Rechtsprechung
| BGH, 19.10.1999 - 1 StR 528/99 |
Volltextveröffentlichungen (5)
- HRR Strafrecht
§ 250 StGB; § 249 StGB; § 16 Abs. 1 StGB
Schwerer Raub; Subjektiver Tatbestand; Tatbestandsirrtum - Judicialis
StPO § 349 Abs. 4
- Wolters Kluwer
Tatbestandsirrtum - Arbeitsleistungen - Forderungen
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
StGB § 16, § 242 Abs. 1
Zueignungsrecht als Tatbestandsirrtum beim Diebstahl - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- StV 2000, 78
Wird zitiert von ... (4) Zitiert selbst (3)
- BGH, 12.01.1962 - 4 StR 346/61
Moos raus ! - §§ 16, 17 StGB; § 25 Abs. 2 StGB; § 249 StGB, Zueignung
Auszug aus BGH, 19.10.1999 - 1 StR 528/99
Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs befindet sich der Täter, der irrtümlich annimmt, sich das weggenommene Geld zueignen zu dürfen, in einem den Vorsatz ausschließenden Tatbestandsirrtum (BGHSt 17, 87, 91; BGH wistra 1987, 98; BGH NJW 1990, 2832). - BGH, 26.04.1990 - 4 StR 186/90
Unzureichende gerichtliche Prüfung der Zueignungsabsicht trotz …
Auszug aus BGH, 19.10.1999 - 1 StR 528/99
Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs befindet sich der Täter, der irrtümlich annimmt, sich das weggenommene Geld zueignen zu dürfen, in einem den Vorsatz ausschließenden Tatbestandsirrtum (BGHSt 17, 87, 91; BGH wistra 1987, 98; BGH NJW 1990, 2832). - BGH, 17.10.1986 - 2 StR 550/86
Zumutbarkeit einer widersprüchlichen Aussage - Rückgabe von entwendeten Steinen …
Auszug aus BGH, 19.10.1999 - 1 StR 528/99
Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs befindet sich der Täter, der irrtümlich annimmt, sich das weggenommene Geld zueignen zu dürfen, in einem den Vorsatz ausschließenden Tatbestandsirrtum (BGHSt 17, 87, 91; BGH wistra 1987, 98; BGH NJW 1990, 2832).
- BGH, 09.06.2011 - 4 StR 204/11
Raub: Absicht einer rechtswidrigen Zueignung beim Mittäter
An der Absicht einer rechtswidrigen Zueignung fehlt es, wenn der Täter irrig davon ausgeht, er selbst oder - im Fall der angestrebten Drittzueignung - der Dritte habe ein Recht zur Zueignung der weggenommenen Sache (BGH, Urteil vom 12. Januar 1962 - 4 StR 346/61, BGHSt 17, 87, 91; Beschlüsse vom 26. April 1990 - 4 StR 186/90, NJW 1990, 2832, und vom 19. Oktober 1999 - 1 StR 528/99, BGHR § 249 StGB Zueignungsabsicht 10). - BGH, 15.05.2001 - 3 StR 153/01
Vorsatz der rechtswidrigen Zueignung (Raub); Begriff der Waffe beim schweren …
Denn der Täter, der irrtümlich annimmt, sich das weggenommene Geld zueignen zu dürfen, befindet sich in einem den Vorsatz ausschließenden Tatbestandsirrtum über die Rechtswidrigkeit der Zueignung (st. Rspr.; vgl. BGHSt 17, 87, 91; BGH NJW 1990, 2832; BGHR StGB § 249 Abs. 1 Zueignungsabsicht 10). - BGH, 18.07.2003 - 2 StR 239/03
Vorsatz (Tatbestandsirrtum; Absicht rechtswidriger Zueignung); Raub (Wegnahme)
Rn. 3 Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs befindet sich ein Täter, der irrtümlich annimmt, sich das weggenommene Geld zueignen zu dürfen, in einem den Vorsatz ausschließenden Tatbestandsirrtum (vgl. BGHR StGB § 249 Zueignungsabsicht 10; BGHSt 17, 87, 91; BGH, Beschl. vom 19. Mai 1995 - 2 StR 197/95 - und vom 15. Mai 2001 - 3 StR 153/01). - BGH, 07.06.2005 - 3 StR 161/05
Raub (Absicht rechtswidriger Zueignung; vermeintlicher Anspruch; …
Denn nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs befindet sich ein Täter, der irrtümlich annimmt, sich das weggenommene Geld zueignen zu dürfen, in einem den Vorsatz ausschließenden Tatbestandsirrtum (vgl. BGHSt 17, 87, 90 f.; BGHR StGB § 249 Abs. 1 Zueignungsabsicht 10; BGH, Beschl. vom 15. Mai 2001 - 3 StR 153/01 und vom 18. Juli 2003 - 2 StR 239/03).
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