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Rechtsprechung
   BGH, 08.11.2018 - 1 StR 527/18   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2018,41192
BGH, 08.11.2018 - 1 StR 527/18 (https://dejure.org/2018,41192)
BGH, Entscheidung vom 08.11.2018 - 1 StR 527/18 (https://dejure.org/2018,41192)
BGH, Entscheidung vom 08. November 2018 - 1 StR 527/18 (https://dejure.org/2018,41192)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Mit KI-Zusammenfassung und KI-Dialogfeld, um Fragen zur Entscheidung stellen.
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  • HRR Strafrecht

    § 349 Abs. 2 StPO
    Verwerfung der Revision als unbegründet

  • openjur.de

Kurzfassungen/Presse

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 2019, 176
 
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Wird zitiert von ... (8)Zitiert selbst (3)

  • BGH, 07.06.2018 - 4 StR 63/18

    Einziehung von Taterträgen bei Mittäterschaft: Erfordernis einer …

    Auszug aus BGH, 08.11.2018 - 1 StR 527/18
    Da der Angeklagte nach den Urteilsfeststellungen die Taten zumindest mit einem unbekannten Mittäter begangen hat, war gleichzeitig die Haftung des Angeklagten als Gesamtschuldner im Tenor nachzuholen (BGH…, Beschluss vom 18. Juli 2018 - 2 StR 245/18 Rn. 9 f.), ohne dass es einer Angabe des/der unbekannt gebliebenen Mittäter bedarf (BGH, Urteil vom 7. Juni 2018 - 4 StR 63/18 Rn. 16).
  • BGH, 18.07.2018 - 2 StR 245/18

    Einziehung des Wertes von Taterträgen (Tenorierung)

    Auszug aus BGH, 08.11.2018 - 1 StR 527/18
    Da der Angeklagte nach den Urteilsfeststellungen die Taten zumindest mit einem unbekannten Mittäter begangen hat, war gleichzeitig die Haftung des Angeklagten als Gesamtschuldner im Tenor nachzuholen (BGH, Beschluss vom 18. Juli 2018 - 2 StR 245/18 Rn. 9 f.), ohne dass es einer Angabe des/der unbekannt gebliebenen Mittäter bedarf (BGH…, Urteil vom 7. Juni 2018 - 4 StR 63/18 Rn. 16).
  • BGH, 16.08.2018 - 4 StR 169/18

    Änderung der Anordnung der Einziehung des Wertes von Taterträgen

    Auszug aus BGH, 08.11.2018 - 1 StR 527/18
    Nur in Höhe dieses Betrages sind entsprechend den Feststellungen des Landgerichts dem Angeklagten Vermögenswerte zugeflossen, so dass der entsprechende Rechenfehler richtigzustellen war (BGH, Beschluss vom 16. August 2018 - 4 StR 169/18).
  • BGH, 19.06.2019 - 5 StR 167/19

    Recht auf Verteidigerkonsultation (Belehrung; fehlgeschlagener Kontaktversuch; …

    Da der Angeklagte allerdings die Tat nach den Urteilsfeststellungen mit einem unbekannten Täter begangen hat, war die gesamtschuldnerische Haftung des Angeklagten bei der Einziehung des Wertes von Taterträgen auszusprechen (…vgl. BGH, Urteil von 7. Juni 2018 - 4 StR 63/18, BGHR StGB § 73c Abs. 1 Erlangtes 1; Beschluss vom 8. November 2018 - 1 StR 527/18, NStZ-RR 2019, 176).
  • LG Frankfurt/Main, 23.09.2020 - 18 O 386/18

    Cum-Ex-Geschäfte: Klage der Hamburger Privatbank M.M. Warburg gegen die Deutsche …

    Zwar ist die Klägerin zu 1) als Gesamtschuldnerin zur Einziehung verpflichtet worden, da das Strafgericht davon ausgegangen ist, dass neben der Klägerin zu 1) weitere Personen als Haftungsschuldner in Betracht kommen, ohne dass diese namentlich benannt werden mussten (BGH NStZ-RR 2019, S. 176;… Beschluss v. 16.07.2019 - 4 StR 57/10, Rn. 2).
  • BGH, 17.04.2019 - 5 StR 603/18

    Keine Erstreckung der erweiterten Einziehung auf Surrogate (fehlende gesetzliche …

    Er haftet daher insoweit als Gesamtschuldner, was im Tenor zum Ausdruck zu bringen ist (vgl. BGH, Beschluss vom 8. November 2018 - 1 StR 527/18).
  • BGH, 07.05.2019 - 5 StR 623/18

    Beruhen des Urteils auf einer unterlassenen Entscheidung des Gerichts über die …

    Ihre gesamtschuldnerische Haftung ist im Tenor zum Ausdruck zu bringen (vgl. BGH, Beschluss vom 8. November 2018 - 1 StR 527/18), was der Senat in entsprechender Anwendung des § 354 Abs. 1 StPO nachholt.
  • BGH, 25.10.2018 - 1 StR 275/18

    Erweiterte Einziehung von Taterträgen (Voraussetzungen, Verhältnis zur …

    Der danach einzuziehende Betrag war in analoger Anwendung von § 354 Abs. 1 StPO richtigzustellen (vgl. zuletzt BGH, Beschlüsse vom 8. November 2018 - 1 StR 527/18 mwN und vom 16. August 2018 - 4 StR 169/18).
  • BGH, 22.10.2019 - 4 StR 531/19

    Verwerfung der Revision als unbegründet

    Soweit R. auch den für die Mittäterin T. bestimmten Beuteanteil entgegennahm, lag ersichtlich lediglich ein transitorischer Besitz vor, der nicht zu einer Annahme von tatsächlicher Mitverfügungsgewalt führt (vgl. BGH…, Beschluss vom 7. Juni 2018 - 4 StR 63/18, BGHR StGB § 73c Abs. 1 Erlangtes 1; Beschluss vom 8. November 2018 - 1 StR 527/18, NStZ-RR 2019, 176, 177).
  • BGH, 16.07.2019 - 4 StR 57/19

    Anordnung der Einziehung des Wertes von Taterträgen als Gesamtschuldner

    Denn nach den zu Fall II. 4 der Urteilsgründe getroffenen Feststellungen wurde dieser Betrag auch von der unbekannt gebliebenen Person namens "S.' im Sinne des § 73 Abs. 1 StGB erlangt, die ihn nicht nur kurzfristig und transitorisch erhielt, sondern bis zur Rückkehr des Angeklagten aus Marokko nach Deutschland die tatsächliche Verfügungsgewalt über ihn besaß (vgl. BGH…, Urteil vom 7. Juni 2018 - 4 StR 63/18, BGHR StGB § 73c Abs. 1 Erlangtes 1; Beschluss vom 8. November 2018 - 1 StR 527/18, NStZ-RR 2019, 176, 177).
  • BGH, 07.04.2020 - 6 StR 26/20

    Haftung für den Einziehungsbetrag als Gesamtschuldner

    Die Revisionen der Angeklagten gegen das Urteil des Landgerichts Hannover vom 8. November 2019 werden als unbegründet verworfen; jedoch haftet der Angeklagte T. für den Einziehungsbetrag als Gesamtschuldner, davon in Höhe von 3.455 Euro gemeinsam mit dem Angeklagten F. (vgl. BGH, Beschluss vom 8. November 2018 - 1 StR 527/18, NStZ-RR 2019, 176).
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