Rechtsprechung
| BGH, 05.11.1991 - 1 StR 600/91 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- Wolters Kluwer
Schwere Körperverletzung - Dauernde Entstellung in erheblicher Weise - Schwere Folge - Gebrauchsfähigkeit der Hand - Verlust eines wichtigen Gliedes - Gebrauchsunfähigkeit
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Auszüge)
StGB § 15, § 224
Bedingter Tötungsvorsatz - Tatbestand der schweren Körperverletzung
Papierfundstellen
- StV 1992, 115
Wird zitiert von ... (4) Zitiert selbst (3)
- BGH, 25.11.1987 - 3 StR 449/87
Bedingter Vorsatz bei billigender Inkaufnahme des Erfolgseintritts - Vorliegen …
Auszug aus BGH, 05.11.1991 - 1 StR 600/91
Denn nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs kann es auch bei objektiv lebensgefährlichem Verhalten so liegen, daß der Täter - insbesondere bei einer spontanen, in affektiver Erregung ausgeführten Tat - die Gefahr eines Todeserfolg nicht erkennt (BGH StV 1984, 187, 188; vgl. auch BGH NStZ 1988, 175 ). - BGH, 11.01.1984 - 2 StR 615/83
Bedingter Tötungsvorsatz bei Drosselung, die zur Bewusstlosigkeit eines Opfers …
Auszug aus BGH, 05.11.1991 - 1 StR 600/91
Denn nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs kann es auch bei objektiv lebensgefährlichem Verhalten so liegen, daß der Täter - insbesondere bei einer spontanen, in affektiver Erregung ausgeführten Tat - die Gefahr eines Todeserfolg nicht erkennt (BGH StV 1984, 187, 188; vgl. auch BGH NStZ 1988, 175 ). - BGH, 03.05.1988 - 1 StR 167/88
Kniegelenk - Versteifung - Lähmung - Schwere Körperverletzung
Auszug aus BGH, 05.11.1991 - 1 StR 600/91
Diese sind in § 224 StGB jedoch vollständig aufgezählt: Dazu gehören nur grundlegende Fähigkeiten wie das Sehvermögen, das Gehör, die Sprache und die Fähigkeit zur Zeugung (vgl. hierzu auch BGH NJW 1988, 2622 = BGHR StGB § 224 Lähmung 1).
- BGH, 10.04.2025 - 4 StR 495/24
Schwere Körperverletzung (Tätowierung im Gesicht; erhebliche Entstellung: …
Rn. 10 aa) Eine erhebliche Entstellung i.S.d. § 226 Abs. 1 Nr. 3 Alt. 1 StGB setzt voraus, dass die Tat zu einer Beeinträchtigung des Aussehens des Geschädigten führt (vgl. BGH, Urteil vom 29. Februar 1972 - 5 StR 400/71, NJW 1972, 1143, 1144), die sich als eine Verunstaltung der Gesamterscheinung des Verletzten darstellt, welche in ihren Auswirkungen dem Gewicht der geringsten Fälle des § 226 Abs. 1 Nr. 1 und Nr. 2 StGB gleichkommt (vgl. BGH…, Beschluss vom 10. November 2015 - 5 StR 420/15 Rn. 10;… Urteil vom 14. August 2014 - 4 StR 163/14 Rn. 24;… Urteil vom 17. Juli 2013 - 2 StR 139/13 Rn. 16;… Urteil vom 20. April 2011 - 2 StR 29/11 Rn. 5;… Urteil vom 28. Juni 2007 - 3 StR 185/07 Rn. 7;… Beschluss vom 2. Mai 2007 - 3 StR 126/07 Rn. 2;… Beschluss vom 11. Juli 2006 - 3 StR 183/06 Rn. 3; Urteil vom 5. November 1991 - 1 StR 600/91, BGHR StGB § 224 Abs. 1 Entstellung 2;… Fischer, StGB, 72. Aufl., § 226 Rn. 9;… MüKoStGB/Hardtung, 4. Aufl., § 226 Rn. 31;… Grünewald in LK-StGB, 13. Aufl., § 226 Rn. 18;… Knauer/Brose in Spickhoff, Medizinrecht, 4. Aufl., § 226 StGB Rn. 7). - BGH, 28.06.2007 - 3 StR 185/07
Schwere Körperverletzung (erhebliche Entstellung)
Rn. 7 a) Da das Merkmal der erheblichen Entstellung in § 226 Abs. 1 StGB in einer Reihe mit sehr schwerwiegenden Folgen wie Siechtum, Lähmung, geistige Krankheit oder Behinderung, Verlust des Sehvermögens auf einem Auge, eines wichtigen Gliedes u. ä. steht, die für die Einstufung einer Körperverletzungstat als Verbrechen maßgeblich sind, ist eine Verunstaltung des Gesamterscheinungsbildes des Verletzten erforderlich, die in ihrer Bedeutung für den Menschen etwa der Benachteiligung entspricht, die mit den anderen in § 226 StGB genannten Folgen verbunden sind (…Horn/Wolters in SKStGB § 226 Rdn. 12 f.; BGH StV 1992, 115; NStZ 2006, 686). - OLG Jena, 22.11.2007 - 1 Ss 100/07
Schwere Körperverletzung
Da die Verwirklichung des Merkmals der erheblichen dauerhaften Entstellung in § 226 Abs. 1 Nr. 3 StGB nach dem Unrechtsgehalt die Anwendung des Strafrahmens des § 226 Abs. 1 StGB rechtfertigen können muss, dürfen nur solche Verunstaltungen des Gesamterscheinungsbildes des Verletzten als tatbestandsmäßig eingestuft werden, die im Maß ihrer beeinträchtigenden Wirkung zumindest der in ihrem Gewicht geringsten der übrigen in § 226 Abs. 1 StGB genannten Folgen (z.B. Verlust des Sehvermögens, des Sprechvermögens, Siechtum, Lähmung, geistige Krankheit, Behinderung) in etwa gleichkommen (BGH StV 1992, 115; NStZ 2006, 686; Urteil vom 28.06.2007, 3 StR 185/07, bei Juris). - LG Kiel, 07.07.2005 - VIII Ks 1/05
Strafrahmenverschiebung wegen verminderter Schuldfähigkeit: Auswirkungen eines …
Rn. 166 Einen zu berücksichtigenden Umstand kann es allerdings darstellen, wenn sich die Tat als spontane, unüberlegte und in affektiver Erregung ausgeführte Einzelhandlung darstellt (vgl. BGH NStZ 2003, 603 ff.; StV 1993, 307 ff.; StV 1992, 115 ff.).
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