Einsatzes eines Vermögenswertes bedarf (BGH, Urteil vom 8. August 2017, 1 StR 519/16, NStZ 2018, 335, 336).
Während §§ 33c Abs. 1, 144 Abs. 1 Nr. 1d GewO jegliche Spielgeräte mit Gewinnmöglichkeit erfassen, stellt der strafrechtliche Begriff des "Glücksspiels" zusätzliche Anforderungen: die Entscheidung über Gewinn oder Verlust hängt allein vom Zufall ab, und der Einsatz muss eine "nicht ganz unbeträchtliche Vermögensleistung" darstellen (BGH, Urteil vom 8. August 2017, 1 StR 519/16, NStZ 2018, 335;… Fischer/Lutz a.a.O., § 284 Rn. 4, 5 m.w.N.).
- BGH, 23.05.2024 - 5 StR 554/23
Strafzumessung bei Zusammentreffen von Freiheitsstrafe und Geldstrafe
- LG Kaiserslautern, 04.09.2024 - 2 KLs 6052 Js 7693/24
Einfuhr und Handeltreiben mit Betäubungsmitteln; Unerlaubte Veranstaltung eines …
- LG München II, 28.06.2024 - 2 O 674/23
Online-Glücksspiel, Verbraucherschutz, Nichtigkeit des Vertrages, …
- OLG Jena, 12.12.2018 - 1 OLG 161 Ss 43/18
Urteil gegen Wiebke Muhsal ist rechtskräftig
- LG Würzburg, 01.02.2023 - 21 O 2063/21
Online-Sportwetten, Sportwettenangebot, Glücksspielaufsichtsbehörde, …
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