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Rechtsprechung
   BGH, 18.05.2022 - 1 StR 55/22   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2022,20388
BGH, 18.05.2022 - 1 StR 55/22 (https://dejure.org/2022,20388)
BGH, Entscheidung vom 18.05.2022 - 1 StR 55/22 (https://dejure.org/2022,20388)
BGH, Entscheidung vom 18. Mai 2022 - 1 StR 55/22 (https://dejure.org/2022,20388)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Mit KI-Zusammenfassung und KI-Dialogfeld, um Fragen zur Entscheidung stellen.
    Doctrine ist die neue umfassende Rechts-KI-Plattform in Kooperation mit dejure.org. Mehr Informationen

  • HRR Strafrecht

    § 263 Abs. 1 StGB
    Dreiecksbetrug (Zurechnung der Verfügung des Getäuschten zum Vermögensinhaber: Lager-Theorie, Schutz- oder Prüffunktion des Getäuschten)

  • bundesgerichtshof.de PDF
  • IWW

    § 357 Satz 1 StPO, § 349 Abs. 2 StPO, § 354 Abs. 1 StPO, § 265 StPO, § 244a StGB, § 242 Abs. 1, § 243 Abs. 1 Satz 1, 2 Nr. 3 StGB, § 263 Abs. 5 StGB, § 263 Abs. 1, 3 Satz 1, 2 Nr. 1 Alternative 1 StGB

  • Wolters Kluwer

    Täuschungsbedingte Selbstschädigung in Gestalt eines Dreiecksbetrugs in mittelbarer Täterschaft

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Täuschungsbedingte Selbstschädigung in Gestalt eines Dreiecksbetrugs in mittelbarer Täterschaft

  • rechtsportal.de

    Täuschungsbedingte Selbstschädigung in Gestalt eines Dreiecksbetrugs in mittelbarer Täterschaft

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Wird zitiert von ...Zitiert selbst (3)

  • BGH, 16.01.1963 - 2 StR 591/62

    Sammelgarage - §§ 242, 263 StGB, Abgrenzung Diebstahl - Betrug, Mitgewahrsam

    Auszug aus BGH, 18.05.2022 - 1 StR 55/22
    Ein solches liegt etwa dann vor, wenn der Getäuschte mit dem Einverständnis des Vermögensinhabers eine Schutz- oder Prüfungsfunktion wahrnimmt (vgl. Senat…, Beschluss vom 7. März 2017 - 1 StR 41/17 -, juris Rn. 12 ff.; BGH, Urteil vom 16. Januar 1963 - 2 StR 591/62 -, juris Rn. 17 ff.;… Beschluss vom 30. Juli 1996 - 5 StR 168/96 -, juris Rn. 12;… Fischer, StGB, 69. Auflage, § 263 Rn. 82 f.).
  • BGH, 07.03.2017 - 1 StR 41/17

    Betrug (erforderliche Zurechnung der Verfügung zum Geschädigten beim …

    Auszug aus BGH, 18.05.2022 - 1 StR 55/22
    Ein solches liegt etwa dann vor, wenn der Getäuschte mit dem Einverständnis des Vermögensinhabers eine Schutz- oder Prüfungsfunktion wahrnimmt (vgl. Senat, Beschluss vom 7. März 2017 - 1 StR 41/17 -, juris Rn. 12 ff.; BGH…, Urteil vom 16. Januar 1963 - 2 StR 591/62 -, juris Rn. 17 ff.;… Beschluss vom 30. Juli 1996 - 5 StR 168/96 -, juris Rn. 12;… Fischer, StGB, 69. Auflage, § 263 Rn. 82 f.).
  • BGH, 30.07.1996 - 5 StR 168/96

    Betrug - Schaden - Absprachen - Sicherstellung

    Auszug aus BGH, 18.05.2022 - 1 StR 55/22
    Ein solches liegt etwa dann vor, wenn der Getäuschte mit dem Einverständnis des Vermögensinhabers eine Schutz- oder Prüfungsfunktion wahrnimmt (vgl. Senat…, Beschluss vom 7. März 2017 - 1 StR 41/17 -, juris Rn. 12 ff.; BGH…, Urteil vom 16. Januar 1963 - 2 StR 591/62 -, juris Rn. 17 ff.; Beschluss vom 30. Juli 1996 - 5 StR 168/96 -, juris Rn. 12;… Fischer, StGB, 69. Auflage, § 263 Rn. 82 f.).
  • OLG Karlsruhe, 09.08.2023 - 1 ORs 35 Ss 322/23

    Irrtumsbedingte Wegnahmeduldung durch Verwahrenden

    Duldet der eine Sache für den Berechtigten Verwahrende aufgrund einer Täuschung über die Berechtigung irrtumsbedingt die Wegnahme der Sache durch den Nichtberechtigten, liegt hierin eine dem Berechtigten nach den Grundsätzen der "Lagertheorie" (BGH Beschluss vom 18. Mai 2022 - 1 StR 55/22) zuzurechnende Vermögensverfügung, die beim Berechtigten zum Verlust des mittelbaren Besitzes und zu einem Vermögensschaden führt, sofern dem mittelbaren Besitz ein wirtschaftlich messbarer Wert beizumessen ist.

    Eine Zurechnung im obigen Sinne hat nicht nur dann stattzufinden, wenn der irrende Verfügende die rechtliche Befugnis hat, Rechtsänderungen mit unmittelbarer Wirkung für das fremde Vermögen vorzunehmen, sondern nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs auch dann, wenn der Verfügende im Lager des Vermögensinhabers steht (…sog. Lagertheorie, BGH, Beschl. v. 7. März 2017 - 1 StR 41/17 -, juris Rn. 14; BGH, Beschl. v. 18. Mai 2022 - 1 StR 55/22 -, juris Rn. 3).

    Voraussetzung hierfür ist ein - faktisches oder rechtliches - Näheverhältnis des Verfügenden zu dem geschädigten Drittvermögen, das schon vor der Tat bestanden hat (…BGH, Beschl. v. 7. März 2017 - 1 StR 41/17 -, juris Rn. 14; BGH, Beschl. v. 18. Mai 2022 - 1 StR 55/22 -, juris Rn. 3).

    Ein solches Verhältnis liegt etwa dann vor, wenn der Getäuschte mit dem Einverständnis des Vermögensinhabers eine Schutz- oder Prüfungsfunktion wahrnimmt (BGH, Beschl. v. 18. Mai 2022 - 1 StR 55/22 -, juris Rn. 3).

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